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— CXXIX -<br />

lacu: libera eos de ore leonis, ne absorbeat eas<br />

tartarus, ne cadant <strong>in</strong> obscurum u etc. Wir<br />

sehen hieraus deutlich, wie der aus dem hohen<br />

Alterthum herrührende Cultus der römischen<br />

Kirche mit dem Dogma der orthodoxen Kirche<br />

des Morgenlandes harmonirt. Auch der römische<br />

Ritus der Lossprechung Yerstorbener von der<br />

Excommunication, welcher durch die Fürbitten<br />

der Kirche dem Verstorbenen, soweit es möglich<br />

ist (״quatenus fieri potest" sagt das Rituale<br />

Romanum), helfen soll, sche<strong>in</strong>t doch die Möglichkeit<br />

offen zu lassen, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Fällen<br />

die göttliche Allmacht und Barmherzigkeit von<br />

den ewigen Strafen auch nach dem Tode noch<br />

zu befreien vermag. Dar<strong>in</strong> stimmt die Lehre<br />

der orientalischen und römischen Kirche völlig<br />

übere<strong>in</strong>, dass diejenigen Sünder, welche unbussfertig<br />

und ohne Reue sterben, den ewigen Höllenstrafen<br />

verfallen, diejenigen aber, die aus Liebe<br />

zu Gott aufrichtige Reue über ihre Sünden im<br />

Augenblicke des Todes fühlen, durch e<strong>in</strong> Wunder<br />

der göttlichen Allmacht auch ohne priesterliche<br />

Absolution Vergebung ihrer Sünden erhalten<br />

können, falls Gelegenheit zum Empfang des Sacramentes<br />

fehlt. Auch dar<strong>in</strong> stimmt die Lehre beider<br />

Kirchen übere<strong>in</strong>, dass die, welche zwar frei von<br />

Todsünden sterben, aber beim Tode entweder<br />

durch lässliche Sünden befleckt s<strong>in</strong>d oder, zwar<br />

absolvirt, noch nicht im Stande waren, genügende<br />

Früchte der Reue und Busse durch gute<br />

Werke hervorzubr<strong>in</strong>gen, nach dem Abscheiden<br />

zeitliche Qualen zu erdulden haben, welche<br />

abgekürzt werden können durch die Barmherzigkeit<br />

Gottes auf Gebete und zu ihren<br />

Gunsten vollzogene gute Werke der Lebenix

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