Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Soziale Auswirkungen<br />
Direkte Auswirkungen auf Pflegegeldbezieher/innen:<br />
Eine direkte Betroffenheit liegt dann vor, wenn eine Maßnahme einen Effekt auf die unmittelbare<br />
Lebenssituation eines pflegebedürftigen Menschen hat. Dies betrifft im Besonderen Vorhaben,<br />
die eine Auswirkung auf die<br />
■ Einstufung nach dem Bundespflegegeldgesetz,<br />
■ Einkommenssituation (z.B. Pensionshöhe)<br />
■ gesundheitliche Situation pflegebedürftiger Personen<br />
haben.<br />
Beispiel für eine direkte Betroffenheit:<br />
Wenn Maßnahmen im Bereich des Gesundheitswesens, z.B. im Rahmen der Prävention oder der<br />
Rehabilitation, zu einer Verbesserung des Gesundheitszustandes hilfebedürftiger Menschen führen<br />
würden, so wäre zu hinterfragen, ob dies nicht auch zu einer Verminderung der Pflegebedürftigkeit<br />
bzw. zu einem längeren Erhalt der Selbständigkeit führt.<br />
Indirekte Auswirkungen auf Pflegegeldbezieher/innen:<br />
Eine indirekte Betroffenheit von Bezieher/innen/n von Pflegegeld liegt insbesondere vor, wenn<br />
Maßnahmen einen Effekt auf die Verfügbarkeit und/oder die Leistbarkeit von Pflege haben.<br />
Die jeweilige Betreuungssituation stellt sich sehr unterschiedlich dar. Der Großteil der hilfebedürftigen<br />
Menschen wird informell zu Hause durch die Familie und Nachbarn gepflegt, pflegende<br />
Angehörige nehmen daher eine zentrale Position ein. Dabei sind die pflegenden<br />
Angehörige, zum überwiegenden Teil sind dies Frauen, oftmals Mehrfachbelastungen ausgesetzt,<br />
z.B. in psychischer, physischer, finanzieller und zeitlicher Hinsicht.<br />
Es kommt vielfach vor, dass die Pflege von Angehörigen derart aufwändig ist, dass die Pflegeperson<br />
die Arbeitszeit reduzieren muss oder die Erwerbstätigkeit überhaupt aufgibt. Der Bundesgesetzgeber<br />
hat diesem Umstand Rechnung getragen und sukzessive Maßnahmen<br />
geschaffen, um pflegende Angehörige finanziell und sozialversicherungsrechtlich abzusichern.<br />
So soll der Verbleib pflegebedürftiger Menschen in ihrer gewohnten Umgebung sichergestellt<br />
werden.<br />
Es besteht ein Zusammenhang zwischen den gegebenen Rahmenbedingungen und der Bereitschaft<br />
bzw. der Möglichkeit zur Übernahme der Pflege in der Familie. Hier sind vor allem<br />
jene Aspekte und Auswirkungen von Bedeutung, die einen Einfluss haben auf<br />
■ die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (z.B. Familienhospizkarenz: Arbeitnehmer/innen<br />
haben nach den §§ 14a, 14b und 15a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz die Möglichkeit,<br />
zur Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder ihre Ar-<br />
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