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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger und für Unternehmen<br />

14.3.4 Vertiefende Berechnung – Beispiel Unternehmen<br />

Beispiel: Bundesgesetz, mit dem eine Ökoprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wird<br />

(Ökoprämiengesetz)<br />

2009 wurde vom Bund eine Geldprämie in Höhe von 1.500 Euro für die Anschaffung eines neuen<br />

Fahrzeugs eingeführt, wenn gleichzeitig das alte Fahrzeug verschrottet wurde. Die Maßnahme<br />

war auf 30.000 Fahrzeugen begrenzt. Um Mißbrauch vorzubeugen, sah der Entwurf hierbei<br />

Nachweispflichten für den Fahrzeughandel vor (Regierungsvorlage):<br />

§ 4. (1) Der inländische Fahrzeughändler, der das Neufahrzeug veräußert und das Altfahrzeug zur<br />

Verschrottung übernimmt, hat folgende Nachweise zu erbringen:<br />

1. Die Gültigkeit der Begutachtungsplakette gemäß § 57a Kraftfahrgesetz für das Altfahrzeug,<br />

2. den Verwertungsnachweis für die Verschrottung des Altfahrzeuges im Inland,<br />

3. die Typengenehmigung bzw. EU-Betriebserlaubnis für zumindest die Schadstoffklasse Euro 4 für das<br />

Neufahrzeug.<br />

….<br />

§ 5. (1) Liegen die Voraussetzungen gemäß § 4 vor, teilt der Fahrzeughändler über FinanzOnline die<br />

folgenden Daten mit und beantragt die Überweisung der Ökoprämie an den Antragsteller:<br />

1. Name, Anschrift und Sozialversicherungsnummer des Antragstellers,<br />

2. die Bankverbindung des Antragstellers,<br />

3. die Fahrgestellnummern (Fahrzeugidentifikationsnummern) des Altfahrzeuges und des Neufahrzeuges,<br />

4. die Nummer der Begutachtungsplakette gemäß § 57a Kraftfahrgesetz.<br />

In diesem Beispiel ist kein Papierverfahren möglich, sondern ausschließlich eine elektronische<br />

Abwicklung vorgesehen. Wäre ein Papierverfahren möglich, so wäre diese Gruppierung ebenfalls<br />

darzustellen. Ebenfalls ist nicht zu erwarten, dass die Verwaltungskosten für unterschiedliche<br />

Unternehmensgroßen wesentlich abweichen; daher wurde hier keine Aufteilung in verschiedene<br />

Unternehmensgruppierungen vorgenommen.<br />

Im Folgenden findet sich die (exemplarisch verkürzte) Darstellung mit den detaillierten Angaben<br />

der Berechnung, wie sie im Anhang der WFA dargestellt werden würde:<br />

Informationsverpflichtung 1 Fundstelle Art Ursprung Verwaltungslasten (≈ €)<br />

Nachweise durch inländische Fahrzeughändler<br />

§ 4 Abs. 1 Neue IVP National<br />

740.000<br />

Unternehmensgruppierung 1: Zeit Gehalt/h Externe<br />

Kosten Lasten<br />

Fahrzeughändler<br />

(hh:mm) in € Kosten Afa (≈€) (≈€)<br />

Verwaltungstätigkeit 1: Sammeln 00:30 Bürokräfte 0 0 555.000 555.000<br />

der Informationen (Fahrtüchtig-<br />

und kfm.<br />

keit, Verschrottungsnachweis,<br />

Angestell-<br />

Schadstoffklasse-Abfrage)<br />

te - 37<br />

Verwaltungstätigkeit 2: Doku- 00:10 Bürokräfte 0 0 185.000 185.000<br />

mentation<br />

und kfm.<br />

Angestellte<br />

- 37<br />

0 0 740.000 740.000<br />

Summe<br />

Fallzahl<br />

Sowieso-Kosten in %<br />

00:40<br />

30.000<br />

0<br />

208

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