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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Finanzielle Auswirkungen<br />

Ist Erfolg nicht mit Kennzahlen zu messen, so ist er verbal zu beschreiben.<br />

9.5.3.5 Bedeckung im EU-Haushalt<br />

Die Bedeckung im EU-Haushalt stellt auf den auf EU-Ebene gültigen Mehrjährigen Finanzrah-<br />

men (2007-2013 bzw. 2014-2020) ab. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:<br />

■ Ohne Änderung des: dies ist für alle EU-Verordnungsentwürfe anzunehmen, die parallel<br />

zur Verhandlung eines neuen Mehrjährigen Finanzrahmens verhandelt werden; ebenso für<br />

Änderungen, die unterhalb der Obergrenze der entsprechenden Ausgabenrubrik des Mehrjährigen<br />

Finanzrahmens finanziert werden können<br />

■ Änderung des Finanzrahmens (Umschichtung zwischen Rubriken): bei Änderungen<br />

von EU-Verordnungen bzw. EU-Vorhaben, die nicht unterhalb der Obergrenze der entsprechenden<br />

Ausgabenrubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens finanziert werden können und<br />

somit einer Änderung der Finanzrahmen-Verordnung bedürfen, ohne dass die Gesamtobergrenze<br />

des Mehrjährigen Finanzrahmens verändert werden müsste.<br />

■ Änderung des Finanzrahmens (Änderung der Gesamtobergrenze): bei Änderungen<br />

von EU-Verordnungen bzw. EU-Vorhaben, die nicht unterhalb der Obergrenze der entsprechenden<br />

Ausgabenrubrik des Mehrjährigen Finanzrahmens finanziert werden können und<br />

somit einer Änderung der Finanzrahmen-Verordnung bedürfen, wobei die Gesamtobergrenze<br />

des Mehrjährigen Finanzrahmens erhöht werden muss.<br />

Die letzten beiden Möglichkeiten erfordern eine Änderung der Finanzrahmenverordnung und<br />

sind in der Praxis nur mit einem großen politischen Aufwand und mehrmonatigen Verhandlungen<br />

zwischen der Europäischen EK, dem Rat und dem Europäischen Parlament auf höchster<br />

Ebene umsetzbar.<br />

9.5.3.6 Österreichischer Finanzierungsbeitrag zum EU-Haushalt<br />

Wie alle Mitgliedstaaten hat auch Österreich nach Maßgabe des Eigenmittelbeschlusses 9 an<br />

der Finanzierung des Unionshaushalts mitzuwirken, sodass jeder Euro für den EU-Haushalt<br />

automatisch auch den Bundeshaushalt belastet. Der erwartete Finanzierungsbeitrag ist eine<br />

Schätzgröße, die im IT-Tool zur WFA auf Basis von Simulationsrechnungen des BMF automatisch<br />

errechnet wird, sobald der Referenzbetrag eingegeben wird.<br />

9<br />

Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften<br />

(2007/436/EG, Euratom)<br />

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