Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Soziale Auswirkungen<br />
Die gestaffelte Erhöhung der im Falle der unzureichenden Anstellung von begünstigten Behinderten<br />
vom Bundessozialamt für jede nicht besetzte Pflichtstelle (zum 1. eines jeden Monats) vorzuschreibenden<br />
Ausgleichstaxe bewirkt eine Steigerung des Anreizes von Dienstgeber/inne/n,<br />
vermehrt der Beschäftigungspflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz nachzukommen.<br />
Dies bewirkt einen Anstieg der Anzahl der besetzten Pflichtstellen.<br />
15.2.5 Auswirkungen auf Personen, die Pflegegeld nach dem<br />
Bundespflegegeldgesetz beziehen<br />
Um einen Anspruch auf Pflegegeld zu haben, müssen folgende Voraussetzungen gegeben<br />
sein:<br />
■ Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen<br />
Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs<br />
Monate andauern wird,<br />
■ ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 60 Stunden,<br />
■ gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld<br />
auch in einen EWR-Staat geleistet werden.<br />
Die Rechtsgrundlagen für die Zuerkennung von Pflegegeld sind das Bundespflegegeldgesetz<br />
(BPGG), BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 58/2011<br />
und die Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV), BGBl. II Nr. 37/1999,<br />
zuletzt geändert durch Bundesgesetz, BGBl. II Nr. 453/2011. Das Pflegegeld wird - je nach<br />
individuellem Pflegebedarf und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit - in sieben<br />
Stufen (zwischen 154,20 € und 1.655,80 €) monatlich ausgezahlt und ist ausschließlich zur<br />
pauschalierten Abdeckung von pflegebedingten Mehraufwendungen bestimmt.<br />
Im Sinne von Solidarität und Gerechtigkeit muss jedem/jeder Einzelnen die Sicherheit gegeben<br />
werden, möglichst gleichberechtigt am sozialen Leben teilzunehmen. Dies gilt nicht zuletzt für<br />
hilfebedürftige Menschen, die ganz besonders auf eine umfassende soziale Versorgung angewiesen<br />
sind. Menschen mit Pflegebedarf stellen einen besonders schutzwürdigen Personenkreis<br />
dar.<br />
Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst nach eigenen Bedürfnissen selbst organisieren<br />
können. Rund 80% aller Österreicher/innen möchten in ihrer vertrauten Umgebung betreut<br />
werden, was für die betroffenen Familien eine besonders große Herausforderung bedeutet, die<br />
viel Unterstützung braucht. Die Betreuungspersonen sollen - etwa durch die Inanspruchnahme<br />
mobiler sozialer Dienstleistungen - unterstützt und entlastet werden.<br />
Bezieher/innen von Pflegegeld können direkt oder indirekt von neuen Regelungsvorhaben<br />
betroffen sein.<br />
230