neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben
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Abfertigung alt und <strong>neu</strong>:<br />
Die wichtigsten Unterschiede<br />
• Bisher entstand erst nach drei Jahren<br />
ununterbrochener Beschäftigung<br />
im gleichen Unternehmen ein<br />
Abfertigungsanspruch. Nun<br />
besteht dieser Anspruch bereits<br />
nach der Probezeit, d.h. ab dem<br />
ersten Tag der fixen Beschäftigung.<br />
Der Abfertigungsanspruch kann<br />
nun auch in einen anderen Betrieb<br />
mitgenommen werden.<br />
• Erstmals haben auch Lehrlinge<br />
Anspruch auf Abfertigung.<br />
• Der Abfertigungsanspruch geht bei<br />
Selbstkündigung nicht verloren.<br />
• Im <strong>neu</strong>en Abfertigungsrecht werden<br />
sowohl Karenzzeiten als auch<br />
Zivil- und Präsenzdienst berücksichtigt.<br />
Das alte Abfertigungsrecht<br />
gilt weiterhin für jene Arbeitnehmer,<br />
deren Beschäftigungsverhältnis<br />
bereits am 1. Jänner<br />
2003 bestanden hat.<br />
Die Abfertigung nach<br />
altem Recht ist eine Zahlung<br />
des Arbeitgebers an<br />
den Arbeitnehmer bei<br />
Beendigung des Dienstverhältnisses<br />
unter folgendenVoraussetzungen:<br />
• Kündigung durch den<br />
Arbeitgeber<br />
• ungerechtfertigte und unverschuldete<br />
Entlassung<br />
• berechtigter vorzeitiger Austritt des<br />
Arbeitnehmers<br />
• Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses<br />
(Zeitablauf)<br />
10<br />
Die Höhe des Abfertigungsanspruches<br />
beträgt nach Vollendung<br />
einer ununterbrochenen<br />
Dienstzeit von<br />
• 3 Jahren: 2 Monatsentgelte<br />
• 5 Jahren: 3 Monatsentgelte<br />
• 10 Jahren: 4 Monatsentgelte<br />
• 15 Jahren: 6 Monatsentgelte<br />
• 20 Jahren: 9 Monatsentgelte<br />
• 25 Jahren: 12 Monatsentgelte<br />
(jeweils Brutto-Bezüge)<br />
Abfertigung nach der<br />
<strong>neu</strong>en Regelung<br />
Die Abfertigung <strong>neu</strong> lagert die<br />
Abfertigung in Abfertigungskassen(=Mitarbeitervorsorgekassen)<br />
aus. Ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses<br />
muss der Arbeitgeber<br />
monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgeltes<br />
(auch von Urlaubs- und<br />
Weihnachtsgeld) mit dem Sozialversicherungsbeitrag<br />
an die Krankenkasse<br />
zahlen. Die Krankenkasse<br />
prüft diesen Beitrag und leitet ihn an<br />
die Abfertigungskasse weiter.<br />
Abfertigungsbeiträge sind<br />
auch für folgende Zeiten zu<br />
entrichten:<br />
• Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst<br />
(Arbeitgeber)<br />
• Mutterschutz und Krankenstand<br />
(Arbeitgeber)<br />
• Zeit des Kinderbetreuungsgeld-<br />
Bezuges (FLAF)<br />
Abfertigung alt –<br />
• Bildungskarenz, Sterbebegleitung<br />
(FLAF)<br />
Tipp: Bemessungsgrundlage und<br />
Abfertigungsbeitrag müssen auf<br />
dem Lohnzettel aufscheinen. Das<br />
gibt Ihnen die Möglichkeit, die<br />
Höhe des Beitrags zu kontrollieren.<br />
Auswahl der<br />
Abfertigungskasse<br />
Die Auswahl erfolgt durch Arbeitgeber<br />
und Betriebsrat. Besteht kein<br />
Betriebsrat, hat der Arbeitgeber ein<br />
Vorschlagsrecht. Erheben die Arbeitnehmer<br />
keinen Einspruch, kann der<br />
Arbeitgeber dieser Kasse beitreten.<br />
Ist der Arbeitgeber einer Kasse beigetreten,<br />
wird für alle Arbeitnehmer<br />
dieses Betriebes in diese Kasse einbezahlt.<br />
Die Abfertigungskasse führt für<br />
jeden Arbeitnehmer ein eigenes<br />
Konto. Über den Stand des Kontos<br />
muss die Kasse jährlich schriftlich<br />
informieren.<br />
Höhe der Abfertigung<br />
Gesetzlich garantiert ist jedenfalls<br />
die Summe der einbezahlten Abfertigungsbeiträge.<br />
Die Höhe hängt jedoch ganz<br />
wesentlich davon ab, wie viel Zinsen<br />
die Veranlagung der Beiträge<br />
einbringt.<br />
Verringert wird der Abfertigungsanspruch<br />
durch die Verwaltungskosten,<br />
die zwischen 1 und 3,5 Prozent<br />
der Beiträge ausmachen dürfen.<br />
So können Sie über Ihre<br />
Abfertigung verfügen<br />
Ein Anspruch auf Abfertigung<br />
besteht grundsätzlich bei jeder<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />
Ein Anspruch auf Auszahlung der<br />
Abfertigung besteht nach drei Einzahlungsjahren<br />
bei Arbeitgeberkündigung,<br />
unverschuldeter Entlassung,<br />
Betriebsrat@mu-leoben.at