FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden
FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden
Verband der Bauwirtschaft Südbaden e.V. Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e.V. Fachverband Ausbau und Fassade Baden e.V. Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH BAU FACHBLATT Organ der Bauwirtschaft Südbaden 7-8/2007 E 5327 Südbadische Bauwirtschaft: Abgebremstes Wachstum im Jahr 2007 Lohn- und Gehaltstarif - verhandlungen 2007 – Einigung in Sicht 100-jähriges Jubiläum und Verbandstag des Verbandes der Bau - wirtschaft Südbaden ISSN 0343-1444 BAUWIRTSCHAFT SUDBADEN
- Seite 2 und 3: Wo ein Homemanagement System Engage
- Seite 4 und 5: Brennpunkt Südbadische Bauwirtscha
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- Seite 18 und 19: Technik 3. Ausarbeitung eines Stoff
- Seite 20: BAUWIRTSCHAFT SÜDBADEN Fit für Ih
Verband<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />
Badischer<br />
Zimmerer- und<br />
Holzbauverband e.V.<br />
Fachverband<br />
Ausbau und<br />
Fassade<br />
Baden e.V.<br />
Berufsförderungswerk<br />
der<br />
Südbadischen<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />
BAU<br />
<strong>FACHBLATT</strong><br />
Organ<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong><br />
7-8/2007<br />
E 5327<br />
Südbadische<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />
Abgebremstes<br />
Wachstum<br />
im Jahr 2007<br />
Lohn- und<br />
Gehaltstarif -<br />
verhandlungen<br />
2007 –<br />
Einigung<br />
in Sicht<br />
100-jähriges<br />
Jubiläum und<br />
Verbandstag<br />
des Verbandes<br />
der Bau -<br />
wirtschaft<br />
<strong>Südbaden</strong><br />
ISSN 0343-1444<br />
BAUWIRTSCHAFT<br />
SUDBADEN
Wo ein Homemanagement<br />
System<br />
Engagement zeigt.<br />
IM DIALOG MIT DER TECHNOLOGIE<br />
ineltec. Die Technologiemesse für<br />
Gebäude und Infrastruktur.<br />
4.– 7. September 2007 | Messezentrum Basel | Halle 1<br />
ineltec: Hier werden die neusten Trends des Marktes Gebäudetechnologie gezeigt.<br />
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Sie auf der Website.<br />
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2 Baufachblatt 7-8/2007
Inhalt Fachbeilagen<br />
Aktuelle<br />
Themen<br />
7-8<br />
Brennpunkt<br />
Südbadische <strong>Bauwirtschaft</strong>: Abgebremstes Wachstum<br />
im Jahr 2007 4<br />
Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
2007<br />
Bauvorhaben im Ausland 5<br />
Aus den Verbänden<br />
Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V.:<br />
100jähriges Jubiläum und Verbandstag am<br />
22. Juni 2007 in Freiburg 5<br />
Personen 9<br />
Nachruf 9<br />
Termine 9<br />
Impressum<br />
7-8/2007, 38. Jahrgang<br />
Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstr. 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
Verantwortlich: Michael Hafner, Verbandsdirektor<br />
Redaktion: Gregor Gierden<br />
Anzeigenverwaltung: Petra Schramm, Telefon (07 61) 7 03 02 - 41<br />
E-Mail: pschramm@bausuedbaden.de. Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 10 vom 1. 1. 2006<br />
Bezugspreis: Abonnement 45,– € jährlich inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten in der<br />
Bundesrepublik Deutschland, für Verbandsmitglieder mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten<br />
Herstellung: Meisterdruck GmbH, Kreuzmattenstraße 13, 79276 Reute<br />
Erscheinungsweise: 10 x im Jahr<br />
Betriebswirtschaft,<br />
Recht,<br />
EDV und<br />
Steuern<br />
Betriebswirtschaft<br />
Zahlungsmoral in der <strong>Bauwirtschaft</strong>: Zahlungsverhalten<br />
der öffentlichen Kunden verschlechtert 1<br />
Gewinnfaktor Organisation: Gesundheitsschäden<br />
und Unfälle vermeiden 2<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Verzugszinsen nach BGB und VOB 3<br />
Förderprogramme online 3<br />
Steuern 4<br />
Tarif-,<br />
ArbeitsundSozialrecht<br />
Tarifrecht<br />
Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2007 –<br />
Einigung in Sicht 1<br />
Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche<br />
Zulagen 1<br />
Neue Mindestlöhne in der Schweiz für das<br />
Isoliergewerbe 2<br />
Arbeits- und Sozialrecht 2<br />
Technik,<br />
Umwelt,<br />
Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
Technik<br />
Erhöhung der LKW-Maut ab 1. September 2007 1<br />
Arbeitsschutz – Inkrafttreten der REACH-Verordnung<br />
am 01.06.2007 2<br />
Abrechnung von Leibungen nach VOB/C 3<br />
Neue DIN V 4108-4 Wärmeschutz und Energie-<br />
Einsparung in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und<br />
feuchteschutztechnische Bemessungswerte 4<br />
Baufachblatt 7-8/2007 3
Brennpunkt<br />
Südbadische<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />
Abgebremstes<br />
Wachstum<br />
im Jahr 2007<br />
Wirtschaftsbau floriert –<br />
Rückgang im Wohnungsbau<br />
Die Geschäftslage in der<br />
südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
hat sich im Mai 2007<br />
im Vergleich zum Vorjahr<br />
etwas abgekühlt, im Verhältnis<br />
zum Vorquartal ist<br />
sie stabil. Dies ergab eine<br />
Umfrage des Verbandes<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> unter seinen Mitgliedsbetrieben<br />
im Mai 2007.<br />
Rückläufig ist die Nachfrage insbesondere im Wohnungsbau<br />
– hier belasten die ausfallenden Vorzieheffekte<br />
aufgrund der Abschaffung der Eigenheimzulage und der<br />
Mehrwertsteuererhöhung den Auftragseingang. Im ersten<br />
Quartal dieses Jahres hat sich die Anzahl der Baugenehmigungen<br />
im Wohnungsbau in <strong>Südbaden</strong> um 53 % (cbm<br />
umbauter Raum) verringert. Die Auftragsbestände werden<br />
von zwei Dritteln der Firmen als zu klein bewertet. Der<br />
Schwerpunkt der Bautätigkeit verlagert sich zunehmend<br />
hin zur Sanierung und Modernisierung von Altbauten.<br />
Trotz einer leichten Verbesserung ist die Geschäftslage im<br />
öffentlichen Hochbau aufgrund der Sparzwänge bei Bund,<br />
Land und Gemeinden weiter unbefriedigend. Dagegen profitiert<br />
der Wirtschaftsbau von der guten gesamtwirtschaftlichen<br />
Lage. Im Bereich des Nichtwohnbaus haben sich die<br />
Baugenehmigungen im ersten Quartal 2007 – so wie im<br />
gesamten Jahr 2006 – um 10 % erhöht (cbm umbauter<br />
Raum).<br />
Nach wie vor relativ günstig stellt sich die Situation im<br />
Tiefbau dar, während der Straßenbau nach gutem Jahresbeginn<br />
rückläufig tendiert.<br />
Für die südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> insgesamt erwartet<br />
das Wirtschaftsforschungsinstitut BAK Basel Economics<br />
im laufenden Jahr ein Wachstum der realen Bruttowertschöpfung<br />
um 1,5 % (Vorjahr: + 2,6 %).<br />
Nach wie vor herrscht am Baumarkt ein harter bis ruinöser<br />
Wettbewerb. Zu kämpfen haben die Mitgliedsbetriebe darüber<br />
hinaus mit der schlechten Zahlungsmoral der Auftraggeber<br />
sowie vielen VOB-Verletzungen.<br />
Die kurzfristigen Erwartungen der südbadischen Bauunternehmen<br />
für die nächsten Monate sind verhalten optimistisch:<br />
14 % der Firmen erwarten eine gute, 76 % eine<br />
befriedigende und 10 % eine schlechte Geschäftsentwicklung.<br />
Nach wie vor herrscht eine hohe Nachfrage nach qualifizierten<br />
Fachkräften: 56 % der Betriebe klagen über einen<br />
Arbeitskräftemangel bei Facharbeitern. Dementsprechend<br />
hat sich die Arbeitslosigkeit in den Bauberufen weiter verringert:<br />
Im Mai 2007 waren im Bereich <strong>Südbaden</strong> 1025<br />
Arbeitslose mit Bauberufen gemeldet, das sind 17 % weniger<br />
als im Vorjahr.<br />
Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> fordert bedarfsgerechte<br />
Ausweitung der öffentlichen Bauinvestitionen<br />
Angesichts deutlich steigender Steuereinnahmen appelliert<br />
der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> eindringlich<br />
an Bund, Land und Gemeinden, ihre Bauinvestitionen<br />
bedarfsgerecht zu erhöhen. Einen gewaltigen Nachholbedarf<br />
gibt es sowohl im Straßen- und Tiefbau als auch im<br />
4 Baufachblatt 7-8/2007<br />
öffentlichen Hochbau; hier wurde die Bautätigkeit aufgrund<br />
von Sparmaßnahmen jahrelang sträflich vernachlässigt.<br />
Dies führt heute dazu, dass das Straßennetz dem Verkehr<br />
nicht mehr gewachsen ist – durch Staus und Verzögerungen<br />
entstehen gewaltige volkswirtschaftliche Verluste. Tatsache<br />
ist, dass in diesem Jahr die Investitionen im Straßenbau<br />
im Bereich des Regierungspräsidiums Freiburg wieder<br />
gekürzt wurden. Hinzu kommt, dass bereits 80 % des Volumens<br />
ausgeschrieben ist, so dass sich im zweiten Halbjahr<br />
ein Auftragsloch anbahnt. Im Bereich des öffentlichen<br />
Hochbaus besteht bei vielen Gebäuden ein dringender<br />
Sanierungsbedarf – zahlreiche Schulgebäude befinden sich<br />
in einem untragbaren Zustand.<br />
Zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts <strong>Südbaden</strong> fordert<br />
der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> die schnellstmögliche Umsetzung<br />
wichtiger Verkehrswegebau-Projekte – hierzu zählen<br />
unter anderem der sechsspurige Ausbau der A 5 zwischen<br />
Baden-Baden und Basel, der Bau der A 98 sowie der Ausbau<br />
der Oberrheinbahn auf vier Gleise. Um die Realisierung der<br />
erforderlichen Investitionen in den Verkehrswegebau zu<br />
sichern, muss eine für alle Fahrzeuge geltende zweckgebundene<br />
Autobahnbenutzungsgebühr geschaffen werden.<br />
Kompetenz und Effizienz der Straßenbauverwaltung<br />
sichern<br />
Vor dem Hintergrund des Kompetenz- und Effizienzverlusts,<br />
welche die Verwaltungsreform sowie Personalabbaumaßnahmen<br />
in der Straßenbauverwaltung verursacht<br />
haben, fordert der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> die Landesregierung<br />
auf, hier wirksame Verbesserungen vorzunehmen.<br />
Derzeit kommt es, bedingt durch Verluste an Fachkompetenz<br />
bei den Regierungspräsidien, bei Bau maßnahmen<br />
zum Teil zu erheblichen Behinderungen und Verzögerungen.<br />
Gleichzeitig schmälert der wegen Personalknappheit<br />
bei den Kreisbehörden notwendige Zukauf von<br />
Dienstleistungen die reinen Bauinvestitionen; hinzu kommt<br />
eine erhebliche Zunahme des Nachtragsvolumens und des<br />
Streits auf den Baustellen. Diese Missstände müssen dringend<br />
beseitigt werden.<br />
Wohneigentum in die Förderung der privaten Altersvorsorge<br />
gleichberechtigt einbeziehen<br />
Als Ausgleich für die ersatzlose Abschaffung der Eigenheimzulage<br />
setzt sich der Verband für die gleichberechtigte<br />
Einbeziehung des privaten Wohneigentums in die Riester-<br />
Förderung der privaten Altersvorsorge ein. Auf diese Weise<br />
können Anreize zur Deckung des Wohnungsbedarfs<br />
geschaffen werden, der insbesondere in den Ballungszentren<br />
weiter besteht.<br />
Die Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft haben<br />
im vergangenen Jahr das „Bau-Riester“-Modell vorgelegt,<br />
das aufbauend auf der geltenden Fördersystematik für<br />
Finanzprodukte der privaten Altersvorsorge die diskriminierungsfreie<br />
Einbindung von Wohneigentum in die geförderte<br />
Altersvorsorge darstellt. Wichtig ist hierbei, dass die vollständige<br />
Übertragbarkeit des geförderten Altersvorsorgekapitals<br />
für den Erwerb von Wohneigentum ebenso wie der<br />
voll umfängliche Einsatz dieser Sparleistung, einschließlich<br />
der Förderbeträge, für die Tilgung eines Hypothekendarlehens<br />
möglich ist. Die Systematik der Förderung der privaten<br />
Altersvorsorge sieht die nachgelagerte Besteuerung<br />
vor, die auch Bestandteil des Verbändevorschlages ist.
Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong> Aus den Verbänden<br />
Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
überfällig<br />
Nach wie vor belasten hohe Lohnnebenkosten aufgrund zu<br />
teurer sozialer Sicherungssysteme die Bauunternehmen.<br />
Daher fordert der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> die<br />
Politik nachdrücklich auf, hier die dringend notwendigen,<br />
grundlegenden Reformen endlich anzugehen. Bei der<br />
gesetzlichen Unfallversicherung muss die Reform so<br />
gestaltet werden, dass sich die unerträgliche Beitragsbelastung<br />
der Betriebe drastisch vermindert. Nur so kann die<br />
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen <strong>Bauwirtschaft</strong> angesichts<br />
des durch die EU-Erweiterung steigenden Wettbewerbsdrucks<br />
sichergestellt werden.<br />
Baugenehmigungen im Raum <strong>Südbaden</strong> gegen Vorjahr in % (cbm umbauter Raum)<br />
80%<br />
60%<br />
40%<br />
20%<br />
0%<br />
-20%<br />
-40%<br />
-60%<br />
I/2005 II/2005 III/2005 IV/2005 2005<br />
gesamt<br />
Bauvorhaben<br />
im Ausland<br />
BauWi<br />
I/2006 II/2006 III/2006 IV/2006 2006<br />
gesamt<br />
I/2007<br />
Wohngebäude<br />
Nichtwohngebäude ■<br />
Eine Übersicht über die<br />
Ausschreibungen aus dem<br />
europäischen Wirtschaftsraum<br />
kann der Reihe S des<br />
Amtsblatts der Europäischen<br />
Gemeinschaften<br />
entnommen werden, welche<br />
in Dateiform per CD-<br />
ROM unter der Adresse<br />
Amt für Amtliche Veröffentlichungen<br />
der Europäischen<br />
Gemeinschaften, 2,<br />
rue Mercier, L-2985 Luxembourg, E-mail: helpdesk.offline@opoce.cec.be<br />
bezogen bzw. im Internet über die<br />
Datenbank Tenders Electronic Daily (TED) direkt unter der<br />
Adresse http://ted.eur-op.eu.int. abgerufen werden kann.<br />
Wissenswertes zum Auslandsbau liefern darüber hinaus<br />
folgende Adressen:<br />
1) Information zum Auslandsbau, Länderspezifika sowie die<br />
aktuellen Projektlisten sind in der ZDB-Datenbank Info-<br />
Line archiviert und online unter der Kategorie „Innovative<br />
Geschäftsfelder -> Auslandsbau“ abrufbar. Auskünfte<br />
über den Zugang zur InfoLine erhalten Mitglieder bei der<br />
Verbandsgeschäftsstelle.<br />
2) Ergänzend empfehlen wir für Fragestellungen zum Auslandsbau<br />
das zentrale Informationsportal der deutschen<br />
Außenwirtschaft www.ixpos.de, welches vom Bundesministerium<br />
für Wirtschaft und Arbeit in Kooperation mit den<br />
Organisationen der deutschen Wirtschaft betrieben wird.<br />
3) Die Europäische Kommission stellt die Datenbank Market<br />
Access Database unter http://mkaccdb.eu.int zur<br />
kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Die Market Access<br />
Database unterstützt europäische Exporteure, indem sie<br />
Informationen zu Marktzugangsbedingungen in Nicht-<br />
EU-Ländern, Statistiken und Studien bereitstellt; auch<br />
die Auswahl geeigneter Zielländer sowie die Bewältigung<br />
von Formalitäten wird erleichtert. ■<br />
100-jähriges<br />
Jubiläum und<br />
Verbandstag am<br />
22. Juni 2007<br />
in Freiburg<br />
Verband fordert mehr<br />
öffentliche Bauinvestitionen<br />
und zweckgebundene<br />
PKW-Maut<br />
Verband der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />
Wohneigentum muss<br />
gleichberechtigt in die Förderung der privaten Altersvorsorge<br />
einbezogen werden<br />
Unter dem Motto „100 Jahre Bauen in Baden“ beging der<br />
Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> im Rahmen seines<br />
Verbandstages am 22. Juni 2007 in Freiburg sein 100-jähriges<br />
Jubiläum. Am Festprogramm nahmen neben den Mitgliedern<br />
zahlreiche Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Forschung,<br />
Behörden sowie der Spitzen- und Landesverbände<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> teil.<br />
Präsident Bernd Stephan prangerte die seit Jahren völlig<br />
unzureichende Investitionstätigkeit von Bund, Land und<br />
Gemeinden an und forderte eindringlich eine umfassende<br />
Reform des ausgeuferten Sozialstaats.<br />
Verbandspräsident Bernd Stephan bewertete die konjunkturelle<br />
Entwicklung der südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
als insgesamt positiv. Besorgniserregend sei jedoch der<br />
deutliche Rückgang der Baugenehmigungen im Wohnungsbau<br />
im ersten Quartal 2007. Als Gegenmaßnahme<br />
forderte der Präsident die gleichberechtigte Einbeziehung<br />
des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge.<br />
Im öffentlichen Bau, so Stephan, blieben die Inve-<br />
Baufachblatt 7-8/2007 5
Aus den Verbänden<br />
stitionen nach wie vor weit hinter den Erfordernissen<br />
zurück, mit der Folge, dass die Verkehrsinfrastruktur vielerorts<br />
völlig überlastet sei und zahlreiche wichtige Bauprojekte<br />
gar nicht oder nur erheblich verzögert umgesetzt würden.<br />
Die Einführung einer zweckgebundenen PKW-Maut auf<br />
Autobahnen zur Finanzierung wichtiger Infrastrukturmaßnahmen<br />
sei überfällig.<br />
Im Rahmen des Geschäftsberichts ging Verbandsdirektor<br />
Michael Hafner auf die baukonjunkturelle Lage, die politische<br />
Verbandsarbeit sowie insbesondere die Tarifverhandlungen<br />
im Jahr 2007 ein. Ergänzend stellten die Verbandsmitarbeiter<br />
Gregor Gierden, Cornelia Rupp, Torsten<br />
Spierung, Eric Zimmermann, Steffen Reuter sowie Manuela<br />
Schwörer die Aktivitäten und Neuerungen in den Bereichen<br />
Öffentlichkeitsarbeit, Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsrecht,<br />
Ausbildung, Technik, technische Fort- und<br />
Weiterbildung sowie Nachwuchsmarketing dar.<br />
Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums demonstrierten Ausbildungsmeister<br />
und Lehrlinge des Ausbildungszentrums<br />
Bühl historische Bautechniken und -geräte.<br />
Regularien<br />
Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluss für das Jahr<br />
2006 sowie der Voranschlag für 2007 wurden von der Mitgliederversammlung<br />
einstimmig angenommen. Nach Vorlage<br />
der Prüfergebnisse der Rechnungsprüfer, die keinerlei<br />
Beanstandungen ergeben hatten, wurden Präsidium, Beirat<br />
und Geschäftsführung entlastet. Als Rechnungsprüfer wurden<br />
Dipl.-Ing. (FH) Horst Gerber aus Denzlingen und Dipl.-<br />
Betriebswirt Wolfgang Ihle aus Waldkirch wiedergewählt.<br />
Vortragsveranstaltung<br />
Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen vom Institut für Volkswirt-<br />
Oberbürgermeister Dieter<br />
Salomon gratulierte im<br />
Namen der Stadt Freiburg<br />
zum Verbandsjubiläum.<br />
6 Baufachblatt 7-8/2007<br />
Gundolf Fleischer, MdL,<br />
Staatssekretär im Finanz -<br />
ministerium Baden-Württemberg,<br />
überbrachte die<br />
Grüße der Landesregierung.<br />
schaftslehre und Finanzwissenschaft<br />
I der Universität<br />
Freiburg ging in seinem Festvortrag<br />
auf die Krise des<br />
Generationenvertrags sowie<br />
Lö sungsansätze zu einer<br />
nachhaltigen Gestaltung der<br />
Transfersysteme ein. Aufgrund<br />
der seit Jahrzehnten<br />
viel zu geringen Geburtenraten<br />
seien die fi nanziellen<br />
Belastungen durch das Sozialsystem<br />
zukünftig nicht mehr<br />
tragbar – daher gebe es unter<br />
anderem in der Krankenversicherung<br />
sowie in der Pflegeversicherung<br />
einen dringenden<br />
und grund sätzlichen<br />
Reformbedarf. Dagegen seien<br />
Professor Bernd Raffelhüschen<br />
führte auf anschauliche<br />
Weise in die Probleme<br />
der sozialen Transfersys -<br />
teme ein und stellte Lö -<br />
sungsansätze vor.<br />
die Probleme der Rentenversicherung durch die bereits<br />
umgesetzten Reformen weitgehend gelöst.<br />
Blick in die Zuhörerreihen: Zu sehen sind ZDB-Vizepräsident<br />
Frank Dupré, Frau Cornelia Dupré, ZDB-Präsident Dr.<br />
Hans-Hartwig Löwenstein, Hans-Ludwig Bernardi, Präsident<br />
des Arbeitgeberverbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> des<br />
Saarlandes, Klaus Heller, früherer Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> des Saarlandes, Michael<br />
Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der<br />
Deutschen Bauindustrie, Frau Rita Diener, Dieter Diener,<br />
Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Bau Württemberg,<br />
sowie Dr. Klaus Schüle, MdL (v.l.n.r.).<br />
Pressekonferenz<br />
Die Frühjahrspressekonferenz des Verbandes nutzten Präsident<br />
Bernd Stephan, Präsidialmitglied Bernhard Sänger<br />
und Verbandsdirektor Michael Hafner, um wichtige politische<br />
Forderungen der südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> ins<br />
Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken. Die Veranstaltung<br />
fand insgesamt eine gute Resonanz. Nähere Einzelheiten<br />
sind dem nächsten Pressespiegel zu entnehmen.<br />
Ehrungen<br />
Für ihre hervorragenden Leistungen bei den praktischen<br />
Leistungswettbewerben der Handwerksjugend 2006 ehrten<br />
der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und das Berufsförderungswerk<br />
der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> erfolgreiche<br />
Junghandwerker. Unter anderem erhielten die Geehrten<br />
hohe Geldpreise für Fort- und Weiterbildungszwecke.<br />
Ausgezeichnet wurden:
Präsident Bernd Stephan (r.) und Verbandsdirektor Michael<br />
Hafner (l.) ehrten die südbadischen Sieger in den Wettbewerben<br />
der Handwerksjugend 2006, Waldemar Neb, Daniel<br />
Herth und Niko Jeske (v.l.n.r.).<br />
Waldemar Neb aus Lahr, 2. Bundessieger, 1. Landessieger<br />
und Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg im<br />
Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisoliererhandwerk.<br />
Ausbildungsbetrieb: Straubmüller Jun. Isoliertechnik<br />
GmbH, 77933 Lahr<br />
Niko Jeske aus Singen, 4. Landessieger und Kammersieger<br />
der Handwerkskammer Konstanz im Straßenbauerhandwerk.<br />
Ausbildungsbetrieb: Fa. Kirchhoff & Schleith<br />
Verkehrswegebau, Steißlingen<br />
Jubiläums-Festschrift<br />
des Verbandes<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />
noch bis 31. Juli 2007<br />
zum günstigen Jubiläumspreis<br />
Aus den Verbänden<br />
Daniel Herth aus Breisach, Kammersieger der Handwerkskammer<br />
Freiburg im Maurerhandwerk. Ausbildungsbetrieb:<br />
Grafried GmbH Bauunternehmung, Freiburg<br />
Rahmenprogramm<br />
Parallel zur Mitgliederversammlung fand am Vormittag als<br />
Begleitveranstaltung eine Besichtigung der Freiburger<br />
Münsterbauhütte statt. Den Abschluss des Verbandstages<br />
bildete der Gesellschaftsabend.<br />
Höhepunkte<br />
dieser Abendveranstaltung<br />
waren gesangliche Darbietungen<br />
von Studierenden<br />
der Musikhochschule Freiburg,<br />
eine Rollschuhshow<br />
des Paares Roma & Sven,<br />
ein Auftritt der Akrobatin<br />
Roma am Vertikaltuch so -<br />
wie die traditionelle<br />
Damenrede von Ehren -<br />
präsident Heinrich Wagner.<br />
Verbandspräsident Bernd<br />
Stephan sprach Herrn<br />
Wagner seine Anerkennung<br />
sowie den Dank des<br />
Verbandes für seine seit 27<br />
Jahren gehaltenen an -<br />
spruchsvollen Damenreden<br />
aus und überreichte<br />
ihm ein Geschenk.<br />
Präsident Bernd Stephan<br />
dankte seinem Vorgänger<br />
Heinrich Wagner für die vielen<br />
niveauvollen Damen -<br />
reden, mit denen er seit<br />
27 Jahren die Verbandstage<br />
bereichert hat. ■<br />
Das Buch schildert die Baugeschichte mit ihren Konstruktionsideen,<br />
Fertigungstechniken und Baumaterialien.<br />
Verfolgt wird eine der spannendsten Etappen dieser<br />
Entwicklung: Der Fortschritt des Bauwesens von den<br />
Anfängen der Industrialisierung bis heute. Darüber hinaus<br />
werden die Ausbildung in der <strong>Bauwirtschaft</strong> sowie<br />
die wechselvolle Geschichte der südbadischen Bauverbände<br />
dargestellt.<br />
Der schön gestaltete Bildband eignet sich ausgezeichnet<br />
für das betriebliche Marketing, z.B. als Werbe -<br />
geschenk für Architekten und Bauherren.<br />
„100 Jahre Bauen in Baden“<br />
22,9 x 24,5 cm;<br />
80 Seiten mit zahlreichen Fotos und Abbildungen<br />
Jubiläumspreis: 20,– € zzgl. Versandkosten<br />
(bis 31.07.2007)<br />
Bestellung/Info:<br />
Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />
Holbeinstraße 16<br />
79100 Freiburg<br />
Tel. 07 61 / 7 03 02-0<br />
Fax 07 61 / 7 03 02-30<br />
service@bausuedbaden.de<br />
Baufachblatt 7-8/2007 7
Aus den Verbänden<br />
Personen<br />
Prof. Dr E.h. Manfred Nußbaumer<br />
neuer Vizepräsident<br />
des Hauptverbandes der<br />
Deutschen Bauindustrie<br />
Zum neuen Vizepräsidenten<br />
Technik des Hauptverbandes<br />
der Deutschen Bauindustrie ist<br />
Prof. Dr.-Ing. E. h. Manfred<br />
Nußbaumer M. Sc. gewählt<br />
worden. Er löst Dr.–Ing. Klaus-<br />
Dieter Ehlers ab, der aus<br />
Altersgründen nicht mehr für<br />
dieses Amt kandidiert hat.<br />
Seine Technikkompetenz bringt<br />
der studierte Bauingenieur in<br />
zahlreiche bautechnische Gremien.<br />
Für seine maßgebenden<br />
technischen Entwicklungen und wissenschaftlichen Arbeiten<br />
auf dem Gebiet des Tiefbaus ist er von der Universität<br />
Stuttgart mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet worden.<br />
Nußbaumer ist derzeit stellvertretender Vorsitzender des<br />
Vorstands der STRABAG S.E. in Wien und Mitglied des Aufsichtsrats<br />
der Ed. Züblin AG Stuttgart. ■<br />
Ingenieur<br />
Walter Pfeiffer feiert<br />
80. Geburtstag<br />
Ingenieur Walter Pfeiffer aus<br />
Offenburg vollendete am<br />
12. Juni 2007 sein 80. Lebensjahr.<br />
Herr Pfeiffer hat sich lange<br />
Jahre mit großem Engagement<br />
für seinen Berufsstand engagiert.<br />
So war er viele Jahre<br />
Obermeister der Baugewerks-<br />
Innung Offenburg. Darüber hinaus<br />
hat er verantwortliche Positionen in der Handwerkskammer,<br />
der Kreishandwerkerschaft sowie der<br />
Innungskrankenkasse bekleidet und war Stadtrat der Stadt<br />
Offenburg. Für seinen umfangreichen ehrenamtlichen Einsatz<br />
wurde er vielfach geehrt. Unter anderem erhielt er das<br />
Bundesverdienstkreuz sowie die Ehrennadel des Landes<br />
Baden-Württemberg ■<br />
8 Baufachblatt 7-8/2007<br />
Rolf Schoch<br />
feiert<br />
60. Geburtstag<br />
Herr Rolf Schoch aus Rastatt,<br />
Beiratsmitglied des Verbandes<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />
vollendete am 12. Juni 2007<br />
sein 60. Lebensjahr. Der Jubilar<br />
engagiert sich seit 1998 als Beiratsmitglied<br />
des Verbandes der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>. ■<br />
Zimmermeister Josef Hasler aus<br />
Freiburg ist am 29. Mai 2007 im Alter<br />
von 74 Jahren verstorben. Josef<br />
Hasler war langjähriges Mitglied der<br />
Zimmerer-Innung Freiburg und in verschiedenen<br />
Gremien tätig.<br />
Nachruf<br />
Zimmermeister Otto Höfflin aus Teningen-Köndringen<br />
ist am 19. Mai 2007 im Alter von 87 Jahren verstorben.<br />
Otto Höfflin war langjähriges Mitglied der Zimmerer-<br />
Innung Emmendingen und engagierte sich von 1950<br />
bis 1960 als Mitglied des Innungsvorstands und des<br />
Gesellenprüfungsausschusses.<br />
Maurermeister Erich Reich aus Winden ist am 29. Mai<br />
2007 im Alter von 82 Jahren verstorben. Erich Reich war<br />
langjähriges Mitglied der Bau-Innung Emmendingen.<br />
Maurermeister Kurt Schreck aus Müllheim ist am 18.<br />
Mai 2007 im Alter von 91 Jahren verstorben. Kurt<br />
Schreck war langjähriges Mitglied der früheren Bau-<br />
Innung Müllheim und engagierte sich von 1974 bis<br />
1981 als stellvertretender Obermeister; vorher war er<br />
seit 1957 Mitglied des Innungs-Vorstands sowie des<br />
Gesellenprüfungsausschusses gewesen. Wegen seiner<br />
besonderen Verdienste wurde er zum Ehrenmeister<br />
der Bau-Innung Müllheim ernannt.<br />
Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Andenken<br />
bewahren.<br />
Bauferien 2007<br />
Die unserem Verband angehörenden<br />
Bauinnungen haben die Bauferien für das<br />
Jahr 2007 wie folgt festgelegt:<br />
Innungen Achern, Bühl, Emmendingen,<br />
Freiburg-Müllheim-Lörrach, Kehl, Konstanz, Lahr, Neu -<br />
stadt, Offenburg, Rastatt / Baden-Baden, Schwarzwald-<br />
Baar, Waldshut und Wolfach:<br />
30. Juli – 18. August 2007 ■<br />
Deutscher Mauerwerkskongress am<br />
18. September 2007 in Kassel<br />
Termine<br />
Im Mittelpunkt des Kongresses steht die aktuelle demografische<br />
Entwicklung.<br />
Ziel ist es, die sozialen, ökonomischen, wohnungswirtschaftlichen<br />
und bautechnischen Dimensionen darzustellen,<br />
die dieser Veränderungsprozess mit sich bringt. Gleichzeitig<br />
wird aufgezeigt, welchen Beitrag der Mauerwerksbau<br />
zur Lösung dieser Herausforderungen leisten kann.<br />
Teilnahmegebühr: 235,– €, für Studenten, Mitarbeiter<br />
von Hochschulen und Behördenvertreter 80,– €.<br />
Info: Herr Jochen Stürz, Universität Kassel, Telefon<br />
0561/8042683, Telefax 0561/8042803, E-Mail stuerz@unikassel.de.<br />
Das ausführliche Programm sowie eine Anmeldekarte<br />
haben wir auf unserer Internetseite eingestellt. ■
Betriebswirtschaft,<br />
Recht, EDV<br />
und<br />
Steuern<br />
7-8<br />
Gesundheitsschäden und Unfälle vermeiden 2<br />
Betriebswirtschaft<br />
Zahlungsmoral in der <strong>Bauwirtschaft</strong>: Zahlungsverhalten<br />
der öffentlichen Kunden verschlechtert 1<br />
Gewinnfaktor Organisation:<br />
Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“<br />
2007<br />
zur Build IT Berlin 2008 3<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Verzugszinsen nach BGB und VOB 3<br />
Förderprogramme online: Förderdatenbank und<br />
Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU 3<br />
Kündigung des Bauvertrages – Ersparte Auf -<br />
wendungen, Anrechnung Füllauftrag, Berechnungs -<br />
verfahren 4<br />
Steuern<br />
Steuerbonus für Handwerkerleistungen 4<br />
Grundsteuern 5<br />
Optimieren<br />
Sie Ihre<br />
Rufen Sie<br />
uns an!<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong><br />
Tel.<br />
0761/70302 - 40<br />
Unternehmensführung<br />
Der Verbandsservice Unternehmensführung<br />
bietet allen<br />
Mitgliedern Beratung und Information,<br />
z. B. zu den Themen<br />
– Steuern<br />
– Bürgschaftsservice<br />
– Kostenanalyse im Betrieb<br />
Nutzen Sie die Leistungen Ihres<br />
Verbandes!<br />
Baufachblatt<br />
Fachbeilage Betriebswirtschaft, Recht, EDV<br />
und Steuern<br />
Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
Die Zahlungsmoral der<br />
öffentlichen Kunden in der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> hat sich in<br />
diesem Jahr sowohl im Vergleich<br />
zum Herbst als auch<br />
im Vorjahresvergleich verschlechtert.<br />
Eine Umfrage<br />
der Creditreform unter 589<br />
Unternehmen des Baugewerbes<br />
ergab, dass sich im<br />
Frühjahr dieses Jahres<br />
lediglich 53,7 % der Befrag-<br />
Betriebswirtschaft<br />
Zahlungsmoral<br />
in der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />
Zahlungsverhalten<br />
der öffentlichen<br />
Kunden<br />
verschlechtert<br />
ten über die fristgerechte Begleichung der Rechnungen<br />
durch ihre öffentlichen Kunden freuen konnten. Im Herbst<br />
des letzten Jahres meldeten dies noch 58,9 % (Frühjahr<br />
2006: 58,4 %). 46,2 % mussten im Frühjahr dieses Jahres<br />
länger als 30 Tage auf die Bezahlung der offenen Forderung<br />
warten (Frühjahr 2006: 41,6 %). 4,8 % gaben sogar an, länger<br />
als 90 Tage auf ihr Geld warten zu müssen (Frühjahr<br />
2006: 5,8 %).<br />
Insbesondere größere Unternehmen leiden unter der<br />
schlechten Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber. Nur<br />
38,3 % der befragten Bauunternehmen mit mehr als 50<br />
Beschäftigten meldeten einen pünktlichen Zahlungseingang.<br />
Vor einem Jahr waren es noch 49,3 %. Dagegen meldeten<br />
68 % der Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten<br />
eine fristgerechte Bezahlung (Frühjahr 2006: 57,2 %).<br />
Im Gegensatz zu den öffentlichen Kunden hat sich die<br />
Zahlungsmoral der privaten Kunden deutlich verbessert.<br />
Hier macht sich der Konjunkturaufschwung bemerkbar.<br />
Immerhin sind bei 81,8 % der Bauunternehmen die Rechnungen<br />
innerhalb der ersten 30 Tage beglichen worden; 3,7<br />
Prozentpunkte mehr als noch vor einem Jahr. Im Durchschnitt<br />
hat sich das Zahlungsverhalten nicht verändert: Der<br />
Anteil der Kunden, die es mit einer fristgerechten Begleichung<br />
ihrer Forderungen genau nehmen, lag unverändert<br />
bei 69,6 %.<br />
Über alle Wirtschaftszweige hat sich das Zahlungsverhalten<br />
sowohl bei den privaten als auch bei den öffentlichen<br />
Kunden verbessert: 75,6 % der befragten Unternehmen<br />
gaben an, dass ihre privaten Kunden ihre Rechnungen fristgerecht<br />
- innerhalb der ersten 30 Tage - begleichen (Frühjahr<br />
2006: 72,3 %). Lediglich 1,5 % der Befragten warteten<br />
länger als 90 Tage auf den Zahlungseingang. Die Zahlungsmoral<br />
der öffentlichen Kunden hat sich zwar auch verbessert,<br />
liegt aber immer noch deutlich unter der der privaten<br />
Kunden: 64,6 % der Befragten gaben an, dass die Rechnung<br />
innerhalb von 30 Tagen beglichen wurde (Frühjahr<br />
2006: 62,9 %).<br />
Auch Bauunternehmen zahlen zögerlich<br />
Aber auch die Bauunternehmen schneiden bezüglich<br />
ihres Zahlungsverhaltens schlecht ab. Eine Auswertung des<br />
Wirtschafts-Informationsunternehmens D&B (früher Dun &<br />
Bradstreet) im 1. Quartal dieses Jahres hat ergeben, dass<br />
die Unternehmen des Baugewerbes lediglich 58,3 % ihrer<br />
Rechnungen pünktlich bezahlen. Im Vergleich zum 4. Quartal<br />
2006 hat sich das Zahlungsverhalten zwar um 0,4 Prozentpunkte<br />
leicht verbessert, im Vergleich zur gesamten<br />
Wirtschaft schneidet das Baugewerbe aber schlecht ab: Im<br />
Durchschnitt zahlen die Unternehmen 68,1 % der Rechnungen<br />
pünktlich. Das Baugewerbe steht hinsichtlich der<br />
Zahlungsmoral an 18. und somit an letzter Stelle. Beson-<br />
Baufachblatt 7-8/2007 1
Betriebswirtschaft<br />
Organisationstipp 15:<br />
Gesundheitsschäden und Unfälle vermeiden<br />
Das Problem kennen Sie: In der Hektik des Alltags wird oft übersehen, was bei Fertigung und Montage zu tun ist,<br />
um Gesundheitsschäden vorzubeugen und Unfällen zu verhüten.<br />
Erst wenn etwas passiert und z.B. ein Mitarbeiter verletzt ist, werden hohe Kosten bejammert, und Sie finden sich<br />
im schlimmsten Fall vor einem Richter wieder.<br />
Ergebnis: Sie müssen fortlaufend dafür Sorge tragen, dass Gesundheitsschäden und Unfälle vermieden werden.<br />
Was ist zu tun ?<br />
Gefahren ermitteln<br />
Notwendige Schulungen mit Nachweis durchführen<br />
Gesetzliche Vorschriften beachten<br />
Vorgeschriebene Qualifikationen sicher stellen<br />
Schutzausrüstung bereit stellen<br />
Benutzung der Schutzausrüstung fordern<br />
Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz aktiv durchführen<br />
Was ist zu vermeiden ?<br />
Praxistipp:<br />
Schutzausrüstung ist nicht vorhanden oder wird nicht genutzt<br />
Nutzung nicht zugelassener Geräte<br />
Schulungen werden nicht durchgeführt<br />
Neue Mitarbeiter erhalten keine Gefahrenunterweisung<br />
Ungesicherte Lagerung von Lacken/Lösungsmitteln<br />
Verschmutzte Bereiche (Explosionsschutz, Brandschutz)<br />
Lagergefährdung (Umfallen, Herabfallen, Brandschutz, Auslaufschutz)<br />
Ermitteln Sie die verwendeten Gefahrstoffe. Besorgen Sie die dazu nötigen Betriebsanweisungen.<br />
Führen Sie mindestens einmal jährlich gegen Nachweis Schulungen durch.<br />
Ermitteln Sie die notwendige Schutzausrüstung. Besorgen Sie notwendige Mengen an Sicherheitsschuhen,<br />
Brillen, Masken, Handschuhen. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich<br />
gegen Nachweis: Schutzausrüstung ist zu verwenden! Seien Sie selber Vorbild und Mahner.<br />
Sorgen Sie für sicheres Arbeitsgerät: Elektrische Betriebsmittel müssen geprüft sein (BGV A2).<br />
Leitern, Gerüste etc. müssen in einwandfreiem Zustand sein. Rolltore, Krane, Kompressoren,<br />
Stapler müssen geprüft sein.<br />
Klären Sie zum eigenen Schutz alle zutreffenden gesetzliche Vorschriften.<br />
Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften.<br />
2 Baufachblatt 7-8/2007<br />
Gewinnfaktor Organisation BAUWIRTSCHAFT<br />
SÜDBADEN
ders alarmierend: 7,4 % aller Rechnungen fallen unter die<br />
Kategorie „ernste Beanstandungen“, werden also erst nach<br />
einer Fälligkeit von 105 Tagen und mehr, oder sogar gar<br />
nicht, beglichen. Über die gesamte Wirtschaft trifft dies nur<br />
auf 4,6 % zu. ■<br />
Wettbewerb<br />
„Auf IT gebaut –<br />
Bau berufe mit<br />
Zukunft“ zur<br />
Build IT Berlin<br />
2008<br />
Zum siebten Mal wird der<br />
Wettbewerb „Auf IT gebaut<br />
- Bauberufe mit Zukunft“,<br />
dessen Auslober u.a. der<br />
ZDB ist, veranstaltet. Teilnehmen<br />
können junge<br />
Arbeitnehmer, Auszubildende,<br />
gewerbliche Ausbildungsstätten,<br />
Studenten<br />
und Absolventen.<br />
Preise werden in den Kategoriengewerblich-techni-<br />
scher und gewerblich-kaufmännischer Bereich, Bauingenieurwesen,<br />
Baubetriebswirtschaft und Architektur<br />
vergeben. Eingereicht werden können Einzel- aber auch<br />
Gruppenarbeiten.<br />
Mögliche Themengebiete sind zum Beispiel IT-Lösungen<br />
im Bereich der Aus- und Weiterbildung, eLearning, Praxis-<br />
Verzugszinsen<br />
nach BGB und VOB<br />
Die Europäische Zentralbank hat<br />
am 6. Juni 2007 u. a. beschlossen,<br />
den Zinssatz für die<br />
Spitzenre finanzierungsfazilität<br />
mit Wirkung vom 13. Juni 2007<br />
um 0,25 Prozentpunkte auf 5,0 %<br />
zu erhöhen. Für Verträge auf der<br />
Basis der VOB/B (Fassung 2000)<br />
bedeutet dies, dass ab diesem<br />
Zeitpunkt gem. § 16 Nr. 5 Abs. 3 S. 2 VOB/B (Fassung 2000)<br />
Verzugszinsen ohne Nachweis i. H. v. 10,0 % (5 % über<br />
dem SRF-Satz) geltend gemacht werden können. Für die<br />
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bedarf<br />
es gem. § 16 Nr. 5 Abs. 3 S. 2 letzter Halbsatz VOB/B (Fassung<br />
2000) eines gesonderten Nachweises.<br />
Mit Wirkung vom 1. Juli 2007 hat die Deutsche Bundesbank<br />
den sogenannten Basiszinssatz i.S.v. § 247 BGB auf<br />
3,19 % erhöht. Damit gilt für alle Geldschulden aus Rechtsgeschäften,<br />
die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wor-<br />
Wirtschaftsrecht<br />
nahe IT-Lösungen im Bauhandwerk, Digitale Signaturen,<br />
Mobile Computing, Einsatz von RFID, Workflow Systeme,<br />
Anwendung IFC-Schnittstelle, Elektronischer Datenaustausch,<br />
Wissenstransfer oder Innovative CAD-Anwendungen.<br />
Die Wettbewerbspräsentation und Siegerehrung findet<br />
zur Build IT 2008 auf dem Messegelände in Berlin statt.<br />
Teilnahmeunterlagen können unter www.aufITgebaut.de<br />
heruntergeladen werden. Eine Anmeldung zum Wett -<br />
bewerb ist bis zum 5. November 2007 vorzunehmen.<br />
Die Arbeiten sind dann bis zum 16. November 2007 einzureichen.<br />
■<br />
In einem Internetportal<br />
des Bundesministeriums<br />
für Wirtschaft und Tech -<br />
nologie können alle Interessierten<br />
schnell und einfach<br />
den Förderdschungel<br />
nach geeigneten Programmen<br />
durchsuchen.<br />
Mit der Förderdatenbank<br />
des Bundes im Internet<br />
unter www.foerderdaten-<br />
Förderprogramme<br />
online:<br />
Förderdatenbank<br />
und Finanzhilfen<br />
des Bundes,<br />
der Länder<br />
und der EU<br />
den sind, für Verzugszeiträume ab dem 1. Juli 2007 ein<br />
gesetzlicher Verzugszinssatz von 8,19 % (5 Prozentpunkte<br />
über dem Basiszinssatz; § 288 Abs. 1 S. 2 BGB). Für<br />
Geschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, gilt<br />
ein Verzugszinssatz von 11,19 % (8 Prozentpunkte über<br />
dem Basiszinssatz; § 288 Abs. 2 BGB). Für Verträge auf<br />
Basis der VOB 2006 und 2002 gilt dasselbe (§ 16 Nr. 5<br />
Abs. 3 S. 2 VOB/B).<br />
Die aufgeführte Grafik enthält eine aktuelle Übersicht<br />
über die Verzugszinsen nach BGB und VOB. ■<br />
Baufachblatt 7-8/2007 3
Wirtschaftsrecht Steuern<br />
bank.de gibt die Bundesregierung einen vollständigen und<br />
aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes,<br />
der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen<br />
wird unabhängig von der Förderebene und dem<br />
Fördergeber nach einheitlichen Kriterien dar gestellt. Dabei<br />
werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen<br />
Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der<br />
staatlichen Förderung von Bedeutung sind. Förderinformationen<br />
von unterschiedlichen Anbietern werden durch eine<br />
breit angelegte Vernetzung bereitgestellt. Die Förderdatenbank<br />
steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl<br />
Privatper sonen als auch Unternehmern und Ausbildern zur<br />
Ver fügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer<br />
ohne Vorkenntnisse als auch an Kenner der Wirtschaftsförderung.<br />
Förderberatung des Bundesministeriums für<br />
Wirtschaft und Technologie<br />
In der Auskunftsstelle der Förderberatung des BMWi,<br />
Tel.: 01888-615-8000, Fax: 01888-615-7033 erhalten alle<br />
Ratsuchenden schnell und unbürokratisch Informationen<br />
zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der<br />
EU. Die Auskünfte schließen Angaben zu Verfahrenswegen<br />
zur Erlangung von Fördermitteln, zu Anlaufstellen und zu<br />
Konditionen der Förderprogramme ein. ■<br />
Kündigung des<br />
Bauvertrages –<br />
Ersparte<br />
Aufwendungen,<br />
Anrechnung<br />
Füllauftrag,<br />
Berechnungs -<br />
verfahren<br />
4 Baufachblatt 7-8/2007<br />
Bei der auftraggebersei -<br />
tigen Kündigung eines<br />
Bauvertrages nach § 8<br />
Nr. 1 Abs. 2 Satz 3 VOB/B<br />
oder § 649 Satz 2 BGB<br />
ergeben sich immer wiederMeinungsverschiedenheiten<br />
darüber, welche<br />
Vergütung dem Auftragnehmer<br />
zusteht und welche<br />
Ersparnisse nach<br />
welchem Verfahren in Ab -<br />
rechnung zu bringen sind. Mit dieser Frage hatte sich auch<br />
das OLG Hamm mit Urteil vom 25.11.2003 beschäftigt. Der<br />
Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.09.2005 die Entscheidung<br />
des OLG bestätigt. Die Leitsätze der BGH-Entscheidung<br />
lauten wie folgt:<br />
1. Ein vereinbartes Skonto kann nach einer freien Kündigung<br />
des Auftraggebers nicht von der für nicht<br />
erbrachte Leistungen geschuldeten Vergütung als<br />
ersparte Aufwendung des Auftragnehmers abgezogen<br />
werden.<br />
2. Der Auftragnehmer muss nach freier Kündigung des<br />
Auftraggebers seine Vergütung für nicht erbrachte<br />
Leistungen auf der Grundlage des dafür vereinbarten<br />
Preises abzüglich anderweitigen Erwerbs und der<br />
Kosten berechnen, die bei Fortführung des Bauvertrages<br />
tatsächlich entstanden wären. Entsprechen diese<br />
Kosten seiner Kalkulation, kann er diese vortragen.<br />
Nach Auffassung des BGH kommt ein prozentualer<br />
Abzug vom Rechnungsbetrag für Skonto nicht in Betracht.<br />
Das Verständnis des Berufungsgerichts, dass die Vereinbarung<br />
über den Skontoabzug auch für den in der Schluss -<br />
rechnung des Klägers enthaltenen Teil der Vergütung der<br />
nicht erbrachten Leistung gelte, liegt nahe. Da eine Zahlung<br />
jedoch nicht innerhalb von 10 Tagen erfolgte, könne die<br />
Beklagte den Skontoabzug nicht verlangen. Unzutreffend<br />
sei die Auffassung, der Skontoabzug sei vorzunehmen, weil<br />
der Kläger insoweit Aufwendungen erspart habe.<br />
Weiterhin führt der BGH aus, dass der Anspruch aus § 8<br />
Nr. 1 Abs. 2 VOB/B ein Vergütungsanspruch sei, der unter<br />
Abzug der ersparten Aufwendungen und des anderwei -<br />
tigen Erwerbs entstehe. Der Auftragnehmer habe zur Darlegung<br />
dieses Anspruches die vereinbarte Vergütung und<br />
ferner vorzutragen, welche Kosten er erspart habe und<br />
ggf. welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen zu<br />
lassen habe. Erspart seien die Aufwendungen, die der<br />
Unternehmer bei der Ausführung des Vertrages hätte<br />
machen müssen und die er wegen der Kündigung nicht<br />
mehr machen muss. Dabei ist auf die Aufwendungen<br />
abzustellen, die durch die Nichtausführung des konkreten<br />
Vertrages entfallen sind. Der BGH stellt klar, dass für die<br />
Berechnung der ersparten Aufwendungen nach Kündigung<br />
des Auftraggebers die Ersparnis maßgeblich ist, die<br />
der Auftragnehmer tatsächlich hat. Die ergebe sich aus<br />
§ 649 Satz 2 BGB und aus der dem Gesetz nachgebil deten<br />
Regelung des § 8 Nr. 1 Satz 2 VOB/B. Diese Regelung<br />
sehe keine Möglichkeit vor, auf die kalkulatorisch ersparten<br />
Aufwendungen abzustellen. Auf diese Weise sei das<br />
Prinzip der Vor- und Nachteilswahrung gewährleistet. Der<br />
Auftragnehmer müsse deshalb die konkrete Entwicklung<br />
der Kosten vortragen, die bei Durchführung des Auftrages<br />
tatsächlich entstanden wären und die er erspart habe.<br />
Solange sich keine Anhaltspunkte für eine andere Kostenentwicklung<br />
ergäben, reiche es aus, wenn der Auftrag -<br />
nehmer die Ersparnisse auf der Grundlage seiner ur -<br />
sprüng lichen Kalkulation berechne.<br />
In der Begründung verweist der BGH auf mehrere vorangegangene<br />
BGH-Entscheidungen und setzt sich im Übrigen<br />
mit den in gleicher Richtung gehenden Literaturauffassungen<br />
sowie davon abweichenden auseinander. ■<br />
Anforderungen an Rechnungen<br />
der beauftragten<br />
Handwerker<br />
Gemäß den Regelungen<br />
zum Steuerbonus für Hand -<br />
werkerleistungen können<br />
die Kosten für Handwerkerleistungen<br />
bis zu 600 €<br />
von der Steuerschuld des<br />
Auftraggebers abgezogen<br />
werden. Bemessungsgrund -<br />
Steuerbonus<br />
für<br />
Handwerker -<br />
leistungen<br />
lage für den Abzugsbetrag sind die Arbeitskosten (einschließlich<br />
der Fahrt- und Maschinenkosten). Diese können<br />
vom Auftraggeber mit bis max. 3.000 € angesetzt werden.<br />
20 % davon, d. h. max. 600 €, ermäßigen dann dessen Einkommensteuer.<br />
Bei der Rechnungsstellung haben beauftragte Handwerker<br />
folgende Anforderungen zu beachten:<br />
St
• Arbeitskosten<br />
Die Arbeitskosten einschließlich der Fahrtkosten und<br />
der Maschinenkosten müssen gesondert in der Rechnung<br />
ausgewiesen sein. Dies gilt gleichermaßen, wenn der<br />
Rechnungsbetrag die begünstigten 3.000 € überschreitet.<br />
Der Arbeitskostenanteil wird in tatsächlicher Höhe<br />
ausgewiesen.<br />
Kalenderjahr 2006:<br />
Wenn der Anteil der begünstigten Arbeitskosten an den<br />
Gesamtaufwendungen nicht auf der Rechnung ausgewiesen<br />
ist, kann er geschätzt werden.<br />
Kalenderjahre ab 2007:<br />
Der Arbeitslohn muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen<br />
werden. Eine Schätzung des Arbeitskostenanteils<br />
ist nicht zulässig.<br />
• Maschinenkosten<br />
Begünstigte Maschinenkosten sind Aufwendungen für<br />
die im Haushalt des Kunden verwandten Geräte und<br />
Maschinen. Dazu zählen auch Werkzeuge und Betriebsmittel.<br />
Nicht dazu gehören Verbrauchsmittel wie z. B. Reinigungsmittel,<br />
denn diese werden zu den nicht begünstigten<br />
Materialkosten gerechnet. Ebenfalls nicht begünstigt sind<br />
die Entsorgungskosten des Abfalls.<br />
• Materialkosten<br />
Materialkosten bzw. gelieferte Ware (wie Fliesen, Pflastersteine<br />
etc.) werden nicht begünstigt. Betragen die Materialkosten<br />
- auf den einzelnen Kunden gerechnet - weniger als<br />
5 % der Rechnungssumme, gibt es keine Vereinfachung. Es<br />
sind auch in diesem Fall die Arbeitskosten gesondert auszuweisen.<br />
• Wartungsarbeiten<br />
Werden Wartungsarbeiten oder Arbeiten mit einem sehr<br />
geringen Anteil von Verbrauchsmaterial mit einer vorher fest<br />
vereinbarten und vom tatsächlich verbrauchten Material<br />
unabhängigen Pauschale vergütet, so können die Arbeitskosten<br />
mit dem kalkulatorischen Anteil ausgewiesen werden.<br />
So genügt eine Anlage zur Rechnung, aus der der<br />
Anteil der Arbeitskosten hervorgeht. Die tatsächlich angefallenen<br />
Materialkosten brauchen dann nicht auf die einzelnen<br />
Kunden verteilt zu werden.<br />
Beispiel: Bei Wartungsarbeiten z.B. an Heizungsanlagen<br />
wird eine Pauschale in Rechnung gestellt. Die tatsächlich<br />
bei den einzelnen Kunden angefallenen Materialkosten<br />
schwanken und lassen sich nur schwer dem einzelnen Kunden<br />
zuordnen.<br />
Wenn die Arbeitskosten nicht gesondert in der Rechnung<br />
ausgewiesen sind, ist es ausreichend, dass der kalkulatorische<br />
Anteil der Arbeitskosten in einer Anlage zu dieser<br />
Rechnung ausgewiesen wird.<br />
• Umsatzsteuer<br />
Ein gesonderter Ausweis der auf die Arbeitskosten entfallenden<br />
Umsatzsteuer ist nicht erforderlich. Da aber<br />
auch die anteilige Umsatzsteuer begünstigt ist, stellt es<br />
eine Erleichterung für den Auftraggeber dar, wenn die<br />
Umsatzsteuer getrennt nach Arbeits- und Materialkosten<br />
ausgewiesen wird. Auch von Kleinunternehmern ausgestellte<br />
Rechnungen, die keine Umsatzsteuer ausweisen,<br />
sind begünstigt. ■<br />
Bundesverwaltungs -<br />
gericht schließt sich der<br />
Bundesfinanzhof-Rechtsprechung<br />
zum Grundsteuererlass<br />
bei strukturellem<br />
Leerstand an<br />
Grundsteuern<br />
Steuern<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen<br />
kann die Grundsteuer<br />
auf Antrag erlassen<br />
werden. Neben dem allgemeinen<br />
Erlass aus Billigkeitsgründen<br />
kommt ein Erlass der Grundsteuer, u. a. bei<br />
Denkmalschutzobjekten oder wegen wesentlicher Ertragsminderung<br />
(§ 33 Grundsteuergesetz - GrStG), in Betracht.<br />
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in<br />
einem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten<br />
Gerichtshöfe des Bundes der Auffassung des Bundesfinanzhofs<br />
(BFH) angeschlossen, dass ein Grundsteuererlass<br />
gemäß § 33 Abs. 1 (GrStG) nicht nur bei atypischen und<br />
vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt,<br />
sondern auch strukturell bedingte Ertragsminderungen<br />
nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.<br />
Bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />
Das BVerwG hatte noch in den Jahren 1991 und 2001 entschieden,<br />
dass ein Erlass wegen einer Ertragsminderung<br />
nach § 33 GrStG nicht gewährt wird, wenn diese auf die allgemeine<br />
Wirtschaftslage (sog. struktureller Leerstand)<br />
zurückzuführen ist. Von einer solchen Situation seien alle<br />
Grundstückseigentümer betroffen. Deshalb scheide ein auf<br />
den Einzelfall bezogener Steuererlass aus. Der in der<br />
Unvermietbarkeit zum Ausdruck kommende geringere Wert<br />
des Mietobjektes könne nur bei einer Neufestsetzung des<br />
Einheitswertes berücksichtigt werden. Ein Grundsteuererlass<br />
sei deshalb nur in Fällen atypischer und vorübergehender<br />
Ertragsminderung zu gewähren.<br />
Bundesfinanzhof vertritt andere Auffassung<br />
Jetzt hatte der BFH in einem Verfahren, in dem er von der<br />
Auffassung des BVerwG abweichen wollte, den Gemeinsamen<br />
Senat der obersten Gerichtshöfe beim Bund angerufen.<br />
Nach seiner Auffassung engt die Rechtsprechung des<br />
BVerwG die Erlassvorschrift über Gebühr ein und bringe<br />
dadurch gerade diejenigen Steuerpflichtigen um die<br />
Steuer entlastung, die besonders darauf angewiesen sind.<br />
Im Streitfall hatte die Eigentümerin eines Bürogebäudes<br />
beantragt, die Grundsteuer zu erlassen, da das Gebäude<br />
teilweise leer stehe und die Mieten für die vermieteten<br />
Flächen hinter der ortsüblichen Miete weit zurückblieben.<br />
Bundesverwaltungsgericht schließt sich BFH an<br />
Das BVerwG (GmS-OGB 1.07 - Beschluss vom 24.04.2007)<br />
hat sich nunmehr der Auffassung des BFH angeschlossen<br />
und dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe<br />
beim Bund mitgeteilt, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung<br />
nicht mehr festhalte.<br />
Hinweis:<br />
In Zukunft ist zu erwarten, dass einem Antrag auf Erlass der<br />
Grundsteuer auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen<br />
(sowohl aufgrund von Leerstand als auch notwendigem<br />
Unterschreiten der ortsüblichen Miete) häufiger als<br />
bisher stattgegeben wird. Steuerpflichtige, denen bisher<br />
der Erlass versagt wurde, sollten daher erneut einen entsprechenden<br />
Antrag stellen. ■<br />
Baufachblatt 7-8/2007 5
Tarif-,<br />
ArbeitsundSozialrecht<br />
7-8<br />
Tarifrecht<br />
Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2007 –<br />
Einigung in Sicht 1<br />
Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche<br />
Zulagen 1<br />
2007<br />
Neue Mindestlöhne in der Schweiz für das<br />
Isoliergewerbe 2<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Arbeitsschutz – Bundestag beschließt Nichtraucherschutzgesetz<br />
2<br />
Fragen Sie<br />
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<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong><br />
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0761/70302 - 50<br />
oder - 55<br />
Baufachblatt<br />
Fachbeilage Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht<br />
Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
1 Baufachblatt 7-8/2007<br />
Recht<br />
Der Verbandsservice Recht<br />
bietet allen Mitgliedern z. B.<br />
– Beratung im Bau-, Arbeits-,<br />
Tarif-, Handwerks- und<br />
Berufsrecht<br />
– kostenlose Gerichtsvertretung<br />
bei juristischen Auseinandersetzungen<br />
im Arbeits- und<br />
Sozialrecht<br />
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Verbandes!<br />
Nachdem der Schiedsspruch<br />
vom 19.05.2007<br />
zunächst aufgrund der<br />
Ablehnung durch die norddeutschen<br />
Verbände nicht<br />
angenommen worden war,<br />
hatten die südwestdeutschen<br />
Bauverbände eine<br />
Tarifempfehlung heraus -<br />
gegeben, welche den<br />
Mitgliedsbetrieben eine<br />
Übernahme des Schieds -<br />
Tarifrecht<br />
spruches in Bezug auf die vereinbarte Lohn- und Gehalts -<br />
erhöhung empfahl. Nunmehr liegt im Anschluss an die Sondierungsgespräche<br />
zwischen den norddeutschen<br />
Verbänden und der IG BAU vom 4. Juli 2007 ein Einigungsvorschlag<br />
vor, der grundsätzlich auf dem Schlichtungsspruch<br />
basiert, jedoch Änderungen hinsichtlich des<br />
Mindestlohns 2 West vorsieht. Es wurde eine Erklärungsfrist<br />
bis zum 12. Juli 2007 vereinbart. Über die Einzelheiten,<br />
welche bei Redaktionsschluss noch nicht abschließend<br />
vorlagen, werden wir über unseren Rundschreibendienst<br />
informieren. ■<br />
Urteil des Bundes -<br />
arbeitsgerichts vom<br />
30.05.2006 – 1 AZR<br />
111/05<br />
Lohn- und<br />
Gehalts -<br />
tarifverhandlungen<br />
2007 –<br />
Einigung in Sicht<br />
Anrechnung von<br />
Tariflohnerhöhung<br />
auf übertarifliche<br />
Zulagen<br />
Mit o.g. Urteil hat sich das<br />
Bundesarbeitsgericht mit<br />
der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen<br />
auf über -<br />
tarifliche Zulagen auseinandergesetzt.<br />
In dem zu entscheidenden<br />
Sachverhalt stritten die Parteien darüber, ob eine<br />
Tarif entgelterhöhung effektiv an den klagenden Arbeit -<br />
nehmer weitergegeben werden muss oder ob diese von<br />
der beklagten Arbeitgeberin auf eine übertariflich gezahlte<br />
Zulage anrechenbar ist. Das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers<br />
setzte sich aus dem Tarifentgelt sowie einer<br />
übertariflichen Zulage zusammen. Nach einer Tariflohn -<br />
erhöhung rechnete die Arbeitgeberin diese bei dem<br />
Arbeitnehmer in voller Höhe auf die bisher gezahlte<br />
übertarifliche Zulage an.<br />
Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts war die seitens<br />
der Arbeitgeberin vorgenommene Anrechnung der<br />
Tariflohnerhöhung individual- und kollektivrechtlich zulässig.<br />
Es betont, dass nach seiner Rechtsprechung die<br />
Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Gehaltsbestandteile<br />
individualrechtlich möglich sei, sofern dem<br />
Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbständiger Entgelt -<br />
bestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt<br />
worden ist. Die Zumutbarkeit der Anrechnung ergebe sich<br />
für den Arbeitnehmer aus der Tatsache, dass sich die<br />
Gesamtgegenleistung des Arbeitgebers effektiv nicht verringere.<br />
Ein solcher Anrechnungsvorbehalt halte auch einer<br />
Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB stand.<br />
Der Zulässigkeit der Anrechnung stehe auch nicht ein
Tarifrecht Arbeits- und Sozialrecht<br />
in einer Betriebsvereinbarung enthaltenes Verbot der<br />
Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche<br />
Zulagen entgegen, da die Betriebsparteien wegen des<br />
Tarifvorbehalts in § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG keine<br />
Regelungen über die Weitergabe von Tariferhöhungen<br />
treffen können. Sie seien jedoch nicht gehindert zu regeln,<br />
ob und inwieweit Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen<br />
angerechnet werden können, solange die den<br />
Anspruch auf die übertarifliche Zulage begründende<br />
Betriebsvereinbarung nicht ihrerseits gegen § 77 Abs. 3<br />
Satz 1 BetrVG verstoße. Dies sei dann der Fall, wenn sich<br />
die Betriebsvereinbarung in der Aufstockung der Tariflöhne<br />
erschöpfe, z. B. indem sie ausdrücklich vorgibt, dass<br />
die Tariferhöhung „auf das Effektivgehalt“ erfolge. Wenn<br />
die Betriebsparteien lediglich die übertariflichen Lohn -<br />
bestandteile hätten regeln wollen, hätte es nahe gelegen,<br />
die Betriebsvereinbarung auf die übertariflichen Zulagen<br />
zu beschränken und nicht die Steigerung des Effektiv -<br />
gehalts vorzusehen.<br />
Der Kläger konnte sich vorliegend auch nicht auf eine<br />
betriebliche Übung berufen, nach der Tariferhöhungen<br />
stets bezogen auf das Effektivgehalt weitergegeben<br />
werden. Eine betriebliche Übung setzt voraus, dass der<br />
Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung<br />
bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers schließen<br />
kann, ihm solle eine Leistung oder Vergünstigung auf<br />
Dauer gewährt werden. Nach der Rechtsprechung des<br />
Bundesarbeitsgerichts ist dabei maßgeblich, wie der<br />
Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu<br />
und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitum -<br />
stände verstehen darf. Der Arbeitnehmer kann trotz<br />
wiederholt gezahlter Leistungen dann nicht von einer<br />
dauerhaft gewährten Leistung ausgehen, wenn der Arbeitgeber<br />
diese erkennbar aufgrund einer anderen und sei es<br />
auch einer tatsächlichen nicht bestehenden Rechtspflicht<br />
hat erbringen wollen. Vorliegend nahm die Beklagte auch<br />
für den Kläger erkennbar die Weitergabe der Tariferhöhungen<br />
in Erfüllung ihrer vermeintlichen Verpflichtung aus der<br />
Betriebsvereinbarung vor, so dass sich der Kläger nicht auf<br />
eine betriebliche Übung berufen konnte.<br />
Um im Zusammenhang mit vermeintlichen Ansprüchen<br />
aus einer betrieblichen Übung bestehenden Beweisschwierigkeiten<br />
zu entgehen, empfehlen wir dringend, spätestens<br />
gleichzeitig mit der Auszahlung von übertariflichen Zulagen<br />
einen entsprechenden Vorbehalt schriftlich zu formulieren<br />
und den Arbeitnehmer unter Hinzuziehung eines Zeugen<br />
bzw. Quittierung der Aushändigung des Schriftstücks dieses<br />
zu übergeben. ■<br />
Service Ihres Verbandes<br />
Auf Wunsch erhalten Sie Ehrenurkunden für langjährige<br />
Mitarbeiter Ihres Betriebes. Dieser Service ist für<br />
unsere Mitglieder kostenlos.<br />
Fordern Sie die Urkunden bei der Geschäftsstelle<br />
(Frau Wagner, Durchwahl: 07 61 / 7 03 02 - 21) an.<br />
Die Mindestlöhne des<br />
Gesamtarbeitsvertrages<br />
(GAV) für das Schweizerische<br />
Isoliergewerbe wurden<br />
zum 1. Juni 2007<br />
geändert. Die neuen Mindestlöhne<br />
können Sie im<br />
Internet abrufen unter:<br />
www.seco.admin.ch/<br />
themen/00385/00420/<br />
00430/01441/index.html?<br />
lang=de, dort unter: „Ände-<br />
rungen 10. Mai 2007“. ■<br />
Am 25.05.2007 hat der<br />
Deutsche Bundestag das<br />
Gesetz zum Schutz vor den<br />
Gefahren des Passiv-Rauchens<br />
verabschiedet. Vorbehaltlich<br />
der Zustimmung<br />
des Bundesrates gilt ab<br />
dem 01.09.2007 grund -<br />
sätzlich ein Rauchverbot in<br />
allen Einrichtungen des<br />
Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln,<br />
Taxen und auf<br />
Neue Mindestlöhne<br />
in der Schweiz für<br />
das Isoliergewerbe<br />
Arbeitsschutz –<br />
Bundestag<br />
beschließt<br />
Nichtraucher -<br />
schutzgesetz<br />
ArSo<br />
Bahnhöfen. Das Rauchen ist dann in diesen Verkehrsmittel<br />
bzw. diesen Gebäuden nur noch in abgetrennten Räumen<br />
erlaubt. Durch das Gesetz wird ebenfalls der Jugendschutz<br />
verschärft. Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen nur<br />
noch an über 18-Jährige verkauft werden.<br />
Auch die Arbeitsstättenverordnung wird durch das<br />
Gesetz geändert. Nach § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung<br />
wird folgender neuer Satz angefügt:<br />
„Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines<br />
oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes<br />
Rauchverbot zu erlassen.“<br />
Damit soll laut der Gesetzesbegründung zum Ausdruck<br />
gebracht werden, dass insbesondere ein allgemeines Rauchverbot<br />
für den gesamten Betrieb oder ein auf einzelne Bereiche<br />
der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot geeignete<br />
Maßnahmen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zum<br />
Schutz der Nichtraucher und deren Gesundheit sind. ■<br />
Podzun<br />
Buch-<br />
Der Unfallsachbearbeiter<br />
- mit Erläuterungen zum SGB VII und SGB IX - tipp<br />
Arbeitsunfälle - Wegeunfälle - Berufskrankheiten -<br />
Versicherungsschutz - Leistungen - Verfahren<br />
Von Assessor Jürgen Nehls, Geschäftsführer der<br />
Bezirksverwaltung Erfurt der Holz-Berufsgenossenschaft i.R., Dr. jur.<br />
Albert R. Platz, Hauptgeschäftsführer der Süddeutschen Berufsgenossenschaft<br />
Metall Süd, Mainz, und Dr. jur. Wolfgang Römer, Stellvertretender<br />
Hauptgeschäftsführer der Norddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft,<br />
Hannover.<br />
3., völlig neu bearbeitete Auflage 2006. Loseblattwerk einschließlich der<br />
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Baufachblatt 7-8/2007 2
Technik,<br />
Umwelt,<br />
Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
7-8<br />
Neue DIN V 4108-4 Wärmeschutz und Energie-<br />
Technik<br />
Erhöhung der LKW-Maut ab 1. September 2007 1<br />
Arbeitsschutz – Inkrafttreten der REACH-Verordnung<br />
am 01.06.2007 2<br />
Abrechnung von Leibungen nach VOB/C 3<br />
Einsparung<br />
2007<br />
in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und<br />
feuchteschutztechnische Bemessungswerte 4<br />
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<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong><br />
Tel.<br />
0761/70302 - 27<br />
Baufachblatt<br />
Fachbeilage Technik, Umwelt, Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />
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1 Baufachblatt 7-8/2007<br />
Technik<br />
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Der durchschnittliche<br />
Mautsatz wird zum 1. September<br />
2007 um 1,1<br />
Cent/km auf 13,5 Cent/km<br />
erhöht.<br />
Technik<br />
Erhöhung der<br />
LKW-Maut ab<br />
1. September 2007<br />
Der Bundesrat hat mit<br />
Entscheidung vom 8.Juni<br />
2007 das Gesetz zur<br />
„Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher<br />
und autobahnmautrechtlicherVorschriften“<br />
beschlossen. Mit dem Gesetz wird die<br />
Kraftfahrzeugsteuer für in Deutschland zugelassene LKW<br />
auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau gesenkt.<br />
Der Bund unterstützt gleichzeitig das deutsche Transportgewerbe<br />
mit einem Innovationsprogramm mit einem<br />
Volumen von 100 Mio. € bei der Anschaffung besonders<br />
emissionsarmer Nutzfahrzeuge. Dabei können Unternehmen<br />
zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem einmaligen<br />
Direktzuschuss wählen. Nach Aussage des<br />
BMVBS werden die deutschen Spediteure mit der Absenkung<br />
der Kfz-Steuer auf das in Europa mögliche Mindestmaß<br />
und dem Innovationsprogramm um insgesamt<br />
250 Mio. € entlastet.<br />
Die mit der Kfz-Steuer-Reduzierung verbundenen Einnahmeausfälle<br />
werden durch eine Erhöhung der Lkw-Maut<br />
ausgeglichen. Das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge<br />
(ABMG) ist dazu entsprechend angepasst worden.<br />
Der durchschnittliche Mautsatz wird um 1,1 Cent/km auf<br />
13,5 Cent/km erhöht. Die Erhöhung erfolgt nach entsprechender<br />
technischer Anpassung im Mautsystem voraussichtlich<br />
zum 1. September 2007. Damit ergeben sich zu<br />
diesem Zeitpunkt folgende Mautsätze:<br />
Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen<br />
mit bis zu drei Achsen:<br />
0,10 € in der Kategorie A,<br />
0,12 € in der Kategorie B,<br />
0,145 € in der Kategorie C.<br />
Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen<br />
mit vier oder mehr Achsen:<br />
0,11 € in der Kategorie A,<br />
0,13 € in der Kategorie B,<br />
0,155 € in der Kategorie C.<br />
Ab dem 1. Oktober 2008 beläuft sich die Anhebung des<br />
durchschnittlichen Mautsatzes auf nur 0,65 Cent/km, da die<br />
Förderung von EURO V-Fahrzeugen zu diesem Zeitpunkt<br />
ausläuft und somit insoweit eine Gegenfinanzierung nicht<br />
mehr erforderlich ist.<br />
Die Bundesregierung beabsichtigt aber, die Förderung<br />
von Euro VI-Fahrzeugen mit entsprechender Anhebung der<br />
Mautsätze zur Gegenfinanzierung wieder in das Förderprogramm<br />
aufzunehmen, sobald diese Schadstoffklasse definiert<br />
ist. ■
Arbeitsschutz –<br />
Inkrafttreten der<br />
REACH-Verordnung<br />
am 01.06.2007<br />
Am 01.06.2007 tritt die Verordnung<br />
(EG) Nr.<br />
1907/2006 des Europäischen<br />
Parlamentes und<br />
des Rates zur Registrierung,<br />
Bewertung, Zulassung<br />
und Beschränkung<br />
chemischer Stoffe<br />
(REACH) in Kraft. Die 851<br />
Seiten umfassende Verordnung<br />
verpflichtet die Hersteller<br />
und Importeure von<br />
Chemikalien dazu, die Verantwortung für den sicheren<br />
Umgang mit ihren Stoffen zu übernehmen. Doch auch die<br />
Akteure im weiteren Verlauf der Lieferkette von Chemikalien<br />
sind von dieser Europäischen Verordnung erfasst; so<br />
ergeben sich auch für die Verwender von Chemikalien<br />
bestimmte Verpflichtungen aus der REACH-Verordnung.<br />
Hintergrund<br />
Nach dem Willen des Europäischen Gesetzgebers sollen<br />
Chemikalien generell so hergestellt und angewendet werden,<br />
dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt<br />
möglichst gering bleiben. Ansatzpunkt für die am<br />
01.06.2007 in Kraft tretende Verordnung ist die Tatsache,<br />
dass für rund 95 % der Chemikalien, die derzeit auf dem<br />
Markt erhältlich sind, keine ausreichenden Daten vorliegen,<br />
um Aussagen zu ihren Auswirkungen auf Mensch und Natur<br />
zu machen. Durch die Verordnung sollen die Hersteller und<br />
Importeure von Chemikalien die Verantwortung für den<br />
sicheren Umgang mit ihren Stoffen übernehmen.<br />
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation<br />
of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung<br />
von Chemikalien). Mit dieser neuen Gesetzgebung soll das<br />
Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht werden.<br />
Gleichzeitig soll aber auch der Wissenstand über die<br />
Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien<br />
ausgehen können.<br />
Bislang müssen nur 4000 sogenannte Neustoffe (d.h.<br />
chemische Stoffe, die nach 1981 erstmals auf den Markt<br />
gekommen sind) auf etwaige Risiken für die menschliche<br />
Gesundheit geprüft und beurteilt werden; nicht jedoch die<br />
100.000 sog. Altstoffe (chemische Stoffe, die vor 1981<br />
bereits auf dem Markt waren). Nach der Verordnung dürfen<br />
künftig nur noch chemische Stoffe in den Verkehr gebracht<br />
werden, zu denen ein ausreichender Datensatz zu den Stoffeigenschaften<br />
(physikalische Eigenschaften, Giftigkeit,<br />
Verhalten in der Umwelt, etc.) vorliegt. Das bedeutet, dass<br />
der Hersteller bzw. Importeur selbst für den sicheren<br />
Umgang mit seinen chemischen Stoffen verantwortlich ist.<br />
Er muss die zur Bewertung notwendigen Daten sammeln<br />
und sie entlang der Wertschöpfungskette weiterreichen.<br />
Von REACH werden alle chemischen Stoffe erfasst, die<br />
mindestens in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr in der EU<br />
produziert oder in die EU importiert werden. Diese müssen<br />
künftig bei der neu zu gründenden Europäischen Chemikalien-Agentur<br />
in Helsinki registriert werden. Dabei gilt: Je<br />
größer die Menge ist, die in den Verkehr gebracht wird,<br />
desto mehr Stoffeigenschaften (vor allem in der Wirkung auf<br />
Mensch und Umwelt) müssen ermittelt werden.<br />
Technik<br />
Pflichten für Anwender<br />
Hauptadressat der REACH-Verordnung sind die Hersteller<br />
bzw. Importeure von chemischen Stoffen, die diese Stoffe<br />
nun untersuchen und registrieren lassen müssen. Aber<br />
auch für die gewerblichen Anwender von chemischen Stoffen,<br />
wie die Betriebe der <strong>Bauwirtschaft</strong> ergeben sich aus<br />
der neuen Verordnung Verpflichtungen. Ein Anwender ist<br />
nach der Verordnung eine „natürliche oder juristische Person<br />
mit Sitz in Europa, die im Rahmen ihrer industriellen<br />
oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in<br />
Zubereitung verwendet...“(Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung).<br />
Zu den Anwendern im Sinne der Verordnung gehören<br />
daher gewerbliche Nutzer von z.B. Farben, Klebstoffen,<br />
aber auch Handwerker, Baubetriebe, Reinigungsbetriebe,<br />
etc.. Ausgenommen von REACH werden nur private Verbraucher<br />
und die reinen Händler.<br />
Die REACH-Verordnung normiert, dass sog. Anwender<br />
dafür verantwortlich sind, dass<br />
1. die empfohlenen Risiko-Minderungsmaßnahmen an -<br />
gewendet werden,<br />
2. Informationen an Lieferanten und Kunden weitergeleitet<br />
werden,<br />
3. ein Stoffsicherheitsbericht ausgearbeitet wird,<br />
soweit dieser notwendig ist.<br />
Hierzu im Einzelnen wie folgt:<br />
1. Anwendung von Risiko-Minderungsmaßnahmen<br />
Die Verordnung normiert für Anwender als wesentliche<br />
Pflicht, dass diese mit den chemischen Stoffen oder Zubereitungen<br />
so umgehen, dass von diesen kein Risiko ausgeht.<br />
Zu diesem Zweck sind die Hersteller bzw. Lieferanten<br />
künftig verpflichtet, bei dem Verkauf von als gefährlich<br />
angesehenen Stoffen ein sog. Sicherheits-Datenblatt mitzuliefern.<br />
In diesem Sicherheits-Datenblatt wird beschrieben,<br />
wie mit dem Stoff umzugehen ist, welche Erste-Hilfe-<br />
Maßnahmen angebracht sind und wie der chemische Stoff<br />
entsorgt werden muss.<br />
Der im Sicherheits-Datenblatt beschriebene sichere<br />
Umgang mit dem chemischen Stoff bezieht sich auf<br />
bestimmte Verwendungen, die im Einzelnen aufgelistet<br />
sein müssen. Prinzipiell dürfen die Stoffe nur in den Bereichen<br />
verwendet werden, die von dem Hersteller bzw. Lieferanten<br />
in dem Sicherheits-Datenblatt als Verwendung<br />
angegeben sind. Der Anwender ist verpflichtet, festzustellen,<br />
ob die von ihm geplante Verwendung in dem Sicherheits-Datenblatt<br />
angegeben ist.<br />
2. Informationspflicht gegenüber Lieferanten und<br />
Kunden<br />
Neben der Anwendung geeigneter Risiko-Minderungsmaßnahmen<br />
ist die Informationspflicht die bedeutendste<br />
Aufgabe für den Anwender nach der REACH-Verordnung.<br />
Diese Informationspflicht besteht einerseits gegenüber den<br />
Kunden und in bestimmten Fällen auch gegenüber den Lieferanten<br />
der Stoffe.<br />
Alle Informationen zum sicheren Umgang mit dem Stoff,<br />
die sich auf dem vom Lieferanten mitgelieferten Sicherheits-Datenblatt<br />
befinden, müssen an die Kunden weitergegeben<br />
werden. Auch für Stoffe, die kein Sicherheits-<br />
Datenblatt benötigen, müssen auf Wunsch des Kunden<br />
zumindest Informationen für einen sicheren Umgang bereitgestellt<br />
werden.<br />
Baufachblatt 7-8/2007 2
Technik<br />
3. Ausarbeitung eines Stoffsicherheitsberichtes<br />
Ein sog. Stoffsicherheitsbericht ist von einem Anwender<br />
grundsätzlich nicht zu erarbeiten. Nur für den Fall, dass ein<br />
Betrieb als Anwender einen Stoff in einer Weise verwenden<br />
möchte, die nicht in dem Sicherheits-Datenblatt aufgeführt<br />
ist, muss der anwendende Betrieb aktiv werden. Zunächst<br />
hat der Betrieb die Möglichkeit, dem Hersteller die von ihm<br />
geplante Verwendung des chemischen Stoffs mitzuteilen,<br />
so dass der Hersteller bzw. Lieferant diese zusätzliche Verwendung<br />
in das Sicherheits-Datenblatt aufnimmt. Nur für<br />
den Fall, dass der Hersteller bzw. Lieferant dies ablehnt, ist<br />
der anwendende Betrieb nach der REACH-Verordnung verpflichtet,<br />
einen Stoffsicherheitsbericht zu erstellen. Dies<br />
kann aber regelmäßig dann vermieden werden, wenn das<br />
Sicherheits-Datenblatt der verwendeten Chemikalien<br />
immer die Verwendung beinhaltet, die durch den Betrieb<br />
beabsichtigt ist.<br />
Übergangsregelungen<br />
Die Untersuchung und Registrierung der rund 100.000 chemischen<br />
Altstoffe, die zur Zeit auf dem Markt sind, wird<br />
nach einer Übergangsregelung, gestuft nach Gefährlichkeit<br />
im Zeitraum von 01.06.2007 - 01.06.2018 vorgenommen.<br />
Ab dem 01.06.2007 wird sich für die Betriebe der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
als Anwender von chemischen Stoffen vorerst<br />
nichts ändern und das bislang geltende Chemikaliengesetz<br />
wird für die nächsten 12 Monate übergangsweise weiter<br />
gelten. Ab 01.06.2007 müssen vorerst nur die Hersteller<br />
bzw. Importeure von chemischen Stoffen aktiv werden und<br />
die von ihnen hergestellten bzw. vertriebenen Stoffe untersuchen<br />
und registrieren lassen. Die Registrierung der Stoffe<br />
für die Hersteller bzw. Importeure beginnt mit der Phase<br />
der sog. Vorregistrierung am 01.06.2008 und soll bis zum<br />
01.01.2009 abgeschlossen sein.<br />
Für unsere Mitgliedsbetriebe bedeutet dies, dass derzeit<br />
regelmäßig noch keine Sicherheits-Datenblätter zu den verwendeten<br />
Chemikalien vorhanden sein werden. Wir<br />
machen jedoch darauf aufmerksam, dass in Zukunft nur<br />
noch solche chemischen Stoffe verwendet werden sollten,<br />
deren beabsichtigte Verwendung in dem Sicherheits-<br />
Datenblatt aufgelistet ist.<br />
Umfassende Informationen zum Thema REACH einschließlich<br />
der 851 Seiten umfassenden Verordnung sind im<br />
Internet u.a. zu finden unter www.reach-helpdesk.de. ■<br />
Abrechnung<br />
von Leibungen<br />
nach VOB/C<br />
In der VOB 2006 sind die<br />
allgemeinen Technischen<br />
Vertragsbedingungen für<br />
Bauleistungen (ATV)<br />
DIN 18 340 – Trockenbauarbeiten<br />
DIN 18 345 – Wärmedämm-Verbundsysteme<br />
und<br />
DIN 18 350 – Putz- und<br />
Stuckarbeiten<br />
redaktionell überarbeitet<br />
worden. Bei redaktionellen Überarbeitungen wird die jeweilige<br />
ATV dem Stand der aktuellen Ausführungsnormen<br />
angepasst, ggfs. werden Formulierungen verbessert.<br />
Änderungen, die sich auf die Abrechnung auswirken, wer-<br />
3 Baufachblatt 7-8/2007<br />
den in der Regel nicht vorgenommen. Dies trifft auch für die<br />
o.g. ATV´en zu. Da Regelungen zum Aufmaß von Leibungen<br />
immer wieder angefragt werden, stellen wir diese erneut<br />
zusammen:<br />
Leibungsabrechnung nach der ATV DIN 18340 –<br />
Trockenbauarbeiten<br />
vorgesehene Abrechnungseinheiten<br />
Die DIN schlägt zwei unterschiedliche Abrechnungs -<br />
einheiten in Abhängigkeit von der Leibungstiefe vor:<br />
– Leibungsbekleidung mit einer Tiefe bis 1 m sollen mit<br />
dem Längemaß (m) abgerechnet werden (Abschnitt<br />
0.5.2)<br />
– Leibungsbekleidung mit einer Tiefe über 1 m sollen mit<br />
Flächenmaß (qm) abgerechnet werden (Abschnitt<br />
0.5.1).<br />
Zuordnung zu den Besonderen Leistungen<br />
Nach Abschnitt 4.2.29 ist das Herstellen von Leibungen<br />
eine Besondere Leistung. Für die Herstellung von Leibungen<br />
besteht somit ein Vergütungsanspruch. Wenn<br />
die Vergütung von Leibungen im LV nicht geregelt ist, ist<br />
der Vergütungsanspruch nachträglich anzumelden.<br />
Abrechnung von Leibungen<br />
Nach Abschnitt 5.1.7 werden Leibungen grundsätzlich<br />
gesondert gerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob<br />
sich die Leibung in einer übermessenen oder abgezogenen<br />
Öffnung befindet.<br />
Wandaussparungen werden ab einer Einzelgröße von<br />
2,5 qm abgezogen (Abschnitt 5.2.1.1).<br />
Leibungsabrechnung nach DIN 18345 – Wärmedämm-<br />
Verbundssysteme<br />
Vorgesehene Abrechnungseinheiten<br />
Im Wärmedämm-Verbundsystem behandelte Leibungen<br />
sollen mit dem Längenmaß (m), getrennt nach Bauart<br />
und Maßen ausgeschrieben werden (Abschnitt<br />
0.5.2).<br />
Abrechnung von Leibungen<br />
Nach Abschnitt 5.1.5 werden Leibungen grundsätzlich<br />
gesondert gerechnet. Ob die zugehörige Öffnung abgezogen<br />
oder übermessen wird, spielt keine Rolle. Beim<br />
Aufmaß der Leibung werden Unterbrechungen unter 1 m<br />
Einzellänge übermessen.<br />
Leibungsberechnung nach DIN 18350 – Putz- und<br />
Stuckarbeiten<br />
Vorgesehene Abrechnungseinheiten<br />
Geputzte Leibungen sollen getrennt nach Bauart und<br />
Maßen nach dem Längenmaß (m) ausgeschrieben und<br />
abgerechnet werden (Abschnitt 0.5.2).<br />
Abrechnung von Leibungen<br />
Die Neufassung der ATV DIN 18350 regelt wieder ausdrücklich,<br />
dass Leibungen grundsätzlich gesondert<br />
gerechnet werden (Abschnitt 5.1.7). Beim Aufmaß sind<br />
Unterbrechungen der Leibung über 1 m Einzellänge<br />
abzuziehen (Abschnitt 5.2.2).<br />
Zusammenfassung<br />
Nach allen drei ATV´en sollen die Leibungen nach Längenmaß<br />
ausgeschrieben und abgerechnet werden. Einzige<br />
Ausnahme sind Leibungen mit einer Tiefe von über 1 m bei<br />
den Trockenbauarbeiten.<br />
Leibungen sind grundsätzlich gesondert zu berechnen.
Ob sie sich in einer übermessenen oder abgezogenen Öffnung<br />
befinden, spielt dabei keine Rolle. ■<br />
Die DIN V4108-4 Wärme-<br />
Neue DIN V 4108-4 schutz und Energie-Ein -<br />
Wärmeschutz und sparung in Gebäuden –<br />
Energie-Einsparung Teil 4: Wärme- und feuch-<br />
in Gebäuden – teschutztechnische<br />
Teil 4: Wärme- und Bemessungswerte ist im<br />
Juni 2007 neu erschienen.<br />
feuchteschutz-<br />
Die Norm ist erhältlich über<br />
technische<br />
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Bemessungswerte 10772 Berlin, www.beuth.de,<br />
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zzgl. Versandkosten.<br />
Gegenüber der Ausgabe 2004 wurden die folgenden<br />
Punkte geändert:<br />
Festlegung der Bemessungswerte für werkmäßig hergestellte<br />
Wärmedämmstoffe, Fenster und Verglasungen und<br />
Mauerwerk nach der aus der aktualisierten Europäischen<br />
Norm abgeleiteten Deutschen Norm;<br />
Aktualisierung der Tabellen 1, 2, 4 und 9;<br />
Überarbeitung des Abschnitts 5 mit Aufnahme von<br />
Bemessungswerten für Mehrscheiben-Isolierglas und<br />
Vorhangfassaden;<br />
Überarbeitung des Abschnitts 6 mit Aufnahme von<br />
Bemessungswerten für Dachlichtbänder;<br />
Aufnahme von Bemessungswerten für Tore in Abschnitt 7;<br />
Aufnahme des zusätzlichen Abschnitts 8 zur Berechnung<br />
von Dämmstoffdicken bei Rohrleitungen;<br />
Umfangreiche Service-Leistungen für<br />
Verbandsmitglieder im Internet<br />
Technik<br />
Überarbeitung des Anhangs A;<br />
Aufnahme des neuen Anhangs C für Zuschlagswerte für<br />
Polyurethan-Hartschaum-Dämmstoffe nach DIN EN<br />
13165. ■<br />
Francois Colling<br />
Buch-<br />
HoB.Ex<br />
tipp<br />
Bemessung im Holzbau nach DIN 1052<br />
HoB.Ex 2.0 ist eine Statik-Software für die Bemessung<br />
von Holzbauteilen nach der neuen DIN 1052.<br />
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oder höher (läuft nicht unter Windows NT); 400 MB freier Festplattenspeicher.<br />
Microsoft Framework wird auf CD mitgeliefert.<br />
599,– € Vollversion 2.0, 249,– € Update der Version 1.0<br />
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Holzrahmenbau-Details, Version 2007<br />
CAD-Dateien für Planung und Konstruktion<br />
2007. CD-ROM<br />
Preis: 75,– €<br />
ISBN 978-3-87104-160-0<br />
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oder Tarifverträge stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung.<br />
Mitglieder benötigen für den Zugang zum geschlossenen Bereich eine Zugangsberechtigung.<br />
Die hierfür erforderliche einmalige Registrierung erfolgt auf der Internet-Homepage durch Klicken auf<br />
den Button „Mitglieder-Bereich“ und nachfolgend auf „Neuanmeldung“. Die für Neu anmeldungen notwendige<br />
Mitgliedsnummer kann telefonisch unter 0761/70302-43 oder per E-Mail unter<br />
info@bausuedbaden.de abgerufen werden.<br />
Baufachblatt 7-8/2007 4
BAUWIRTSCHAFT<br />
SÜDBADEN<br />
Fit für Ihre Zukunft<br />
Lehrgang<br />
Baufachblatt 7-8/2007<br />
Baufachblatt, Postfach 1 43, 79001 Freiburg,<br />
Post-Vertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 5327<br />
Thema: „Betriebswirt HWK – Fachrichtung Bau“<br />
Mit diesem Lehrgang werden Ihnen betriebswirtschaftliches Know-how, ein kooperativer Führungsstil<br />
und geschickte Verhandlungstaktiken gewerkspezifisch vermittelt. Fachspezialisten aus der Wirtschaft<br />
erklären Ihnen praxisnah in vier Modulen betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche, personalwirtschaftliche<br />
und rechtliche Fachbegriffe und Zusammenhänge. Die Abschlussqualifikation wird mit der<br />
anerkannten Prüfung vor der Handwerkskammer erworben.<br />
Zielgruppe: Betriebsinhaber, leitende Angestellte und mitarbeitende Ehefrauen<br />
Inhalt: Das bundesweit anerkannte Konzept besteht aus 24 Zwei-Tagesseminaren,<br />
die in 2-wöchigem Rhythmus abgehalten werden.<br />
Kosten: voraussichtlich 3.300,– €<br />
Lehrgangsbeginn:<br />
Oktober 2007<br />
Ort: Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />
Ausbildungszentrum Bühl<br />
Siemensstraße 4, 77815 Bühl<br />
und<br />
Haus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
Holbeinstraße 16, 79100 Freiburg<br />
Anmeldeschluss:<br />
August 2007<br />
Dieser Lehrgang wird mit 5/750 Punkten<br />
im Rahmen der Kampagne Meisterhaft anerkannt.<br />
Berufsförderungswerk<br />
der Südbadischen<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />
Information Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH,<br />
und Anmeldung: Frau Griesinger, Tel. 0761/70302-43, kgriesinger@bausuedbaden.de<br />
förderfähig nach<br />
Meister-BAföG !