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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Betroffene<br />

Konsumentenschutzpolitik<br />

Als nächster Schritt der vereinfachten Prüfung ist die Zahl der direkt oder potenziell betroffenen<br />

KonsumentInnen – wieder ausschließlich in ihrem Verhältnis zu Unternehmen –<br />

oder eine direkte Auswirkung auf Konsumentenschutzeinrichtungen abzuschätzen (Basis<br />

ein Jahr):<br />

► Eine direkte Betroffenheit von KonsumentInnen liegt dann vor, wenn die Maßnahme/Regelung<br />

dazu führt, dass im Einzelfall unmittelbar konkrete, individuelle Folgen<br />

oder Auswirkungen eintreten.<br />

► Unter „potenziell betroffen“ ist zu verstehen, dass für die betreffende Person die Voraussetzungen<br />

vorliegen, dass die Regelung/Maßnahme im Beobachtungszeitraum<br />

(ein Jahr) Auswirkungen haben kann.<br />

Beispiele:<br />

► Von einer Regelung zur Produkthaftung sind zwar potenziell alle KäuferInnen von Produkten<br />

betroffen; eine direkte Betroffenheit liegt aber dann vor, wenn in einem konkreten<br />

Schadensfall Produkthaftungsansprüche geltend gemacht werden, wenn zB bei<br />

einem Fahrrad die Gabel bricht, der/die FahrradfahrerIn beim folgenden Sturz Verletzungen<br />

erleidet und danach Produkthaftungsansprüche einfordert.<br />

► Eine Regelung über Informationspflichten für Unternehmen beim Verkauf von bestimmten<br />

Produkten betrifft potenziell alle KonsumentInnen, die diese Produkte erwerben<br />

wollen; eine direkte Betroffenheit liegt dann vor, wenn durch die entsprechenden Informationen<br />

die VerbraucherInnen besser über das Produkt Bescheid wissen und ihre<br />

Kaufentscheidungen danach richten. Wenn zB Inhaltsstoffe angegeben werden müssen,<br />

werden manche VerbraucherInnen ihr Kaufverhalten danach richten.<br />

► Beispiel der Änderung des Mietrechts – zB Erleichterung der Kündigung bei Nichtbezahlung<br />

der Miete: dies betrifft potenziell zwar alle MieterInnen, nicht aber alle KonsumentInnen,<br />

obwohl theoretisch jede/r eine Wohnung mieten könnte. Direkt betroffen ist<br />

jene Anzahl von MieterInnen, die während eines Jahres wegen Nichtzahlens der Miete<br />

geklagt werden<br />

► Verkürzte Verjährungsfristen bezüglich Fehlberatung beim Kauf von Wertpapieren:<br />

Obwohl jeder Konsument/jede Konsumentin theoretisch Wertpapiere besitzen oder<br />

kaufen kann, liegt die potenzielle Betroffenheit nur dann vor, wenn die Person tatsächlich<br />

Wertpapiere besitzt oder erwirbt. D.h. die potenzielle Betroffenheit liegt für alle tatsächlichen<br />

Wertpapierbesitzer und –käufer vor, nicht aber für alle KonsumentInnen.<br />

Direkt betroffen ist die Anzahl jener WertpapierinhaberInnen, die während eines Jahres<br />

Schadenersatzforderungen wegen Fehlberatung in dem Zeitraum zwischen geltender<br />

und neuer Verjährungsfrist einklagen.<br />

Wesentlichkeitskriterien:<br />

Die erwarteten Auswirkungen sind wesentlich, wenn mehr als 100 000 potenziell oder mehr<br />

als 5 000 direkt betroffene KonsumentInnen pro Jahr zu erwarten sind.<br />

Beispiel: Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz BGBl. I Nr. 48/2001<br />

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