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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung<br />

Die Maßnahmen (3) beschreiben die hochaggregierten Schwerpunkte auf Leistungsebene,<br />

mit denen die Wirkungsziele erreicht werden sollen. Sie dienen dem Nationalrat und der interessierten<br />

Öffentlichkeit, aber insbesondere auch den MitarbeiterInnen als Orientierung, welche<br />

Schwerpunkte das Ressort im kommenden Jahr verfolgt. Nach Möglichkeit sollte sich eine<br />

Maßnahme auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern beziehen.<br />

Diese Schwerpunkte werden anschließend in Ressourcen-, Ziel- und Leistungsplänen (4)<br />

für spezifische Verwaltungseinheiten konkretisiert. Diese Pläne bilden den konkreten operativen<br />

Arbeitsplan einer Verwaltungseinheit für die kommenden 4 Jahre ab.<br />

Der Nutzen der wirkungsorientierten Steuerung entsteht nicht nur durch die Zielsetzung auf<br />

unterschiedlichen Ebenen, sondern insbesondere durch die Steuerung der Umsetzung der<br />

Ziele (5). Dazu müssen die Beiträge festgelegt werden, die einzelne Organisationseinheiten<br />

wie Abteilungen zur Zielerreichung leisten. In den MitarbeiterInnengesprächen werden die<br />

Beiträge der Bediensteten zur Erreichung der Ziele festgelegt.<br />

In regelmäßigen Abständen sollte eine Beurteilung der tatsächlichen Maßnahmen (6) durchgeführt<br />

werden, um Abweichungen frühzeitig zu erkennen. Die Evaluierung der Wirkungen<br />

(7) gibt Auskunft, ob ein Ressort seine Wirkungsziele erfüllt. Die Schlussfolgerungen aus der<br />

Evaluierung zeigen Verbesserungspotenziale zur Steigerung der Effektivität und der Effizienz<br />

des Verwaltungshandelns auf, die wiederum Eingang in die künftige Strategie (1) der<br />

Untergliederung finden. Somit schließt sich der Kreislauf.<br />

1.4 Der Zusammenhang zwischen wirkungsorientierter<br />

Verwaltungssteuerung und wirkungsorientierter<br />

<strong>Folgenabschätzung</strong><br />

In den Angaben zur Wirkungsorientierung im Bundesvoranschlagsentwurf werden die strategischen<br />

Prioritäten der BundesministerInnen und anderen obersten Organe der nächsten Jahre<br />

dargestellt.<br />

Für die Umsetzung dieser Prioritäten werden die Ressorts dabei häufig auf Regelungs- oder<br />

sonstige Vorhaben zurückgreifen, welche einer wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong> unterzogen<br />

werden. Um die Verlinkung zwischen wirkungsorientierter Verwaltungssteuerung und<br />

wirkungsorientierter <strong>Folgenabschätzung</strong> darzustellen, ist daher bei der Zieldefinition anzugeben,<br />

ob diese den Wirkungszielen oder Maßnahmen des Ressorts beitragen (Siehe dazu<br />

weiter unten).<br />

Die Angabe, ob und wie ein Regelungs- oder sonstiges Vorhaben einem Wirkungsziel auf<br />

Untergliederungsebene beiträgt oder eine Maßnahme auf Globalbudgetebene darstellt, erfüllt<br />

die in der Verordnung vorgesehene Mindestanforderung.<br />

Darüber hinaus kann es aber jedenfalls Sinn machen, die Angaben auch darüber hinausgehend<br />

abzustimmen: Auch bei der Auswahl von Indikatoren sollte darauf geachtet werden, dass<br />

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