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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Unternehmen<br />

Schritt 2: Identifikation der Maßnahme bzw. des Ausmaßes<br />

Es ist das mögliche Ausmaß der Auswirkungen des Vorhabens auf Unternehmen vom Anwender/von<br />

der Anwenderin zu schätzen bzw. die im Vorhaben entsprechende Maßnahme kurz zu<br />

erörtern.<br />

Ist nach der Zahl der betroffenen Unternehmen gefragt, so sind Tabellen auszufüllen; als Orientierungshilfe<br />

dienen bestehende Statistiken und Studien.<br />

Datenquelle: www.wko.at, www.kmuforschung.ac.at<br />

Ist die Antwort in Form einer Beschreibung der im Vorhaben genannten Maßnahme verlangt,<br />

so ist diese kurz zusammenzufassen und die wesentlichen Punkte hervorzuheben. Es soll in<br />

wenigen Sätzen erörtert werden, welches Ziel die gegenständliche Maßnahme verfolgt und wie<br />

dieses erreicht werden soll.<br />

Schritt 3: Detaillierte Darstellung der Maßnahme bzw. des Ausmaßes<br />

Eine weiterführende detaillierte Angabe möglicher Auswirkungen auf Unternehmen ist insbesondere<br />

im letzten Teilgebiet - Phasen des Unternehmenszyklus - erforderlich, da hier der<br />

Gender-Aspekt eine bedeutende Rolle einnimmt. Dies deshalb, da gerade im Bereich der KMU<br />

viele Frauen eine Unternehmensgründung oder aber deren Übernahme und Weiterführung<br />

anstreben - wie dies immer wieder in Studien und Umfragen aufgezeigt wird - und daher geschlechtsspezifische<br />

Auswirkungen in diesem Teilbereich für eine ausreichende und nachvollziehbare<br />

Darstellung des Regelungsvorhabens notwendig erscheinen.<br />

Es ist eine kurze Beschreibung der Maßnahme bzw. des zu erwartenden Ergebnisses anzuführen<br />

und die wesentlichen Punkte hervorzuheben oder die zu erwartende Anzahl der betroffenen<br />

Männer und Frauen zu schätzen.<br />

Datenquelle: http://portal.wko.at<br />

11.4 Begriffsbestimmungen<br />

Unternehmen<br />

Als Unternehmen gilt jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher<br />

Tätigkeit, unabhängig von ihrer Rechtsform (vgl. § 1 Unternehmensgesetzbuch).<br />

Unternehmen sind natürliche Personen, juristische Personen, Personengesellschaften und<br />

Personengemeinschaften<br />

■ 1. mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich, die der<br />

Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis Waren, Werk- oder Dienstleistungen<br />

gegen Entgelt anbieten oder im Allgemeininteresse liegende Aufgaben erfüllen oder Einkünfte<br />

gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 und 6 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG 1988,<br />

BGBl. 400) erzielen oder<br />

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