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— CXXXIII -<br />

Gelangen, weil alsdann erst die Theilnahme der<br />

Körper an der Seligkeit bezw. Yerdammniss<br />

stattf<strong>in</strong>den kann. Dies ergiebt sich aus der<br />

Sachlage von selbst. Nach dem letzten allgeme<strong>in</strong>en<br />

Gericht ist das Schicksal aller Menschen<br />

endgültig entschieden und es giebt dann ke<strong>in</strong>e<br />

Erlösung mehr aus der Hölle. Die Conf. orth.<br />

{Th. I, Antw. 60 und 68) lehrt hierüber: ״Diese<br />

Vergeltung nach dem allgeme<strong>in</strong>en Gericht wird<br />

allseitig, vollständig und entscheidend se<strong>in</strong>.<br />

Allseitig, weil sie sich nicht nur auf die Seele<br />

des Menschen erstreckt, wie nach dem E<strong>in</strong>zelgericht<br />

(über jeden E<strong>in</strong>zelnen sofort nach dessen<br />

Tode), sondern auf Seele und Leib, auf den<br />

ganzen Menschen. Vollständig, weil sie nicht<br />

nur die Anfange der Seligkeit für die Gerechten<br />

und der Qualen für die Sünder nach sich zieht,<br />

wie <strong>in</strong> Folge des E<strong>in</strong>zelgerichtes, sondern, entsprechend<br />

den Verdiensten e<strong>in</strong>es Jeden, volle<br />

Seligkeit und volle Verdammniss zuerkennt.<br />

Entscheidend, weil sie für Alle unabänderlich<br />

<strong>in</strong> Ewigkeit bleibt und Niemandem mehr die<br />

Möglichkeit geboten wird, wie nach dem E<strong>in</strong>zelgericht<br />

sie noch für E<strong>in</strong>zelne vorhanden ist,<br />

irgend jemals aus der Hölle befreit zu werden."<br />

Widerspricht es nun nicht der göttlichen<br />

Gerechtigkeit, die e<strong>in</strong>mal verhängten Strafen<br />

auf die Fürbitten der Kirche h<strong>in</strong> abzukürzen?<br />

Dieser E<strong>in</strong>wurf, welcher mit gleichem Rechte<br />

gegen die Theorie von der Erlösung und von<br />

der Erhörung der Gebete überhaupt gemacht<br />

werden könnte, wird beseitigt dadurch, dass<br />

Gott bereits vor dem Beg<strong>in</strong>n aller D<strong>in</strong>ge vermöge<br />

se<strong>in</strong>es Vorherwissens (praescientia) alle<br />

D<strong>in</strong>ge, also auch das spätere E<strong>in</strong>treten der<br />

IX*

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