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neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben

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Dienstrechtsnovelle 2007<br />

GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST<br />

1010 Wien, Teinfaltstraße 7, Telefon 01/53 454-0<br />

(Stand nach Einigung mit BM Bures<br />

v. 28. Juni 2007, Beschlussfassung<br />

im Nationalrat erfolgt am 4. Juli<br />

2007)<br />

Nach schwierigen Verhandlungen<br />

konnte das Verhandlungsteam der<br />

GÖD unter Führung von Vorsitzenden<br />

Fritz Neugebauer mit BM Bures<br />

eine Einigung erzielen. Es wurde<br />

auch durchgesetzt, dass die zuständige<br />

Ministerin nicht ohne Sozialpartnereinigung<br />

dienstrechtliche<br />

Änderungen „durchpeitscht“. Die<br />

Dienstrechtsnovelle 2007 bringt für<br />

die Kolleginnen und Kollegen eine<br />

Vielzahl von Verbesserungen.<br />

Nachfolgend werden wesentliche<br />

Inhalte der Dienstrechtsnovelle dargestellt:<br />

Sabbatical<br />

Das sog. Sabbatical wurde verlängert<br />

und auf alle Bundesbediensteten<br />

ausgedehnt.<br />

Innerhalb einer Rahmenzeit von<br />

zwei bis fünf vollen Jahren kann<br />

eine Freistellung von mindestens<br />

sechs und höchstens zwölf Monaten<br />

gegen anteilige Kürzung des Bezuges<br />

gewährt werden, wenn keine<br />

wichtigen dienstlichen Gründe entgegenstehen<br />

und eine Bundesdienstzeit<br />

von mind. 5 Jahren gegeben ist.<br />

Der einschränkende Hinweis auf<br />

den Stellenplan konnte herausverhandelt<br />

werden.<br />

Langzeitversichertenregelung<br />

Die Verlängerung der Abschlagsfreiheit<br />

der sog. „Hacklerreglung“ bis<br />

Ende 2010 und somit die Ausweitung<br />

auf die Geburtsjahrgänge bis<br />

einschließlich 1950 konnte auch im<br />

Beamtenrecht durchgesetzt werden<br />

(für die ASVG-Versicherten erfolgte<br />

die gesetzliche Regelung bereits).<br />

Telefon 0664/420 73 26<br />

Dies bedeutet einen Rechtsanspruch<br />

auf Ruhestandsversetzung mit Vollendung<br />

des sechzigsten Lebensjahres,<br />

wenn 40 beitragsgedeckte<br />

Jahre (das sind Zeiten wo Pensionsbeiträge<br />

oder Pensionsversicherungsbeiträge<br />

bezahlt wurden<br />

sowie max. 30 Monate Militäroder<br />

Zivildienstzeit oder 60 Monate<br />

Kindererziehungszeiten geleistet<br />

wurden – ein Nachkauf von Zeiten<br />

ist möglich), vorliegen – und das<br />

abschlagsfrei.<br />

Korridorpension –<br />

Halbierung des Abschlages<br />

Die Forderung der GÖD nach Halbierung<br />

der Abschläge bei Inanspruchnahme<br />

der Korridorpension<br />

konnte ebenfalls umgesetzt werden.<br />

Damit ist der Rechtsanspruch auf<br />

Ruhestandsversetzung mit Vollendung<br />

des 62. Lebensjahres gewährleistet<br />

unter Inanspruchnahme eines<br />

Abschlages von 2,1% pro Jahr (statt<br />

wie bisher 4,2% pro Jahr)<br />

Schwerarbeitspension<br />

verbessert<br />

Durch die Schaffung einer „Wahrungsbestimmung“<br />

soll entgegen<br />

gewirkt werden, dass nach Vollendung<br />

des 60. Lebensjahres bereits<br />

erfüllte Voraussetzungen (Schwerarbeitszeiten)<br />

für den Anspruch auf<br />

eine Schwerarbeitspension, durch<br />

Zuwarten mit dem Pensionsantritt,<br />

verloren gehen.<br />

Ausweitung der<br />

Pflegefreistellung<br />

Die Ausdehnung des Anspruches<br />

auf Pflegefreistellung auf die im<br />

gemeinsamen Haushalt lebenden<br />

Kinder der Lebensgefährtin/des<br />

Lebensgefährten und auf die Stiefkinder<br />

konnte durchgesetzt werden.<br />

Anrechnung<br />

von Karenzurlaub<br />

zur Pflege<br />

eines behinderten<br />

Kindes erreicht<br />

Die Einführung einer Beitragsgrundlage<br />

in der Höhe von € 1.350,- pro<br />

Monat für die Zeit eines Karenzurlaubes<br />

gegen Entfall der Bezüge zur<br />

Pflege eines behinderten Kindes<br />

konnte durchgesetzt werden.<br />

Valorisierung der<br />

Kindererziehungszeiten u.a.<br />

Erstmals ab 1. Jänner 2006 werden<br />

die Beitragsgrundlagen (€ 1.350,—<br />

pro Monat) für Kinderziehungszeiten,<br />

Präsenz- und Zivildienst, Familienhospizkarenz<br />

sowie für Zeiten<br />

eines Karenzurlaubes unter Entfall<br />

der Bezüge zur Pflege eines behinderten<br />

Kindes jährlich aufgewertet.<br />

Bessere Anrechnung von<br />

Vordienstzeiten<br />

Vordienstzeiten, die bei Einrichtungen<br />

der Europäischen Union oder<br />

bei einer sonstigen zwischenstaatlichen<br />

Einrichtung, der Österreich<br />

angehört, zurückgelegt wurden,<br />

werden Bundesdienstzeiten gleichgestellt<br />

und daher für den Vorrückungsstichtag<br />

zur Gänze angerechnet.<br />

Die Befristung der Antragsstellung<br />

bis 31.12.2006 wird<br />

aufgehoben.<br />

Auch in der Schweiz zurückgelegte<br />

Zeiten fallen unter diese Bestimmung.<br />

Die Einschränkung, dass nur<br />

Zeiten nach dem 1. Juni 2002<br />

angerechnet werden, entfällt. Damit<br />

wurde auch eine wichtige Forderung<br />

der GÖD erfüllt.<br />

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