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neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben

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noch) NEUES ?<br />

Erfolg für Vertragsbedienstete und Angestellte!<br />

Die Rückerstattung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages für<br />

männliche Vertragsbedienstete und Angestellte.<br />

Mit Erkenntnis vom 20. Dezember<br />

2006 (GZ2005/08/0057-7) stellte<br />

der Verwaltungsgerichtshof fest, dass<br />

§ 2 Abs. 8 Arbeitsmarktpolitikfinanzierungsgesetz<br />

(AMPFG) eine unzulässige<br />

Differenzierung bei Männern<br />

und Frauen hinsichtlich des Minde-<br />

stalters für die Befreiung von der<br />

Arbeitslosenversicherungspflicht vorsah.<br />

Bisher wurde gem. § 2 Abs. 8<br />

AMPFG der Arbeitslosenversicherungsbeitrag<br />

bei Männern erst ab<br />

Vollendung des 58. Lebensjahres,<br />

bei Frauen bereits ab Vollendung<br />

des 56. Lebensjahres aus den Mit-<br />

teln der Arbeitsmarktpolitik getragen.<br />

Mit dem obgenannten Erkenntnis<br />

werden Männer nunmehr rückwirkend<br />

ab 1. Jänner 2004 von der Entrichtung<br />

des Arbeitslosenversicherungsbeitrages<br />

befreit, sofern sie zwischen<br />

dem 1. Jänner 1946 und 31.<br />

Dezember 1951 geboren sind und<br />

das 56. Lebensjahr vollendet haben.<br />

Wie die nunmehr zu viel entrichteten<br />

Beiträge rückerstattet werden, hängt<br />

davon ab, ob der betroffene Dienstnehmer<br />

noch beim selben Dienstgeber<br />

beschäftigt ist oder nicht.<br />

Wenn der Dienstnehmer seit 1. Jänner<br />

2004 beim selben Dienstgeber<br />

beschäftigt ist, muss der Dienstgeber<br />

selbst einen Antrag auf Rückerstattung<br />

beim zuständigen Sozialversicherungsträger<br />

(GKK, BVA) stellen<br />

und den rückverrechneten Dienstnehmeranteil<br />

bei der nächsten Gehaltsauszahlung<br />

auszahlen.<br />

Pendlerpauschale<br />

Pendlerpauschale<br />

- <strong>neu</strong>e Ansätze ab<br />

1. JULI 2007<br />

Mit BGBl. I 24/2007 vom<br />

23.5.2007 wurden die<br />

Ansätze des Pendlerpauschales<br />

gem. §16 Abs. 1 Z 6 EStG angehoben.<br />

Die geänderten Werte werden<br />

im Verfahren PM-SAP ab<br />

der Abrechnung für 07/2007<br />

automatisch berücksichtigt.<br />

Ist der Dienstnehmer<br />

nicht mehr<br />

beim selben<br />

Dienstgeber<br />

beschäftigt (z.B. wegen Pensionierung)<br />

oder wechselte er seit 1. Jänner<br />

2004 zwischen mehreren Dienstgebern,<br />

muss der Dienstnehmer<br />

selbst einen Antrag auf Rückerstattung<br />

beim zuständigen Sozialversicherungsträger<br />

(GKK, BVA) stellen<br />

(Antragsformulare gibt es bei den<br />

jeweiligen Sozialversicherungsträgern).<br />

Im Kalenderjahr der Rückerstattung<br />

kommt es zwar zu einer Steuernachzahlung,<br />

trotzdem lohnt es sich<br />

jedenfalls, die Beiträge zurückzufordern.<br />

Die Rückerstattung bedeutet nicht,<br />

dass nun keine Arbeitslosenversicherung<br />

für die betroffenen Dienstnehmer<br />

besteht, sondern dass die Leistungen<br />

des Arbeitslosengeldes und<br />

der Notstandshilfe ab dem 56.<br />

Lebensjahr aus den Mitteln der<br />

Arbeitsmarktpolitik getragen werden.<br />

Pendlerpauschale<br />

gem. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1. Juli 2007<br />

lit.b: mit jährlich / monatlich<br />

öffentl. Verkehrsmittel<br />

20 – 40 km € 546,00 / 45,50<br />

40 – 60 km € 1.080,00 / 90,00<br />

über 60 km € 1.614,00 / 134,50<br />

lit.c: ohne jährlich / monatlich<br />

öffentl. Verkehrsmittel<br />

2 – 20 km € 297,00 / 24,75<br />

20 – 40 km € 1.179,00 / 98,25<br />

40 – 60 km € 2.052,00 / 171,00<br />

über 60 km € 2.931,00 / 244,25<br />

Telefon 0664/420 73 26 19

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