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Handbuch Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Finanzielle Auswirkungen<br />

9 Finanzielle Auswirkungen<br />

9.1 Einleitung<br />

Das vorliegende <strong>Handbuch</strong> soll eine Handlungsanleitung für die Durchführung der Abschätzung<br />

der mit Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben gem. § 58 Abs. 2 BHG 2013 verbundenen<br />

finanziellen Auswirkungen für Bund, Länder, Gemeinden und<br />

Sozialversicherungsträger bieten. Es richtet sich als Handlungsanleitung und Nachschlagewerk<br />

an die Anwenderinnen/Anwender.<br />

Zudem wird das dafür zu verwendende IT-Tool – der Finanzielle-Auswirkungen-Rechner (FinA-<br />

Rechner) – vorgestellt, wodurch den Anwenderinnen und Anwendern eine praxisorientierte<br />

Hilfestellung zur Erfüllung der Vorgaben des § 17 Abs. 4 und 5 BHG 2013 gegeben wird.<br />

Ausgehend vom rechtlichen Rahmen wird in Kapitel 9.2 erklärt, was unter einer Abschätzung<br />

der finanziellen Auswirkungen verstanden wird.<br />

Das Kapitel 9.3 stellt dar, wer – Bund bzw. Länder – und für wen die Abschätzung der finanziellen<br />

Auswirkungen durchgeführt werden muss.<br />

Kapitel 9.4 widmet sich der Durchführung der Abschätzung. Es werden die einzelnen Schritte<br />

von der Prüfung bis zur Darstellung beschrieben, wobei eine genaue Anleitung zur Berechnung<br />

der einzelnen Aufwands- und Ertragsgruppen gegeben wird. Des Weiteren wird auch das<br />

Thema der Bedeckung – sprich die Vereinbarkeit mit dem Bundesfinanzrahmen – angesprochen.<br />

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen werden in diesem Kapitel ebenfalls behandelt.<br />

Die Abschätzung finanzieller Auswirkungen unionsrechtlicher Vorschriften wird in Kapitel 9.5<br />

dargelegt.<br />

9.2 Was sind finanzielle Auswirkungen?<br />

9.2.1 Rechtlicher Rahmen für die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen<br />

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens für<br />

Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger voraussichtlich anfallenden, monetär<br />

zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.<br />

Bereits seit 1986 besteht im § 14 Bundeshaushaltsgesetz (BHG) die Verpflichtung zur Ermittlung<br />

der finanziellen Auswirkungen. Der Fokus lag weitestgehend auf der Ermittlung von<br />

vermehrten Ausgaben und allfälligen Mindereinnahmen. Seit der Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes<br />

im Jahr 1993 besteht die explizite Möglichkeit für den Bundesminister bzw. die<br />

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