neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben

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Gaumenspalte Rezept von Spitzenköchin Lisl Wagner-Bacher, Landhaus Bacher Forellenfilet mit Nussbutterpüree und Steinpilzen 30 Minuten Zutaten für 4 Personen: 4 Forellenfilets à 150 g Butterschmalz, Butter 300 g Steinpilze Salbei, Rosmarin, Basilikum Salz, Pfeffer, etwas Suppe NUSSBUTTERPÜREE: 600 g mehlige Erdäpfel 40 g Butter 200 g Milch-Obersmischung Salz, Muskatnuss 100 g Butter zum Bräunen Zubereitung: Für das Nussbutterpüree: Erdäpfel schälen, in Würfel schneiden und in möglichst wenig Salzwasser weich kochen. Sobald die Erdäpfel weich sind abseihen und zerdrücken. Noch heiß mit Milch, Obers und Butter verrühren mit Muskatnuss und Salz abschmecken. Vor dem Servieren Butter in einem kleinen Topf braun werden lassen und diese Nussbutter unterrühren. Aus den Forellenfilets eventuell verbliebene Gräten zupfen und die Filets in Butterschmalz ganz leicht braten, zum Schluss etwas Butter und gehackte Kräuter zugeben. Steinpilze putzen, vierteln, mit Salz und Pfeffer, ebenfalls kurz braten. Zum Schluss mit etwas Suppe und Butter glacieren. Gutes Gelingen und guten Appetit wünscht Ihnen Ihr Betriebsrats-Team! P.S.: Senden Sie uns für die nächste Ausgabe Ihr Lieblingsrezept zu. 20 Allgemeine Forderungen des ZA und der BR-VS 1. Von allen BR-VS (Allgemeines Universitätspersonal) und selbstverständlich auch vom ZA wird gefordert, dass die BR-VS (Universitätslehrer und Allgemeines Universitätspersonal) im jeweiligen Universitätsrat mit Sitz und Stimme vertreten sind. Die Kritik, die bereits vor Inkrafttreten des UG 2002 seitens des ZA – dass die Universitäten als Tendenzbetriebe eingeordnet wurden – sowohl schriftlich als auch in zahlreichen mündlichen Verhandlungen ausgesprochen wurde, bleibt aufrecht. Universitäten sind keine Tendenzbetriebe im Sinne des § 132 ArbVG, d.h. es gibt nach wie vor keine nachvollziehbare Begründung dafür. Daraus leitet sich die Forderung ab, dass – wie in § 111 ArbVG vorgesehen – ein Einspruchsrecht für den Betriebsrat besteht und dieser auch in wirtschaftlichen Belangen ein Mitwirkungsrecht erhält (§§ 108, 109, 110 ArbVG). Begründung: Angesichts der Tatsache, dass die Angehörigen des Universitätsrates in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft verankert sind, kennen sie die inneruniversitären Strukturen und Gegebenheiten nicht. Bei den Betriebsräten des wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonals ist diese Kenntnis in hohem Maße vorhanden. Daraus ist abzuleiten, dass dieses Knowhow nicht aus Universitätsg Der Zentralausschuss (ZA) für die Bediensteten der Ämter der Universitäten hat Herrn Sektionschef Mag. Friedrich Faulhammer vom BMWF folgende Korrektur- bzw. Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge in Absprache mit den Betriebsratsvorsitzenden (BR-VS) des Allgemeinen Universitätspersonals der österreichischen Universitäten zum UG 2002 vorgelegt. dem Universitätsrat ausgeschlossen bleiben sollte. An manchen Universitäten ist es Usus, dass die Betriebsräte bei wichtigen Beratungen und Entscheidungen des Universitätsrates ausgeschlossen sind und erst zum offiziellen Sitzungstermin hinzugeladen werden. Dies ist ein äußerst unbefriedigender Zustand und sollte durch die gesetzliche Verankerung von Sitz und Stimme im Universitätsrat für die Betriebsräte korrigiert werden. 2. Wahl des/r Rektor/in, Wahl der VizerektorInnen 2.1. Ein Schritt zur Demokratisierung ist die Mitwirkung aller Gruppen der Universitätsangehörigen (in gleicher Anzahl) an der Wahl des Rektors. Das UG 2002 i.d.g.F. sieht die Erstellung eines Vorschlages durch den Senat vor, in welchem – wie bereits angeführt – die Professoren die absolute Mehrheit innehaben. Dies erschwert oftmals die Wiederwahl eines amtierenden Rektors, obwohl diese meist von den Universitätsangehörigen erwünscht ist. 2.2. Der Senat (geforderte drittelparitätische Zusammensetzung) soll bei der Wahl der VizerektorInnen die Möglichkeit der Mitbestimmung erhalten. 3. Zusammensetzung des Senates Eine ebenfalls wichtige Forderung des ZA beim BMWF für die Bediensteten der Ämter der Universitäten ist die Abschaffung der absoluten Mehrheit der Professorenkurie. Es ist demokratiepolitisch gesehen äußerst unbefriedigend, wenn eine Kurie im Alleingang Entscheidungen fällen kann und Betriebsrat@mu-leoben.at

gesetz 2002 – neu ? drei Kurien in der Praxis kein Mitwirkungsrecht haben. Deshalb fordert der ZA die drittelparitätische Zusammensetzung (Universitätslehrer, Studierende und Allgemeines Universitätspersonal) sowie Sitz und Stimme für die Betriebsräte I und II. In der Praxis hat sich herausgestellt, dass eine Funktionsperiode von 4 Jahren – angeglichen an die Funktionsperiode des Rektorats – von großem Vorteil wäre. Daher wird gebeten, hier eine Korrektur vorzunehmen. 4. Karrierestopp für BeamtInnen an den Universitäten Durch die Implementierung des UG 2002 haben sich auch bei den BeamtInnen an den Universitäten Verwendungsbilder geändert, dennoch ist eine Höherbewertung der Arbeitsplätze so gut wie nicht möglich. Auch wenn die rechtliche Auskunft erteilt wird, dass es sich hier um keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes handelt, ist es de facto Realität. Der ZA fordert daher eine Korrektur des § 137 BDG insoweit, dass es BeamtInnen an den Universitäten möglich sein muss, höherwertige Tätigkeiten durchführen zu können und dadurch eine höhere Verwendung anzustreben. Es ist gerade für jüngere BeamtInnen (die es an den Universitäten selbstverständlich gibt) ein äußerst unbefriedigender und natürlich auch nicht gerade förderlicher Ausblick, in ihrer beruflichen Karriere gestoppt zu sein, sprich bis zu ihrer Pensionierung auf ihrer Arbeitsplatzbewertung „eingefroren“ zu sein. Die Forderung lautet, den Stellenplan für die BeamtInnen an den Universitäten so zu öffnen, dass eine Höherbewertung nur von der geleisteten bzw. künftig auch zu leistenden Arbeit vor Ort abhängig sein darf und nicht von irgendwelchen Punkten, Pensionierungen etc. Dies soll auch für frei werdende Angestelltenstellen Gültigkeit haben. Telefon 0664/420 73 26 Eine Begründung, dass für eine höhere Funktion ein/e BeamterIn den Beamtenstatus zurücklegen kann, ist jedenfalls eindeutig abzulehnen (Pensionsverluste etc.). 5. Ausschreibungsverpflichtung – Personalentwicklung Eine Ausschreibungsverpflichtung, wie sie derzeit im UG 2002 vorgesehen ist, steht einer sinnvollen, aktiv geplanten und betriebenen Personalentwicklung diametral entgegen. Es wird von einer modernen Universität verlangt, sich an modernen Managementmethoden zu orientieren. Diese haben eine geplante Personalentwikklung als wesentlichen Bestandteil, wie man in der aktuellen Managementliteratur nachlesen kann. Eine Ausschreibungsverpflichtung, die zwingender Weise sofort öffentlich zu machen ist, sodass eine interne Ausschreibung – wie sonst in Behörden und in der Wirtschaft durchaus üblich – ist für Universitäten nach der jetzigen Bestimmung sogar verboten. Es ist eine Forderung des ZA, das Gesetz dahingehend zu korrigieren, dass es an den Universitäten möglich sein muss, interne Ausschreibungen vor den externen Ausschreibungen durchführen zu können. Oftmals sind insbesondere Karenzvertretungen hervorragend geeignet, sich zu bewerben. Meist werden ihnen jedoch akademisch ausgebildete Arbeitskräfte vorgezogen, was bildungspolitisch problematisch ist. Es erfolgt dadurch eine Verdrängung von Berufsbildern (Sekretärinnen, Laboranten etc.). 6. Pensionskassensystem Wenn es auch im derzeit im Verhandlungsstatus befindlichen Kollektivvertrag vorgesehen ist, für alle Personengruppen an den Universitäten ein Pensionskassensystem einzurichten, so ist die Umsetzung des KV derzeit noch nicht absehbar. Aus diesem Grund wird ersucht, per Gesetz (UG 2002) das Pensionskassensystem für alle Bediensteten an den Universitäten vorzusehen. 7. Befristete Dienstverhältnisse – Kettenvertragsproblematik (§ 109 UG 2002) Die Dauer der Befristung einer Karenzvertretung durch ein und dieselbe Ersatzkraft soll an die mögliche Dauer der Karenzierung angeglichen werden. Damit würde sowohl dem Interesse der Bediensteten (karenzierte StelleninhaberIn und Ersatzkraft) als auch der Universität Rechnung getragen werden (Karenzvertretung im Rahmen der Kinderbetreuung z.B. 10 Jahre möglich, lt. UG 2002 höchstens 6 Jahre (anfallende Einschulungsphase, Grundausbildung etc.). Weiters soll eine klare Spezifikation erfolgen, wann eine Kettenvertragsbedingung erfüllt ist und wann nicht. An Studien- und Prüfungsabteilungen wird z.B. zu Beginn jeden Semesters ein Pool an zusätzlichem Personal benötigt – es macht selbstverständlich durchaus Sinn, immer dieselben Personen zu verwenden: keine lange Einschulung, sofortige qualitative Einsetzbarkeit gegeben. Hier ist unklar, ob es sich im Sinne des Gesetzes um einen Kettenvertrag handelt oder nicht. 8. Arbeitsinspektorat (§ 112 UG 2002) Kritikpunkt ist die zu lange Übergangsfrist bis 1. Oktober 2013 – es soll eine gesetzliche Übergangsfrist 1.10.2010 eingeführt werden. Da zur Novellierung des UG 2002 eine bzw. mehrere Arbeitsgruppen eingesetzt werden sollen, erlaubt sich der ZA nochmals auf das mit Herrn BM Dr. Hahn persönlich geführte Gespräch hinzuweisen, dass daran auch der ZA Interesse hat und um Aufnahme in diese Arbeitsgruppe/n bittet. 21

Gaumenspalte<br />

Rezept von Spitzenköchin<br />

Lisl Wagner-Bacher,<br />

Landhaus Bacher<br />

Forellenfilet<br />

mit Nussbutterpüree<br />

und Steinpilzen<br />

30 Minuten<br />

Zutaten für 4 Personen:<br />

4 Forellenfilets à 150 g<br />

Butterschmalz, Butter<br />

300 g Steinpilze<br />

Salbei, Rosmarin, Basilikum<br />

Salz, Pfeffer, etwas Suppe<br />

NUSSBUTTERPÜREE:<br />

600 g mehlige Erdäpfel<br />

40 g Butter<br />

200 g Milch-Obersmischung<br />

Salz, Muskatnuss<br />

100 g Butter zum Bräunen<br />

Zubereitung:<br />

Für das Nussbutterpüree: Erdäpfel<br />

schälen, in Würfel schneiden und in<br />

möglichst wenig Salzwasser weich<br />

kochen. Sobald die Erdäpfel weich<br />

sind abseihen und zerdrücken.<br />

Noch heiß mit Milch, Obers und Butter<br />

verrühren mit Muskatnuss und<br />

Salz abschmecken. Vor dem Servieren<br />

Butter in einem kleinen Topf<br />

braun werden lassen und diese<br />

Nussbutter unterrühren.<br />

Aus den Forellenfilets eventuell verbliebene<br />

Gräten zupfen und die<br />

Filets in Butterschmalz ganz leicht<br />

braten, zum Schluss etwas Butter und<br />

gehackte Kräuter zugeben.<br />

Steinpilze putzen, vierteln, mit Salz<br />

und Pfeffer, ebenfalls kurz braten.<br />

Zum Schluss mit etwas Suppe und<br />

Butter glacieren.<br />

Gutes Gelingen und guten Appetit<br />

wünscht Ihnen Ihr Betriebsrats-Team!<br />

P.S.: Senden Sie uns für die nächste<br />

Ausgabe Ihr Lieblingsrezept zu.<br />

20<br />

Allgemeine Forderungen<br />

des ZA und der<br />

BR-VS<br />

1. Von allen BR-VS (Allgemeines<br />

Universitätspersonal) und<br />

selbstverständlich auch vom<br />

ZA wird gefordert, dass die<br />

BR-VS (Universitätslehrer und<br />

Allgemeines Universitätspersonal)<br />

im jeweiligen Universitätsrat<br />

mit Sitz und Stimme vertreten<br />

sind.<br />

Die Kritik, die bereits vor Inkrafttreten<br />

des UG 2002 seitens des ZA – dass<br />

die Universitäten als Tendenzbetriebe<br />

eingeordnet wurden – sowohl schriftlich<br />

als auch in zahlreichen mündlichen<br />

Verhandlungen ausgesprochen<br />

wurde, bleibt aufrecht. Universitäten<br />

sind keine Tendenzbetriebe im Sinne<br />

des § 132 ArbVG, d.h. es gibt nach<br />

wie vor keine nachvollziehbare<br />

Begründung dafür. Daraus leitet sich<br />

die Forderung ab, dass – wie in<br />

§ 111 ArbVG vorgesehen – ein Einspruchsrecht<br />

für den Betriebsrat<br />

besteht und dieser auch in wirtschaftlichen<br />

Belangen ein Mitwirkungsrecht<br />

erhält (§§ 108, 109, 110 ArbVG).<br />

Begründung: Angesichts der Tatsache,<br />

dass die Angehörigen des Universitätsrates<br />

in verantwortungsvollen<br />

Positionen in der Gesellschaft, insbesondere<br />

der Wissenschaft, Kultur<br />

oder Wirtschaft verankert sind, kennen<br />

sie die inneruniversitären Strukturen<br />

und Gegebenheiten nicht. Bei den<br />

<strong>Betriebsräte</strong>n des wissenschaftlichen<br />

und allgemeinen Universitätspersonals<br />

ist diese Kenntnis in hohem<br />

Maße vorhanden. Daraus ist abzuleiten,<br />

dass dieses Knowhow nicht aus<br />

Universitätsg<br />

Der Zentralausschuss (ZA) für die<br />

Bediensteten der Ämter der Universitäten hat<br />

Herrn Sektionschef Mag. Friedrich Faulhammer vom BMWF folgende<br />

Korrektur- bzw. Verbesserungs- bzw. Änderungsvorschläge<br />

in Absprache mit den Betriebsratsvorsitzenden (BR-VS) des Allgemeinen<br />

Universitätspersonals der österreichischen Universitäten<br />

zum UG 2002 vorgelegt.<br />

dem Universitätsrat ausgeschlossen<br />

bleiben sollte. An manchen Universitäten<br />

ist es Usus, dass die <strong>Betriebsräte</strong><br />

bei wichtigen Beratungen und<br />

Entscheidungen des Universitätsrates<br />

ausgeschlossen sind und erst zum offiziellen<br />

Sitzungstermin hinzugeladen<br />

werden. Dies ist ein äußerst unbefriedigender<br />

Zustand und sollte durch die<br />

gesetzliche Verankerung von Sitz und<br />

Stimme im Universitätsrat für die<br />

<strong>Betriebsräte</strong> korrigiert werden.<br />

2. Wahl des/r Rektor/in, Wahl<br />

der VizerektorInnen<br />

2.1. Ein Schritt zur Demokratisierung<br />

ist die Mitwirkung aller Gruppen der<br />

Universitätsangehörigen (in gleicher<br />

Anzahl) an der Wahl des Rektors.<br />

Das UG 2002 i.d.g.F. sieht die Erstellung<br />

eines Vorschlages durch den<br />

Senat vor, in welchem – wie bereits<br />

angeführt – die Professoren die absolute<br />

Mehrheit innehaben. Dies<br />

erschwert oftmals die Wiederwahl<br />

eines amtierenden Rektors, obwohl<br />

diese meist von den Universitätsangehörigen<br />

erwünscht ist.<br />

2.2. Der Senat (geforderte drittelparitätische<br />

Zusammensetzung) soll bei<br />

der Wahl der VizerektorInnen die<br />

Möglichkeit der Mitbestimmung erhalten.<br />

3. Zusammensetzung des<br />

Senates<br />

Eine ebenfalls wichtige Forderung des<br />

ZA beim BMWF für die Bediensteten<br />

der Ämter der Universitäten ist die<br />

Abschaffung der absoluten Mehrheit<br />

der Professorenkurie. Es ist demokratiepolitisch<br />

gesehen äußerst unbefriedigend,<br />

wenn eine Kurie im Alleingang<br />

Entscheidungen fällen kann und<br />

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