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neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben

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er <strong>Montanuniversität</strong><br />

Beschäftigten den Grund für diese<br />

Verpflichtung zu erklären. Nicht<br />

„Selbstanzeige“, sondern das Vermeiden<br />

von ähnlichen Unfällen in<br />

der Zukunft ist Grund für die Meldepflicht!<br />

Aber auch die Arbeitgeberin bzw.<br />

der Arbeitgeber hat Verpflichtungen,<br />

wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen<br />

etwas passiert. Sie/er muss<br />

• der Sicherheitsfachkraft und<br />

dem/der Arbeitsmediziner/-in<br />

Aufzeichnungen und Berichte<br />

über Arbeitsunfälle zur Verfügung<br />

stellen, den<br />

Betriebsrat von<br />

jedem Arbeitsunfallunverzüglich<br />

in<br />

Kenntnis setzen,<br />

der<br />

Sicherheitsvertrauensperson<br />

Zugang zu den<br />

Aufzeichnungen und Berichten<br />

über Arbeitsunfälle gewähren,<br />

Aufzeichnungen führen über alle<br />

tödlichen Arbeitsunfälle und über<br />

all jene Arbeitsunfälle, die eine<br />

Verletzung eines Beschäftigten mit<br />

einem Arbeitsausfall von mehr als<br />

drei Kalendertagen zur Folge<br />

haben,<br />

• tödliche Arbeitsunfälle oder solche,<br />

die mehr als drei Tage<br />

Arbeitsunfähigkeit verursachen,<br />

längstens binnen fünf Tagen dem<br />

zuständigen Versicherungsträger<br />

in dreifacher Ausfertigung melden,<br />

• dem Arbeitsinspektorat tödliche<br />

und schwere Arbeitsunfälle unverzüglich<br />

melden, sofern nicht eine<br />

Meldung an die Sicherheitsbehörden<br />

erfolgt, und<br />

• die Ermittlung und Beurteilung der<br />

Gefahren (Arbeitsplatzevaluierung)<br />

nach (Beinahe-)Unfällen<br />

überprüfen und erforderlichenfalls<br />

anpassen.<br />

Eine unterlassene oder verspätete<br />

Unfallmeldung kann zu berechtigten<br />

Schadenersatzforderungen gegenüber<br />

der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber<br />

führen. Arbeitsunfälle ernst zu<br />

nehmen, das Unfallgeschehen<br />

genau zu analysieren und das Verhalten<br />

der Beschäftigten durch regelmäßiges<br />

Training zu verbessern,<br />

gehört zu den Arbeitgeberpflichten.<br />

Sicherheits-<br />

und Fluchtwegsbeleuchtung<br />

Das Projekt “Sicherheits- und Fluchtwegsbeleuchtung”<br />

ist für die Sicherheit<br />

der Personen im Haus wichtig!<br />

Die Bundes-Immobiliengesellschaft<br />

(BIG) ist für die Errichtung dieser<br />

Anlage verantwortlich.<br />

Dieses Projekt wurde an unserer<br />

Universität im Juli in folgenden<br />

Gebäuden gestartet: Hauptgebäude,<br />

Rittingergebäude, Erdölgebäude,<br />

Chemiegebäude und Hüttenmännisches<br />

Gebäude.<br />

Sicherheitsbeleuchtung<br />

Die Sicherheitsbeleuchtung soll ein<br />

sicheres Verlassen der Arbeitsstätte<br />

auch bei Stromausfall ermöglichen.<br />

Eine Sicherheitsbeleuchtung ist<br />

erforderlich:<br />

• in nicht natürlich belichteten<br />

Arbeitsräumen<br />

• auf nicht natürlich belichteten<br />

Fluchtwegen<br />

• auf nicht ausreichend natürlich<br />

belichteten Fluchtwegen, z.B. aufgrund<br />

der baulichen Gegebenheiten<br />

oder aufgrund der Arbeitszeit<br />

(z.B. bei Nachtarbeit)<br />

• in Bereichen, die bei Lichtausfall<br />

eine besondere Gefahr darstellen<br />

Die Sicherheitsbeleuchtung<br />

• muss eine unabhängige Energieversorgung<br />

haben<br />

• selbsttätig wirksam werden<br />

• einmal jährlich umfassend geprüft<br />

werden<br />

• einmal monatlich nachweislich<br />

durch Augenschein kontrolliert<br />

werden.<br />

Impressum:<br />

Für den Inhalt verantwortlich:<br />

Jürgen Edlinger<br />

Telefon 0664/420 73 26 7

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