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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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nachgewiesen werden.<br />

Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger und für Unternehmen<br />

Personengruppe 1: Studieninteressierte<br />

vor der erstmaligen Zulassung zu<br />

einem Bachelor- oder Diplomstudium<br />

an einer Universität Fallzahl<br />

Verwaltungstätigkeit 1: Nachweis der<br />

Studienberatung<br />

Zeit pro<br />

Fall<br />

(hh:mm)<br />

Kosten<br />

Kosten<br />

pro Fall € Zeit (≈ h) (≈ €)<br />

41.000 01:00 0 41.000 0<br />

Summe 41.000 01:00 0 41.000 0<br />

Quelle für Fallzahl: Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung<br />

Erläuterung der Kalkulation und der getroffenen Annahmen: Jährlich beginnen etwa 41.000 Studierende ein<br />

Studium an einer österreichischen Universität.<br />

14.4 Begriffsbestimmungen<br />

14.4.1 Informationsverpflichtungen<br />

Eine Informationsverpflichtung (IVP) ist eine in einem Regelungsvorhaben oder Vorhaben<br />

gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013 vorgesehene Pflicht, Informationen zusammenzustellen oder<br />

bereitzuhalten und diese – unaufgefordert oder auf Verlangen – einer Behörde oder einem von<br />

Behörden besonders bestellten und in Pflicht genommenen Unternehmen zur Verfügung zu<br />

stellen oder zu übermitteln. Eine Informationsverpflichtung besteht für Unternehmen auch<br />

gegenüber Dritten (insbesondere Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern, Arbeitnehmerinnen<br />

und Arbeitnehmern und Betriebsräten). Davon ausgenommen sind Verpflichtungen<br />

für Bürgerinnen/Bürger und Unternehmen, die<br />

► in strafrechtlichen Rechtsvorschriften enthalten sind oder<br />

► durch rechtswidriges Verhalten des Verpflichteten selbst oder eines Dritten ausgelöst<br />

werden oder<br />

► in gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrensvorschriften enthalten sind<br />

oder<br />

► sich aus allgemeinem Vertragsrecht oder allgemeinen Interessenswahrungs- und Auskunftsverpflichtungen<br />

ergeben und keine darüber hinaus gehenden inhaltlichen oder<br />

formellen Erfordernisse enthalten.<br />

15 IVP-Kategorien für Unternehmen<br />

► Anträge, Anmeldungen, Nachweise über die Einholung einer Zustimmung<br />

► Abgabenerklärungen<br />

► Meldungen für statistische Zwecke<br />

► Ansuchen, Anträge auf Förderungen/Beihilfen<br />

► Sammlung/Aufzeichnung und Archivierung von Informationen<br />

► Regelmäßige Berichterstattung<br />

► Anzeigen/Meldungen (bestimmter Aktivitäten)<br />

► Antrag auf Genehmigung oder Befreiung<br />

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