Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Betroffene<br />
Konsumentenschutzpolitik<br />
Als nächster Schritt der vereinfachten Prüfung ist die Zahl der direkt oder potenziell betroffenen<br />
KonsumentInnen – wieder ausschließlich in ihrem Verhältnis zu Unternehmen –<br />
oder eine direkte Auswirkung auf Konsumentenschutzeinrichtungen abzuschätzen (Basis<br />
ein Jahr):<br />
► Eine direkte Betroffenheit von KonsumentInnen liegt dann vor, wenn die Maßnahme/Regelung<br />
dazu führt, dass im Einzelfall unmittelbar konkrete, individuelle Folgen<br />
oder Auswirkungen eintreten.<br />
► Unter „potenziell betroffen“ ist zu verstehen, dass für die betreffende Person die Voraussetzungen<br />
vorliegen, dass die Regelung/Maßnahme im Beobachtungszeitraum<br />
(ein Jahr) Auswirkungen haben kann.<br />
Beispiele:<br />
► Von einer Regelung zur Produkthaftung sind zwar potenziell alle KäuferInnen von Produkten<br />
betroffen; eine direkte Betroffenheit liegt aber dann vor, wenn in einem konkreten<br />
Schadensfall Produkthaftungsansprüche geltend gemacht werden, wenn zB bei<br />
einem Fahrrad die Gabel bricht, der/die FahrradfahrerIn beim folgenden Sturz Verletzungen<br />
erleidet und danach Produkthaftungsansprüche einfordert.<br />
► Eine Regelung über Informationspflichten für Unternehmen beim Verkauf von bestimmten<br />
Produkten betrifft potenziell alle KonsumentInnen, die diese Produkte erwerben<br />
wollen; eine direkte Betroffenheit liegt dann vor, wenn durch die entsprechenden Informationen<br />
die VerbraucherInnen besser über das Produkt Bescheid wissen und ihre<br />
Kaufentscheidungen danach richten. Wenn zB Inhaltsstoffe angegeben werden müssen,<br />
werden manche VerbraucherInnen ihr Kaufverhalten danach richten.<br />
► Beispiel der Änderung des Mietrechts – zB Erleichterung der Kündigung bei Nichtbezahlung<br />
der Miete: dies betrifft potenziell zwar alle MieterInnen, nicht aber alle KonsumentInnen,<br />
obwohl theoretisch jede/r eine Wohnung mieten könnte. Direkt betroffen ist<br />
jene Anzahl von MieterInnen, die während eines Jahres wegen Nichtzahlens der Miete<br />
geklagt werden<br />
► Verkürzte Verjährungsfristen bezüglich Fehlberatung beim Kauf von Wertpapieren:<br />
Obwohl jeder Konsument/jede Konsumentin theoretisch Wertpapiere besitzen oder<br />
kaufen kann, liegt die potenzielle Betroffenheit nur dann vor, wenn die Person tatsächlich<br />
Wertpapiere besitzt oder erwirbt. D.h. die potenzielle Betroffenheit liegt für alle tatsächlichen<br />
Wertpapierbesitzer und –käufer vor, nicht aber für alle KonsumentInnen.<br />
Direkt betroffen ist die Anzahl jener WertpapierinhaberInnen, die während eines Jahres<br />
Schadenersatzforderungen wegen Fehlberatung in dem Zeitraum zwischen geltender<br />
und neuer Verjährungsfrist einklagen.<br />
Wesentlichkeitskriterien:<br />
Die erwarteten Auswirkungen sind wesentlich, wenn mehr als 100 000 potenziell oder mehr<br />
als 5 000 direkt betroffene KonsumentInnen pro Jahr zu erwarten sind.<br />
Beispiel: Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz BGBl. I Nr. 48/2001<br />
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