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neu? - Betriebsräte - Montanuniversität Leoben

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Abfertigung alt und <strong>neu</strong>:<br />

Die wichtigsten Unterschiede<br />

• Bisher entstand erst nach drei Jahren<br />

ununterbrochener Beschäftigung<br />

im gleichen Unternehmen ein<br />

Abfertigungsanspruch. Nun<br />

besteht dieser Anspruch bereits<br />

nach der Probezeit, d.h. ab dem<br />

ersten Tag der fixen Beschäftigung.<br />

Der Abfertigungsanspruch kann<br />

nun auch in einen anderen Betrieb<br />

mitgenommen werden.<br />

• Erstmals haben auch Lehrlinge<br />

Anspruch auf Abfertigung.<br />

• Der Abfertigungsanspruch geht bei<br />

Selbstkündigung nicht verloren.<br />

• Im <strong>neu</strong>en Abfertigungsrecht werden<br />

sowohl Karenzzeiten als auch<br />

Zivil- und Präsenzdienst berücksichtigt.<br />

Das alte Abfertigungsrecht<br />

gilt weiterhin für jene Arbeitnehmer,<br />

deren Beschäftigungsverhältnis<br />

bereits am 1. Jänner<br />

2003 bestanden hat.<br />

Die Abfertigung nach<br />

altem Recht ist eine Zahlung<br />

des Arbeitgebers an<br />

den Arbeitnehmer bei<br />

Beendigung des Dienstverhältnisses<br />

unter folgendenVoraussetzungen:<br />

• Kündigung durch den<br />

Arbeitgeber<br />

• ungerechtfertigte und unverschuldete<br />

Entlassung<br />

• berechtigter vorzeitiger Austritt des<br />

Arbeitnehmers<br />

• Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses<br />

(Zeitablauf)<br />

10<br />

Die Höhe des Abfertigungsanspruches<br />

beträgt nach Vollendung<br />

einer ununterbrochenen<br />

Dienstzeit von<br />

• 3 Jahren: 2 Monatsentgelte<br />

• 5 Jahren: 3 Monatsentgelte<br />

• 10 Jahren: 4 Monatsentgelte<br />

• 15 Jahren: 6 Monatsentgelte<br />

• 20 Jahren: 9 Monatsentgelte<br />

• 25 Jahren: 12 Monatsentgelte<br />

(jeweils Brutto-Bezüge)<br />

Abfertigung nach der<br />

<strong>neu</strong>en Regelung<br />

Die Abfertigung <strong>neu</strong> lagert die<br />

Abfertigung in Abfertigungskassen(=Mitarbeitervorsorgekassen)<br />

aus. Ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses<br />

muss der Arbeitgeber<br />

monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgeltes<br />

(auch von Urlaubs- und<br />

Weihnachtsgeld) mit dem Sozialversicherungsbeitrag<br />

an die Krankenkasse<br />

zahlen. Die Krankenkasse<br />

prüft diesen Beitrag und leitet ihn an<br />

die Abfertigungskasse weiter.<br />

Abfertigungsbeiträge sind<br />

auch für folgende Zeiten zu<br />

entrichten:<br />

• Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienst<br />

(Arbeitgeber)<br />

• Mutterschutz und Krankenstand<br />

(Arbeitgeber)<br />

• Zeit des Kinderbetreuungsgeld-<br />

Bezuges (FLAF)<br />

Abfertigung alt –<br />

• Bildungskarenz, Sterbebegleitung<br />

(FLAF)<br />

Tipp: Bemessungsgrundlage und<br />

Abfertigungsbeitrag müssen auf<br />

dem Lohnzettel aufscheinen. Das<br />

gibt Ihnen die Möglichkeit, die<br />

Höhe des Beitrags zu kontrollieren.<br />

Auswahl der<br />

Abfertigungskasse<br />

Die Auswahl erfolgt durch Arbeitgeber<br />

und Betriebsrat. Besteht kein<br />

Betriebsrat, hat der Arbeitgeber ein<br />

Vorschlagsrecht. Erheben die Arbeitnehmer<br />

keinen Einspruch, kann der<br />

Arbeitgeber dieser Kasse beitreten.<br />

Ist der Arbeitgeber einer Kasse beigetreten,<br />

wird für alle Arbeitnehmer<br />

dieses Betriebes in diese Kasse einbezahlt.<br />

Die Abfertigungskasse führt für<br />

jeden Arbeitnehmer ein eigenes<br />

Konto. Über den Stand des Kontos<br />

muss die Kasse jährlich schriftlich<br />

informieren.<br />

Höhe der Abfertigung<br />

Gesetzlich garantiert ist jedenfalls<br />

die Summe der einbezahlten Abfertigungsbeiträge.<br />

Die Höhe hängt jedoch ganz<br />

wesentlich davon ab, wie viel Zinsen<br />

die Veranlagung der Beiträge<br />

einbringt.<br />

Verringert wird der Abfertigungsanspruch<br />

durch die Verwaltungskosten,<br />

die zwischen 1 und 3,5 Prozent<br />

der Beiträge ausmachen dürfen.<br />

So können Sie über Ihre<br />

Abfertigung verfügen<br />

Ein Anspruch auf Abfertigung<br />

besteht grundsätzlich bei jeder<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses.<br />

Ein Anspruch auf Auszahlung der<br />

Abfertigung besteht nach drei Einzahlungsjahren<br />

bei Arbeitgeberkündigung,<br />

unverschuldeter Entlassung,<br />

Betriebsrat@mu-leoben.at

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