neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben
neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben
neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Dienstrechtsnovelle 2007<br />
GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST<br />
1010 Wien, Teinfaltstraße 7, Telefon 01/53 454-0<br />
(Stand nach Einigung mit BM Bures<br />
v. 28. Juni 2007, Beschlussfassung<br />
im Nationalrat erfolgt am 4. Juli<br />
2007)<br />
Nach schwierigen Verhandlungen<br />
konnte das Verhandlungsteam der<br />
GÖD unter Führung von Vorsitzenden<br />
Fritz Neugebauer mit BM Bures<br />
eine Einigung erzielen. Es wurde<br />
auch durchgesetzt, dass die zuständige<br />
Ministerin nicht ohne Sozialpartnereinigung<br />
dienstrechtliche<br />
Änderungen „durchpeitscht“. Die<br />
Dienstrechtsnovelle 2007 bringt für<br />
die Kolleginnen und Kollegen eine<br />
Vielzahl von Verbesserungen.<br />
Nachfolgend werden wesentliche<br />
Inhalte der Dienstrechtsnovelle dargestellt:<br />
Sabbatical<br />
Das sog. Sabbatical wurde verlängert<br />
und auf alle Bundesbediensteten<br />
ausgedehnt.<br />
Innerhalb einer Rahmenzeit von<br />
zwei bis fünf vollen Jahren kann<br />
eine Freistellung von mindestens<br />
sechs und höchstens zwölf Monaten<br />
gegen anteilige Kürzung des Bezuges<br />
gewährt werden, wenn keine<br />
wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen<br />
und eine Bundesdienstzeit<br />
von mind. 5 Jahren gegeben ist.<br />
Der einschränkende Hinweis auf<br />
den Stellenplan konnte herausverhandelt<br />
werden.<br />
Langzeitversichertenregelung<br />
Die Verlängerung der Abschlagsfreiheit<br />
der sog. „Hacklerreglung“ bis<br />
Ende 2010 und somit die Ausweitung<br />
auf die Geburtsjahrgänge bis<br />
einschließlich 1950 konnte auch im<br />
Beamtenrecht durchgesetzt werden<br />
(für die ASVG-Versicherten erfolgte<br />
die gesetzliche Regelung bereits).<br />
Telefon 0664/420 73 26<br />
Dies bedeutet einen Rechtsanspruch<br />
auf Ruhestandsversetzung mit Vollendung<br />
des sechzigsten Lebensjahres,<br />
wenn 40 beitragsgedeckte<br />
Jahre (das sind Zeiten wo Pensionsbeiträge<br />
oder Pensionsversicherungsbeiträge<br />
bezahlt wurden<br />
sowie max. 30 Monate Militäroder<br />
Zivildienstzeit oder 60 Monate<br />
Kindererziehungszeiten geleistet<br />
wurden – ein Nachkauf von Zeiten<br />
ist möglich), vorliegen – und das<br />
abschlagsfrei.<br />
Korridorpension –<br />
Halbierung des Abschlages<br />
Die Forderung der GÖD nach Halbierung<br />
der Abschläge bei Inanspruchnahme<br />
der Korridorpension<br />
konnte ebenfalls umgesetzt werden.<br />
Damit ist der Rechtsanspruch auf<br />
Ruhestandsversetzung mit Vollendung<br />
des 62. Lebensjahres gewährleistet<br />
unter Inanspruchnahme eines<br />
Abschlages von 2,1% pro Jahr (statt<br />
wie bisher 4,2% pro Jahr)<br />
Schwerarbeitspension<br />
verbessert<br />
Durch die Schaffung einer „Wahrungsbestimmung“<br />
soll entgegen<br />
gewirkt werden, dass nach Vollendung<br />
des 60. Lebensjahres bereits<br />
erfüllte Voraussetzungen (Schwerarbeitszeiten)<br />
für den Anspruch auf<br />
eine Schwerarbeitspension, durch<br />
Zuwarten mit dem Pensionsantritt,<br />
verloren gehen.<br />
Ausweitung der<br />
Pflegefreistellung<br />
Die Ausdehnung des Anspruches<br />
auf Pflegefreistellung auf die im<br />
gemeinsamen Haushalt lebenden<br />
Kinder der Lebensgefährtin/des<br />
Lebensgefährten und auf die Stiefkinder<br />
konnte durchgesetzt werden.<br />
Anrechnung<br />
von Karenzurlaub<br />
zur Pflege<br />
eines behinderten<br />
Kindes erreicht<br />
Die Einführung einer Beitragsgrundlage<br />
in der Höhe von € 1.350,- pro<br />
Monat für die Zeit eines Karenzurlaubes<br />
gegen Entfall der Bezüge zur<br />
Pflege eines behinderten Kindes<br />
konnte durchgesetzt werden.<br />
Valorisierung der<br />
Kindererziehungszeiten u.a.<br />
Erstmals ab 1. Jänner 2006 werden<br />
die Beitragsgrundlagen (€ 1.350,—<br />
pro Monat) für Kinderziehungszeiten,<br />
Präsenz- und Zivildienst, Familienhospizkarenz<br />
sowie für Zeiten<br />
eines Karenzurlaubes unter Entfall<br />
der Bezüge zur Pflege eines behinderten<br />
Kindes jährlich aufgewertet.<br />
Bessere Anrechnung von<br />
Vordienstzeiten<br />
Vordienstzeiten, die bei Einrichtungen<br />
der Europäischen Union oder<br />
bei einer sonstigen zwischenstaatlichen<br />
Einrichtung, der Österreich<br />
angehört, zurückgelegt wurden,<br />
werden Bundesdienstzeiten gleichgestellt<br />
und daher für den Vorrückungsstichtag<br />
zur Gänze angerechnet.<br />
Die Befristung der Antragsstellung<br />
bis 31.12.2006 wird<br />
aufgehoben.<br />
Auch in der Schweiz zurückgelegte<br />
Zeiten fallen unter diese Bestimmung.<br />
Die Einschränkung, dass nur<br />
Zeiten nach dem 1. Juni 2002<br />
angerechnet werden, entfällt. Damit<br />
wurde auch eine wichtige Forderung<br />
der GÖD erfüllt.<br />
25