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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen<br />

die Wettbewerbsfähigkeit in eine preisliche und eine nicht-preisliche Komponente eingeteilt.<br />

Die preisliche Komponente erfasst vereinfacht gesagt den Vorteil den eine Volkswirtschaft<br />

gegenüber einer anderen hat, indem sie Güter und Dienstleistungen bei gleicher Qualität<br />

günstiger produzieren kann. Die nicht-preisliche Komponente ist schwieriger zu messen und<br />

bildet Elemente wie innovative Güter und Technologien, Qualität, Bekanntheitsgrad oder Zuverlässigkeit<br />

ab.<br />

Entstehungsrechnung<br />

Auch die Berechnung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) kann über die Angebotsseite erfolgen („Entstehungsrechnung“).<br />

Dabei wird die Bruttowertschöpfung, also der aus der Produktion bzw. Dienstleistung<br />

entstandene Wert gegenüber den eingesetzten Vorleistungen, der einzelnen inländischen<br />

Wirtschaftssektoren aufsummiert. Werden dazu die Gütersteuern addiert und die Gütersubventionen<br />

subtrahiert, erhält man auf diesem Weg das BIP.<br />

Viele wirtschaftspolitische Maßnahmen zielen (auch) auf die Angebotsseite bzw. die gesamtwirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen ab, z.B.:<br />

■ Ausbau der Infrastruktur<br />

■ Qualifizierung von Arbeitskräften<br />

■ Förderung von Projekten zur Steigerung der Energieeffizienz<br />

■ Haftungsübernahmen und Garantien<br />

■ Deregulierung von Märkten<br />

■ Senken von Verwaltungskosten<br />

■ Steuerreformen<br />

Wann werden wesentliche angebotsseitige Effekte erwartet und wann muss daher eine<br />

vertiefende Abschätzung vorgenommen werden?<br />

Als wesentlich gelten die Effekte eines Regelungsvorhabens, wenn dieses mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

mittel- bis langfristig das BIP in einem Ausmaß von über 40 Mio. Euro bzw. die<br />

Beschäftigung im Ausmaß von über 1.000 Jahresbeschäftigungsverhältnissen (JBV) in zumindest<br />

einem der fünf untersuchten Jahre beeinflusst. JBV sind der Durchschnittsbestand an<br />

unselbständigen oder selbständigen Beschäftigungsverhältnissen für den Zeitraum eines<br />

Jahres. Das Beschäftigungsverhältnis entspricht den sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen<br />

Standards in Österreich, wobei im Falle von unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen<br />

(für unselbständig Erwerbstätige) alle Arbeitsverträge inklusive der freien Dienstverträge<br />

erfasst werden. Das konkrete Arbeitszeitvolumen ist dabei nicht vorgegeben, sondern orientiert<br />

sich an den durchschnittlichen Werten in den Wirtschaftsbereichen, in denen der Beschäftigungseffekt<br />

wirksam wird.<br />

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