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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger und für Unternehmen<br />

► Antrag auf Anerkennung von Befähigungsnachweisen oder auf Nachsichterteilung<br />

► Durchführung von Registrierungen/Messungen, regelmäßigen Untersuchungen<br />

► Inspektionen durch Dritte<br />

► Bereitstellung von Informationen an Dritte<br />

► Kennzeichnungspflichten gegenüber Dritten<br />

► Zertifizierungen von Produkten oder Verfahren<br />

► Auskunftspflicht<br />

9 IVP-Kategorien für Bürgerinnen/Bürger<br />

► Anträge, Anmeldungen, Nachweise über die Einholung einer Zustimmung<br />

► Abgabenerklärungen (z.B. Arbeitnehmerveranlagung)<br />

► Ansuchen, Anträge auf Förderungen/Beihilfen<br />

► Sammlung/Aufzeichnung und Archivierung von Informationen<br />

► Anzeigen/Meldungen bestimmter Ereignisse/Aktivitäten (z.B. Geburt, Heirat, Todesfall,<br />

Wohnsitzwechsel)<br />

► Anträge auf Genehmigung oder Befreiung<br />

► Anträge auf Anerkennung von Befähigungsnachweisen oder auf Nachsichterteilung<br />

► Inspektionen durch Dritte<br />

► Auskunftspflicht<br />

Freiwilligkeit ist kein Ausschlussgrund: Ein Antrag auf eine Förderung oder eine Genehmigung<br />

erfolgt freiwillig. Beschließt ein Unternehmen oder eine Bürgerin/ein Bürger, einen solchen<br />

Antrag zu stellen, besteht eine Verpflichtung entsprechende Informationen vorzulegen.<br />

Beispiel: Bereitstellung von Informationen für einen Förderantrag<br />

Antrag auf Studienbeihilfe, § 39 StudGF 1992 – Für den Antrag auf Studienbeihilfe muss die/der<br />

Studierende verschiedene Informationen und Unterlagen bereitstellen. Dazu gehören unter anderem<br />

Studienerfolg und Urkunden bei Bedarf, wie Heiratsurkunde, Geburtsurkunden von Kindern,<br />

Scheidungsurkunden, Sterbeurkunden von Eltern, Präsenzdienstbestätigung, Pensionsbescheide,<br />

Einkommensnachweise über 4 Jahre, Sozialhilfe, Unfallrenten. Die/Der Studierende stellt den<br />

Antrag auf Studienbeihilfe freiwillig.<br />

Die Kosten, die den Unternehmen bzw. der Zeitaufwand, der den Bürgerinnen/Bürgern für die<br />

Beschaffung und Bereitstellung der erforderlichen Informationen für den Antrag entstehen,<br />

werden als Verwaltungskosten für Unternehmen bzw. Bürgerinnen/Bürger berücksichtigt (zu<br />

Verwaltungstätigkeiten genauer unten – siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden<br />

werden..).<br />

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