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Stadt Zossen Die Bürgermeisterin Zossen, den 15.09.2010 Bericht ...

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24. Petition Grundschule <strong>Zossen</strong><br />

<strong>Die</strong> Stellungnahme der Verwaltung zu allen Punkten der Petition wurde erarbeitet und liegt<br />

ihnen nun vor (Anlage 4). <strong>Die</strong> Befassung sollte wie von der SVV beschlossen, nun in <strong>den</strong><br />

Fachausschüssen erfolgen.<br />

25. Dorfgemeinschaftshäuser<br />

Wegen der bislang ungeklärten Zuständigkeit in <strong>den</strong> Dorfgemeinschaftshäusern habe ich<br />

mich entschlossen, dass die Einstellung eines Hausmeisters unabdingbar ist. Per<br />

01.09.2010 ist nun für alle 9 Dorfgemeinschaftshäuser zusammen ein Hausmeister<br />

zuständig. <strong>Die</strong> Koordinierung erfolgt über das Rathaus.<br />

26. Einführung der Doppik<br />

In der SVV am 30.06 2010 hatten alle <strong>Stadt</strong>verordneten umfangreiche Unterlagen zur<br />

Einführung der Doppik erhalten, mit der Bitte, sich in der Sommerpause damit zu befassen.<br />

In der Sitzung des Finanzausschusses am 02.09. 2010 stand der Beratungspunkt auf der<br />

Tagesordnung. Bis zur nächsten Sitzung sollten eventuelle Fragen auch von Nicht-<br />

Finanzausschussmitgliedern pro Fraktion zugearbeitet wer<strong>den</strong>, um die Beratung<br />

fortzuführen.<br />

27. Großer Wünsdorfer See<br />

Nachdem der Zuordnungsantrag der Gemeinde Wünsdorf abgelehnt wurde, hatte ich mit<br />

neuer Begründung einen neuen Zuordnungsantrag gestellt. Unter anderem, da die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Zossen</strong> bereits Miteigentümer am See gewor<strong>den</strong> war, durch Erwerb der Teilfläche Strandbad<br />

und Nachweis der vorangegangenen Nutzungen. <strong>Die</strong>ser Zuordnungsantrag wurde auch<br />

positiv beschie<strong>den</strong>. Rechtsmittel wur<strong>den</strong> nicht eingelegt. Mittlerweile ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> als<br />

Eigentümer des kompletten Großen Wünsdorfer Sees eingetragen.<br />

28. Klageverfahren gegen ILB wegen Rückbau-Fördermitteln<br />

Für <strong>den</strong> in 2004 und 2005 durchgeführten Rückbau in Wünsdorf hatte die ILB mit<br />

Beschei<strong>den</strong> in 2005 die beantragten Fördermittel abgelehnt. Unter anderem mit der<br />

Begründung, die Fördermittel könnten wegen Vergabefehlern nicht bewilligt wer<strong>den</strong>.<br />

Hiergegen hatte ich Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Von der<br />

Kommunalaufsicht und auch von einigen Fraktionen wurde mir immer wieder vorgeworfen,<br />

ich hätte der <strong>Stadt</strong> <strong>Zossen</strong> einen finanziellen Scha<strong>den</strong> zugefügt. Teilweise wurde sogar<br />

gefordert, ich solle die Klagen zurücknehmen, mir wurde unterstellt, ich würde einfach nur so<br />

klagen und wüsste nicht, was ich tue.<br />

Mittlerweile hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gesprochen und die ILB, wie von mir<br />

beantragt, zur Bewilligung der Fördermittel verurteilt, insgesamt ca. 1,6 Mio €. Ich fühle mich<br />

nicht nur in meiner Rechtsauffassung und juristischen Kompetenz bestätigt, sondern auch in<br />

dem von mir eingeschlagenen Weg, die Ablehnung der Fördermittel nicht einfach<br />

hinzunehmen. Nach dem Urteil muss die Endabrechnung der Fördermittel erfolgen und der<br />

förderfähige Betrag festgestellt wer<strong>den</strong>. <strong>Die</strong>s wird bei normalem Ablauf 3 bis 4 Monate in<br />

Anspruch nehmen.<br />

29. Beanstandung der Hauptsatzung durch die Kommunalaufsicht<br />

Der am 24.03.2010 gefasste Beschluss zur Hauptsatzung (Fassung von Herrn Preuß) wurde<br />

von mir beanstandet, da ich diese Fassung für rechtswidrig hielt. Meine Rechtsauffassung<br />

wurde nunmehr von der Kommunalaufsicht bestätigt und die Fassung von Herrn Preuß für<br />

rechtswidrig erklärt. Damit ist der Beschluss unwirksam. Mit Bescheid vom 09.08. 2010<br />

(Anlage 5) wurde ich aufgefordert, sie hierüber zu unterrichten.<br />

Michaela Schreiber<br />

<strong>Bürgermeisterin</strong><br />

Anlagen 1 bis 5

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