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EGV BGV 20. Juni 2011 - Gemeinde Reigoldswil

EGV BGV 20. Juni 2011 - Gemeinde Reigoldswil

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Sonderausgabe<br />

Einladung zur<br />

<strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

Montag, <strong>20.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2011</strong><br />

31.05.<strong>2011</strong> - 1 -


31.05.<strong>2011</strong> - 2 -


4418 <strong>Reigoldswil</strong>, im Mai <strong>2011</strong><br />

G E M E I N D E R E I G O L D S W I L<br />

Tel. 061 945 90 10 – Fax 061 945 90 11 – E-Mail: gemeinde@reigoldswil.bl.ch<br />

EINLADUNG ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG<br />

Montag, <strong>20.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2011</strong>, <strong>20.</strong>00 Uhr im <strong>Gemeinde</strong>zentrum<br />

Einwohnergemeindeversammlung (S. 4 – 24)<br />

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom<br />

13. Dezember 2010<br />

2. Rechnung 2010 der Einwohnergemeinde<br />

3. Wasserleitung Tittertenstrasse<br />

4. Erschliessung Rüschelmatte<br />

5. Erschliessung Ischlagweg<br />

6. Beschaffung von 2 Mannschaftsfahrzeugen für den Feuerwehr<br />

Verbund Wasserfallen<br />

7. Sanierung Schwimmhalle im Sekundarschulhaus, Nichterheblicherklärung<br />

des Antrags H. Wagner<br />

8. Diverses<br />

Bürgergemeindeversammlung (S. 25 – 34)<br />

1. Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 13. Dezember<br />

2010<br />

2. Rechnung 2010 der Bürgergemeinde<br />

3. Sanierung Ruine Rifenstein, Schlussrechnung<br />

4. Diverses<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!<br />

GEMEINDERAT REIGOLDSWIL<br />

W. Schweizer R. Minder<br />

<strong>Gemeinde</strong>präsident <strong>Gemeinde</strong>verwalter<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 3 -


Traktanden Einwohnergemeindeversammlung<br />

TRAKTANDUM 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13.<br />

Dezember 2010<br />

Das ausführliche Protokoll kann auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung und/oder im Internet unter<br />

www.reigoldswil.ch eingesehen werden.<br />

Traktandum 1:<br />

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. <strong>Juni</strong> 2010<br />

://: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. <strong>Juni</strong> 2010 wird einstimmig<br />

genehmigt.<br />

Traktandum 2:<br />

Voranschlag <strong>2011</strong> der Einwohnergemeinde<br />

://: 1. Die Steuern und Gebühren <strong>2011</strong> werden mit grossem Mehr bei 2 Enthaltungen<br />

genehmigt.<br />

2. Der Voranschlag <strong>2011</strong> der Einwohnergemeinde bestehend aus Laufender<br />

Rechnung und Investitionsrechnung wird mit grossem Mehr bei einer Gegenstimme<br />

und einer Enthaltung genehmigt.<br />

Traktandum 3:<br />

Kenntnisnahme Investitionsprogramm und Finanzplan <strong>2011</strong> - 2020<br />

Traktandum 4:<br />

Aufhebung des Reglements über abweichende Unterrichtszeiten im Kindergarten und in der<br />

Primarschule<br />

://: Die Aufhebung des Reglements über abweichende Unterrichtszeiten im Kindergarten<br />

und in der Primarschule wird einstimmig genehmigt.<br />

Traktandum 5:<br />

Kompetenzerteilung an den <strong>Gemeinde</strong>rat zum Verkauf der Parzellen 880 und 1333 im Gebiet<br />

Sonnhalbmatten<br />

://: Der Kompetenzerteilung an den <strong>Gemeinde</strong>rat zur Abgabe der Parzellen Nr. 880 und<br />

1333 (Verkauf oder Baurecht) wird gemäss Änderungsantrag Hans Preiswerk mit 46<br />

Ja- Stimmen zu 11 Nein Stimmen zugestimmt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung das Protokoll<br />

der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 zu genehmigen.<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 4 -


TRAKTANDUM 2 Rechnung 2010 der Einwohnergemeinde<br />

1. Allgemeiner Kommentar und Übersicht<br />

Die Rechnung der Einwohnergemeinde weist einen Ertragsüberschuss von CHF 170'059.05<br />

aus (Vorjahr Aufwandüberschuss CHF 106'133.48), dies bei einem Aufwand von Total CHF<br />

7'755'294.63 und einem Ertrag von CHF 7'925'353.68.<br />

Das Budget 2010 rechnete mit einem Aufwandüberschuss von CHF 320’485. Die Gründe für<br />

dieses bessere Resultat sind höhere Steuereinnahmen und der Finanzausgleich. Minderausgaben<br />

kommen in erster Linie aus dem Personal – und Sachaufwand.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat verabschiedete die Jahresrechnung 2010 der Einwohnergemeinde mit einem<br />

Ertrag von CHF 170'059.05 zu Handen der RPK. Der Ertragsüberschuss wird dem Eigenkapital<br />

zugewiesen, somit erhöht sich das Eigenkapital um diesen Betrag und wird per 31.12.2010 CHF<br />

908'669.53 betragen.<br />

Die Bruttoverschuldung (mittel- und langfristige Schulden) der Einwohnergemeinde beträgt Ende<br />

2010 CHF 12'100'000.<br />

Die Nettoverschuldung pro Einwohnerin und Einwohner beträgt neu CHF 4’576 gegenüber dem<br />

Vorjahreswert von CHF 2’783. Die Einwohnerzahl ist analog des Vorjahres. (Ende 2009: 1’553 /<br />

Ende 2010 1'561).<br />

Die Steuererträge liegen CHF 234’000 über dem budgetierten Betrag und CHF 187’000 über<br />

dem Vorjahreswert.<br />

Der Finanzausgleich wurde für das Jahr 2010 mit CHF 1'595’000 budgetiert, der effektive Bruttobetrag<br />

ist CHF 1'822'983. d.h. CHF 228'000 höher.<br />

Personalaufwand<br />

Der Personalaufwand 2010 ist CHF 131’000 tiefer als budgetiert aber im Vergleich zum Vorjahr<br />

rund CHF 52’000 höher.<br />

Sachaufwand<br />

Der Sachaufwand präsentiert sich um CHF 128’000 tiefer als budgetiert und CHF 45'882 tiefer<br />

als im Vorjahr.<br />

Passivzinsen<br />

Der Zinsaufwand auf mittel- und langfristige Schulden beträgt CHF 209'844.95, im Vorjahr CHF<br />

153'412.45. Dies sind CHF 56'432.10 mehr als im Vorjahr und CHF 26'844.55 mehr als budgetiert.<br />

Der Grund dafür sind 6 Mio mehr Fremdkapital. Deshalb auch die Zunahme der Pro Kopf-<br />

Verschuldung.<br />

Abschreibungen<br />

Die Abschreibungen auf dem Finanzvermögen sind, nach Anpassung Delkredere, CHF 20’975<br />

höher als budgetiert. Der Debitorenbestand ist per Ende Jahr höher ausgefallen, da die Weiterverrechnungen<br />

im Bildungswesen erstmals ohne Subventionsanteil in Rechnung gestellt wurden.<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 5 -


Entschädigungen an Gemeinwesen<br />

Die Entschädigungen an das Gemeinwesen sind CHF 112’191 tiefer als budgetiert.<br />

Entschädigung Kanton CHF 216'716.45 (Budget CHF 270'000)<br />

Entschädigung <strong>Gemeinde</strong>n CHF 165’392.15 (Budget CHF 199’300)<br />

Zweckverband WRZ CHF 200'000 (Budget CHF 225’000)<br />

Die Sozialhilfeleistungen im Jahr 2010 sind tiefer als im Vorjahr, jedoch höher als budgetiert.<br />

Wasserversorgung / Abwasserentsorgung<br />

Die Rechnung der Wasserversorgung weist vor der Entnahme aus der Spezialfinanzierung einen<br />

Ertragsüberschuss von CHF 17'758.22 aus. Im Jahr 2009 war dies ein Aufwandüberschuss<br />

von CHF 99'865.66. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 124'950. Dies ergibt eine<br />

Aufwandminderung gegenüber dem Budget von rund CHF 142’708. Die Wasserverkäufe waren<br />

mit CHF 285’000 budgetiert, verkauft wurde für CHF 275’206. Die Grundgebühr ergab CHF<br />

136'659.<br />

Die Spezialfinanzierung Abwasserentsorgung schliesst mit einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung<br />

von CHF 92’180 ab, im Vorjahr war dies eine Entnahme von CHF 110’946. Budgetiert<br />

war eine Entnahme von CHF 154’900.<br />

Abfallentsorgung<br />

Die Abfallentsorgung beinhaltet nur noch die Gebührenmarken des Hauskehrichts. Alle übrigen<br />

Abfallarten wurden in die Funktion 730 Abfallbewirtschaftung ausgegliedert.<br />

Steuereinnahmen<br />

2010 2009 2008<br />

2007<br />

Natürliche Personen 2'219’819 2’063’177 2’090’548 2'022’836<br />

Juristische Personen 63’778 33’370 59’539 39’328<br />

Total 2'283’597 2’096’547 2’150’086 2'062’164<br />

Einwohner per 31.12. 1’561 1’553 1'520 1’496<br />

Steuerertrag pro EW 1’463 1’350 1’414 1’378<br />

Die Ausdrucke der Jahresrechnung der Einwohnergemeinde finden Sie auf den Seiten 13 - 25.<br />

2. Prüfung durch die Rechnungsprüfungskommission<br />

Die Rechnungsprüfungskommission hat die Jahresrechnung 2010 im Sinne der einschlägigen<br />

Vorschriften geprüft. Der Bericht ist im Anhang Seite 26 abgedruckt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung:<br />

Die Rechnung 2010 der Einwohnergemeinde bestehend aus Bestandesrechnung,<br />

Laufender Rechnung und Investitionsrechnung zu genehmigen.<br />

Den Ertragsüberschuss von CHF 170'059.05 dem Eigenkapital zuzuweisen.<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 6 -


TRAKTANDUM 3 Wasserleitung Tittertenstrasse<br />

Die Wasserleitung der <strong>Gemeinde</strong> in der Tittertenstrasse (Kantonsstrasse) verläuft von der<br />

Schmidtengasse bis zum Schützenweg. Die Leitung aus dem Jahr 1956 weist regelmässig<br />

Leckstellen auf, sie befindet sich in einem schlechten Zustand und muss daher ersetzt werden.<br />

Als Leitungsersatz sind PE-Rohre der Druckstufe PN 16 Bar vorgesehen. Der Durchmesser<br />

beträgt 125 mm aussen und 102.5 mm innen. Die Leitungslänge beträgt rund 90 m. Der Ersatz<br />

alter Wasserleitungen ist eine Daueraufgabe der Wasserversorgung. Einerseits kann der langfristige<br />

Werterhalt des Trinkwassernetzes gesichert werden und andererseits wird der Anteil<br />

Wasserverlust reduziert.<br />

Die Kosten für den vorgesehenen Ersatz belaufen sich gesamthaft auf CHF 120‘000.<br />

TRAKTANDUM 4 Erschliessung Rüschel<br />

TRAKTANDUM 5 Beschaffung von 2 Mannschaftsfahrzeugen für<br />

den Feuerwehr Verbund Wasserfallen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung den Kredit von<br />

CHF 120'000 für den Ersatz der Wasserleitung Tittertenstrasse zu genehmigen.<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 7 -


TRAKTANDUM 4 Erschliessung Rüschelmatte<br />

Ausgangslage<br />

An der letzten Einwohnergemeindeversammlung wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Kompetenz erteilt,<br />

die Parzellen 880 und 1330 als Bauland abzugeben (Verkauf oder Baurecht). Gemäss § 83<br />

des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) dürfen Bauten und Anlagen nur auf baureifen<br />

Grundstücken erstellt werden. Baureif ist ein Grundstück, wenn es nach Lage, Form und Beschaffenheit<br />

für die Bebauung geeignet und erschlossen ist. Als erschlossen gilt ein Grundstück,<br />

wenn eine für die betreffende Nutzung hinreichende Zufahrt besteht und die erforderlichen<br />

Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen vorhanden sind oder soweit heranführen, dass ein<br />

Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich ist. Diese Bedingungen sind nicht erfüllt, somit<br />

muss die Erschliessung erstellt werden. Gemäss § 33 RBG ist die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet, dass<br />

die Bauzonen nach Bedarf angemessen erschlossen werden. In diesem Zusammenhang soll<br />

die Rüschelmatte bis zum projektierten Ischlagweg im Rahmen der notwendigen Erschliessung<br />

des gesamten Gebiets verlängert werden. Das Baugebiet wird heute landwirtschaftlich genutzt.<br />

Das Strassenareal wurde mit dem Bau- und Strassenlinienplan bereits ausgeschieden.<br />

Projektbeschrieb<br />

Strassenbau<br />

Die Strasse Rüschelmatte wird bis zum projektierten Ischlagweg verlängert. Die projektierte<br />

Strasse wird mit einer Breite von 5.0 m erstellt. Die Höhenlage wird bei der bestehenden Strasse<br />

abgenommen und bis zum projektierten Ischlagweg dem Gelände angepasst. Die Kosten für<br />

den Strassenbau betragen ca. CHF 250'000 und werden gemäss dem Strassenreglement unter<br />

den beteiligten Grundeigentümern und der <strong>Gemeinde</strong> aufgeteilt<br />

Kanalisation<br />

Kanalisationstechnisch fehlt die Erschliessung des Baugebietes Rüschelmatte. Gemäss dem<br />

Generellen Entwässerungsplan (GEP) ist dieses Gebiet im Mischsystem zu entwässern. Eine<br />

Entwässerung im Trennsystem für den hinteren Teil der Rüschelmatte ist möglich und sinnvoll.<br />

Im gleichen Graben wie die Mischwasserkanalisation wird ein Rohr Ø 300 mm verlegt. Das Regenwasser<br />

wird provisorisch in den bestehenden Kontrollschacht 4180 abgeleitet. Mit der Erstellung<br />

des vorgesehenen Fusswegs bis Sonnhalbmatt kann der Regenwasserkanal bis in den<br />

Rüschelbach geführt werden. Mit dieser Lösung kann auch das vorhandene Hangwasser sauber<br />

abgeleitet werden.<br />

Wasserleitung<br />

Für die Trinkwasserversorgung des neuen Baugebietes wird eine neue <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung<br />

erstellt. Die neue Wasserleitung wird an der bestehenden Wasserleitung in der Rüschelmatte<br />

angeschlossen und ca. 110 m bis zum projektierten Ischlagweg geführt. Für die Erschliessung<br />

sind 1 Hydrant, 1 Streckenschieber und beim Zusammenschluss im Ischlagweg 3 Schieber vorgesehen.<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 8 -


Werkleitungen<br />

Alle vorhandenen Werkleitungen sind, soweit bekannt, im Situationsplan eingezeichnet. Allfällige<br />

Netzerweiterungen für Telefon, Elektrizität und Fernsehen werden durch die zuständigen<br />

Werke geplant und ausgeführt.<br />

5. Kosten<br />

Strassenbau gemäss KV CHF 250‘000<br />

Kanalisation gemäss KV CHF 120‘000<br />

Wasserleitung gemäss KV CH 77‘000<br />

Total Baukosten gemäss KV CHF 447’000<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, den Kredit für<br />

das Bauprojekt Erschliessung Rüschelmatte in der Höhe von CHF 447'000 zu genehmigen<br />

TRAKTANDUM 5 Erschliessung Ischlagweg<br />

Ausgangslage<br />

An der letzten Einwohnergemeindeversammlung wurde dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Kompetenz erteilt,<br />

die Parzellen 880 und 1330 als Bauland abzugeben (Verkauf oder Baurecht). Gemäss § 83<br />

des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) dürfen Bauten und Anlagen nur auf baureifen<br />

Grundstücken erstellt werden. Baureif ist ein Grundstück, wenn es nach Lage, Form und Beschaffenheit<br />

für die Bebauung geeignet und erschlossen ist. Als erschlossen gilt ein Grundstück,<br />

wenn eine für die betreffende Nutzung hinreichende Zufahrt besteht und die erforderlichen<br />

Wasser-, Energie- und Abwasserleitungen vorhanden sind oder soweit heranführen, dass ein<br />

Anschluss ohne erheblichen Aufwand möglich ist. Diese Bedingungen sind nicht erfüllt, somit<br />

muss die Erschliessung erstellt werden. Gemäss § 33 RBG ist die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet, dass<br />

die Bauzonen nach Bedarf angemessen erschlossen werden. In diesem Zusammenhang soll<br />

der Ischlagweg vom bestehenden Ischlagweg bis zum Sonnhalbmattweg im Rahmen der notwendigen<br />

Erschliessung des gesamten Gebiets verlängert werden. Das Baugebiet wird heute<br />

landwirtschaftlich genutzt. Das Strassenareal wurde mit dem Bau- und Strassenlinienplan bereits<br />

ausgeschieden.<br />

Projektbeschrieb<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 9 -


Strassenbau<br />

Der Ischlagweg wird vom bestehenden Ischlagweg bis zum Weg Sonnhalbmatt verlängert. Die<br />

projektierte Strasse wird mit einer Breite von 5.0 m erstellt. Die Höhenlage wird bei der bestehenden<br />

Strasse abgenommen und bis zum Sonnhalbmattweg dem Gelände angepasst. Die<br />

Kosten für den Strassenbau betragen ca. CHF 280'000.- und werden gemäss dem Strassenreglement<br />

unter den beteiligten Grundeigentümern und der <strong>Gemeinde</strong> aufgeteilt<br />

Kanalisation<br />

Kanalisationstechnisch fehlt die Erschliessung des Baugebietes Ischlagweg. Gemäss dem Generellen<br />

Entwässerungsplan (GEP) ist dieses Gebiet im Trennsystem zu entwässern.<br />

Schmutzwasserkanal<br />

Der Schmutzwasserkanal wird vom bestehenden Kontrollschacht Nr. 4130 (Zuleitungskanal von<br />

Lauwil) ca. 120 m bis zum projektierten Kontrollschacht Nr. 4705 erstellt. Die Schmutzwasserleitung<br />

wird auf eine Tiefe von 2.0 m mit 5.4 – 14.8% Längsgefälle erstellt. Somit können sämtliche<br />

Parzellen gemäss provisorischem Parzellierungsplan angeschlossen werden. Die oberste Parzelle<br />

unterhalb Ischlagweg wird an die Kanalisation Rüschelmatte entwässert. Mit dieser Massnahme<br />

kann auf eine Kanalisation von einer Tiefe von 4.0 m verzichtet werden.<br />

Regenwasserkanal<br />

Der Regenwasserkanal wird vom Rüschelbach ca. 163 m bis zum projektierten Kontrollschacht<br />

Nr. 4705 erstellt. Der Regenwasserkanal wird auf eine Tiefe von 2.0 m mit 5.3 – 14.2% Längsgefälle<br />

erstellt. Somit können sämtliche Parzellen gemäss provisorischem Parzellierungsplan<br />

angeschlossen werden. Die oberste Parzelle unterhalb Ischlagweg wird an die Kanalisation Rüschelmatte<br />

entwässert. Mit dieser Massnahme kann auf eine Kanalisation von einer Tiefe vom<br />

4.0 m verzichtet werden.<br />

Wasserleitung<br />

Für die Trinkwasserversorgung des neuen Baugebietes wird eine neue <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung<br />

erstellt. Die neue Wasserleitung wird an der bestehenden Wasserleitung im Ischlagweg angeschlossen<br />

und ca. 150 m bis zur Strasse Sonnhalbmatt geführt. Im Weg Sonnhalbmatt wird die<br />

Wasserleitung ca. 15m Richtung Dorf geführt. Am Ende der Wasserleitung wird ein Hydrant<br />

versetzt. Der private Wasserleitungs-Hausanschluss vom Tennisplatz wird an die projektierte<br />

Wasserleitung umgehängt. Für die Erschliessung sind 1 Hydrant, 1 Streckenschieber und beim<br />

Zusammenschluss Sonnhalbmatt 3 Schieber vorgesehen.<br />

Werkleitungen<br />

Alle vorhandenen Werkleitungen sind, soweit bekannt, im Situationsplan eingezeichnet. Allfällige<br />

Netzerweiterungen für Telefon, Elektrizität und Fernsehen werden durch die zuständigen<br />

Werke geplant und ausgeführt.<br />

Kosten<br />

Strassenbau gemäss KV CHF 280‘000<br />

Kanalisation gemäss KV CHF 220‘000<br />

Wasserleitung gemäss KV CHF 95‘000<br />

Total Baukosten gemäss KV CHF 595’000<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, den Kredit für<br />

das Bauprojekt Erschliessung Ischlagweg in der Höhe von CHF 595'000 zu genehmigen.<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 10 -


TRAKTANDUM 6 Beschaffung von 2 Mannschaftsfahrzeugen für den Feuerwehr<br />

Verbund Wasserfallen<br />

Der Feuerwehr Verbund Wasserfallen verfügt derzeit über zwei Mannschaftstransportfahrzeuge,<br />

stationiert in Lauwil (VW-Bus Jahrgang 1993) und <strong>Reigoldswil</strong> (Atemschutzfahrzeug Mercedes<br />

Benz Jahrgang 1992). Mit diesen beiden Fahrzeugen lässt sich einerseits die Mannschaft transportieren<br />

und andererseits kann man die Atemschutzgeräteträger ausrüsten. Die beiden bestehenden<br />

Fahrzeuge müssen aus Altersgründen durch zwei neue identische und kombinierte Kastenwagen<br />

für Atemschutz und Mannschaftstransport ersetzt werden. Für den Beschaffungsprozess<br />

wurde eine Subkommission durch die Feuerwehrkommission eingesetzt. Die beiden evaluierten<br />

baugleichen Fahrzeuge der Firma Tony Brändle AG aus Wil SG spezifizieren sich wie<br />

folgt:<br />

- Kastenwagen mit total neun Sitzplätzen, wovon sechs mit bestehenden Atemschutzgeräten<br />

ausrüstbar sind. Im Fahrzeugheck befindet sich ein kleiner Laderaum zum Transport<br />

von ebenfalls vorhandenem Signalisations- und Absperrmaterial zum Eigenschutz des<br />

Fahrzeugs.<br />

- Chassis: Mercedes Benz 315 CDi 3.5 Tonnen, Vierradantrieb, Diesel Euro 5 mit Dieselpartikelfilter<br />

- Immatrikulierbar als Arbeitsfahrzeug mit von der Verkehrssteuer befreitem blauem Kontrollschild<br />

- Ein- und Aufbauten gemäss den feuerwehrtechnischen Vorgaben<br />

Die Subkommission Fahrzeugbeschaffung hat ein vergleichbares Referenzfahrzeug der Firma<br />

Tony Brändle AG bei der Feuerwehr Möhlin einem Augenschein unterzogen und sich von der<br />

Praxistauglichkeit und den Fertigungsqualitäten überzeugen können. Die neuen Fahrzeuge der<br />

Gewichtsklasse bis 3.5 Tonnen können mit dem Fahrausweis zum Führen eines Personenwagens<br />

gelenkt werden, was die Flexibilität massiv erhöht.<br />

Der Ausschreibungspreis (MwSt. von 8.0% inbegriffen) beträgt für beide Fahrzeuge zusammen<br />

gemäss Angebot CHF 296'834. Davon werden 77% von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung<br />

rückvergütet. Auf die beiden Trägergemeinden Lauwil und <strong>Reigoldswil</strong> des Feuerwehr<br />

Verbundes Wasserfallen entfallen somit 23% oder CHF 68‘272. Die Kosten-Aufteilung<br />

zwischen Lauwil und <strong>Reigoldswil</strong> richtet sich nach dem vertraglich festgelegten Verteilschlüssel<br />

von derzeit 80% für <strong>Reigoldswil</strong> und 20% für Lauwil. In Beträgen sind das CHF 54‘618 für <strong>Reigoldswil</strong><br />

und CHF 13‘654 für Lauwil.<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 11 -


Auf Grund des Prinzips der Genehmigung des Bruttokredits durch die <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />

muss sich die Rechnungsführende <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reigoldswil</strong> den Betrag von CHF 296‘834 genehmigen<br />

lassen, auch wenn der zu bezahlende Schlussbetrag nur noch CHF 54‘618 beträgt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung, den Bruttokredit<br />

von CHF 296‘834 für die Beschaffung der beiden Atemschutzfahrzeuge / Mannschaftstransporter<br />

der Firma Tony Brändle AG, Wil SG, für den Feuerwehr Verbund<br />

Wasserfallen zu genehmigen<br />

TRAKTANDUM 7 Sanierung Schwimmhalle im Sekundarschulhaus,<br />

Nichterheblicherklärung des Antrags H. Wagner<br />

An der <strong>EGV</strong> vom 13. Dezember 2010 stellte Hans Wagner im Namen des Referendumskomitees<br />

mündlich den Antrag, dass der <strong>Gemeinde</strong>rat einen Sanierungsvorschlag für die Schwimmhalle<br />

ausarbeiten soll.<br />

Nach dem <strong>Gemeinde</strong>gesetz § 68 handelt es sich hierbei um einen „Selbstständigen Antrag von<br />

Stimmberechtigten“. Wie damit zu verfahren ist, wird im § 68 unter Abschnitt 4 und folgende<br />

geregelt. Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann entweder auf die nächste Versammlung eine Vorlage ausarbeiten<br />

oder den Antrag zuerst der <strong>Gemeinde</strong>versammlung zur Erheblicherklärung unterbreiten. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat kann der Versammlung auch einen Gegenantrag unterbreiten.<br />

Am 10. Februar <strong>2011</strong> beschloss der Landrat den Sammelkredit für die Übernahme der Sekundarschulbauten<br />

und -anlagen durch den Kanton in der Höhe von CHF 195 Mio. Der Regierungsrat<br />

wurde ermächtigt, den Eigentumsübertrag mit den einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n, gemäss den Bestimmungen<br />

des Bildungsgesetzes und der Verordnung über den Erwerb und die Entflechtung<br />

der Eigentumsverhältnisse von Schulbauten, mittels Verfügung abzuschliessen.<br />

Somit ist die Einwohnergemeinde <strong>Reigoldswil</strong> künftig nicht mehr Eigentümerin der sanierungsbedürftigen<br />

Schwimmhalle und somit auch nicht mehr befugt, über eine Sanierung der<br />

Schwimmhalle zu befinden. Dem <strong>Gemeinde</strong>rat wurde zudem mehrmals mitgeteilt, dass der Kanton<br />

die Schwimmhalle nach der Übernahme nicht mehr betreiben wird.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der Einwohnergemeindeversammlung den Antrag zur<br />

„Ausarbeitung eines Sanierungsvorschlages für die Schwimmhalle“ als nicht erheblich<br />

zu erklären.<br />

TRAKTANDUM 8 Diverses<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 12 -


31.05.<strong>2011</strong> - 13 -


31.05.<strong>2011</strong> - 14 -


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31.05.<strong>2011</strong> - 16 -


31.05.<strong>2011</strong> - 17 -


31.05.<strong>2011</strong> - 18 -


31.05.<strong>2011</strong> - 19 -


31.05.<strong>2011</strong> - 20 -


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31.05.<strong>2011</strong> - 22 -


31.05.<strong>2011</strong> - 23 -


31.05.<strong>2011</strong> - 24 -


31.05.<strong>2011</strong> - 25 -


31.05.<strong>2011</strong> - 26 -


31.05.<strong>2011</strong> - 27 -


Traktanden Bürgergemeindeversammlung<br />

TRAKTANDUM 1 Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom<br />

13. Dezember 2010<br />

Das Wortprotokoll kann auf der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung oder im Internet unter www.reigoldswil.ch<br />

eingesehen werden.<br />

Traktandum 1:<br />

Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 21. <strong>Juni</strong> 2010<br />

://: Das Protokoll der Bürgergemeindeversammlung vom 21. <strong>Juni</strong> 2010 wird einstimmig<br />

genehmigt.<br />

Traktandum 2:<br />

Voranschlag <strong>2011</strong> der Bürgergemeinde <strong>Reigoldswil</strong><br />

://: Der Voranschlag <strong>2011</strong> der Bürgergemeinde bestehend aus Laufender Rechnung und<br />

Investitionsrechnung wird einstimmig genehmigt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der Bürgergemeindeversammlung, das Protokoll der<br />

Bürgergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2010 zu genehmigen.<br />

TRAKTANDUM 2 Rechnung 2010 der Bürgergemeinde<br />

1. Allgemeiner Kommentar und Übersicht<br />

Die Rechnung der Bürgergemeinde schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 114'652.67<br />

ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 8'995, dies bei einem Aufwand von CHF<br />

952'108.58 und einem Ertrag von CHF 966'761.25.<br />

Bürgerrechnung<br />

Die Bürgerrechnung beinhaltet einen Verwaltungsaufwand von CHF 30’000.<br />

Forstwirtschaft<br />

Die Rechnung des Forstreviers Hohwacht schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF<br />

135’324 ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von CHF 12’395.<br />

FORSTREVIER Rechnung Budget Rechn. Vergleiche<br />

Hohwacht 2010 2010 2009 R 10 - B 10 R 10 - R 09<br />

Personalaufwand 395’320 496’500 414’680 -16.48% -4.67%<br />

Sachaufwand 191’364 254’200 184’376 -27.47% 3.79%<br />

Passivzinsen 6’210 6’000 7’171 -13.40%<br />

Abschreibungen 27’700 31’900 29’200 -8.46% -5.14%<br />

Entsch. Gemeinwesen 14'045 14'045 14'045 0.00% -<br />

Total Aufwand 634’639 802’645 649’472 -<strong>20.</strong>93 -2.28%<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 28 -


Gebühren, Dienstleistung 122’751 160'000 65’930 -58.79% 86.18%<br />

Verkaufserlöse 202’140 263'000 180’310 -31.44% 12.11%<br />

Taggelder 4’344 3'000 5’596 86.53% -22.38%<br />

Rückerstatt./Beiträge von:<br />

Waldschäden u. Div 1’625 3’000<br />

<strong>Gemeinde</strong>n 289’363 240'000 227’617 -5.16% 27.13%<br />

Bund 3’555 7'000 7’601 8.59% -53.23%<br />

Kanton 72’955 39’250 50’061 27.54% 45.73%<br />

Einwohnergemeinde 73’230 75'000 104’114 38.82% -29.66%<br />

Total Ertrag 769’963 790’250 641’229 -2.57% <strong>20.</strong>08%<br />

Ertrags- bzw. Aufwand-<br />

überschuss 135’324 -12’395 -8’243 -1191.76% -1741.68%<br />

Der Forstpersonalaufwand liegt CHF 100'000 unter dem budgetierten Wert. Der Sachaufwand<br />

liegt CHF 62’836 unter dem Budget und CHF 19’360 unter dem Vorjahreswert. Die Verkaufserlöse<br />

und Dienstleistungen sind CHF 98’109 unter dem budgetierten Wert. Die Verrechnungen<br />

an Bretzwil und Lauwil sind CHF 49'000 und die Pflegebeiträge Kanton CHF 33'705 höher als<br />

im Budget.<br />

Vorgeschlagen wird eine zusätzliche Abschreibung von CHF 100'000 der Forstfahrzeuge:<br />

Restwert Forsttraktor CHF 61'400, Forstfahrzeug CHF 37'871.60 und Bagger CHF 31'086 Totalbetrag<br />

CHF 130'357.60.<br />

Passivzinsen<br />

Die Passivzinsen sind leicht tiefer als budgetiert aber höher als im Vorjahr.<br />

Liegenschaften<br />

Die Aufwände und Erträge der Liegenschaften Mühlitäli und Tempel, sowie Bärengrabenhütte<br />

bewegen sich im Rahmen des Budgets und des Vorjahres.<br />

Inertstoffdeponie<br />

Für die Deponie Eichenkeller wurde im Jahr 2010, wie bereits in den Vorjahren, keine Entschädigung<br />

ausgerichtet, da kein Schutt deponiert wurde und auch nicht in Rechnung gestellt werden<br />

konnte.<br />

Die Ausdrucke der Jahresrechnung der Bürgergemeinde finden Sie auf den Seiten 30 - 36.<br />

2. Prüfung durch die Rechnungsprüfungskommission<br />

Die Rechnungsprüfungskommission hat die Rechnung 2010 im Sinne der einschlägigen Vorschriften<br />

geprüft. Der Bericht ist im Anhang Seite 37 abgedruckt.<br />

31.05.<strong>2011</strong> - 29 -


Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der Bürgergemeindeversammlung:<br />

Die Rechnung 2010 bestehend aus Bestandesrechnung, Laufender Rechnung und<br />

Investitionsrechnung zu genehmigen.<br />

Den Ertragsüberschuss von CHF 114'652.67 wie folgt zu verwenden: Abschreibung<br />

der Forstfahrzeuge von zusätzlich CHF 100'000 und Zuweisung von CHF<br />

14'652.67 an das Eigenkapital.<br />

TRAKTANDUM 3 Sanierung Ruine Rifenstein, Schlussrechnung<br />

Die Bürgergemeinde genehmigte am 22.03.2010 einen Bruttoprojektkredit in der Höhe von<br />

190‘000 CHF für die Sanierung der Ruine Rifenstein.<br />

Bewilligter Projektkredit CHF 190‘000.00<br />

Total Sanierungsaufwand CHF 205‘275.25<br />

Überschreitung CHF 15‘275.25<br />

Die Mehrkosten sind darauf zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt der Vorlage an die Bürgergemeindeversammlung<br />

vom 22.03.2010 noch nicht bekannt war, dass eine ökologische Baubegleitung<br />

als Bedingung des Lotteriefonds beigezogen und ein Inventar der Flora und Fauna erstellt<br />

werden muss.<br />

Die laufende Detailplanung ergab, dass es die Kantonsarchäologie begrüssen würde, wenn auf<br />

der Ruine robuste und fest installierte Feuerstellen angebracht würden. Zum Schutz des Mauerwerks<br />

soll mit dieser Massnahme verhindert werden, dass auf den Mauern oder in den windgeschützten<br />

Mauerecken wild Feuer entfacht wird. Diese im Projekt nicht budgetierten Mehrkosten<br />

belaufen sich auf CHF 24‘868.25.<br />

Durch den erfreulichen Umstand, dass andere Arbeitsgattungen tiefer als vorgesehen abgerechnet<br />

werden konnten, schliesst das Projekt mit einer Überschreitung des Bruttokredits von<br />

CHF 15‘275.25 ab. Hinzu kommt, dass anstelle der budgetierten Spendengeldern von CHF<br />

50‘000, erfreuliche CHF 146‘595.14 eingegangen sind.<br />

Nach Abzug der Spenden verbleiben somit Netto CHF 58‘680.11, welche über die Bürgergemeinde<br />

aktiviert und abgeschrieben werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat beantragt der Bürgergemeindeversammlung, die Schlussrechnung<br />

zu genehmigen.<br />

TRAKTANDUM 4 Diverses<br />

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31.05.<strong>2011</strong> - 31 -


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31.05.<strong>2011</strong> - 38 -


31.05.<strong>2011</strong> - 39 -

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