Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Konsumentenschutzpolitik<br />
Steuerliche Maßnahmen – zB eine Erhöhung der Umsatzsteuer - oder Gebührenänderungen –<br />
zB Grundbucheintragungsgebühr - sind nicht zu berücksichtigen! Wesentlichkeitskriterium:<br />
Die zu erwartenden Auswirkungen sind wesentlich, wenn mit finanziellen Auswirkungen von<br />
mehr als 500 000 € für alle KonsumentInnen oder mehr als 400 € für Einzelpersonen bei<br />
mindestens 500 Fällen p.a. zu rechnen ist.<br />
13.3.2.3 Gesundheit/Sicherheit:<br />
Letzte Stufe der vereinfachten Abschätzung ist die Prüfung der Wesentlichkeit gesundheitlicher<br />
Auswirkungen: wieder ist darauf zu achten, dass Personen in ihrer Eigenschaft als KonsumentInnen<br />
betroffen sein müssen, also im Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen,<br />
wie etwa fehlerhafte/unsichere Produkte, Unfälle bei touristischen Dienstleistungen, Schäden<br />
durch Piercen…<br />
Beispiele:<br />
► Sicherheitstechnische Anforderungen an Schutzausrüstungen von Maschinen (sofern<br />
Verbraucherprodukte, zB Rasenmäher, elektrische Messer): die obligatorische Ausstattung<br />
bzw. Bedienung einer Maschine mit zwei Schaltern reduziert das Unfallgeschehen.<br />
► Anforderungen an KFZ-Sicherheitsausrüstungen: der verpflichtende Einbau des Antiblockier-Systems<br />
reduziert die Anzahl von Unfällen.<br />
► Zugangsbeschränkungen für Solarien: durch das Fernhalten von Kindern und Jugendlichen<br />
von Solarien wird langfristig die Hautkrebsrate gesenkt.<br />
Nicht zu erfassen sind Auswirkungen, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem nachgefragten<br />
Produkt bzw. der Dienstleistung stehen. Z.B.<br />
► Immissionen durch eine neue Autobahn<br />
► Schäden durch radioaktive Störfälle.<br />
► Verschmutzung von Flüssen bei der Produktion.<br />
► Unbedeutende und vorübergehende Auswirkungen liegen dann vor, wenn die gesundheitliche<br />
Beeinträchtigung keine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.<br />
Die gesundheitliche Auswirkung kann positiv oder negativ sein.<br />
Gesundheitliche Auswirkungen sind über einen längeren Zeitraum zu beurteilen, da Schäden<br />
zB durch chemische Substanzen oft erst nach Jahren eintreten (vgl. die in den 90ern geführte<br />
Diskussion zu Asbest).<br />
Wesentlichkeitskriterium: Die erwarteten Auswirkungen sind dann wesentlich, wenn Auswirkungen<br />
auf die Zahl der Krankheitsfälle/Unfälle mit einer zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit<br />
von mehr als drei Tagen erwartet werden.<br />
Die Zahl der betroffenen Konsumentinnen/Konsumenten ist bei gesundheitlichen Auswirkungen<br />
in oben definiertem Ausmaß kein Maßstab, da auch Einzelfälle nicht toleriert werden<br />
können. Sie wird daher nicht berücksichtigt!<br />
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