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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Konsumentenschutzpolitik<br />

Doch effiziente Konsumentenpolitik wirkt eben nicht nur über direkte Maßnahmen, sondern<br />

muss auf Grund der häufigen indirekten Auswirkungen in allen Politikbereichen beachtet und<br />

eingebracht werden.<br />

13.2 Was sind Auswirkungen auf Konsumentenschutz/politik?<br />

In der Abschätzung von Wirkungen auf die VerbraucherInnen ist es erforderlich, das Ungleichgewicht<br />

zwischen VerbraucherInnen und Unternehmen zu berücksichtigen und zu<br />

hinterfragen, ob mit einer Regelung oder Maßnahme diese Schieflage verstärkt oder reduziert<br />

wird – sprich: werden VerbraucherInnen in ihrer rechtlichen oder ökonomischen Position gestärkt<br />

oder geschwächt. Die rechtlichen Auswirkungen sind dabei immer im Verhältnis VerbraucherInnen/Unternehmen<br />

zu betrachten – mittelbare Auswirkungen werden dabei häufiger<br />

auftreten als direkte.<br />

Die ökonomischen Auswirkungen sollen bei dieser Betrachtungsweise nicht überstrapaziert<br />

werden: geringfügige Preisschwankungen, die am Ende einer Maßnahme stehen können, sind<br />

kaum abzuschätzen und stehen letztlich auch nicht im Vordergrund der Konsumentenpolitik;<br />

hingegen sind wirtschaftliche Folgen, die sich z.B. aus Monopolstellungen oder auch Deregulierung<br />

ergeben, ein wichtiges Betrachtungsfeld.<br />

Neben rechtlichen und finanziellen Auswirkungen betrachtet die Konsumentenpolitik auch noch<br />

physische Folgen – allerdings auch beschränkt auf das Verhältnis KonsumentInnen/Unternehmen,<br />

also im Zusammenhang mit Gütern oder Dienstleistungen – somit im<br />

Wesentlichen die Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen.<br />

Nicht zu betrachten sind Wirkungen, die aus fiskalpolitischen Maßnahmen resultieren: Steuern<br />

sind in der Regel nicht Gegenstand der Konsumentenpolitik.<br />

Ein „Nebenstrang“ bei konsumentenpolitischen Auswirkungen betrifft Konsumentenschutzorganisationen<br />

einschließlich staatlich anerkannter Schuldenberatung: wird unmittelbar in<br />

deren Rechte eingegriffen oder etwa ihre Organisationsstruktur oder Finanzierungsstruktur<br />

geregelt, ist jedenfalls eine nähere Betrachtung erforderlich.<br />

Vielleicht ist es bei der Abschätzung der Wirkungsfolgen im Konsumentenschutz hilfreich sich<br />

die eigene Rolle als VerbraucherIn zu vergegenwärtigen: dies sollte Auswirkungen sichtbar<br />

machen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass es keine Standard-VerbraucherInnen<br />

gibt, sondern unterschiedlichste Verbrauchergruppen, die stärker oder schwächer sein können<br />

– und gerade schwächere Verbrauchergruppen wie ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen,<br />

Kinder oder schlecht Ausgebildete, bedürfen in besonderem Maße des Konsumentenschutzes<br />

und sind daher in der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong> speziell zu<br />

berücksichtigen.<br />

Bei den quantitativen Angaben ist für die Beurteilung des Vorhabens/der Maßnahme in aller<br />

Regel nur ein grober Wert erforderlich, d.h. es ist nicht maßgeblich ob zB die finanziellen Auswirkungen<br />

für alle KonsumentInnen 50 oder 60 oder 70 Mio Euro p.a. betragen. Hier ist angesichts<br />

der schlechten Datenlage gewissermaßen „Mut zum Schätzen“ erforderlich. Dort<br />

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