Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Konsumentenschutzpolitik<br />
Doch effiziente Konsumentenpolitik wirkt eben nicht nur über direkte Maßnahmen, sondern<br />
muss auf Grund der häufigen indirekten Auswirkungen in allen Politikbereichen beachtet und<br />
eingebracht werden.<br />
13.2 Was sind Auswirkungen auf Konsumentenschutz/politik?<br />
In der Abschätzung von Wirkungen auf die VerbraucherInnen ist es erforderlich, das Ungleichgewicht<br />
zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen zu berücksichtigen und zu<br />
hinterfragen, ob mit einer Regelung oder Maßnahme diese Schieflage verstärkt oder reduziert<br />
wird – sprich: werden VerbraucherInnen in ihrer rechtlichen oder ökonomischen Position gestärkt<br />
oder geschwächt. Die rechtlichen Auswirkungen sind dabei immer im Verhältnis VerbraucherInnen/Unternehmen<br />
zu betrachten – mittelbare Auswirkungen werden dabei häufiger<br />
auftreten als direkte.<br />
Die ökonomischen Auswirkungen sollen bei dieser Betrachtungsweise nicht überstrapaziert<br />
werden: geringfügige Preisschwankungen, die am Ende einer Maßnahme stehen können, sind<br />
kaum abzuschätzen und stehen letztlich auch nicht im Vordergrund der Konsumentenpolitik;<br />
hingegen sind wirtschaftliche Folgen, die sich z.B. aus Monopolstellungen oder auch Deregulierung<br />
ergeben, ein wichtiges Betrachtungsfeld.<br />
Neben rechtlichen und finanziellen Auswirkungen betrachtet die Konsumentenpolitik auch noch<br />
physische Folgen – allerdings auch beschränkt auf das Verhältnis KonsumentInnen/Unternehmen,<br />
also im Zusammenhang mit Gütern oder Dienstleistungen – somit im<br />
Wesentlichen die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen.<br />
Nicht zu betrachten sind Wirkungen, die aus fiskalpolitischen Maßnahmen resultieren: Steuern<br />
sind in der Regel nicht Gegenstand der Konsumentenpolitik.<br />
Ein „Nebenstrang“ bei konsumentenpolitischen Auswirkungen betrifft Konsumentenschutzorganisationen<br />
einschließlich staatlich anerkannter Schuldenberatung: wird unmittelbar in<br />
deren Rechte eingegriffen oder etwa ihre Organisationsstruktur oder Finanzierungsstruktur<br />
geregelt, ist jedenfalls eine nähere Betrachtung erforderlich.<br />
Vielleicht ist es bei der Abschätzung der Wirkungsfolgen im Konsumentenschutz hilfreich sich<br />
die eigene Rolle als VerbraucherIn zu vergegenwärtigen: dies sollte Auswirkungen sichtbar<br />
machen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass es keine Standard-VerbraucherInnen<br />
gibt, sondern unterschiedlichste Verbrauchergruppen, die stärker oder schwächer sein können<br />
– und gerade schwächere Verbrauchergruppen wie ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen,<br />
Kinder oder schlecht Ausgebildete, bedürfen in besonderem Maße des Konsumentenschutzes<br />
und sind daher in der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong> speziell zu<br />
berücksichtigen.<br />
Bei den quantitativen Angaben ist für die Beurteilung des Vorhabens/der Maßnahme in aller<br />
Regel nur ein grober Wert erforderlich, d.h. es ist nicht maßgeblich ob zB die finanziellen Auswirkungen<br />
für alle KonsumentInnen 50 oder 60 oder 70 Mio Euro p.a. betragen. Hier ist angesichts<br />
der schlechten Datenlage gewissermaßen „Mut zum Schätzen“ erforderlich. Dort<br />
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