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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger und für Unternehmen<br />

Informationsverpflichtung 2 Fundstelle Art Ursprung Verwaltungslasten (≈ €)<br />

Übermittlung von Daten des Antrag- § 5 Abs. 1 Neue IVP National 555.000<br />

stellers und Antrag auf Überweisung<br />

Einbindung des eGovernment-Verfahrens in das Unternehmensserviceportal bzw. in ein bestehendes Internet-<br />

Portal: Ja. Der Antrag kann über FinanzOnline eingebracht werden.<br />

Elektronische Identifikation der Antragstellerin/des Antragstellers: Ja.<br />

Elektronisches Signieren durch Antragstellerin/Antragsteller: Nein.<br />

Unternehmensgruppierung 1: Zeit Gehalt/h Externe<br />

Kosten Lasten<br />

Fahrzeughändler (Finanzonline) (hh:mm) in € Kosten Afa (≈€) (≈€)<br />

Verwaltungstätigkeit 1: Erfas- 00:15 Bürokräfte 0 0 277.500 277.500<br />

sung der Antragsteller-Daten und kfm.<br />

Angestellte<br />

- 37<br />

Verwaltungstätigkeit 2: Durch- 00:15 Bürokräfte 0 0 277.500 277.500<br />

führung des Überweisungsan-<br />

und kfm.<br />

trags Angestellte<br />

- 37<br />

Summe 00:30 0 0 555.000 555.000<br />

Fallzahl 30.000<br />

Sowieso-Kosten in % 0<br />

14.3.5 Vertiefende Berechnung – Beispiel Bürgerinnen/Bürger<br />

Beispiel: Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die<br />

verpflichtende Studienberatung vor der erstmaligen Zulassung zu einem<br />

Universitätsstudium – Studienberatungsverordnung<br />

Nach dem Universitätsgesetz 2002 haben ab dem Studienjahr 2012/13 alle Studieninteressierte<br />

vor erstmaliger Zulassung zu einem Bachelor- oder Diplomstudium an einer Universität<br />

nachzuweisen, dass sie eine Studienberatung erhalten haben. Folgende<br />

Informationsverpflichtung ist daher in der Studienberatungsverordnung normiert:<br />

§ 4. Die Teilnahme an der verpflichtenden Studienberatung ist durch eine Bestätigung laut Anlage<br />

nachzuweisen.<br />

Im Folgenden findet sich die (exemplarisch verkürzte) Darstellung mit den detaillierten Angaben<br />

der Berechnung, wie sie im Anhang der WFA dargestellt werden würde:<br />

Informationsverpflichtung 1 Fundstelle Art Ursprung Zeit (≈ h)<br />

Kosten<br />

(≈ €)<br />

Nachweis der Studienberatung § 63 Abs.1<br />

des UG<br />

2002 iVm<br />

§ 4 Studienberatungsverord<br />

nung<br />

Neue IVP National 41.000 0<br />

Begründung für die Schaffung/Änderung der Informationsverpflichtung<br />

Es ist essentiell, dass die Wahl des Studiums mit Bedacht und vor allem genug Information getroffen wird. Um<br />

sicherzustellen, dass die Studienberatung tatsächlich in Anspruch genommen wurde, muss die Teilnahme an der<br />

Studienberatung durch ein Formular von der beratenden Institution bestätigt werden und von den Studierenden<br />

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