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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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14.4.2 Bürgerinnen/Bürger<br />

Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger und für Unternehmen<br />

Bürgerinnen/Bürger im Sinne des Standardkostenmodells sind alle natürlichen Personen, die<br />

im Inland gemeldet sind und im Inland ihren Wohnsitz haben oder zum dauernden Aufenthalt<br />

im Inland berechtigt sind. Dazu gehören jedenfalls<br />

► österreichische Staatsangehörige,<br />

► Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte,<br />

► unionsrechtlich aufenthaltsberechtigte EWR-Bürger/innen, Schweizer Staatsangehörige<br />

und jeweils deren Familienangehörige,<br />

► Personen mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt (EG)“ oder „Daueraufenthalt Familienangehörige“<br />

.<br />

Nicht umfasst sind z.B.:<br />

► Personen mit Aufenthaltsbewilligungen für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt<br />

(§ 8 Abs. 1 Z 5 NAG),<br />

► Asylwerberinnen/Asylwerber,<br />

► Personen mit kurzfristigen Arbeitsverhältnissen in Österreich, die nicht auf eine dauerhafte<br />

Verlegung des Zentrums des Lebensinteresses auf Österreich abzielen,<br />

► Personen, die auf Grund eines Reisevisums oder ohne Sichtvermerk einreisen durften<br />

(Touristeninnen/Touristen).<br />

14.4.3 Unternehmen<br />

Unternehmen sind natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften und<br />

Personengemeinschaften<br />

a) mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich, die<br />

der Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis Waren, Werk- und Dienstleistungen<br />

gegen Entgelt anbieten oder im Allgemeininteresse liegende Aufgaben erfüllen<br />

oder Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 und 6 des Einkommensteuergesetzes 1988<br />

– EStG 1988, BGBl. 400, erzielen oder<br />

b) ohne Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich, die<br />

Einkünfte gemäß § 98 Abs. 1 Z 1 bis 3 und 6 EStG 1988, erzielen.<br />

Ausgenommen sind Unternehmen/institutionelle Einheiten, die schwerpunktmäßig folgende<br />

wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben:<br />

► Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (Abschnitt A der ÖNACE 2008)<br />

► Investment- und Immobilienfonds (64.30-1 der ÖNACE 2008)<br />

► Firmenbucheinheiten, die nur Kapitaltransaktionen durchführen<br />

► Privatzimmervermietung (ex 55.90-0 der ÖNACE 2008)<br />

► Vermietung von Wohnungen und anderen Immobilien durch Private Haushalte (ex<br />

68.20-9 der ÖNACE 2008)<br />

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