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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Soziale Auswirkungen<br />

Die gestaffelte Erhöhung der im Falle der unzureichenden Anstellung von begünstigten Behinderten<br />

vom Bundessozialamt für jede nicht besetzte Pflichtstelle (zum 1. eines jeden Monats) vorzuschreibenden<br />

Ausgleichstaxe bewirkt eine Steigerung des Anreizes von Dienstgeber/inne/n,<br />

vermehrt der Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz nachzukommen.<br />

Dies bewirkt einen Anstieg der Anzahl der besetzten Pflichtstellen.<br />

15.2.5 Auswirkungen auf Personen, die Pflegegeld nach dem<br />

Bundespflegegeldgesetz beziehen<br />

Um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen gegeben<br />

sein:<br />

■ Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen<br />

Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs<br />

Monate andauern wird,<br />

■ ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 60 Stunden,<br />

■ gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld<br />

auch in einen EWR-Staat geleistet werden.<br />

Die Rechtsgrundlagen für die Zuerkennung von Pflegegeld sind das Bundespflegegeldgesetz<br />

(BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 58/2011<br />

und die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV), BGBl. II Nr. 37/1999,<br />

zuletzt geändert durch Bundesgesetz, BGBl. II Nr. 453/2011. Das Pflegegeld wird - je nach<br />

individuellem Pflegebedarf und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit - in sieben<br />

Stufen (zwischen 154,20 € und 1.655,80 €) monatlich ausgezahlt und ist ausschließlich zur<br />

pauschalierten Abdeckung von pflegebedingten Mehraufwendungen bestimmt.<br />

Im Sinne von Solidarität und Gerechtigkeit muss jedem/jeder Einzelnen die Sicherheit gegeben<br />

werden, möglichst gleichberechtigt am sozialen Leben teilzunehmen. Dies gilt nicht zuletzt für<br />

hilfebedürftige Menschen, die ganz besonders auf eine umfassende soziale Versorgung angewiesen<br />

sind. Menschen mit Pflegebedarf stellen einen besonders schutzwürdigen Personenkreis<br />

dar.<br />

Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst nach eigenen Bedürfnissen selbst organisieren<br />

können. Rund 80% aller Österreicher/innen möchten in ihrer vertrauten Umgebung betreut<br />

werden, was für die betroffenen Familien eine besonders große Herausforderung bedeutet, die<br />

viel Unterstützung braucht. Die Betreuungspersonen sollen - etwa durch die Inanspruchnahme<br />

mobiler sozialer Dienstleistungen - unterstützt und entlastet werden.<br />

Bezieher/innen von Pflegegeld können direkt oder indirekt von neuen Regelungsvorhaben<br />

betroffen sein.<br />

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