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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Konsumentenschutzpolitik<br />

Betrachtet man nochmals die Auswirkungen des oben angeführten Gewährleistungsrechts-<br />

Änderungsgesetzes BGBl. I Nr. 48/2001, so ist potenziell jede/r KonsumentIn (> 6 Mio. Personen =<br />

Gesamtbevölkerung abzüglich „NichtkäuferInnen“ wie kleinere Kinder…) betroffen, da jede/r laufend<br />

Güter erwirbt und Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Direkt betroffen sind alle die, die ihre<br />

Gewährleistungsrechte geltend machen, also zB nach dem Kauf eines Produktes einen Fehler („der<br />

Fernseher funktioniert nicht“) reklamieren: die Zahl der direkt Betroffenen kann nur grob geschätzt<br />

werden, es wird aber jedenfalls mehrere hunderttausend Reklamationen p.a. geben (Gewährleistung<br />

ist der häufigste Beschwerdegrund bei Konsumentenschutzorganisationen)<br />

Bei einer unmittelbaren (rechtlichen oder organisatorischen) Betroffenheit von Konsumentenschutzorganisationen<br />

einschließlich staatlich anerkannter Schuldenberatung (Rechte<br />

wie zB Klagsbefugnisse, organisatorische oder finanzielle Eingriffe) ist jedenfalls eine vertiefende<br />

Prüfung vorzunehmen. Eine unmittelbare Betroffenheit dieser Organisationen ist schon<br />

dann gegeben, wenn es um Änderungen im Recht der von solchen Organisationen am häufigsten<br />

verwendeten Rechtsform (Verein, GmbH) geht, jedenfalls aber, wenn sie in der Regelung/Maßnahme<br />

explizit genannt werden.<br />

13.3.2.2 Finanzielle Position der KonsumentInnen<br />

Schließlich sind die unmittelbaren finanziellen Auswirkungen bei der Wesentlichkeitsprüfung<br />

abzuschätzen – und zwar für die Gesamtheit der direkt betroffenen KonsumentInnen und für<br />

den/die Einzelne/n:<br />

Die Frage zielt somit auf Maßnahmen und Regelungen ab, mit denen explizit konkrete Werte<br />

festgelegt werden, die im Verhältnis Konsumentinnen/Konsumenten zu Unternehmen unmittelbar<br />

zum Tragen kommen, zB<br />

■ Selbstbehalte (zB bei Produkthaftung)<br />

■ Höchstgrenzen bei Provisionen<br />

■ Kostenanteile (zB bei Ökostrom)<br />

Beispiele:<br />

► Entfall des Selbstbehaltes von EUR 500 im Produkthaftungsgesetz. Bei geschätzt<br />

1000 Fällen p.a. sind dies gesamt EUR 500.000,-, da jeder Betroffene um EUR 500<br />

besser gestellt ist.<br />

► Senkung der Maklerprovision beim Wohnungseigentumserwerb um 1 %: bei einem<br />

durchschnittlichen Kaufpreis von EUR 250.000 sind dies im Einzelfall EUR 2500. Bei<br />

50.000 Transaktionen p.a. EUR 125 Mio.<br />

► Ökostrom – Zählerkostenpauschale wird von EUR 15 auf 18 EUR (Diff EUR 3) erhöht,<br />

4 Mio Haushalte: 3*4Mio=EUR 12 Mio<br />

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