Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Minderaufwendungen und Mindererträge<br />
Finanzielle Auswirkungen<br />
Werden aufgrund einer Maßnahme und allfälliger dadurch im Gegenzug entfallender Maßnahmen<br />
Einsparungen oder Mindereinnahmen (siehe 4.1) erzielt, so sind diese zu berechnen<br />
und in der jeweiligen Aufwands- und Ertragsgruppe auszuweisen. Dementsprechend sind<br />
reduzierte bzw. wegfallende Aufwendungen nicht als Erträge sondern als „negative Aufwendungen“<br />
und reduzierte bzw. wegfallende Erträge nicht als Aufwendungen sondern als „negative<br />
Erträge“ anzusehen.<br />
9.4.2.3 Aufwands- und Ertragsgruppen<br />
Personalaufwand<br />
Es gibt drei Arten, den Personalaufwand zu ermitteln: (1) durch detaillierte Analyse der einzelnen<br />
Tätigkeitsschritte und Angabe von Fallzahl und Zeit (Tage/Stunden/Minuten), (2) durch<br />
Angabe der Leistung und der dafür notwendigen Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) und (3)<br />
nach Aufwand pro Mitarbeiterin/Mitarbeiter.<br />
In allen Fällen sind folgende Grundsätze zu beachten:<br />
■ Die Ermittlung auf Basis von Tätigkeitsschritten sollte vor allem dann gewählt werden,<br />
wenn der Orientierungswert für den detaillierten Ausweis von Personalaufwand überschritten<br />
wird (1 Mio. Euro). Von dieser Vorgehensweise kann jedoch Abstand genommen werden,<br />
wenn dadurch kein Informationsmehrwert erzielt werden kann. Zum Beispiel ist eine<br />
Auflistung der einzelnen Tätigkeitsschritte eines Lehrers nicht zielführend, wenn der Personalbedarf<br />
aufgrund der Reduktion der durchschnittlichen Klassenschülerhöchstzahl ermittelt<br />
werden soll. Die Berechnung erfolgt sodann in VBÄ.<br />
■ Es soll nach Möglichkeit die Organisationseinheit angeführt werden, welche den Personalaufwand<br />
zu tragen hat (z.B. „Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen“).<br />
■ Zum Personalaufwand zählen nur die internen Personalaufwendungen, die sich im Budget<br />
des Bundes, der Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherungsträger als solche<br />
niederschlagen. Personalaufwand, der in ausgegliederten Rechtsträgern oder Nachfolgeunternehmen<br />
entsteht, stellt keinen Personalaufwand dar, sondern wird entweder als Werkleistung<br />
oder als Transferleistung ausgewiesen.<br />
■ Der der Berechnung zu Grunde zu legende durchschnittliche Personalaufwand pro Verwendungs-<br />
und Entlohnungsgruppe wird jährlich vom Bundesministerium für Finanzen aktualisiert<br />
und als Anlage der Verordnung über die Abschätzung der finanziellen<br />
Auswirkungen (WFA-FinAV) erlassen. Werden für die Berechnung festgelegte Verrechnungsschlüssel<br />
wie beispielsweise bei Landeslehrern verwendet, so ist dies entsprechend<br />
zu erläutern. Falls genauere Werte für den Personalaufwand vorliegen, können auch diese<br />
verwendet werden. Wenn Neuaufnahmen vorgenommen werden, können auch die Anfangsgehälter<br />
genommen werden, dies wäre entsprechend zu erläutern.<br />
118