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learning from las vegas oder die identität einer stadt

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Großformatige Werbung<br />

aus Sicht der Stadtplanung<br />

An <strong>die</strong>ser Stelle soll nicht abgewogen <strong>oder</strong> gar entschieden<br />

werden, ob eine eher restriktive <strong>oder</strong> offensive Strategie gewählt<br />

werden soll, da <strong>die</strong>s von Stadt zu Stadt unterschiedlich<br />

diskutiert und entschieden werden kann. Mögliche<br />

Argumente für und wider großformatige Werbung können<br />

aus Sicht der Stadtplanung nach drei Kategorien unterschieden<br />

werden: prinzipiell, ökonomisch und rechtlich gesehen.<br />

Nicht unerwähnt bleiben darf auch <strong>die</strong> individuelle<br />

Sicht auf großformatige Werbung.<br />

Grundsätzlich gilt: Werbung ist ein akzeptierter Teil unseres<br />

Wirtschaftssystems. Großformatige Werbung kann<br />

– bei entsprechender gestalterischer Qualität – dazu beitragen,<br />

einen Raum in Wert zu setzen. Aber gleichzeitig gilt<br />

auch, dass großformatige Werbung zur Verringerung von<br />

Dauerhaftigkeit im öffentlichen Raum und zur Erschwerung<br />

von Identifikation beiträgt. Sie ist Teil der Zeichenüberflutung<br />

und private Meinungsäußerungen bekommen gegenüber<br />

Allgemeininteressen ein visuelles Übergewicht, öffentliche<br />

Räume werden als Träger von Konsum markiert.<br />

Ökonomisch gesehen gilt: Die Finanzierung von Gebäudesanierungen<br />

wird möglich. Städte können durch Sondernutzungsgebühren<br />

Einnahmen erzielen. Ein wirtschaftsfreundliches<br />

Klima soll auch im Werbebereich deutlich werden.<br />

Aber gleichzeitig gilt auch, dass durch <strong>die</strong> hohen Kosten <strong>die</strong>ser<br />

Werbeform überlokal <strong>oder</strong> global agierende Unternehmen<br />

gegenüber dem lokalen Mittelstand im Vorteil sind.<br />

Rechtlich betrachtet gilt: Auch großformatige Werbung<br />

ist im Grundsatz gedeckt von der Meinungs- und Gewerbefreiheit.<br />

Aber gleichzeitig können rechtliche Bestimmungen<br />

dazu führen, dass großformatige Werbung in bestimmten<br />

Gebieten <strong>oder</strong> in Einzelfällen nicht <strong>oder</strong> nur eingeschränkt<br />

zulässig ist.<br />

Individuelle Bewertungen beruhen auf dem persönlichen<br />

Geschmack, dem Gefallen <strong>oder</strong> Missfallen an solchen Werbeflächen.<br />

Die im persönlichen Rahmen getroffene Feststellung<br />

: „Es gefällt mir!“ <strong>oder</strong> eben: „Es gefällt mir nicht!“ mag<br />

banal sein, doch letztendlich geht es oft um genau <strong>die</strong>s.<br />

Natürlich sind <strong>die</strong> individuellen Ansichten von den vorher<br />

genannten Argumenten und Aspekten geprägt, aber es<br />

besteht <strong>die</strong> begründete Vermutung, dass Geschmacksfragen<br />

eine große Rolle spielen. Solange das so ist, ist es<br />

sehr schwer, <strong>die</strong> an sich sowohl von den Städten als auch<br />

von der Werbewirtschaft als Ziel formulierte Eindeutigkeit,<br />

Gleichbehandlung und Berechenbarkeit zu erreichen.<br />

Dem gegenüber stünde ein konzeptioneller Umgang mit<br />

(großformatiger) Werbung. Ein solcher konzeptioneller<br />

Umgang umfasst dabei nicht nur Aussagen zu Standorteignungen<br />

und Werbeformen und -trägern, wie sie auch<br />

Teil bestehender Konzepte (in Frankfurt/Main und Braun-<br />

Lehmann - Großformatige Werbung in der Stadt<br />

Abb. 8: Projektion auf <strong>die</strong> Siegessäule, Berlin 2004 [Foto: Nils Leiser]<br />

schweig) sind, sondern setzt sich darüber hinaus auseinander<br />

mit den Bereichen der Organisation (innerhalb der<br />

Verwaltung, um Eindeutigkeit und Einheitlichkeit des Handelns<br />

zu gewährleisten), mit der Kommunikation mit der<br />

Werbewirtschaft, mit den rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.<br />

Ausblick und Empfehlungen<br />

Auch das, was wir heute als großformatige Werbeflächen,<br />

Riesenposter, Blow ups kennen, ist nur eine Phase der<br />

Entwicklung. Neue Technologien führen zu neuen Werbeformen:<br />

Einen Hinweis gab eine – ungenehmigte – Aktion<br />

in Berlin, in der im Jahr 2004 in <strong>einer</strong> Nacht auf <strong>die</strong> Siegessäule,<br />

den Fernsehturm und das Brandenburger Tor entsprechende<br />

Werbemotive projiziert wurden (vgl. Abb. 8).<br />

Die Presseberichte waren umfangreich und bebildert, <strong>die</strong><br />

Stadt erließ einen Bußgeldbescheid – und ärgerte sich,<br />

dass sie hierfür noch keine Gebührenordnung hat. Zudem<br />

müssen auch <strong>die</strong> Steuerungsinstrumente reagieren: Großbildprojektionen<br />

sind in der Regel keine baulichen Anlagen,<br />

womit eine ganze Reihe der Steuerungsinstrumente<br />

entfällt: So wird im Jahr 2006 im Internet damit geworben,<br />

dass Werbung nun auch in attraktiven Bereichen möglich<br />

ist, in denen bisher nicht geworben werden konnte. 8<br />

Aus den verschiedenen theoretischen und empirischen<br />

Untersuchungen zu großformatiger Werbung <strong>las</strong>sen sich<br />

folgende Empfehlungen formulieren:

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