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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Wirkungsorientierung in der Bundesverwaltung<br />

Die Maßstäbe der wirkungsorientierten Verwaltung und Haushaltsführung sind die Effektivität<br />

und die Effizienz.<br />

Effektivität bedeutet „die richtigen Dinge tun“ und gibt Auskunft über den Grad der Zielerreichung.<br />

Effektivität liegt dann vor, wenn vorgegebene Wirkungen mit den gewählten Maßnahmen<br />

erreicht werden.<br />

Effizienz hingegen bedeutet „die Dinge richtig tun“ und beschreibt das Verhältnis von Output<br />

zu Input. Effizienz ist dann erreicht, wenn vorgegebene Wirkungen mit dem kleinstmöglichen<br />

Ressourceneinsatz erzielt werden.<br />

Polit. Aufträge<br />

Wirkungsziele<br />

Abbildung 1 Grundlogik der wirkungsorientierten Steuerung<br />

Ressort / Leistungs-Anbieter<br />

Input Output Wirkung<br />

Prozesse<br />

Effizienz Effektivität<br />

Durch die Durchführung einer wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong> sollen diese beiden<br />

zentralen Kriterien auch in der Gesetzgebung gestärkt werden: Für Regelungs- und sonstige<br />

Vorhaben werden Ziele und Maßnahmen sowie jeweils entsprechende Indikatoren festgelegt<br />

und diese den finanziellen Auswirkungen, also sowohl den Kosten, Einsparungen<br />

als auch Mehr- oder Mindereinnahmen und anderen erwünschten und unerwünschten<br />

Folgen beispielsweise in den Bereichen Umwelt oder Gleichstellung gegenübergestellt<br />

und abgewogen.<br />

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