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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger und für Unternehmen<br />

► Umsatzverluste in Unternehmen,<br />

► Kosten rechtsfreundlicher Vertretung zur Rechtsdurchsetzung,<br />

► Abgaben, Steuern und Gebühren (finanzielle Kosten),<br />

► Kosten, die durch die Erfüllung anderer Verpflichtungen als der Informationsverpflichtungen<br />

entstehen (materielle Erfüllungskosten wie z.B. der Einbau eines Filters um<br />

umweltrechtliche Auflagen zu erfüllen),<br />

► Kosten, die von staatlicher Stelle rückvergütet werden (z.B. Pauschalbetrag als Kostenersatz<br />

für die Abgabe der Drittschuldnererklärung).<br />

14.4.7 Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger<br />

Verwaltungskosten sind jene Kosten, die Bürgerinnen/Bürger durch die Erfüllung von IVPs<br />

entstehen. Bei Bürgerinnen/Bürgern bestehen Verwaltungskosten aus dem angefallenen<br />

Zeitaufwand und eventuell direkten Kosten wie zum Beispiel Barauslagen (Kopien, Fahrscheine<br />

etc), Kosten externer DienstleisterInnen (Übersetzungskosten, Notariatskosten etc.) oder<br />

sonstigen Anschaffungskosten.<br />

Keine Verwaltungskosten sind:<br />

► Kosten rechtsfreundlicher Vertretung zur Rechtsdurchsetzung,<br />

► Abgaben, Steuern und Gebühren (finanzielle Kosten),<br />

► Kosten, die durch die Erfüllung anderer Verpflichtungen als der Informationsverpflichtungen<br />

entstehen (materielle Erfüllungskosten),<br />

► Kosten, die von staatlicher Stelle rückvergütet werden.<br />

14.4.8 Sowieso-Kosten<br />

Sowieso-Kosten sind jene Kosten, die Unternehmen auch dann aufwenden würden, wenn die<br />

in der Rechtsvorschrift normierte Informationsverpflichtung aufgehoben werden würde (Kosten<br />

der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, sog. business-as-usual-costs). Für die Berechnung der<br />

Auswirkungen der Verwaltungskosten auf Unternehmen ist der Prozentanteil der Sowieso-<br />

Kosten an den gesamten Verwaltungskosten anzugeben.<br />

14.4.9 Finanzielle Kosten<br />

Finanzielle Kosten sind in Geld bemessene und zu erbringende Verpflichtungen mit oder ohne<br />

direkte Gegenleistung wie z.B. Abgaben, KöSt, ESt. Darunter fallen auch Gebühren, also<br />

Zahlungen an den Staat als Gegenleistung für einen individuellen Vorteil (z.B. eine Dienstleistung).<br />

Finanzielle Kosten beziehen sich daher nicht auf einen staatlichen Informationsbedarf.<br />

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