Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Finanzielle Auswirkungen<br />
9.5.2 Was sind finanzielle Auswirkungen unionsrechtlicher Vorschriften?<br />
Die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen unionsrechtlicher Vorschriften im Hinblick auf<br />
die Einvernehmungsherstellung mit dem BMF ist im Einklang mit der WFA-EU-MV 7 vorzuneh-<br />
men.<br />
Die WFA-EU-MV verweist auch auf Stellungnahmen zu Entwürfen für solche Vorschriften und<br />
schreibt damit dem betroffenen haushaltsleitenden Organ vor, dass es dem BMF Informationen<br />
über die finanziellen Auswirkungen übermittelt bzw. das Einvernehmen herstellt, bevor es<br />
auf EU-Ebene dazu Position bezieht. Ziel ist eine gesamtheitliche Abschätzung der finanziellen<br />
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, sodass eine kohärente nationale Position erarbeitet<br />
werden kann, die den Interessen der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler<br />
bestmöglich entspricht.<br />
Besondere Beachtung verdienen die Auswirkungen von EU-Verordnungen auf die nationalen<br />
Haushalte im Wege des EU-Haushalts. Die EK veröffentlicht zu jedem Verordnungsentwurf,<br />
der Auswirkungen auf den EU-Haushalt hat, einen Finanzbogen mit den vorgesehenen jährlichen<br />
Ausgaben. Österreich steuert zu den Ausgaben aus dem EU-Haushalt wie alle anderen<br />
Mitgliedstaaten einen Finanzierungsbeitrag bei, der im WFA-IT-Tool automatisiert abgeschätzt<br />
wird. In vielen Fällen sind auch Rückflüsse zu erwarten, die auf Basis vorangegangener Förderungsprogramme<br />
bzw. aufgrund der Spezifikationen im vorgelegten Entwurf abzuschätzen<br />
sind. Abzuschätzen sind auch die Kosten aufgrund von Kofinanzierungserfordernissen, die in<br />
verschiedenen EU-Verordnungen festgelegt werden und die nationalen Haushalte belasten.<br />
Abgesehen von Kosten, die im Wege der Finanzierung des EU-Budgets bzw. entsprechende<br />
Kofinanzierungspflichten entstehen, sind auch sonstige finanzielle Auswirkungen auf den<br />
Bundeshaushalt abzuschätzen. Gemäß WFA-EU-MV ist im Falle erheblicher finanzieller Auswirkungen<br />
auf den Bundeshaushalt jedenfalls eine <strong>Folgenabschätzung</strong> durchzuführen. § 4<br />
regelt die Einvernehmensherstellung, § 3 die Kalkulationspflichten. Erhebliche finanzielle Auswirkungen<br />
auf den Bundeshaushalt sind ab 250.000 EUR oder auf das einzelne Jahr bezogen<br />
50.000 EUR gegeben. Diese finanziellen Auswirkungen können sich aus österreichischen<br />
Beiträgen zum EU-Haushalt und sonstigen finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt<br />
zusammensetzen. Sieht die EK laut dem Finanzbogen zu einem Entwurf Mittel aus dem EU-<br />
Haushalt von mindestens zehn Millionen EUR oder auf das einzelne Jahr bezogen mindestens<br />
zwei Millionen EUR vor (Referenzbetrag), so sind die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt<br />
jedenfalls erheblich. Bei erheblichen Auswirkungen ist die Darstellung derselben gemäß § 4<br />
Abs. 2 WFA-EU-MV dem BMF frühestmöglich zu übermitteln. Wird die Erheblichkeitsgrenze<br />
nicht erreicht, besteht diese Informationspflicht lediglich auf Verlangen des BMF.<br />
7 Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Mitbefassung bei der Abschätzung der finanziellen<br />
Auswirkungen von Entwürfen unionsrechtlicher Vorschriften auf den Bundeshaushalt im Rahmen der<br />
wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong> („WFA-EU-Mitbefassungs-Verordnung – WFA-EU-MV“)<br />
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