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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Finanzielle Auswirkungen<br />

Grenze in einem Jahr überschritten, muss die Berechnung wie in Abschnitt 9.4.2.2 durchge-<br />

führt werden.<br />

Sollte die ungefähre Schätzung kein eindeutiges Ergebnis bringen, wäre ebenfalls die Berechnung<br />

wie in Unterabschnitt 9.4.2.2 durchzuführen. Im FinA-Rechner wird für die Schätzung ein<br />

eigenes Hilfsmittel („Quick Scan“) zur Verfügung gestellt.<br />

Beispiel „Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen“<br />

Die Bundesregierung möchte die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen und definiert<br />

dies als Ziel im Koalitionsabkommen. Dieses Ziel soll mit der nächsten gesetzlichen Novelle<br />

umgesetzt werden, wobei 2 konkrete Maßnahmen gesetzt werden:<br />

1. Bessere Information in Schulen durch Informationsbroschüren: Druckkosten jährlich ca. 50.000<br />

Euro<br />

2. Polizeiliche Kontrollen durch Aktion „Scharf“ und Intensivierung der Radarkontrollen im Ausmaß<br />

von ca. drei VBÄ der Verwendungsgruppe „E2a/W 2 (ED-Fachdienst)“ zu je 58.518 Euro<br />

(2010) pro Jahr."<br />

Lösung:<br />

Würde nur Maßnahme 1 umgesetzt, wäre die vereinfachte Berechnung entsprechend Unterabschnitt<br />

9.4.2.1 ausreichend. Allerdings erfordert Maßnahme 2 einen Personalaufwand von über<br />

100.000 Euro für den außerdem noch arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand hinzugerechnet<br />

werden müsste. Es muss daher eine normale Berechnung wie in Unterabschnitt 9.4.2.2<br />

durchgeführt werden.<br />

9.4.2.1 Berechnung bei finanziellen Auswirkungen unter 100.000 Euro<br />

(vereinfachte Darstellung)<br />

Für Regelungsvorhaben wie beispielsweise Gesetze und Verordnungen, welche in keinem der<br />

5 Finanzjahre 100.000 Euro übersteigen, ist nur eine Erfassung der geschätzten Aufwendungen<br />

und Erträge notwendig. Dabei ist keine Trennung zwischen laufenden Auswirkungen und<br />

Projekten (siehe weiter unten) erforderlich. Es wird lediglich pro Finanzjahr ausgewiesen,<br />

welche Aufwendungen und Erträge voraussichtlich in welcher Höhe anfallen. Weiters entfallen<br />

auch die detaillierten Angaben zur Bedeckung (siehe dazu Abschnitt 9.4.3, Bedeckung). Allerdings<br />

muss auch bei finanziellen Auswirkungen unter 100.000 Euro die Berechnung für alle<br />

betroffenen Gebietskörperschaften und allenfalls Sozialversicherungsträger durchgeführt<br />

werden.<br />

Die Berechnung wird für die nächsten 5 Jahre inkl. dem laufenden Finanzjahr durchgeführt und<br />

gliedert sich in fünf Gruppen:<br />

Gruppe Berechnung<br />

Abbildung 27: Berechnung unter 100.000 Euro<br />

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