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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Konsumentenschutzpolitik<br />

Chemikalien in Produkten, Unfallgefahren bei Veranstaltungen). Bei der Betrachtung ist aber<br />

auf den Zusammenhang mit Produkten und /oder Dienstleistungen zu achten.<br />

Fragen der Volksgesundheit (zB Aufklärung durch staatliche Stellen über gesunde Bewegung)<br />

abseits der Inanspruchnahme von Gütern oder Dienstleistungen sind genauso wenig wie<br />

gesundheitspolitische Maßnahmen (etwa die Finanzierung medizinischer Einrichtungen, Impfkampagnen…)<br />

zu berücksichtigen.<br />

Zu erfassen sind z.B.<br />

■ Maßnahmen zur Aufklärung über gesundheitliche Folgen der Inanspruchnahme von<br />

Dienstleistungen (zB Tätowieren),<br />

■ die Altersbeschränkungen bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen (zB Solarien)<br />

■ Maßnahmen zur Hebung der Produktsicherheit (zB Verbot bestimmter Produkte für Kinder,<br />

Anforderungen an Sonnenbrillen)<br />

■ Schutzmaßnahmen bei Produkten<br />

Die quantitative Darstellung umfasst wieder die Zahl der betroffenen KonsumentInnen,<br />

wobei besonders schutzbedürftige Verbrauchergruppen berücksichtigt werden sollten.<br />

Weitere Differenzierungen (etwa nach Alter) können sinnvoll sein.<br />

Beispiel: Produktsicherheitsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 16/2005 (PSG 2004)<br />

Mit der Verpflichtung für Unternehmen nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen, der<br />

entsprechenden Risikobewertung und dem den Behörden zur Verfügung stehenden<br />

Maßnahmenkatalog etc. soll Leben und Gesundheit von Menschen vor Gefährdungen durch<br />

gefährliche Verbraucherprodukte geschützt werden (§ 1).<br />

Betroffen sind potenziell alle KonsumentInnen, da jede Person Produkte verwendet. Das PSG 2004<br />

reduziert jedenfalls die Zahl der produktbezogenen (schweren) Unfälle; genauere Daten zum<br />

Unfallgeschehen erhebt zwar das Kuratorium für Verkehrssicherheit (www.kfv.at), die konkreten<br />

Auswirkungen lassen sich aber – sogar im Nachhinein – nicht abschätzen.<br />

Begriffsbestimmung:<br />

Die Begriffspaare „KonsumentInnen“ und „VerbraucherInnen“ sowie „Konsumentenschutz“ und<br />

„Verbraucherschutz“ werden als Synonyme verstanden.<br />

13.4 Datenquellen:<br />

Die Datenlage zum Verbraucherschutz ist relativ schlecht. Im Wesentlichen wird man daher bei<br />

der Wirkungsfolgenabschätzung in diesem Bereich auf allgemeine statistische Quellen der<br />

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