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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Finanzielle Auswirkungen<br />

Die Prüfung auf finanzielle Auswirkungen hat für den gesamten Berechnungszeitraum (siehe<br />

Unterabschnitt 9.2.2.2) zu erfolgen.<br />

Beispiel „Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen“<br />

Die Bundesregierung möchte die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen und definiert<br />

dies als Ziel im Koalitionsabkommen. Dieses Ziel soll mit der nächsten gesetzlichen Novelle<br />

umgesetzt werden, wobei 2 konkrete Maßnahmen gesetzt werden:<br />

1. Bessere Information in Schulen durch Informationsbroschüren<br />

2. Polizeiliche Kontrollen durch Aktion „Scharf“ und Intensivierung der Radarkontrollen<br />

Lösung:<br />

Für jede dieser Maßnahmen ist eine Prüfung auf finanzielle Auswirkungen vorzunehmen:<br />

1. Die Herstellung der Informationsbroschüren verursacht Kosten.<br />

2. Die Intensivierung der Radarkontrollen führt zu mehr Personalaufwand bei der Polizei, auch<br />

wenn keine zusätzlichen Planstellen damit verbunden sind.<br />

- > Daher ist für beide Maßnahmen eine Berechnung durchzuführen.<br />

Wichtig – alle Aufwendungen/Erträge etc. aufnehmen, brutto ausweisen<br />

Bei der Prüfung sind grundsätzlich alle mit der Maßnahme verbundenen finanziellen Auswirkungen<br />

miteinzubeziehen. Es ist von einer gesamthaften Betrachtung der durch die Maßnahme<br />

ausgelösten Veränderungen auszugehen.<br />

Dementsprechend sind die Mehraufwendungen und durch allfällige im Gegenzug wegfallende<br />

Maßnahmen entstehende Minderaufwendungen unsaldiert zu betrachten. Das heißt Aufwendungen/Erträge<br />

für bisherige Regelungen, Leistungen oder Aktivitäten, die durch die neuen Maßnahmen<br />

ersetzt werden, sind als Minderaufwendungen/Mindererträge (negatives Vorzeichen)<br />

über die Berechnungsperiode auszuweisen.<br />

Sind jedoch in den Maßnahmen einzelne Regelungen, Leistungen oder Aktivitäten enthalten,<br />

- die inhaltsgleich schon bisher gemacht wurden und auch weiterhin so fortgeführt werden oder<br />

- die zwar hinsichtlich eines inhaltlichen Aspekts Änderungen hervorrufen, die jedoch keine Auswirkungen<br />

auf die dafür erforderlichen Aufwendungen/Erträge (Wertverzehr) oder dessen Finanzierung<br />

haben<br />

so sind die dafür erforderlichen Aufwendungen/Erträge NICHT zu berücksichtigen.<br />

Vor der Haushaltsrechtsreform wurde der Fokus auf die budgetären Auswirkungen (Nettoausgaben)<br />

gelegt. Nunmehr werden alle Aufwendungen und Erträge, welche mit einem (Regelungs-)<br />

Vorhaben verbunden sind, ermittelt und berechnet. Man zielt auf die inhaltliche Veränderung gegenüber<br />

der derzeitigen Rechtslage, die eine Änderung des Wertverzehrs (Aufwendungen/Erträge)<br />

bzw. dessen Finanzierung verursachen ab.<br />

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