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neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben

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Ab wann gilt die Kündigung?<br />

Eine Kündigung ist wirksam, wenn<br />

sie dem Arbeitgeber gegenüber<br />

mündlich ausgesprochen wird oder<br />

sobald sie der Arbeitgeber in den<br />

Händen hält. Das heißt, die schriftliche<br />

Kündigung ist nicht mit dem Zeitpunkt<br />

des Absendens (Poststempel),<br />

sondern erst mit dem Einlangen des<br />

Briefes in der Firma wirksam. Ab diesem<br />

Zeitpunkt beginnt die Kündigungsfrist<br />

zu laufen. Berücksichtigen<br />

Sie daher bei einer schriftlichen Kündigung<br />

die Dauer des Postweges!<br />

Beispiel: Will<br />

ein Angestellter,<br />

dass sein<br />

Arbeitsverhältnisordnungsgemäß<br />

am<br />

31.12. endet,<br />

so muss er<br />

das Kündigungsschreiben<br />

einige<br />

Tage vor dem<br />

30.11. zur<br />

Post geben,<br />

damit es bis spätestens am 30.11.<br />

beim Arbeitgeber einlangt.<br />

Formvorschriften<br />

Grundsätzlich ist sowohl bei den<br />

Arbeitern als auch bei den Angestellten<br />

eine mündliche Kündigung möglich.<br />

Ausnahmen können einzelne<br />

Kollektiv- oder Dienstverträge vorsehen.<br />

Aus Beweisgründen empfiehlt<br />

es sich aber, eine Kündigung immer<br />

schriftlich an den Arbeitgeber zu<br />

übergeben und sich die Übergabe<br />

bestätigen zu lassen.<br />

24<br />

Arbeitsrecht<br />

Arbeitsrechtliche Fragen zum Thema<br />

Arbeitnehmerkündigung (Selbstkündigung)<br />

Mit einer Kündigung lösen Sie Ihr unbefristetes<br />

Arbeitsverhältnis auf. Ein befristetes Arbeitsverhältnis<br />

können Sie während der Befristung nur<br />

kündigen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Auch ein<br />

Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis. Eine Kündigung<br />

ist daher nicht möglich.<br />

Kann ich während der Kündigungsfrist<br />

dienstfrei gestellt<br />

werden?<br />

Ja. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit,<br />

Sie unter Fortzahlung des<br />

Entgelts dienstfrei zu stellen.<br />

Steht mir während der Kündigungsfrist<br />

bezahlte Freizeit<br />

„Postensuchtage“ zu?<br />

Nein. Bei Dienstnehmerkündigung<br />

gibt es keinen gesetzlichen<br />

Anspruch auf bezahlte Freizeit für<br />

Arbeitssuche.<br />

Seit 1.1.2001 gibt<br />

es einen gesetzlichen<br />

Anspruch<br />

auf bezahlte Freizeit<br />

nur mehr bei<br />

Dienstgeberkündigung,<br />

und zwar<br />

wöchentlich 1/5<br />

der regelmäßigen<br />

wöchentlichen<br />

Arbeitszeit ohne<br />

Einbußen beim Entgelt.<br />

Achtung: Der Arbeitsvertrag oder<br />

ein anzuwendender Kollektivvertrag<br />

können allerdings einen Anspruch<br />

auf bezahlte Freizeit auch bei DienstnehmerInnenkündigung<br />

vorsehen. Es<br />

ist daher ratsam, in den Arbeitsvertrag<br />

bzw. den Kollektivvertrag Einsicht<br />

zu nehmen!<br />

Der konkrete Zeitpunkt, wann die allfällige<br />

Freizeit in Anspruch genommen<br />

wird, ist mit dem Arbeitgeber<br />

zu vereinbaren. Der Arbeitgeber<br />

darf keinen Nachweis verlangen,<br />

bei welchen Firmen Sie sich vorgestellt<br />

haben! Diese Zeit darf nicht<br />

vom Urlaubsguthaben abgezogen<br />

werden. Wird während der Kündigungsfrist<br />

auch Urlaub vereinbart, ist<br />

darauf zu achten, dass die Freizeit<br />

ebenfalls geltend gemacht wird. Beispiel:<br />

Für Montag “Postensuchtag”<br />

vereinbaren, von Dienstag bis Freitag<br />

Urlaub.<br />

Bekomme ich<br />

Arbeitslosengeld?<br />

Bei einer selbst verursachten Auflösung<br />

eines Dienstverhältnisses<br />

beginnt der Anspruch auf das<br />

Arbeitslosengeld frühestens nach<br />

einer Sperrfrist von vier Wochen.<br />

Der Entgeltanspruch kann sich durch<br />

eine längere Urlaubsersatzleistung<br />

oder eine längere Kündigungsentschädigung<br />

noch weiter verzögern.<br />

Wie lange bin ich<br />

krankenversichert?<br />

Waren Sie 6 Wochen vor der Kündigung<br />

durchgehend, oder im letzten<br />

Jahr mindestens 1/2 Jahr krankenversichert,<br />

läuft Ihre Krankenversicherung<br />

3 Wochen nach Kündigung<br />

weiter. (Ärztliche Behandlung, aber<br />

kein Krankengeld!)<br />

Betriebsrat@mu-leoben.at

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