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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Soziale Auswirkungen<br />

Bei den Auswirkungen auf die Europa 2020-Sozialzielgruppe wird auf die durch Regelungsvorhaben<br />

oder sonstige Vorhaben hervorgerufenen Netto-Einkommensveränderungen der<br />

Europa 2020-Sozialzielgruppe abgestellt. Diese können beispielsweise durch eine Änderung<br />

von Sozialleistungen verursacht werden.<br />

15.2.4 Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit<br />

Behinderungen<br />

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stößt beispielsweise an soziale, physische (wie<br />

z.B. bauliche Hindernisse), kommunikative und sprachliche Barrieren in den verschiedensten<br />

Bereichen der Gesellschaft aber auch an berufliche Barrieren, etwa in Form von Vorurteilen,<br />

diskriminierenden Handlungsweisen oder einer erschwerten Ausgangssituation.<br />

Barrieren sind ein zentrales Hindernis in der Verwirklichung von Teilhabechancen. Sie sollen<br />

reduziert und planungstechnisch verhindert werden. Andererseits gelingt deren Überwindung<br />

vielfach ohne Unterstützung nicht restlos. Die in der WFA-Soziales-Verordnung geforderte<br />

qualitative Beschreibung soll die mannigfaltigen Barrieren, die Menschen mit Behinderungen<br />

überwinden müssen, aufzeigen und Entscheidungsträger/innen bessere Informationen zur<br />

Beurteilung der Auswirkungen zur Verfügung stellen, wodurch Belange von Menschen mit<br />

Behinderung stärker berücksichtigt werden können.<br />

Auswirkungen im Hinblick auf die Beschäftigungssituation<br />

Diese Unterkategorie umfasst in Bezug auf die Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe<br />

von Menschen mit Behinderung einerseits Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation von<br />

Menschen mit Behinderung. Als dafür geeigneter Indikator im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation<br />

soll das Ausmaß der Erfüllung der Beschäftigungspflicht (Anzahl der<br />

besetzten Pflichtstellen in absoluten Werten) bzw. die Anzahl der als arbeitslos gemeldeten<br />

Menschen mit Behinderungen herangezogen werden.<br />

Auswirkungen außerhalb der Arbeitswelt<br />

Anderseits werden auch mögliche Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung in den Lebensbereichen<br />

außerhalb der Arbeitswelt umfasst (z.B. in den Bereichen Bildung, Gesundheit,<br />

Bauen, Verkehr, Information, Kommunikation). Neben der qualitativen Beschreibung<br />

der Auswirkungen ist auch die Anzahl der Menschen mit Behinderung anzugeben, die von<br />

einer Rechtsvorschrift betroffen sein könnten.<br />

Beispiel einer Auswirkung in der Arbeitswelt:<br />

Nach § 1 Behinderteneinstellungsgesetz (BeinstG) sind alle Dienstgeber/innen in Österreich verpflichtet,<br />

auf je 25 im gesamten Bundesgebiet beschäftigte Dienstnehmer/innen mindestens eine<br />

begünstigte Behinderte/einen begünstigten Behinderten einzustellen.<br />

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