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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Soziale Auswirkungen<br />

wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong> ein eigener und weiter zu verstehen als sonst in<br />

Rechtsvorschriften.<br />

Schritt 2: Prüfung ob die Arbeitsbedingungen von mindestens 150.000 Arbeitnehmer/inne/n<br />

in Bezug auf<br />

■ Entgelt<br />

■ Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben<br />

■ Arbeitszeit<br />

■ Gesundheit und/oder Sicherheit<br />

potentiell beeinflusst werden.<br />

Bei dieser Abschätzung geht es um die Wesentlichkeitsprüfung, also darum festzustellen, wie<br />

viele Arbeitnehmer/innen von einer Maßnahme betroffen sein könnten.<br />

Da Arbeitsbedingungen nicht nur auf die Arbeitnehmer/innen einwirken, sondern Ausfluss auch<br />

auf ihre Angehörigen und die Gesellschaft insgesamt haben, kann hier keine zu hohe Schwelle<br />

angesetzt werden. Als Wesentlichkeitskriterium wird die potentielle Betroffenheit von 150.000<br />

Arbeitnehmern angesetzt, das entspricht knapp 5 % der unselbstständig Erwerbstätigen.<br />

Dies kann sich z.B. aus der Beschäftigtenzahl innerhalb einer (oder mehrerer) von der Regelung/vom<br />

Vorhaben betroffenen Branche(n) ergeben.<br />

Es geht um die potentielle Betroffenheit, d.h. in diesem Stadium der Prüfung sind keine genaueren<br />

Überlegungen dahingehend anzustellen, ob und wie weit die konkrete Umsetzung der<br />

Maßnahme reichen wird.<br />

Beispiel für die Wesentlichkeitsprüfung:<br />

Wenn ein Betriebsvereinbarungstatbestand zum Thema Vereinbarkeit eingeführt wird, so ist in<br />

dieser Phase nicht abzuschätzen, in wie vielen Unternehmen von diesem Tatbestand Gebrauch<br />

gemacht werden wird, auch nicht, in wie vielen Unternehmen überhaupt wegen der Existenz eines<br />

Betriebsrats Gebrauch gemacht werden kann, sondern wie viele Arbeitnehmer/innen in Unternehmen<br />

mit mehr als 5 Beschäftigten (= Schwelle für die Errichtung eines Betriebsrates)<br />

beschäftigt sind. Sind dies mehr als 150.000, dann ist das Wesentlichkeitskriterium erfüllt.<br />

Zur Feststellung der Wesentlichkeit stehen als Informationsquellen zur Abschätzung der Größenordnung<br />

der möglicherweise betroffenen unselbstständig Beschäftigten zur Verfügung:<br />

■ http://www.hauptverband.at/portal27/portal/hvbportal/channel_content/cmsWindow?action=<br />

2&p_menuid=58267&p_tabid=2<br />

■ http://www.statistik.at/web_de/statistiken/arbeitsmarkt/erwerbstaetige/unselbstaendig_erwe<br />

rbstaetige/index.html<br />

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