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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Finanzielle Auswirkungen<br />

■ Der durchschnittliche Personalaufwand pro Verwendungs- und Entlohnungsgruppe wird<br />

mittels des in Anlage der WFA-FinAV festgelegten Prozentsatzes für alle Folgejahre valorisiert.<br />

Ermittlung des durchschnittlichen Personalaufwands gemäß WFA-FinAV<br />

Berücksichtigte Positionen Nicht zum Personalaufwand zählen…<br />

o Bezüge samt Neben- und Sachleistungen für<br />

die Bundesbediensteten,<br />

o Leistungen an die Allgemeine Sozialversicherung,<br />

o Sozialleistungen, soweit sie im Dienst- und<br />

Besoldungsrecht eine Grundlage haben,<br />

o Nebengebühren,<br />

o Zuwendungen nach Beendigung des Dienstverhältnisses,<br />

o Dotierung und Auflösung von Rückstellungen<br />

für Jubiläumszuwendungen und Abfertigun-<br />

gen und<br />

o Leistungsprämien.<br />

Allg. Verwaltung<br />

etc.<br />

Richter, Staatsanwälte<br />

und Militärdienst<br />

Wichtig<br />

119<br />

o Geldleistungen auf Grund von Ausbildungsverhältnissen<br />

(z. B. Verwaltungspraktikantinnen<br />

und Verwaltungspraktikanten) und Lehrverhältnissen<br />

bis zum Ablauf der Weiterverwendungs-<br />

pflicht,<br />

o Mittelverwendungen nach der Verordnung der<br />

Bundesregierung vom 29. März 1955, betreffend<br />

die Gebühren bei Dienstreisen, Dienstverrichtungen<br />

im Dienstort, Dienstzuteilungen und<br />

Versetzungen (Reisegebührenvorschrift 1955),<br />

BGBl. Nr. 133/1955,<br />

o sonstige Aufwandsentschädigungen und<br />

o Vorschüsse.<br />

Abbildung 29: Jährliche Normalarbeitszeiten<br />

Effektive Arbeitszeit pro Jahr in<br />

200 Tage 1.680 h 100.000 min<br />

205 Tage 1.720 h 102.380 min<br />

Wenn mit einer Maßnahme Personalaufwendungen verbunden sind, so ist zwingenderweise<br />

auch der dadurch entstehende arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand zu berechnen<br />

(siehe Seite 121).<br />

1. Berechnung mittels Fallzahl/Zeit

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