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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger und für Unternehmen<br />

zu erheben. Weiters muss die Zeit ermittelt werden, die für die Verwaltungstätigkeiten durch<br />

das Unternehmen und/oder die Bürgerinnen/Bürger aufgewendet wird.<br />

Bei Bürgerinnen/Bürgern sind für die Wegzeiten zur jeweiligen Behörde standardisierte Werte<br />

der Statistik Austria zu verwenden:<br />

Bürgerinnen/Bürger: durchschnittliche Wegzeit vom Wohnort zum Amt in Minuten<br />

innerhalb der<br />

Wohngemeinde<br />

1)<br />

zu BH bzw.<br />

Magistrate<br />

der Statutarstädte<br />

zu Landeshauptstadt<br />

zu Magistratischen<br />

Bezirksämter in<br />

Wien 2)<br />

207<br />

zu Gemeinden<br />

mit<br />

Finanzamt<br />

zu Gemeinden<br />

mit<br />

Arbeitsamt<br />

6 22 60 14 36 22 20<br />

Q: STATISTIK AUSTRIA - 1) ausgenommen Wiener Gemeindebezirke - 2) Gilt nur bei Wohnort Wien<br />

zu Gemeinden<br />

mit Bezirksgericht<br />

Bei Unternehmen ist außerdem aus sieben Gehaltsgruppen mit festgelegtem Stundensatz<br />

auszuwählen, wer im Unternehmen die Standardverwaltungstätigkeit durchführt:<br />

1. Führungskräfte: 75 Euro<br />

2. Wissenschaftler und akademische Berufe: 53 Euro<br />

3. Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe: 46 Euro<br />

4. Bürokräfte und kfm. Angestellte: 37 Euro<br />

5. Handwerker und verwandte Berufe: 36 Euro<br />

6. Hilfsarbeitskräfte: 25 Euro<br />

7. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe: 20 Euro<br />

8. Durchschnittsstundensatz(Vereinfachte Abschätzung gem.§ 3) 42 Euro<br />

Der festgelegte Stundensatz wird in regelmäßigen Abständen vom BMF angepasst.<br />

Bei der Berechnung der Verwaltungskosten für Unternehmen muss ferner abgeschätzt werden,<br />

ob einmalige Anschaffungskosten und externe Kosten für Dienstleister wie z.B. Wirtschaftstreuhänder<br />

anfallen. Abschließend wird noch der Prozentanteil der Sowieso-Kosten an<br />

den Verwaltungskosten festgelegt.<br />

Bei der Berechnung der Verwaltungskosten für Bürgerinnen/Bürger müssen ggfs. direkte<br />

Kosten eingegeben werden, das sind z.B. Kosten für Fahrscheine, Kopien oder externe<br />

Dienstleister wie einen Steuerberater.

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