neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben
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er <strong>Montanuniversität</strong><br />
Beschäftigten den Grund für diese<br />
Verpflichtung zu erklären. Nicht<br />
„Selbstanzeige“, sondern das Vermeiden<br />
von ähnlichen Unfällen in<br />
der Zukunft ist Grund für die Meldepflicht!<br />
Aber auch die Arbeitgeberin bzw.<br />
der Arbeitgeber hat Verpflichtungen,<br />
wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen<br />
etwas passiert. Sie/er muss<br />
• der Sicherheitsfachkraft und<br />
dem/der Arbeitsmediziner/-in<br />
Aufzeichnungen und Berichte<br />
über Arbeitsunfälle zur Verfügung<br />
stellen, den<br />
Betriebsrat von<br />
jedem Arbeitsunfallunverzüglich<br />
in<br />
Kenntnis setzen,<br />
der<br />
Sicherheitsvertrauensperson<br />
Zugang zu den<br />
Aufzeichnungen und Berichten<br />
über Arbeitsunfälle gewähren,<br />
Aufzeichnungen führen über alle<br />
tödlichen Arbeitsunfälle und über<br />
all jene Arbeitsunfälle, die eine<br />
Verletzung eines Beschäftigten mit<br />
einem Arbeitsausfall von mehr als<br />
drei Kalendertagen zur Folge<br />
haben,<br />
• tödliche Arbeitsunfälle oder solche,<br />
die mehr als drei Tage<br />
Arbeitsunfähigkeit verursachen,<br />
längstens binnen fünf Tagen dem<br />
zuständigen Versicherungsträger<br />
in dreifacher Ausfertigung melden,<br />
• dem Arbeitsinspektorat tödliche<br />
und schwere Arbeitsunfälle unverzüglich<br />
melden, sofern nicht eine<br />
Meldung an die Sicherheitsbehörden<br />
erfolgt, und<br />
• die Ermittlung und Beurteilung der<br />
Gefahren (Arbeitsplatzevaluierung)<br />
nach (Beinahe-)Unfällen<br />
überprüfen und erforderlichenfalls<br />
anpassen.<br />
Eine unterlassene oder verspätete<br />
Unfallmeldung kann zu berechtigten<br />
Schadenersatzforderungen gegenüber<br />
der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber<br />
führen. Arbeitsunfälle ernst zu<br />
nehmen, das Unfallgeschehen<br />
genau zu analysieren und das Verhalten<br />
der Beschäftigten durch regelmäßiges<br />
Training zu verbessern,<br />
gehört zu den Arbeitgeberpflichten.<br />
Sicherheits-<br />
und Fluchtwegsbeleuchtung<br />
Das Projekt “Sicherheits- und Fluchtwegsbeleuchtung”<br />
ist für die Sicherheit<br />
der Personen im Haus wichtig!<br />
Die Bundes-Immobiliengesellschaft<br />
(BIG) ist für die Errichtung dieser<br />
Anlage verantwortlich.<br />
Dieses Projekt wurde an unserer<br />
Universität im Juli in folgenden<br />
Gebäuden gestartet: Hauptgebäude,<br />
Rittingergebäude, Erdölgebäude,<br />
Chemiegebäude und Hüttenmännisches<br />
Gebäude.<br />
Sicherheitsbeleuchtung<br />
Die Sicherheitsbeleuchtung soll ein<br />
sicheres Verlassen der Arbeitsstätte<br />
auch bei Stromausfall ermöglichen.<br />
Eine Sicherheitsbeleuchtung ist<br />
erforderlich:<br />
• in nicht natürlich belichteten<br />
Arbeitsräumen<br />
• auf nicht natürlich belichteten<br />
Fluchtwegen<br />
• auf nicht ausreichend natürlich<br />
belichteten Fluchtwegen, z.B. aufgrund<br />
der baulichen Gegebenheiten<br />
oder aufgrund der Arbeitszeit<br />
(z.B. bei Nachtarbeit)<br />
• in Bereichen, die bei Lichtausfall<br />
eine besondere Gefahr darstellen<br />
Die Sicherheitsbeleuchtung<br />
• muss eine unabhängige Energieversorgung<br />
haben<br />
• selbsttätig wirksam werden<br />
• einmal jährlich umfassend geprüft<br />
werden<br />
• einmal monatlich nachweislich<br />
durch Augenschein kontrolliert<br />
werden.<br />
Impressum:<br />
Für den Inhalt verantwortlich:<br />
Jürgen Edlinger<br />
Telefon 0664/420 73 26 7