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Leitfaden Anrechnung Vorerfahrung für das wissenschaftliche ...

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9. Können privatwirtschaftliche Vordienstzeiten angerechnet werden?<br />

Ja, wenn diese <strong>für</strong> die ausgeschriebene Stelle tätigkeitsbezogen sind. Dies erfolgt durch einen<br />

Vergleich anhand der vorgelegten Dienstzeugnisse mit den Anforderungen der ausgeschriebenen<br />

Stelle.<br />

10. Wie werden Lehraufträge, freie Dienstverträge oder geringfügige Beschäftigungen<br />

berücksichtigt?<br />

Die <strong>Anrechnung</strong> erfolgt aliquot nach der tatsächlichen Arbeitszeit pro Woche.<br />

11. Gelten Zeiten des Präsenz‐, Ausbildungs‐ und Zivildienstes als tätigkeitsbezogene<br />

<strong>Vorerfahrung</strong>en?<br />

Nein, Zeiten des Präsenz‐, Ausbildungs‐ und Zivildienstes gelten nicht als tätigkeitsbezogene<br />

<strong>Vorerfahrung</strong>en.<br />

12. Werden Karenzurlaube <strong>für</strong> tätigkeitsbezogene <strong>Vorerfahrung</strong>en angerechnet?<br />

Der Karenzurlaub aus Anlass der Geburt des ersten Kindes wird im Ausmaß von höchstens 10<br />

Monaten angerechnet. Diese Höchstgrenze gilt auch <strong>für</strong> Karenzurlaube nach Mehrlingsgeburten.<br />

Keine <strong>Anrechnung</strong> erfolgt bei einem Karenzurlaub <strong>für</strong> sonstige ‐ insbesondere private ‐ Zwecke.<br />

IV. Überprüfung der <strong>Vorerfahrung</strong>en<br />

Der/Die Arbeitnehmer/in hat anrechenbare tätigkeitsbezogene <strong>Vorerfahrung</strong>en bis spätestens 2<br />

Monate nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses durch Vorlage von Dienstzeugnissen oder<br />

sonstigen Arbeitspapieren nachzuweisen. Ausländische Arbeitspapiere sind bei Bedarf in einer<br />

beglaubigten Übersetzung vorzulegen.<br />

<strong>Leitfaden</strong>_<strong>Anrechnung</strong>_<strong>Vorerfahrung</strong>_<strong>wissenschaftliche</strong>s Personal / Version 1.0/ Mag. Ute Koch /Juni 2013<br />

4<br />

Kommt ein/e Arbeitnehmer/in seiner/ihrer Pflicht zur Vorlage der relevanten Dokumente nicht nach,<br />

so gebührt <strong>das</strong> höhere Gehalt erst ab Beibringung aller Dokumente.

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