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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Finanzielle Auswirkungen<br />

fängergruppe sind die Anzahl der Empfängerinnen/Empfänger sowie die durchschnittliche<br />

Höhe der Transferleistung zu nennen.<br />

Der Transferaufwand wird dem Ergebnishaushalt und je nach Zahlungszeitpunkt dem Finanzierungshaushalt<br />

hinzugerechnet.<br />

Beispiel „Laura Bassi Centres of Expertise“<br />

Das Programm "Laura Bassi Centres of Expertise" ist ein Frauenförderprogramm, das Wissenschafterinnen<br />

im forschungs- und technologieintensiven Beschäftigungssegment fördert.<br />

Die Höhe der zu vergebenden operativen Mittel (Förderungen, Aufwendungen und Beauftragungen)<br />

beträgt 8.230.000 Euro. Darin enthalten sind 7.680.000 Euro für die Förderungen, welche<br />

durch die FFG vergeben werden, und 550.000 Euro für die Verbreitung und Kommunikation dieser<br />

Impulsaktion, die über die FFG abgerechnet werden. Beide Aufwände werden aus dem Bundeshaushalt<br />

finanziert.<br />

Lösung:<br />

Beide Aufwände sind als Transfer zu verbuchen. Die Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt belaufen<br />

sich auf - 8.230.000 Euro.<br />

Wichtig<br />

Personalaufwendungen für die Erbringungen von Leistungen für den Bund durch ausgegliederte<br />

Rechtsträger oder Nachfolgeunternehmen werden nicht als Transferaufwand, sondern als Werkleistungen<br />

berechnet. Beispielsweise wird die Abwicklung der Förderanträge durch die FFG von<br />

der FFG als Werkleistung verrechnet und als solche beim Bund ausgewiesen.<br />

Investitionen und entsprechende Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle<br />

Vermögensgegenstände<br />

Investitionen sind Anschaffungen mit einer längerfristigen Nutzung und werden daher über eine<br />

festgelegte Dauer („Nutzungsdauer“) in ihrem Wert abgeschrieben. Die Anschaffung von Vermögensgegenständen<br />

wird in der Vermögensrechnung abgebildet, deren Abschreibung („Verbrauch“)<br />

in der Ergebnisrechnung. Das Zahlungsprofil durch den Erwerb eines<br />

Vermögensgegenstandes beeinflusst die Finanzierungsrechnung.<br />

Wird im Rahmen eines Regelungsvorhabens oder Vorhabens gem. § 58 Abs. 2 BHG 2013 ein<br />

Vermögensgegenstand angekauft/erstellt oder verkauft, so sind folgende Informationen zu<br />

erheben:<br />

► Bezeichnung des Vermögensgegenstandes<br />

► Kategorisierung der Investition (Anlagetyp; dadurch wird die Nutzungsdauer festgelegt)<br />

► Menge<br />

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