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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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10.3.1 Feststellung der Betroffenheit<br />

Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen<br />

Bei der Feststellung der Betroffenheit muss geklärt werden, ob über das Regelungsvorhaben<br />

bzw. das sonstige Vorhaben zukünftig die Wirtschaftsleistung (BIP) und damit die Beschäftigung<br />

beeinflusst wird.<br />

Die Wirtschaftsleistung<br />

Die Wirtschaftsleistung gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) gibt den Gesamtwert aller Güter<br />

und Dienstleistungen an, die innerhalb eines Jahres innerhalb einer Volkswirtschaft hergestellt<br />

wurden und dem Endverbrauch dienen. Berechnet werden kann diese Größe entweder über den<br />

Verbrauch – also die gesamtwirtschaftliche Nachfrage – oder über die gegenüberstehende Produktion<br />

– also das gesamtwirtschaftliche Angebot. Unter der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage<br />

versteht man konkret die Nachfrage des öffentlichen und des privaten Sektors sowie die Nettonachfrage<br />

des Auslandes (Exporte abzüglich der heimischen Importe). Als gesamtwirtschaftliches<br />

Angebot wird die gesamte Produktion der verfügbaren Güter und Dienstleistungen bezeichnet.<br />

Diese beiden Komponenten müssen gleich groß sein, da nur Güter und Dienstleistungen nachgefragt<br />

werden können, die auch angeboten wurden und umgekehrt. Von Haushalten oder der öffentlichen<br />

Körperschaften nicht nachgefragte Konsumgüter gehen als Vorratsveränderungen (d.h.<br />

Unternehmensinvestitionen) in die gesamtwirtschaftliche Nachfrage ein.<br />

Veränderungen der Wirtschaftsleistung (=Betroffenheit) ergeben sich über Änderungen der<br />

gesamtwirtschaftliche Nachfrage und des gesamtwirtschaftlichen Angebots. Wenn beispielsweise<br />

ein privater Haushalt ein neues Fahrrad kauft, erhöht dies die gesamtwirtschaftliche<br />

Nachfrage und damit das BIP – die Produktion des Fahrrads ist auf der Angebotsseite abzulesen.<br />

10.3.2 Wesentlichkeitsprüfung<br />

Die Beurteilung, ob ein Vorhaben wesentliche Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft haben<br />

könnte, wird über die Wesentlichkeitskriterien definiert. Hier beginnt die Unterscheidung in<br />

Vorhaben mit nachfrageseitigen und angebotsseitigen Effekten.<br />

Vorhaben mit nachfrageseitigen Effekten (Nachfrageseitige Maßnahmen)<br />

Was sind Vorhaben mit nachfrageseitigen Effekten?<br />

Vorhaben mit nachfrageseitigen Effekten sind solche, die geeignet, sind die gesamtwirtschaftliche<br />

Nachfrage zu ändern. Diese Nachfrageänderungen ziehen dann Änderungen der Beschäftigung<br />

und der Wertschöpfung sowie der Importe nach sich. Diese Auswirkungen einer<br />

Nachfrageänderung auf Beschäftigung, Wertschöpfung und Importe werden im volkswirtschaftlichen<br />

Sprachgebrauch als nachfrageseitige Effekte bezeichnet.<br />

Gesamtwirtschaftliche Nachfrage<br />

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