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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Finanzielle Auswirkungen<br />

► Anschaffungsdatum und/oder Verkaufsdatum<br />

► Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (Preis inkl. aller Inbetriebnahmekosten) bzw.<br />

Verkaufspreis<br />

► Zahlungsprofil<br />

Abschreibung<br />

Im Ergebnishaushalt wird die Abschreibung (AfA, Absetzung für Abnutzung) als sonstiger<br />

betrieblicher Sachaufwand erfasst. Die Abschreibung spiegelt die Wertminderung von Vermögensgegenständen<br />

wider. Die Abschreibung von materiellen und immateriellen Vermögenswerten<br />

erfolgt grundsätzlich linear über die einheitlich für den Bund festgesetzten gewöhnlichen<br />

Nutzungsdauern und stellt einen nicht finanzierungswirksamen Aufwand dar. Die Abschreibung<br />

wird monatlich errechnet. Die Werte für die Nutzungsdauer können dem Erlass betreffend die<br />

Tabelle über die Nutzungsdauer von Sachanlagen und immateriellen Anlagenwerten (GZ.<br />

BMF-111500/0016-V/3/2010) entnommen werden.<br />

Basis für die Abschreibung bilden die Anschaffungs- oder Herstellkosten. Wird davon die bisherige<br />

Abschreibung abgezogen, erhält man den Buchwert eines Vermögensgegenstandes.<br />

Anschaffungskosten setzen sich zusammen aus den Kosten des Erwerbs wie z.B. Anschaffungspreis<br />

inklusive der Einfuhrzölle, Transportkosten, Abwicklungskosten sowie nicht erstattungsfähige<br />

Umsatzsteuern abzüglich Anschaffungskostenminderungen wie Rabatte, Skonti<br />

und gegebenenfalls Fremdwährungsdifferenzen.<br />

Zu den Herstellungskosten zählen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

eines Vermögenswertes, seiner Erweiterung oder über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehenden<br />

wesentlichen Änderungen. Erhaltungsaufwendungen zählen nicht zu den Herstellungskosten.<br />

Wichtig<br />

Abschreibung:<br />

- Basis sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten.<br />

- Die Abschreibung errechnet sich aufgrund einer festgelegten Nutzungsdauer.<br />

- Die Abschreibung erfolgt monatlich linear.<br />

Ausnahmen von der Abschreibung:<br />

- Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert unter 400 Euro können sofort bei ihrer Anschaffung<br />

vollständig abgeschrieben werden (z.B. PC, Laptops, diverse Einrichtungsgegenstände).<br />

- Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben, da ihre Nutzungsdauer grundsätzlich unbegrenzt<br />

ist<br />

- Gemäß § 33 BHG 2013 Abs. 5 sind Herstellungskosten von beweglichen Vermögensgegenständen<br />

wie z.B. für eine eigene Software keine Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und<br />

werden dadurch nicht abgeschrieben.<br />

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