neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben

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6 Was ist ein Arbeitsunfall? Das sagt der Gesetzgeber: Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistungereignet. Außerhalb der beruflichen Tätigkeit gelten als Arbeitsunfälle unter anderem solche Unfälle, die sich beispielsweise bei der Ausbildung und Tätigkeiten als ehrenamtliche/-r Helfer/in bei der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Rettungsorganisation sowie bei der Hilfeleistung nach einem Unglücksfall ereignen. Nach Inkrafttreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes im Jahr 1955 ist die Zahl der Arbeitsunfälle zunächst deutlich gesunken. In den letzten Jahren stagniert sie allerdings. So haben in Österreich im Jahr 2005 noch immer mehr als 103.000 unselbständig Erwerbstätige einen Arbeitsunfall (ohne Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit) erlitten, 124 davon verliefen tödlich. Noch erschreckender ist die Zahl der betroffenen Jugendlichen: Von den Lehrlingen und jugendlichen Arbeitnehmer/-innen im Alter zwischen 15 und 18 Jahren ist nahezu jeder/jedem Zehnten ein Arbeitsunfall zugestoßen! Jeder Arbeitsunfall verursacht menschliches Leid wie Schmerzen ArbeitnehmerInnenschutz an der Arbeitsunfälle vermeiden oder Krankenhausaufenthalt. Oft ist es Betroffenen gar nicht mehr möglich, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Abgesehen davon entstehen für die gesamte Volkswirtschaft, aber auch für einzelne Betriebe enorme Kosten. Deshalb sprechen sowohl menschliche als auch wirtschaftliche Gründe dafür, alles zu tun, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Wie können Arbeitsunfälle vermieden werden? Arbeitsplatzevaluierung Die Zahl der Arbeitsunfälle im Betrieb kann nur dann gesenkt werden, wenn die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber dafür sorgt, dass mögliche Gefahren im Betrieb ermittelt, beurteilt und behoben werden (Arbeitsplatzevaluierung). Dabei handelt es sich um einen laufenden Prozess, in dem unter anderem Erfahrungen, die durch (Beinahe-) Unfälle gemacht und von den Beschäftigten eingebracht werden, zu berücksichtigen sind. Regelmäßige Schulung und Unterweisung Die Arbeitgeberin/derArbeitgeber hat die Unterweisung der Beschäftigten – nach Möglichkeit direkt am Arbeitsplatz – zu gewährleisten. Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsrat sind ebenso wie Sicher- heitsfachkräfte und Arbeitsmediziner in die Organisation der Unterweisung einzubeziehen. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, unter anderem nach Unfällen und Beinaheunfällen. Aus Unfällen (Beinaheunfällen) lernen Ein „harmloser“ Unfall oder ein Beinaheunfall muss ein Warnsignal für Vorgesetzte sein. Dass solche Unfälle zu melden und zu besprechen sind, darf also nicht als bürokratische Schikane gesehen werden, sondern als Chance, lauernde Gefahren zu erkennen und auszuschalten. Unfälle melden Jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, der/dem Vorgesetzten oder einer für zuständig erklärten Person einen Unfall, einen Beinaheunfall sowie jeden festgestellten Defekt unverzüglich zu melden. Nur so können Unfallursachen festgemacht werden – z.B. Mängel in organisatorischen Abläufen, Stress und Hektik, aber auch Mängel an Maschinen und Werkzeugen. Dazu ist es aber auch wichtig, den Betriebsrat@mu-leoben.at

er Montanuniversität Beschäftigten den Grund für diese Verpflichtung zu erklären. Nicht „Selbstanzeige“, sondern das Vermeiden von ähnlichen Unfällen in der Zukunft ist Grund für die Meldepflicht! Aber auch die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat Verpflichtungen, wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen etwas passiert. Sie/er muss • der Sicherheitsfachkraft und dem/der Arbeitsmediziner/-in Aufzeichnungen und Berichte über Arbeitsunfälle zur Verfügung stellen, den Betriebsrat von jedem Arbeitsunfallunverzüglich in Kenntnis setzen, der Sicherheitsvertrauensperson Zugang zu den Aufzeichnungen und Berichten über Arbeitsunfälle gewähren, Aufzeichnungen führen über alle tödlichen Arbeitsunfälle und über all jene Arbeitsunfälle, die eine Verletzung eines Beschäftigten mit einem Arbeitsausfall von mehr als drei Kalendertagen zur Folge haben, • tödliche Arbeitsunfälle oder solche, die mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit verursachen, längstens binnen fünf Tagen dem zuständigen Versicherungsträger in dreifacher Ausfertigung melden, • dem Arbeitsinspektorat tödliche und schwere Arbeitsunfälle unverzüglich melden, sofern nicht eine Meldung an die Sicherheitsbehörden erfolgt, und • die Ermittlung und Beurteilung der Gefahren (Arbeitsplatzevaluierung) nach (Beinahe-)Unfällen überprüfen und erforderlichenfalls anpassen. Eine unterlassene oder verspätete Unfallmeldung kann zu berechtigten Schadenersatzforderungen gegenüber der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber führen. Arbeitsunfälle ernst zu nehmen, das Unfallgeschehen genau zu analysieren und das Verhalten der Beschäftigten durch regelmäßiges Training zu verbessern, gehört zu den Arbeitgeberpflichten. Sicherheits- und Fluchtwegsbeleuchtung Das Projekt “Sicherheits- und Fluchtwegsbeleuchtung” ist für die Sicherheit der Personen im Haus wichtig! Die Bundes-Immobiliengesellschaft (BIG) ist für die Errichtung dieser Anlage verantwortlich. Dieses Projekt wurde an unserer Universität im Juli in folgenden Gebäuden gestartet: Hauptgebäude, Rittingergebäude, Erdölgebäude, Chemiegebäude und Hüttenmännisches Gebäude. Sicherheitsbeleuchtung Die Sicherheitsbeleuchtung soll ein sicheres Verlassen der Arbeitsstätte auch bei Stromausfall ermöglichen. Eine Sicherheitsbeleuchtung ist erforderlich: • in nicht natürlich belichteten Arbeitsräumen • auf nicht natürlich belichteten Fluchtwegen • auf nicht ausreichend natürlich belichteten Fluchtwegen, z.B. aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder aufgrund der Arbeitszeit (z.B. bei Nachtarbeit) • in Bereichen, die bei Lichtausfall eine besondere Gefahr darstellen Die Sicherheitsbeleuchtung • muss eine unabhängige Energieversorgung haben • selbsttätig wirksam werden • einmal jährlich umfassend geprüft werden • einmal monatlich nachweislich durch Augenschein kontrolliert werden. Impressum: Für den Inhalt verantwortlich: Jürgen Edlinger Telefon 0664/420 73 26 7

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Was ist ein Arbeitsunfall?<br />

Das sagt der Gesetzgeber:<br />

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall,<br />

der sich im örtlichen, zeitlichen<br />

und ursächlichen<br />

Zusammenhang mit<br />

der Erbringung<br />

der Arbeitsleistungereignet.<br />

Außerhalb der<br />

beruflichen Tätigkeit<br />

gelten als Arbeitsunfälle unter<br />

anderem solche Unfälle, die<br />

sich beispielsweise bei der<br />

Ausbildung und Tätigkeiten<br />

als ehrenamtliche/-r Helfer/in<br />

bei der Freiwilligen Feuerwehr<br />

oder einer Rettungsorganisation<br />

sowie bei der Hilfeleistung<br />

nach einem Unglücksfall<br />

ereignen.<br />

Nach Inkrafttreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes<br />

im Jahr 1955<br />

ist die Zahl der Arbeitsunfälle<br />

zunächst deutlich gesunken. In den<br />

letzten Jahren stagniert sie allerdings.<br />

So haben in Österreich im<br />

Jahr 2005 noch immer mehr als<br />

103.000 unselbständig Erwerbstätige<br />

einen Arbeitsunfall (ohne Unfälle<br />

auf dem Weg zur oder von der<br />

Arbeit) erlitten, 124 davon verliefen<br />

tödlich.<br />

Noch erschreckender ist die Zahl<br />

der betroffenen Jugendlichen: Von<br />

den Lehrlingen und jugendlichen<br />

Arbeitnehmer/-innen im Alter zwischen<br />

15 und 18 Jahren ist nahezu<br />

jeder/jedem Zehnten ein Arbeitsunfall<br />

zugestoßen!<br />

Jeder Arbeitsunfall verursacht<br />

menschliches Leid wie Schmerzen<br />

ArbeitnehmerInnenschutz an der<br />

Arbeitsunfälle<br />

vermeiden<br />

oder Krankenhausaufenthalt.<br />

Oft<br />

ist es Betroffenen gar<br />

nicht mehr möglich, an ihren<br />

Arbeitsplatz zurückzukehren.<br />

Abgesehen davon entstehen<br />

für die gesamte Volkswirtschaft,<br />

aber auch für einzelne<br />

Betriebe enorme Kosten.<br />

Deshalb sprechen sowohl<br />

menschliche als auch wirtschaftliche<br />

Gründe dafür,<br />

alles zu tun, um<br />

Arbeitsunfälle<br />

zu vermeiden.<br />

Wie können Arbeitsunfälle<br />

vermieden werden?<br />

Arbeitsplatzevaluierung<br />

Die Zahl der Arbeitsunfälle im<br />

Betrieb kann nur dann gesenkt werden,<br />

wenn die Arbeitgeberin/der<br />

Arbeitgeber dafür sorgt, dass mögliche<br />

Gefahren im Betrieb ermittelt,<br />

beurteilt und behoben werden<br />

(Arbeitsplatzevaluierung). Dabei<br />

handelt es sich um einen laufenden<br />

Prozess, in dem unter anderem<br />

Erfahrungen, die durch (Beinahe-)<br />

Unfälle gemacht<br />

und von den<br />

Beschäftigten eingebracht<br />

werden,<br />

zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

Regelmäßige<br />

Schulung und<br />

Unterweisung<br />

Die Arbeitgeberin/derArbeitgeber<br />

hat die Unterweisung<br />

der<br />

Beschäftigten – nach Möglichkeit<br />

direkt am Arbeitsplatz – zu gewährleisten.<br />

Sicherheitsvertrauenspersonen und<br />

Betriebsrat sind ebenso wie Sicher-<br />

heitsfachkräfte und<br />

Arbeitsmediziner in<br />

die Organisation der<br />

Unterweisung einzubeziehen.<br />

Die Unterweisung ist<br />

in regelmäßigen Abständen<br />

zu wiederholen, unter anderem<br />

nach Unfällen und Beinaheunfällen.<br />

Aus Unfällen<br />

(Beinaheunfällen) lernen<br />

Ein „harmloser“ Unfall oder ein Beinaheunfall<br />

muss ein Warnsignal für<br />

Vorgesetzte sein. Dass solche Unfälle<br />

zu melden und zu besprechen<br />

sind, darf also nicht als bürokratische<br />

Schikane gesehen werden,<br />

sondern als Chance, lauernde<br />

Gefahren zu erkennen und auszuschalten.<br />

Unfälle melden<br />

Jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter<br />

ist verpflichtet, der/dem Vorgesetzten<br />

oder einer für zuständig<br />

erklärten Person einen Unfall, einen<br />

Beinaheunfall sowie jeden festgestellten<br />

Defekt unverzüglich zu melden.<br />

Nur so können Unfallursachen<br />

festgemacht werden – z.B. Mängel<br />

in organisatorischen Abläufen,<br />

Stress und Hektik, aber auch Mängel<br />

an Maschinen und Werkzeugen.<br />

Dazu ist es aber auch wichtig, den<br />

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