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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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11.3.1 Feststellung der Betroffenheit<br />

Stufe 1: Einstiegsfrage beantworten<br />

Unternehmen<br />

Das Regelungs- oder sonstige Vorhaben ist dahingehend zu analysieren, ob sich Änderungen<br />

für Unternehmen, insbesondere KMU, ergeben, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, dass<br />

auch indirekte Auswirkungen auf Unternehmen zu einer Beantwortung der Frage mit "Ja"<br />

führen.<br />

Eine Definition für Unternehmen finden Sie im Abschnitt 11.4 Begriffsbestimmungen.<br />

Beispiele für direkte Betroffenheit:<br />

► Erhöhung steuerlicher Abgaben für Unternehmen<br />

► Ausweitung der Förderungen für Unternehmensgründungen<br />

► Erweiterung des Beratungsangebots für Unternehmen im Bereich einzelner Unternehmensphasen<br />

oder betreffend Tätigwerden innerhalb der EU oder in Drittstaaten<br />

Beispiele für indirekte Betroffenheit:<br />

► Verbesserung der unternehmensspezifischen Ausbildungen ("Entrepreneurship Education")<br />

in Schulen etc.<br />

► Änderung sicherheitstechnischer Vorschriften, welche zu Investitionsmaßnahmen innerhalb<br />

eines Unternehmens führen<br />

► Erhöhung von Förderungen für die Aufnahme Auszubildender<br />

11.3.2 Wesentlichkeitsprüfung<br />

Stufe 2: Prüfung der Wesentlichkeit der Auswirkungen<br />

Wenn Stufe 1 mit "Ja" zu beantworten war, erfolgt in Stufe 2 die Prüfung der Wesentlichkeit.<br />

Nur wenn zumindest eine dieser drei Fragen mit "jedenfalls wesentlich" zu beantworten ist, ist<br />

in dieser Subdimension eine vertiefende Abschätzung vorzunehmen.<br />

Wesentlichkeitskriterien:<br />

Im Rahmen der finanziellen Auswirkungen ergibt sich eine Wesentlichkeit erst, wenn mehr<br />

als 10.000 Unternehmen betroffen sind bzw. sein werden oder eine Gesamtbeder<br />

-entlastung im Ausmaß von insgesamt mehr als € 2,5 Mio. zu erwarten ist. Es hat eine<br />

Abschätzung der Zahl der betroffenen Unternehmen durch den Anwender/die Anwenderin zu<br />

erfolgen.<br />

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