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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Konsumentenschutzpolitik<br />

Betroffen sind Personen, die die entsprechenden Produkte nachfragen, wobei dies bei<br />

Medizinprodukten v.a. kranke und ältere Menschen sind.<br />

Zur Versorgungssicherheit:<br />

Versorgungssicherheit bezieht sich primär auf Produkte oder Dienstleistungen „von allgemeinem<br />

Interesse“ wie Wasser, Energieversorgung, Telekommunikation, Post, öff. Verkehr<br />

oder auch Zugang zu Bankkonten. Nicht zu erfassen ist die Versorgungssicherheit mit Produkten,<br />

die üblicherweise im Handel erworben werden, oder Dienstleistungen, die individuell<br />

erbracht werden. Staatliche Krisenbevorratung oder etwa die Einrichtung von Quellschutzgebieten<br />

sind ebenfalls nicht Gegenstand der Betrachtung.<br />

Beispiele:<br />

■ Banken: durch das Recht auf ein Basiskonto hat jeder Zugang zu Bankdienstleistungen.<br />

■ Öff. Verkehr: die Verpflichtung neben einer Eisenbahn-Hauptstrecke auch Nebenbahnen<br />

zu bedienen, erhöht das Angebot im niederrangigen Schienenverkehr.<br />

Beispiel: Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG), BGBl. I Nr. 70/2003 idgF<br />

Mit § 26 ff TKG wird der sogenannte Universaldienst im Telekommunikationsbereich geregelt:<br />

“Universaldienst ist ein Mindestangebot an öffentlichen Diensten, zu denen alle Endnutzer<br />

unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben<br />

müssen“. Telekommunikationsunternehmen müssen also unter bestimmten Bedingungen und<br />

Vorgaben diesen Universaldienst gewährleisten. Damit wird eine durchgehende Minimalversorgung<br />

der Bevölkerung mit Telekommunikationsdienstleistungen sichergestellt.<br />

Betroffen ist hier vor allem die Bevölkerung im ländlichen Raum, dessen Versorgung für<br />

Telekommunikationsunternehmen wenig lukrativ ist, und die damit ein Basisangebot erhält.<br />

Zur Rechtsposition/Rechtsdurchsetzung:<br />

Hier geht es v.a. um die Einräumung von Rechten für KonsumentInnen (zB Rücktrittsrechte,<br />

Fristen, Recht auf Schadenersatz…) oder etwa Informationspflichten für Unternehmen und<br />

Transparenz am Markt. In diesen Bereich fallen jedenfalls auch – aber nicht nur – die Kernmaterien<br />

der Konsumentenpolitik (also u.a. die Regelungen, die unmittelbar die Rechte von<br />

KonsumentInnen gestalten, wie etwa das Konsumentenschutzgesetz)<br />

Als Hintergrund ist zu beachten, dass KonsumentInnen gegenüber Unternehmen bei der<br />

Rechtsdurchsetzung grundsätzlich in einer schwächeren Position sind, zB wegen:<br />

► mangelndem Wissen um ihre Rechte<br />

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