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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Finanzielle Auswirkungen<br />

Sonstige finanzielle Auswirkungen sind ab einer Höhe von 100.000 EUR oder auf das einzelne<br />

Jahr bezogen 20.000 EUR darzustellen.<br />

Nähere Informationen zur Ermittlung sonstiger finanzieller Auswirkungen (Berechnung, Bedeckung<br />

etc.) finden sich im Kapitel „Anleitung zur Abschätzung der finanziellen Auswirkungen“.<br />

9.6 Begriffsbestimmungen<br />

Aufwendungen (finanzierungswirksame vs. nicht finanzierungswirksame)<br />

Ein Aufwand ist der Werteinsatz unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung. Aufwendungen<br />

sind eindeutig als finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Aufwendungen<br />

zuzuordnen. Finanzierungswirksame Aufwendungen sind Aufwendungen gemäß § 30<br />

Abs. 2 BHG 2013, die zu einem direkten Mittelabfluss führen. Nicht finanzierungswirksame<br />

Aufwendungen sind Aufwendungen, die im jeweiligen Finanzjahr nicht zu einem Mittelabfluss<br />

führen, sondern sich aus der Veränderung von Positionen der Vermögensrechnung ergeben<br />

wie zum Beispiel Abschreibungen.<br />

Auszahlungen<br />

Eine Auszahlung ist der Abfluss an liquiden Mitteln in einem Finanzjahr.<br />

Beitragsquote<br />

Die Beitragsquote ist der anteilsmäßige Beitrag eines Mitgliedstaates zur Finanzierung des<br />

EU-Haushalts. Seit 2002 liegt die österreichische Beitragsquote stets um die 2%.<br />

Einzahlungen<br />

Eine Einzahlung ist der Zufluss an liquiden Mitteln in einem Finanzjahr.<br />

Ergebnishaushalt<br />

Der Ergebnishaushalt zeigt die periodengerecht abgegrenzten Erträge und Aufwendungen.<br />

Der Ergebnishaushalt wird veranschlagt (Ergebnisvoranschlag). Der Ergebnishaushalt setzt<br />

sich aus den Komponenten Ergebnisvoranschlag und Ergebnisrechnung zusammen. Der<br />

Ergebnishaushalt wird in Mittelverwendungs- und -aufbringungsgruppen (MVAG) gegliedert.<br />

Diese stellen die finanzwirtschaftliche Gliederung dar und bestehen aus Aufwands- und Ertragsgruppen.<br />

Erträge<br />

Ein Ertrag ist der Wertzuwachs unabhängig vom konkreten Zeitpunkt der Zahlung. Finanzierungswirksame<br />

Erträge sind Erträge gemäß § 30 Abs. 1 BHG 2013, die zu einem Mittelzufluss<br />

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