Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Finanzielle Auswirkungen<br />
Bundesministerin für Finanzen, Richtlinien zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen zu<br />
erlassen. In der Folge erschien die erste umfangreiche Anleitung, das <strong>Handbuch</strong> „Was kostet<br />
ein Gesetz“. 1997 wurden die Richtlinien zur Ermittlung und Darstellung der finanziellen<br />
Auswirkungen im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Die Betrachtung wurde dabei auf Kosten<br />
und Erlöse sowie das laufende und die nächsten drei Finanzjahre ausgedehnt.<br />
Im Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) wird die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen<br />
gesetzlich im § 17 Abs. 4 und 5 BHG 2013 normiert. Die Verordnung der Bundesministerin<br />
bzw. des Bundesministers für Finanzen für die Abschätzung der finanziellen<br />
Auswirkungen (FinA-Verordnung) regelt nähere Details zur Ermittlung und Ergebnisdarstellung.<br />
Die finanziellen Auswirkungen sind Teil der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong><br />
(WFA) nach § 17 Abs. 3 BHG 2013, die in der Grundsatzverordnung der Bundeskanzlerin bzw.<br />
des Bundeskanzlers geregelt wird (WFA-GV).<br />
Im Bund hat die Kalkulation das haushaltsleitende Organ, (§ 6 Abs. 1 BHG 2013), in deren<br />
Wirkungsbereich der Entwurf ausgearbeitet wird, vorzunehmen. Dies betrifft sowohl Regelungsvorhaben<br />
als auch Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung gem. § 58<br />
Abs. 2 BHG 2013. Wann ein Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung ist, kann<br />
der Vorhabensverordnung entnommen werden.<br />
Neben dem Bund müssen gemäß Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den<br />
Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der<br />
Gebietskörperschaften (BGBl. I Nr. 35/1999) außerdem die Länder die finanziellen Auswirkungen<br />
abschätzen (siehe Abschnitt 9.3.2).<br />
9.2.2 Was ist unter einer Abschätzung der finanziellen Auswirkungen zu<br />
verstehen? 4<br />
Unter der Abschätzung der finanziellen Auswirkungen wird eine nach einheitlichen Vorgaben<br />
durchgeführte Berechnung und Darstellung der Auswirkungen eines Regelungsvorhabens<br />
oder eines Vorhabens gem. § 58 Abs. 2 BHG 2013 auf die öffentlichen Haushalte verstanden.<br />
Sie stellt im Rahmen der wirkungsorientierten <strong>Folgenabschätzung</strong> die Auswirkungen auf die<br />
Haushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie der Sozialversicherungsträger dar.<br />
Die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt werden hinsichtlich Aufwendungen und Erträge<br />
(Ergebnishaushalt), Ein- und Auszahlungen (Finanzierungshaushalt) sowie der Veränderung<br />
des Vermögens bzw. der Fremdmittel (Vermögenshaushalt) ermittelt.<br />
4 Die verwendeten Begriffe orientieren sich an der doppelten Buchführung. Der Ergebnishaushalt entspricht dabei<br />
im Großen und Ganzen der Ergebnis/Kostenrechnung in der Kameralistik, der Finanzierungshaushalt der Finanzierungsrechnung<br />
(Einnahmen/ Ausgaben); der Vermögenshaushalt der doppelten Buchführung hat keine<br />
Entsprechung in der Kameralistik.<br />
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