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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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9.5.3.2 Positionierungsvorschlag<br />

Finanzielle Auswirkungen<br />

Das haushaltsleitende Organ schlägt eine inhaltliche Positionierung vor, nachdem es die zu<br />

übermittelnden Informationen analysiert und die entsprechenden Kalkulationen vorgenommen<br />

hat.<br />

9.5.3.3 Für den jeweiligen Politikbereich spezifische inhaltliche Ziele<br />

Da unionsrechtliche Vorschriften nicht von einer österreichischen Behörde, sondern in aller<br />

Regel von der EK vorgeschlagen werden, ist davon auszugehen, dass diese als Initiatorin der<br />

betroffenen Entwürfe für EU-Verordnungen, EU-Richtlinien oder sonstigen EU-Vorhaben bestimmte<br />

gesamteuropäische Ziele verfolgt. Diese werden sich häufig mit österreichischen<br />

Zielen decken. Regelmäßig werden aber auch aus österreichischer Sicht abweichende, zusätzliche<br />

oder spezifischere Ziele bei der nationalen Perspektive verfolgt werden. In manchen<br />

Fällen werden sich auch Zielkonflikte ergeben. Beispielsweise könnte Österreich mit der EK<br />

über das mittels einer für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen vorgesehenen Verordnung<br />

über den Fischereifonds gemeinsame Ziel der Ökologisierung der Fischerei einig sein,<br />

zugleich aber als Binnenland besondere Maßnahmen für die Binnenfischerei und als Nettozahler<br />

eine geringere Gesamtdotierung im EU-Haushalt verlangen als die EK vorschlägt. Diese<br />

unterschiedlichen Aspekte sind bei der <strong>Folgenabschätzung</strong> zu berücksichtigen.<br />

Die im vorgeschlagenen Rechtstext angegebenen und im Finanzbogen systematisch dargelegten<br />

Ziele sind anzugeben. Weiters ist einerseits darauf hinzuweisen, welche davon für<br />

Österreich prioritär sind und andererseits darauf, wo österreichische Ziele von den im Finanzbogen<br />

genannten abweichen.<br />

9.5.3.4 Erfolgsevaluierung<br />

Erwünscht ist die Formulierung von Erfolgskennzahlen. Solche Kennzahlen sind teilweise den<br />

Vorschlägen der EK zu entnehmen. Beispielsweise nennt die EK im Finanzbogen zum Verordnungsvorschlag<br />

für das Programm „Kreatives Europa“ 2014-2020 u.a. das Ziel, den Prozentsatz<br />

der Menschen, die angeben, dass sie auf nicht-nationale europäische Werke zugreifen,<br />

bis 2020 gegenüber dem Wert der Eurobarometer-Umfrage 2007 um 2 Prozentpunkte zu<br />

steigern. Teilt Österreich nach Auffassung des haushaltsleitenden Organs dieses Ziel, so kann<br />

diese Erfolgskennzahl übernommen und – falls entsprechende Daten zugänglich sind - auf die<br />

nationale Ebene umgelegt werden. Anregungen für den Umgang mit Kennzahlen können auch<br />

den Activity Statements entnommen werden, die die EK jährlich im Rahmen des Activity Based<br />

Budgeting für jeden Politikbereich des EU-Haushalts veröffentlicht. 8<br />

8<br />

Für das Haushaltsjahr 2013: http://ec.europa.eu/budget/library/biblio/documents/2013/DB2013/DB2013-WDI-<br />

ACTIVITYSTATEMENTS.pdf<br />

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