FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden

FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden

23.10.2012 Aufrufe

Verband der Bauwirtschaft Südbaden e.V. Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e.V. Fachverband Ausbau und Fassade Baden e.V. Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH BAU FACHBLATT Organ der Bauwirtschaft Südbaden 7-8/2007 E 5327 Südbadische Bauwirtschaft: Abgebremstes Wachstum im Jahr 2007 Lohn- und Gehaltstarif - verhandlungen 2007 – Einigung in Sicht 100-jähriges Jubiläum und Verbandstag des Verbandes der Bau - wirtschaft Südbaden ISSN 0343-1444 BAUWIRTSCHAFT SUDBADEN

Verband<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />

Badischer<br />

Zimmerer- und<br />

Holzbauverband e.V.<br />

Fachverband<br />

Ausbau und<br />

Fassade<br />

Baden e.V.<br />

Berufsförderungswerk<br />

der<br />

Südbadischen<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />

BAU<br />

<strong>FACHBLATT</strong><br />

Organ<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

7-8/2007<br />

E 5327<br />

Südbadische<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />

Abgebremstes<br />

Wachstum<br />

im Jahr 2007<br />

Lohn- und<br />

Gehaltstarif -<br />

verhandlungen<br />

2007 –<br />

Einigung<br />

in Sicht<br />

100-jähriges<br />

Jubiläum und<br />

Verbandstag<br />

des Verbandes<br />

der Bau -<br />

wirtschaft<br />

<strong>Südbaden</strong><br />

ISSN 0343-1444<br />

BAUWIRTSCHAFT<br />

SUDBADEN


Wo ein Homemanagement<br />

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2 Baufachblatt 7-8/2007


Inhalt Fachbeilagen<br />

Aktuelle<br />

Themen<br />

7-8<br />

Brennpunkt<br />

Südbadische <strong>Bauwirtschaft</strong>: Abgebremstes Wachstum<br />

im Jahr 2007 4<br />

Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

2007<br />

Bauvorhaben im Ausland 5<br />

Aus den Verbänden<br />

Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V.:<br />

100jähriges Jubiläum und Verbandstag am<br />

22. Juni 2007 in Freiburg 5<br />

Personen 9<br />

Nachruf 9<br />

Termine 9<br />

Impressum<br />

7-8/2007, 38. Jahrgang<br />

Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstr. 16,<br />

79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

Verantwortlich: Michael Hafner, Verbandsdirektor<br />

Redaktion: Gregor Gierden<br />

Anzeigenverwaltung: Petra Schramm, Telefon (07 61) 7 03 02 - 41<br />

E-Mail: pschramm@bausuedbaden.de. Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 10 vom 1. 1. 2006<br />

Bezugspreis: Abonnement 45,– € jährlich inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten in der<br />

Bundesrepublik Deutschland, für Verbandsmitglieder mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten<br />

Herstellung: Meisterdruck GmbH, Kreuzmattenstraße 13, 79276 Reute<br />

Erscheinungsweise: 10 x im Jahr<br />

Betriebswirtschaft,<br />

Recht,<br />

EDV und<br />

Steuern<br />

Betriebswirtschaft<br />

Zahlungsmoral in der <strong>Bauwirtschaft</strong>: Zahlungsverhalten<br />

der öffentlichen Kunden verschlechtert 1<br />

Gewinnfaktor Organisation: Gesundheitsschäden<br />

und Unfälle vermeiden 2<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Verzugszinsen nach BGB und VOB 3<br />

Förderprogramme online 3<br />

Steuern 4<br />

Tarif-,<br />

ArbeitsundSozialrecht<br />

Tarifrecht<br />

Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2007 –<br />

Einigung in Sicht 1<br />

Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche<br />

Zulagen 1<br />

Neue Mindestlöhne in der Schweiz für das<br />

Isoliergewerbe 2<br />

Arbeits- und Sozialrecht 2<br />

Technik,<br />

Umwelt,<br />

Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

Technik<br />

Erhöhung der LKW-Maut ab 1. September 2007 1<br />

Arbeitsschutz – Inkrafttreten der REACH-Verordnung<br />

am 01.06.2007 2<br />

Abrechnung von Leibungen nach VOB/C 3<br />

Neue DIN V 4108-4 Wärmeschutz und Energie-<br />

Einsparung in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und<br />

feuchteschutztechnische Bemessungswerte 4<br />

Baufachblatt 7-8/2007 3


Brennpunkt<br />

Südbadische<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />

Abgebremstes<br />

Wachstum<br />

im Jahr 2007<br />

Wirtschaftsbau floriert –<br />

Rückgang im Wohnungsbau<br />

Die Geschäftslage in der<br />

südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

hat sich im Mai 2007<br />

im Vergleich zum Vorjahr<br />

etwas abgekühlt, im Verhältnis<br />

zum Vorquartal ist<br />

sie stabil. Dies ergab eine<br />

Umfrage des Verbandes<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> unter seinen Mitgliedsbetrieben<br />

im Mai 2007.<br />

Rückläufig ist die Nachfrage insbesondere im Wohnungsbau<br />

– hier belasten die ausfallenden Vorzieheffekte<br />

aufgrund der Abschaffung der Eigenheimzulage und der<br />

Mehrwertsteuererhöhung den Auftragseingang. Im ersten<br />

Quartal dieses Jahres hat sich die Anzahl der Baugenehmigungen<br />

im Wohnungsbau in <strong>Südbaden</strong> um 53 % (cbm<br />

umbauter Raum) verringert. Die Auftragsbestände werden<br />

von zwei Dritteln der Firmen als zu klein bewertet. Der<br />

Schwerpunkt der Bautätigkeit verlagert sich zunehmend<br />

hin zur Sanierung und Modernisierung von Altbauten.<br />

Trotz einer leichten Verbesserung ist die Geschäftslage im<br />

öffentlichen Hochbau aufgrund der Sparzwänge bei Bund,<br />

Land und Gemeinden weiter unbefriedigend. Dagegen profitiert<br />

der Wirtschaftsbau von der guten gesamtwirtschaftlichen<br />

Lage. Im Bereich des Nichtwohnbaus haben sich die<br />

Baugenehmigungen im ersten Quartal 2007 – so wie im<br />

gesamten Jahr 2006 – um 10 % erhöht (cbm umbauter<br />

Raum).<br />

Nach wie vor relativ günstig stellt sich die Situation im<br />

Tiefbau dar, während der Straßenbau nach gutem Jahresbeginn<br />

rückläufig tendiert.<br />

Für die südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> insgesamt erwartet<br />

das Wirtschaftsforschungsinstitut BAK Basel Economics<br />

im laufenden Jahr ein Wachstum der realen Bruttowertschöpfung<br />

um 1,5 % (Vorjahr: + 2,6 %).<br />

Nach wie vor herrscht am Baumarkt ein harter bis ruinöser<br />

Wettbewerb. Zu kämpfen haben die Mitgliedsbetriebe darüber<br />

hinaus mit der schlechten Zahlungsmoral der Auftraggeber<br />

sowie vielen VOB-Verletzungen.<br />

Die kurzfristigen Erwartungen der südbadischen Bauunternehmen<br />

für die nächsten Monate sind verhalten optimistisch:<br />

14 % der Firmen erwarten eine gute, 76 % eine<br />

befriedigende und 10 % eine schlechte Geschäftsentwicklung.<br />

Nach wie vor herrscht eine hohe Nachfrage nach qualifizierten<br />

Fachkräften: 56 % der Betriebe klagen über einen<br />

Arbeitskräftemangel bei Facharbeitern. Dementsprechend<br />

hat sich die Arbeitslosigkeit in den Bauberufen weiter verringert:<br />

Im Mai 2007 waren im Bereich <strong>Südbaden</strong> 1025<br />

Arbeitslose mit Bauberufen gemeldet, das sind 17 % weniger<br />

als im Vorjahr.<br />

Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> fordert bedarfsgerechte<br />

Ausweitung der öffentlichen Bauinvestitionen<br />

Angesichts deutlich steigender Steuereinnahmen appelliert<br />

der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> eindringlich<br />

an Bund, Land und Gemeinden, ihre Bauinvestitionen<br />

bedarfsgerecht zu erhöhen. Einen gewaltigen Nachholbedarf<br />

gibt es sowohl im Straßen- und Tiefbau als auch im<br />

4 Baufachblatt 7-8/2007<br />

öffentlichen Hochbau; hier wurde die Bautätigkeit aufgrund<br />

von Sparmaßnahmen jahrelang sträflich vernachlässigt.<br />

Dies führt heute dazu, dass das Straßennetz dem Verkehr<br />

nicht mehr gewachsen ist – durch Staus und Verzögerungen<br />

entstehen gewaltige volkswirtschaftliche Verluste. Tatsache<br />

ist, dass in diesem Jahr die Investitionen im Straßenbau<br />

im Bereich des Regierungspräsidiums Freiburg wieder<br />

gekürzt wurden. Hinzu kommt, dass bereits 80 % des Volumens<br />

ausgeschrieben ist, so dass sich im zweiten Halbjahr<br />

ein Auftragsloch anbahnt. Im Bereich des öffentlichen<br />

Hochbaus besteht bei vielen Gebäuden ein dringender<br />

Sanierungsbedarf – zahlreiche Schulgebäude befinden sich<br />

in einem untragbaren Zustand.<br />

Zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts <strong>Südbaden</strong> fordert<br />

der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> die schnellstmögliche Umsetzung<br />

wichtiger Verkehrswegebau-Projekte – hierzu zählen<br />

unter anderem der sechsspurige Ausbau der A 5 zwischen<br />

Baden-Baden und Basel, der Bau der A 98 sowie der Ausbau<br />

der Oberrheinbahn auf vier Gleise. Um die Realisierung der<br />

erforderlichen Investitionen in den Verkehrswegebau zu<br />

sichern, muss eine für alle Fahrzeuge geltende zweckgebundene<br />

Autobahnbenutzungsgebühr geschaffen werden.<br />

Kompetenz und Effizienz der Straßenbauverwaltung<br />

sichern<br />

Vor dem Hintergrund des Kompetenz- und Effizienzverlusts,<br />

welche die Verwaltungsreform sowie Personalabbaumaßnahmen<br />

in der Straßenbauverwaltung verursacht<br />

haben, fordert der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> die Landesregierung<br />

auf, hier wirksame Verbesserungen vorzunehmen.<br />

Derzeit kommt es, bedingt durch Verluste an Fachkompetenz<br />

bei den Regierungspräsidien, bei Bau maßnahmen<br />

zum Teil zu erheblichen Behinderungen und Verzögerungen.<br />

Gleichzeitig schmälert der wegen Personalknappheit<br />

bei den Kreisbehörden notwendige Zukauf von<br />

Dienstleistungen die reinen Bauinvestitionen; hinzu kommt<br />

eine erhebliche Zunahme des Nachtragsvolumens und des<br />

Streits auf den Baustellen. Diese Missstände müssen dringend<br />

beseitigt werden.<br />

Wohneigentum in die Förderung der privaten Altersvorsorge<br />

gleichberechtigt einbeziehen<br />

Als Ausgleich für die ersatzlose Abschaffung der Eigenheimzulage<br />

setzt sich der Verband für die gleichberechtigte<br />

Einbeziehung des privaten Wohneigentums in die Riester-<br />

Förderung der privaten Altersvorsorge ein. Auf diese Weise<br />

können Anreize zur Deckung des Wohnungsbedarfs<br />

geschaffen werden, der insbesondere in den Ballungszentren<br />

weiter besteht.<br />

Die Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft haben<br />

im vergangenen Jahr das „Bau-Riester“-Modell vorgelegt,<br />

das aufbauend auf der geltenden Fördersystematik für<br />

Finanzprodukte der privaten Altersvorsorge die diskriminierungsfreie<br />

Einbindung von Wohneigentum in die geförderte<br />

Altersvorsorge darstellt. Wichtig ist hierbei, dass die vollständige<br />

Übertragbarkeit des geförderten Altersvorsorgekapitals<br />

für den Erwerb von Wohneigentum ebenso wie der<br />

voll umfängliche Einsatz dieser Sparleistung, einschließlich<br />

der Förderbeträge, für die Tilgung eines Hypothekendarlehens<br />

möglich ist. Die Systematik der Förderung der privaten<br />

Altersvorsorge sieht die nachgelagerte Besteuerung<br />

vor, die auch Bestandteil des Verbändevorschlages ist.


Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong> Aus den Verbänden<br />

Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

überfällig<br />

Nach wie vor belasten hohe Lohnnebenkosten aufgrund zu<br />

teurer sozialer Sicherungssysteme die Bauunternehmen.<br />

Daher fordert der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> die<br />

Politik nachdrücklich auf, hier die dringend notwendigen,<br />

grundlegenden Reformen endlich anzugehen. Bei der<br />

gesetzlichen Unfallversicherung muss die Reform so<br />

gestaltet werden, dass sich die unerträgliche Beitragsbelastung<br />

der Betriebe drastisch vermindert. Nur so kann die<br />

Wettbewerbsfähigkeit der deutschen <strong>Bauwirtschaft</strong> angesichts<br />

des durch die EU-Erweiterung steigenden Wettbewerbsdrucks<br />

sichergestellt werden.<br />

Baugenehmigungen im Raum <strong>Südbaden</strong> gegen Vorjahr in % (cbm umbauter Raum)<br />

80%<br />

60%<br />

40%<br />

20%<br />

0%<br />

-20%<br />

-40%<br />

-60%<br />

I/2005 II/2005 III/2005 IV/2005 2005<br />

gesamt<br />

Bauvorhaben<br />

im Ausland<br />

BauWi<br />

I/2006 II/2006 III/2006 IV/2006 2006<br />

gesamt<br />

I/2007<br />

Wohngebäude<br />

Nichtwohngebäude ■<br />

Eine Übersicht über die<br />

Ausschreibungen aus dem<br />

europäischen Wirtschaftsraum<br />

kann der Reihe S des<br />

Amtsblatts der Europäischen<br />

Gemeinschaften<br />

entnommen werden, welche<br />

in Dateiform per CD-<br />

ROM unter der Adresse<br />

Amt für Amtliche Veröffentlichungen<br />

der Europäischen<br />

Gemeinschaften, 2,<br />

rue Mercier, L-2985 Luxembourg, E-mail: helpdesk.offline@opoce.cec.be<br />

bezogen bzw. im Internet über die<br />

Datenbank Tenders Electronic Daily (TED) direkt unter der<br />

Adresse http://ted.eur-op.eu.int. abgerufen werden kann.<br />

Wissenswertes zum Auslandsbau liefern darüber hinaus<br />

folgende Adressen:<br />

1) Information zum Auslandsbau, Länderspezifika sowie die<br />

aktuellen Projektlisten sind in der ZDB-Datenbank Info-<br />

Line archiviert und online unter der Kategorie „Innovative<br />

Geschäftsfelder -> Auslandsbau“ abrufbar. Auskünfte<br />

über den Zugang zur InfoLine erhalten Mitglieder bei der<br />

Verbandsgeschäftsstelle.<br />

2) Ergänzend empfehlen wir für Fragestellungen zum Auslandsbau<br />

das zentrale Informationsportal der deutschen<br />

Außenwirtschaft www.ixpos.de, welches vom Bundesministerium<br />

für Wirtschaft und Arbeit in Kooperation mit den<br />

Organisationen der deutschen Wirtschaft betrieben wird.<br />

3) Die Europäische Kommission stellt die Datenbank Market<br />

Access Database unter http://mkaccdb.eu.int zur<br />

kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Die Market Access<br />

Database unterstützt europäische Exporteure, indem sie<br />

Informationen zu Marktzugangsbedingungen in Nicht-<br />

EU-Ländern, Statistiken und Studien bereitstellt; auch<br />

die Auswahl geeigneter Zielländer sowie die Bewältigung<br />

von Formalitäten wird erleichtert. ■<br />

100-jähriges<br />

Jubiläum und<br />

Verbandstag am<br />

22. Juni 2007<br />

in Freiburg<br />

Verband fordert mehr<br />

öffentliche Bauinvestitionen<br />

und zweckgebundene<br />

PKW-Maut<br />

Verband der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />

Wohneigentum muss<br />

gleichberechtigt in die Förderung der privaten Altersvorsorge<br />

einbezogen werden<br />

Unter dem Motto „100 Jahre Bauen in Baden“ beging der<br />

Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> im Rahmen seines<br />

Verbandstages am 22. Juni 2007 in Freiburg sein 100-jähriges<br />

Jubiläum. Am Festprogramm nahmen neben den Mitgliedern<br />

zahlreiche Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Forschung,<br />

Behörden sowie der Spitzen- und Landesverbände<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> teil.<br />

Präsident Bernd Stephan prangerte die seit Jahren völlig<br />

unzureichende Investitionstätigkeit von Bund, Land und<br />

Gemeinden an und forderte eindringlich eine umfassende<br />

Reform des ausgeuferten Sozialstaats.<br />

Verbandspräsident Bernd Stephan bewertete die konjunkturelle<br />

Entwicklung der südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

als insgesamt positiv. Besorgniserregend sei jedoch der<br />

deutliche Rückgang der Baugenehmigungen im Wohnungsbau<br />

im ersten Quartal 2007. Als Gegenmaßnahme<br />

forderte der Präsident die gleichberechtigte Einbeziehung<br />

des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge.<br />

Im öffentlichen Bau, so Stephan, blieben die Inve-<br />

Baufachblatt 7-8/2007 5


Aus den Verbänden<br />

stitionen nach wie vor weit hinter den Erfordernissen<br />

zurück, mit der Folge, dass die Verkehrsinfrastruktur vielerorts<br />

völlig überlastet sei und zahlreiche wichtige Bauprojekte<br />

gar nicht oder nur erheblich verzögert umgesetzt würden.<br />

Die Einführung einer zweckgebundenen PKW-Maut auf<br />

Autobahnen zur Finanzierung wichtiger Infrastrukturmaßnahmen<br />

sei überfällig.<br />

Im Rahmen des Geschäftsberichts ging Verbandsdirektor<br />

Michael Hafner auf die baukonjunkturelle Lage, die politische<br />

Verbandsarbeit sowie insbesondere die Tarifverhandlungen<br />

im Jahr 2007 ein. Ergänzend stellten die Verbandsmitarbeiter<br />

Gregor Gierden, Cornelia Rupp, Torsten<br />

Spierung, Eric Zimmermann, Steffen Reuter sowie Manuela<br />

Schwörer die Aktivitäten und Neuerungen in den Bereichen<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Arbeits- und Sozialrecht, Wirtschaftsrecht,<br />

Ausbildung, Technik, technische Fort- und<br />

Weiterbildung sowie Nachwuchsmarketing dar.<br />

Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums demonstrierten Ausbildungsmeister<br />

und Lehrlinge des Ausbildungszentrums<br />

Bühl historische Bautechniken und -geräte.<br />

Regularien<br />

Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluss für das Jahr<br />

2006 sowie der Voranschlag für 2007 wurden von der Mitgliederversammlung<br />

einstimmig angenommen. Nach Vorlage<br />

der Prüfergebnisse der Rechnungsprüfer, die keinerlei<br />

Beanstandungen ergeben hatten, wurden Präsidium, Beirat<br />

und Geschäftsführung entlastet. Als Rechnungsprüfer wurden<br />

Dipl.-Ing. (FH) Horst Gerber aus Denzlingen und Dipl.-<br />

Betriebswirt Wolfgang Ihle aus Waldkirch wiedergewählt.<br />

Vortragsveranstaltung<br />

Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen vom Institut für Volkswirt-<br />

Oberbürgermeister Dieter<br />

Salomon gratulierte im<br />

Namen der Stadt Freiburg<br />

zum Verbandsjubiläum.<br />

6 Baufachblatt 7-8/2007<br />

Gundolf Fleischer, MdL,<br />

Staatssekretär im Finanz -<br />

ministerium Baden-Württemberg,<br />

überbrachte die<br />

Grüße der Landesregierung.<br />

schaftslehre und Finanzwissenschaft<br />

I der Universität<br />

Freiburg ging in seinem Festvortrag<br />

auf die Krise des<br />

Generationenvertrags sowie<br />

Lö sungsansätze zu einer<br />

nachhaltigen Gestaltung der<br />

Transfersysteme ein. Aufgrund<br />

der seit Jahrzehnten<br />

viel zu geringen Geburtenraten<br />

seien die fi nanziellen<br />

Belastungen durch das Sozialsystem<br />

zukünftig nicht mehr<br />

tragbar – daher gebe es unter<br />

anderem in der Krankenversicherung<br />

sowie in der Pflegeversicherung<br />

einen dringenden<br />

und grund sätzlichen<br />

Reformbedarf. Dagegen seien<br />

Professor Bernd Raffelhüschen<br />

führte auf anschauliche<br />

Weise in die Probleme<br />

der sozialen Transfersys -<br />

teme ein und stellte Lö -<br />

sungsansätze vor.<br />

die Probleme der Rentenversicherung durch die bereits<br />

umgesetzten Reformen weitgehend gelöst.<br />

Blick in die Zuhörerreihen: Zu sehen sind ZDB-Vizepräsident<br />

Frank Dupré, Frau Cornelia Dupré, ZDB-Präsident Dr.<br />

Hans-Hartwig Löwenstein, Hans-Ludwig Bernardi, Präsident<br />

des Arbeitgeberverbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> des<br />

Saarlandes, Klaus Heller, früherer Vizepräsident des Arbeitgeberverbandes<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> des Saarlandes, Michael<br />

Knipper, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der<br />

Deutschen Bauindustrie, Frau Rita Diener, Dieter Diener,<br />

Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Bau Württemberg,<br />

sowie Dr. Klaus Schüle, MdL (v.l.n.r.).<br />

Pressekonferenz<br />

Die Frühjahrspressekonferenz des Verbandes nutzten Präsident<br />

Bernd Stephan, Präsidialmitglied Bernhard Sänger<br />

und Verbandsdirektor Michael Hafner, um wichtige politische<br />

Forderungen der südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> ins<br />

Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken. Die Veranstaltung<br />

fand insgesamt eine gute Resonanz. Nähere Einzelheiten<br />

sind dem nächsten Pressespiegel zu entnehmen.<br />

Ehrungen<br />

Für ihre hervorragenden Leistungen bei den praktischen<br />

Leistungswettbewerben der Handwerksjugend 2006 ehrten<br />

der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und das Berufsförderungswerk<br />

der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> erfolgreiche<br />

Junghandwerker. Unter anderem erhielten die Geehrten<br />

hohe Geldpreise für Fort- und Weiterbildungszwecke.<br />

Ausgezeichnet wurden:


Präsident Bernd Stephan (r.) und Verbandsdirektor Michael<br />

Hafner (l.) ehrten die südbadischen Sieger in den Wettbewerben<br />

der Handwerksjugend 2006, Waldemar Neb, Daniel<br />

Herth und Niko Jeske (v.l.n.r.).<br />

Waldemar Neb aus Lahr, 2. Bundessieger, 1. Landessieger<br />

und Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg im<br />

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisoliererhandwerk.<br />

Ausbildungsbetrieb: Straubmüller Jun. Isoliertechnik<br />

GmbH, 77933 Lahr<br />

Niko Jeske aus Singen, 4. Landessieger und Kammersieger<br />

der Handwerkskammer Konstanz im Straßenbauerhandwerk.<br />

Ausbildungsbetrieb: Fa. Kirchhoff & Schleith<br />

Verkehrswegebau, Steißlingen<br />

Jubiläums-Festschrift<br />

des Verbandes<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />

noch bis 31. Juli 2007<br />

zum günstigen Jubiläumspreis<br />

Aus den Verbänden<br />

Daniel Herth aus Breisach, Kammersieger der Handwerkskammer<br />

Freiburg im Maurerhandwerk. Ausbildungsbetrieb:<br />

Grafried GmbH Bauunternehmung, Freiburg<br />

Rahmenprogramm<br />

Parallel zur Mitgliederversammlung fand am Vormittag als<br />

Begleitveranstaltung eine Besichtigung der Freiburger<br />

Münsterbauhütte statt. Den Abschluss des Verbandstages<br />

bildete der Gesellschaftsabend.<br />

Höhepunkte<br />

dieser Abendveranstaltung<br />

waren gesangliche Darbietungen<br />

von Studierenden<br />

der Musikhochschule Freiburg,<br />

eine Rollschuhshow<br />

des Paares Roma & Sven,<br />

ein Auftritt der Akrobatin<br />

Roma am Vertikaltuch so -<br />

wie die traditionelle<br />

Damenrede von Ehren -<br />

präsident Heinrich Wagner.<br />

Verbandspräsident Bernd<br />

Stephan sprach Herrn<br />

Wagner seine Anerkennung<br />

sowie den Dank des<br />

Verbandes für seine seit 27<br />

Jahren gehaltenen an -<br />

spruchsvollen Damenreden<br />

aus und überreichte<br />

ihm ein Geschenk.<br />

Präsident Bernd Stephan<br />

dankte seinem Vorgänger<br />

Heinrich Wagner für die vielen<br />

niveauvollen Damen -<br />

reden, mit denen er seit<br />

27 Jahren die Verbandstage<br />

bereichert hat. ■<br />

Das Buch schildert die Baugeschichte mit ihren Konstruktionsideen,<br />

Fertigungstechniken und Baumaterialien.<br />

Verfolgt wird eine der spannendsten Etappen dieser<br />

Entwicklung: Der Fortschritt des Bauwesens von den<br />

Anfängen der Industrialisierung bis heute. Darüber hinaus<br />

werden die Ausbildung in der <strong>Bauwirtschaft</strong> sowie<br />

die wechselvolle Geschichte der südbadischen Bauverbände<br />

dargestellt.<br />

Der schön gestaltete Bildband eignet sich ausgezeichnet<br />

für das betriebliche Marketing, z.B. als Werbe -<br />

geschenk für Architekten und Bauherren.<br />

„100 Jahre Bauen in Baden“<br />

22,9 x 24,5 cm;<br />

80 Seiten mit zahlreichen Fotos und Abbildungen<br />

Jubiläumspreis: 20,– € zzgl. Versandkosten<br />

(bis 31.07.2007)<br />

Bestellung/Info:<br />

Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />

Holbeinstraße 16<br />

79100 Freiburg<br />

Tel. 07 61 / 7 03 02-0<br />

Fax 07 61 / 7 03 02-30<br />

service@bausuedbaden.de<br />

Baufachblatt 7-8/2007 7


Aus den Verbänden<br />

Personen<br />

Prof. Dr E.h. Manfred Nußbaumer<br />

neuer Vizepräsident<br />

des Hauptverbandes der<br />

Deutschen Bauindustrie<br />

Zum neuen Vizepräsidenten<br />

Technik des Hauptverbandes<br />

der Deutschen Bauindustrie ist<br />

Prof. Dr.-Ing. E. h. Manfred<br />

Nußbaumer M. Sc. gewählt<br />

worden. Er löst Dr.–Ing. Klaus-<br />

Dieter Ehlers ab, der aus<br />

Altersgründen nicht mehr für<br />

dieses Amt kandidiert hat.<br />

Seine Technikkompetenz bringt<br />

der studierte Bauingenieur in<br />

zahlreiche bautechnische Gremien.<br />

Für seine maßgebenden<br />

technischen Entwicklungen und wissenschaftlichen Arbeiten<br />

auf dem Gebiet des Tiefbaus ist er von der Universität<br />

Stuttgart mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet worden.<br />

Nußbaumer ist derzeit stellvertretender Vorsitzender des<br />

Vorstands der STRABAG S.E. in Wien und Mitglied des Aufsichtsrats<br />

der Ed. Züblin AG Stuttgart. ■<br />

Ingenieur<br />

Walter Pfeiffer feiert<br />

80. Geburtstag<br />

Ingenieur Walter Pfeiffer aus<br />

Offenburg vollendete am<br />

12. Juni 2007 sein 80. Lebensjahr.<br />

Herr Pfeiffer hat sich lange<br />

Jahre mit großem Engagement<br />

für seinen Berufsstand engagiert.<br />

So war er viele Jahre<br />

Obermeister der Baugewerks-<br />

Innung Offenburg. Darüber hinaus<br />

hat er verantwortliche Positionen in der Handwerkskammer,<br />

der Kreishandwerkerschaft sowie der<br />

Innungskrankenkasse bekleidet und war Stadtrat der Stadt<br />

Offenburg. Für seinen umfangreichen ehrenamtlichen Einsatz<br />

wurde er vielfach geehrt. Unter anderem erhielt er das<br />

Bundesverdienstkreuz sowie die Ehrennadel des Landes<br />

Baden-Württemberg ■<br />

8 Baufachblatt 7-8/2007<br />

Rolf Schoch<br />

feiert<br />

60. Geburtstag<br />

Herr Rolf Schoch aus Rastatt,<br />

Beiratsmitglied des Verbandes<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />

vollendete am 12. Juni 2007<br />

sein 60. Lebensjahr. Der Jubilar<br />

engagiert sich seit 1998 als Beiratsmitglied<br />

des Verbandes der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>. ■<br />

Zimmermeister Josef Hasler aus<br />

Freiburg ist am 29. Mai 2007 im Alter<br />

von 74 Jahren verstorben. Josef<br />

Hasler war langjähriges Mitglied der<br />

Zimmerer-Innung Freiburg und in verschiedenen<br />

Gremien tätig.<br />

Nachruf<br />

Zimmermeister Otto Höfflin aus Teningen-Köndringen<br />

ist am 19. Mai 2007 im Alter von 87 Jahren verstorben.<br />

Otto Höfflin war langjähriges Mitglied der Zimmerer-<br />

Innung Emmendingen und engagierte sich von 1950<br />

bis 1960 als Mitglied des Innungsvorstands und des<br />

Gesellenprüfungsausschusses.<br />

Maurermeister Erich Reich aus Winden ist am 29. Mai<br />

2007 im Alter von 82 Jahren verstorben. Erich Reich war<br />

langjähriges Mitglied der Bau-Innung Emmendingen.<br />

Maurermeister Kurt Schreck aus Müllheim ist am 18.<br />

Mai 2007 im Alter von 91 Jahren verstorben. Kurt<br />

Schreck war langjähriges Mitglied der früheren Bau-<br />

Innung Müllheim und engagierte sich von 1974 bis<br />

1981 als stellvertretender Obermeister; vorher war er<br />

seit 1957 Mitglied des Innungs-Vorstands sowie des<br />

Gesellenprüfungsausschusses gewesen. Wegen seiner<br />

besonderen Verdienste wurde er zum Ehrenmeister<br />

der Bau-Innung Müllheim ernannt.<br />

Wir werden den Verstorbenen ein ehrendes Andenken<br />

bewahren.<br />

Bauferien 2007<br />

Die unserem Verband angehörenden<br />

Bauinnungen haben die Bauferien für das<br />

Jahr 2007 wie folgt festgelegt:<br />

Innungen Achern, Bühl, Emmendingen,<br />

Freiburg-Müllheim-Lörrach, Kehl, Konstanz, Lahr, Neu -<br />

stadt, Offenburg, Rastatt / Baden-Baden, Schwarzwald-<br />

Baar, Waldshut und Wolfach:<br />

30. Juli – 18. August 2007 ■<br />

Deutscher Mauerwerkskongress am<br />

18. September 2007 in Kassel<br />

Termine<br />

Im Mittelpunkt des Kongresses steht die aktuelle demografische<br />

Entwicklung.<br />

Ziel ist es, die sozialen, ökonomischen, wohnungswirtschaftlichen<br />

und bautechnischen Dimensionen darzustellen,<br />

die dieser Veränderungsprozess mit sich bringt. Gleichzeitig<br />

wird aufgezeigt, welchen Beitrag der Mauerwerksbau<br />

zur Lösung dieser Herausforderungen leisten kann.<br />

Teilnahmegebühr: 235,– €, für Studenten, Mitarbeiter<br />

von Hochschulen und Behördenvertreter 80,– €.<br />

Info: Herr Jochen Stürz, Universität Kassel, Telefon<br />

0561/8042683, Telefax 0561/8042803, E-Mail stuerz@unikassel.de.<br />

Das ausführliche Programm sowie eine Anmeldekarte<br />

haben wir auf unserer Internetseite eingestellt. ■


Betriebswirtschaft,<br />

Recht, EDV<br />

und<br />

Steuern<br />

7-8<br />

Gesundheitsschäden und Unfälle vermeiden 2<br />

Betriebswirtschaft<br />

Zahlungsmoral in der <strong>Bauwirtschaft</strong>: Zahlungsverhalten<br />

der öffentlichen Kunden verschlechtert 1<br />

Gewinnfaktor Organisation:<br />

Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“<br />

2007<br />

zur Build IT Berlin 2008 3<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Verzugszinsen nach BGB und VOB 3<br />

Förderprogramme online: Förderdatenbank und<br />

Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU 3<br />

Kündigung des Bauvertrages – Ersparte Auf -<br />

wendungen, Anrechnung Füllauftrag, Berechnungs -<br />

verfahren 4<br />

Steuern<br />

Steuerbonus für Handwerkerleistungen 4<br />

Grundsteuern 5<br />

Optimieren<br />

Sie Ihre<br />

Rufen Sie<br />

uns an!<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

Tel.<br />

0761/70302 - 40<br />

Unternehmensführung<br />

Der Verbandsservice Unternehmensführung<br />

bietet allen<br />

Mitgliedern Beratung und Information,<br />

z. B. zu den Themen<br />

– Steuern<br />

– Bürgschaftsservice<br />

– Kostenanalyse im Betrieb<br />

Nutzen Sie die Leistungen Ihres<br />

Verbandes!<br />

Baufachblatt<br />

Fachbeilage Betriebswirtschaft, Recht, EDV<br />

und Steuern<br />

Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

Die Zahlungsmoral der<br />

öffentlichen Kunden in der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> hat sich in<br />

diesem Jahr sowohl im Vergleich<br />

zum Herbst als auch<br />

im Vorjahresvergleich verschlechtert.<br />

Eine Umfrage<br />

der Creditreform unter 589<br />

Unternehmen des Baugewerbes<br />

ergab, dass sich im<br />

Frühjahr dieses Jahres<br />

lediglich 53,7 % der Befrag-<br />

Betriebswirtschaft<br />

Zahlungsmoral<br />

in der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />

Zahlungsverhalten<br />

der öffentlichen<br />

Kunden<br />

verschlechtert<br />

ten über die fristgerechte Begleichung der Rechnungen<br />

durch ihre öffentlichen Kunden freuen konnten. Im Herbst<br />

des letzten Jahres meldeten dies noch 58,9 % (Frühjahr<br />

2006: 58,4 %). 46,2 % mussten im Frühjahr dieses Jahres<br />

länger als 30 Tage auf die Bezahlung der offenen Forderung<br />

warten (Frühjahr 2006: 41,6 %). 4,8 % gaben sogar an, länger<br />

als 90 Tage auf ihr Geld warten zu müssen (Frühjahr<br />

2006: 5,8 %).<br />

Insbesondere größere Unternehmen leiden unter der<br />

schlechten Zahlungsmoral öffentlicher Auftraggeber. Nur<br />

38,3 % der befragten Bauunternehmen mit mehr als 50<br />

Beschäftigten meldeten einen pünktlichen Zahlungseingang.<br />

Vor einem Jahr waren es noch 49,3 %. Dagegen meldeten<br />

68 % der Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten<br />

eine fristgerechte Bezahlung (Frühjahr 2006: 57,2 %).<br />

Im Gegensatz zu den öffentlichen Kunden hat sich die<br />

Zahlungsmoral der privaten Kunden deutlich verbessert.<br />

Hier macht sich der Konjunkturaufschwung bemerkbar.<br />

Immerhin sind bei 81,8 % der Bauunternehmen die Rechnungen<br />

innerhalb der ersten 30 Tage beglichen worden; 3,7<br />

Prozentpunkte mehr als noch vor einem Jahr. Im Durchschnitt<br />

hat sich das Zahlungsverhalten nicht verändert: Der<br />

Anteil der Kunden, die es mit einer fristgerechten Begleichung<br />

ihrer Forderungen genau nehmen, lag unverändert<br />

bei 69,6 %.<br />

Über alle Wirtschaftszweige hat sich das Zahlungsverhalten<br />

sowohl bei den privaten als auch bei den öffentlichen<br />

Kunden verbessert: 75,6 % der befragten Unternehmen<br />

gaben an, dass ihre privaten Kunden ihre Rechnungen fristgerecht<br />

- innerhalb der ersten 30 Tage - begleichen (Frühjahr<br />

2006: 72,3 %). Lediglich 1,5 % der Befragten warteten<br />

länger als 90 Tage auf den Zahlungseingang. Die Zahlungsmoral<br />

der öffentlichen Kunden hat sich zwar auch verbessert,<br />

liegt aber immer noch deutlich unter der der privaten<br />

Kunden: 64,6 % der Befragten gaben an, dass die Rechnung<br />

innerhalb von 30 Tagen beglichen wurde (Frühjahr<br />

2006: 62,9 %).<br />

Auch Bauunternehmen zahlen zögerlich<br />

Aber auch die Bauunternehmen schneiden bezüglich<br />

ihres Zahlungsverhaltens schlecht ab. Eine Auswertung des<br />

Wirtschafts-Informationsunternehmens D&B (früher Dun &<br />

Bradstreet) im 1. Quartal dieses Jahres hat ergeben, dass<br />

die Unternehmen des Baugewerbes lediglich 58,3 % ihrer<br />

Rechnungen pünktlich bezahlen. Im Vergleich zum 4. Quartal<br />

2006 hat sich das Zahlungsverhalten zwar um 0,4 Prozentpunkte<br />

leicht verbessert, im Vergleich zur gesamten<br />

Wirtschaft schneidet das Baugewerbe aber schlecht ab: Im<br />

Durchschnitt zahlen die Unternehmen 68,1 % der Rechnungen<br />

pünktlich. Das Baugewerbe steht hinsichtlich der<br />

Zahlungsmoral an 18. und somit an letzter Stelle. Beson-<br />

Baufachblatt 7-8/2007 1


Betriebswirtschaft<br />

Organisationstipp 15:<br />

Gesundheitsschäden und Unfälle vermeiden<br />

Das Problem kennen Sie: In der Hektik des Alltags wird oft übersehen, was bei Fertigung und Montage zu tun ist,<br />

um Gesundheitsschäden vorzubeugen und Unfällen zu verhüten.<br />

Erst wenn etwas passiert und z.B. ein Mitarbeiter verletzt ist, werden hohe Kosten bejammert, und Sie finden sich<br />

im schlimmsten Fall vor einem Richter wieder.<br />

Ergebnis: Sie müssen fortlaufend dafür Sorge tragen, dass Gesundheitsschäden und Unfälle vermieden werden.<br />

Was ist zu tun ?<br />

Gefahren ermitteln<br />

Notwendige Schulungen mit Nachweis durchführen<br />

Gesetzliche Vorschriften beachten<br />

Vorgeschriebene Qualifikationen sicher stellen<br />

Schutzausrüstung bereit stellen<br />

Benutzung der Schutzausrüstung fordern<br />

Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz aktiv durchführen<br />

Was ist zu vermeiden ?<br />

Praxistipp:<br />

Schutzausrüstung ist nicht vorhanden oder wird nicht genutzt<br />

Nutzung nicht zugelassener Geräte<br />

Schulungen werden nicht durchgeführt<br />

Neue Mitarbeiter erhalten keine Gefahrenunterweisung<br />

Ungesicherte Lagerung von Lacken/Lösungsmitteln<br />

Verschmutzte Bereiche (Explosionsschutz, Brandschutz)<br />

Lagergefährdung (Umfallen, Herabfallen, Brandschutz, Auslaufschutz)<br />

Ermitteln Sie die verwendeten Gefahrstoffe. Besorgen Sie die dazu nötigen Betriebsanweisungen.<br />

Führen Sie mindestens einmal jährlich gegen Nachweis Schulungen durch.<br />

Ermitteln Sie die notwendige Schutzausrüstung. Besorgen Sie notwendige Mengen an Sicherheitsschuhen,<br />

Brillen, Masken, Handschuhen. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter mindestens einmal jährlich<br />

gegen Nachweis: Schutzausrüstung ist zu verwenden! Seien Sie selber Vorbild und Mahner.<br />

Sorgen Sie für sicheres Arbeitsgerät: Elektrische Betriebsmittel müssen geprüft sein (BGV A2).<br />

Leitern, Gerüste etc. müssen in einwandfreiem Zustand sein. Rolltore, Krane, Kompressoren,<br />

Stapler müssen geprüft sein.<br />

Klären Sie zum eigenen Schutz alle zutreffenden gesetzliche Vorschriften.<br />

Beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften.<br />

2 Baufachblatt 7-8/2007<br />

Gewinnfaktor Organisation BAUWIRTSCHAFT<br />

SÜDBADEN


ders alarmierend: 7,4 % aller Rechnungen fallen unter die<br />

Kategorie „ernste Beanstandungen“, werden also erst nach<br />

einer Fälligkeit von 105 Tagen und mehr, oder sogar gar<br />

nicht, beglichen. Über die gesamte Wirtschaft trifft dies nur<br />

auf 4,6 % zu. ■<br />

Wettbewerb<br />

„Auf IT gebaut –<br />

Bau berufe mit<br />

Zukunft“ zur<br />

Build IT Berlin<br />

2008<br />

Zum siebten Mal wird der<br />

Wettbewerb „Auf IT gebaut<br />

- Bauberufe mit Zukunft“,<br />

dessen Auslober u.a. der<br />

ZDB ist, veranstaltet. Teilnehmen<br />

können junge<br />

Arbeitnehmer, Auszubildende,<br />

gewerbliche Ausbildungsstätten,<br />

Studenten<br />

und Absolventen.<br />

Preise werden in den Kategoriengewerblich-techni-<br />

scher und gewerblich-kaufmännischer Bereich, Bauingenieurwesen,<br />

Baubetriebswirtschaft und Architektur<br />

vergeben. Eingereicht werden können Einzel- aber auch<br />

Gruppenarbeiten.<br />

Mögliche Themengebiete sind zum Beispiel IT-Lösungen<br />

im Bereich der Aus- und Weiterbildung, eLearning, Praxis-<br />

Verzugszinsen<br />

nach BGB und VOB<br />

Die Europäische Zentralbank hat<br />

am 6. Juni 2007 u. a. beschlossen,<br />

den Zinssatz für die<br />

Spitzenre finanzierungsfazilität<br />

mit Wirkung vom 13. Juni 2007<br />

um 0,25 Prozentpunkte auf 5,0 %<br />

zu erhöhen. Für Verträge auf der<br />

Basis der VOB/B (Fassung 2000)<br />

bedeutet dies, dass ab diesem<br />

Zeitpunkt gem. § 16 Nr. 5 Abs. 3 S. 2 VOB/B (Fassung 2000)<br />

Verzugszinsen ohne Nachweis i. H. v. 10,0 % (5 % über<br />

dem SRF-Satz) geltend gemacht werden können. Für die<br />

Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bedarf<br />

es gem. § 16 Nr. 5 Abs. 3 S. 2 letzter Halbsatz VOB/B (Fassung<br />

2000) eines gesonderten Nachweises.<br />

Mit Wirkung vom 1. Juli 2007 hat die Deutsche Bundesbank<br />

den sogenannten Basiszinssatz i.S.v. § 247 BGB auf<br />

3,19 % erhöht. Damit gilt für alle Geldschulden aus Rechtsgeschäften,<br />

die ab dem 1. Januar 2002 geschlossen wor-<br />

Wirtschaftsrecht<br />

nahe IT-Lösungen im Bauhandwerk, Digitale Signaturen,<br />

Mobile Computing, Einsatz von RFID, Workflow Systeme,<br />

Anwendung IFC-Schnittstelle, Elektronischer Datenaustausch,<br />

Wissenstransfer oder Innovative CAD-Anwendungen.<br />

Die Wettbewerbspräsentation und Siegerehrung findet<br />

zur Build IT 2008 auf dem Messegelände in Berlin statt.<br />

Teilnahmeunterlagen können unter www.aufITgebaut.de<br />

heruntergeladen werden. Eine Anmeldung zum Wett -<br />

bewerb ist bis zum 5. November 2007 vorzunehmen.<br />

Die Arbeiten sind dann bis zum 16. November 2007 einzureichen.<br />

■<br />

In einem Internetportal<br />

des Bundesministeriums<br />

für Wirtschaft und Tech -<br />

nologie können alle Interessierten<br />

schnell und einfach<br />

den Förderdschungel<br />

nach geeigneten Programmen<br />

durchsuchen.<br />

Mit der Förderdatenbank<br />

des Bundes im Internet<br />

unter www.foerderdaten-<br />

Förderprogramme<br />

online:<br />

Förderdatenbank<br />

und Finanzhilfen<br />

des Bundes,<br />

der Länder<br />

und der EU<br />

den sind, für Verzugszeiträume ab dem 1. Juli 2007 ein<br />

gesetzlicher Verzugszinssatz von 8,19 % (5 Prozentpunkte<br />

über dem Basiszinssatz; § 288 Abs. 1 S. 2 BGB). Für<br />

Geschäfte, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, gilt<br />

ein Verzugszinssatz von 11,19 % (8 Prozentpunkte über<br />

dem Basiszinssatz; § 288 Abs. 2 BGB). Für Verträge auf<br />

Basis der VOB 2006 und 2002 gilt dasselbe (§ 16 Nr. 5<br />

Abs. 3 S. 2 VOB/B).<br />

Die aufgeführte Grafik enthält eine aktuelle Übersicht<br />

über die Verzugszinsen nach BGB und VOB. ■<br />

Baufachblatt 7-8/2007 3


Wirtschaftsrecht Steuern<br />

bank.de gibt die Bundesregierung einen vollständigen und<br />

aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes,<br />

der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen<br />

wird unabhängig von der Förderebene und dem<br />

Fördergeber nach einheitlichen Kriterien dar gestellt. Dabei<br />

werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen<br />

Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der<br />

staatlichen Förderung von Bedeutung sind. Förderinformationen<br />

von unterschiedlichen Anbietern werden durch eine<br />

breit angelegte Vernetzung bereitgestellt. Die Förderdatenbank<br />

steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl<br />

Privatper sonen als auch Unternehmern und Ausbildern zur<br />

Ver fügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer<br />

ohne Vorkenntnisse als auch an Kenner der Wirtschaftsförderung.<br />

Förderberatung des Bundesministeriums für<br />

Wirtschaft und Technologie<br />

In der Auskunftsstelle der Förderberatung des BMWi,<br />

Tel.: 01888-615-8000, Fax: 01888-615-7033 erhalten alle<br />

Ratsuchenden schnell und unbürokratisch Informationen<br />

zu den Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der<br />

EU. Die Auskünfte schließen Angaben zu Verfahrenswegen<br />

zur Erlangung von Fördermitteln, zu Anlaufstellen und zu<br />

Konditionen der Förderprogramme ein. ■<br />

Kündigung des<br />

Bauvertrages –<br />

Ersparte<br />

Aufwendungen,<br />

Anrechnung<br />

Füllauftrag,<br />

Berechnungs -<br />

verfahren<br />

4 Baufachblatt 7-8/2007<br />

Bei der auftraggebersei -<br />

tigen Kündigung eines<br />

Bauvertrages nach § 8<br />

Nr. 1 Abs. 2 Satz 3 VOB/B<br />

oder § 649 Satz 2 BGB<br />

ergeben sich immer wiederMeinungsverschiedenheiten<br />

darüber, welche<br />

Vergütung dem Auftragnehmer<br />

zusteht und welche<br />

Ersparnisse nach<br />

welchem Verfahren in Ab -<br />

rechnung zu bringen sind. Mit dieser Frage hatte sich auch<br />

das OLG Hamm mit Urteil vom 25.11.2003 beschäftigt. Der<br />

Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.09.2005 die Entscheidung<br />

des OLG bestätigt. Die Leitsätze der BGH-Entscheidung<br />

lauten wie folgt:<br />

1. Ein vereinbartes Skonto kann nach einer freien Kündigung<br />

des Auftraggebers nicht von der für nicht<br />

erbrachte Leistungen geschuldeten Vergütung als<br />

ersparte Aufwendung des Auftragnehmers abgezogen<br />

werden.<br />

2. Der Auftragnehmer muss nach freier Kündigung des<br />

Auftraggebers seine Vergütung für nicht erbrachte<br />

Leistungen auf der Grundlage des dafür vereinbarten<br />

Preises abzüglich anderweitigen Erwerbs und der<br />

Kosten berechnen, die bei Fortführung des Bauvertrages<br />

tatsächlich entstanden wären. Entsprechen diese<br />

Kosten seiner Kalkulation, kann er diese vortragen.<br />

Nach Auffassung des BGH kommt ein prozentualer<br />

Abzug vom Rechnungsbetrag für Skonto nicht in Betracht.<br />

Das Verständnis des Berufungsgerichts, dass die Vereinbarung<br />

über den Skontoabzug auch für den in der Schluss -<br />

rechnung des Klägers enthaltenen Teil der Vergütung der<br />

nicht erbrachten Leistung gelte, liegt nahe. Da eine Zahlung<br />

jedoch nicht innerhalb von 10 Tagen erfolgte, könne die<br />

Beklagte den Skontoabzug nicht verlangen. Unzutreffend<br />

sei die Auffassung, der Skontoabzug sei vorzunehmen, weil<br />

der Kläger insoweit Aufwendungen erspart habe.<br />

Weiterhin führt der BGH aus, dass der Anspruch aus § 8<br />

Nr. 1 Abs. 2 VOB/B ein Vergütungsanspruch sei, der unter<br />

Abzug der ersparten Aufwendungen und des anderwei -<br />

tigen Erwerbs entstehe. Der Auftragnehmer habe zur Darlegung<br />

dieses Anspruches die vereinbarte Vergütung und<br />

ferner vorzutragen, welche Kosten er erspart habe und<br />

ggf. welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen zu<br />

lassen habe. Erspart seien die Aufwendungen, die der<br />

Unternehmer bei der Ausführung des Vertrages hätte<br />

machen müssen und die er wegen der Kündigung nicht<br />

mehr machen muss. Dabei ist auf die Aufwendungen<br />

abzustellen, die durch die Nichtausführung des konkreten<br />

Vertrages entfallen sind. Der BGH stellt klar, dass für die<br />

Berechnung der ersparten Aufwendungen nach Kündigung<br />

des Auftraggebers die Ersparnis maßgeblich ist, die<br />

der Auftragnehmer tatsächlich hat. Die ergebe sich aus<br />

§ 649 Satz 2 BGB und aus der dem Gesetz nachgebil deten<br />

Regelung des § 8 Nr. 1 Satz 2 VOB/B. Diese Regelung<br />

sehe keine Möglichkeit vor, auf die kalkulatorisch ersparten<br />

Aufwendungen abzustellen. Auf diese Weise sei das<br />

Prinzip der Vor- und Nachteilswahrung gewährleistet. Der<br />

Auftragnehmer müsse deshalb die konkrete Entwicklung<br />

der Kosten vortragen, die bei Durchführung des Auftrages<br />

tatsächlich entstanden wären und die er erspart habe.<br />

Solange sich keine Anhaltspunkte für eine andere Kostenentwicklung<br />

ergäben, reiche es aus, wenn der Auftrag -<br />

nehmer die Ersparnisse auf der Grundlage seiner ur -<br />

sprüng lichen Kalkulation berechne.<br />

In der Begründung verweist der BGH auf mehrere vorangegangene<br />

BGH-Entscheidungen und setzt sich im Übrigen<br />

mit den in gleicher Richtung gehenden Literaturauffassungen<br />

sowie davon abweichenden auseinander. ■<br />

Anforderungen an Rechnungen<br />

der beauftragten<br />

Handwerker<br />

Gemäß den Regelungen<br />

zum Steuerbonus für Hand -<br />

werkerleistungen können<br />

die Kosten für Handwerkerleistungen<br />

bis zu 600 €<br />

von der Steuerschuld des<br />

Auftraggebers abgezogen<br />

werden. Bemessungsgrund -<br />

Steuerbonus<br />

für<br />

Handwerker -<br />

leistungen<br />

lage für den Abzugsbetrag sind die Arbeitskosten (einschließlich<br />

der Fahrt- und Maschinenkosten). Diese können<br />

vom Auftraggeber mit bis max. 3.000 € angesetzt werden.<br />

20 % davon, d. h. max. 600 €, ermäßigen dann dessen Einkommensteuer.<br />

Bei der Rechnungsstellung haben beauftragte Handwerker<br />

folgende Anforderungen zu beachten:<br />

St


• Arbeitskosten<br />

Die Arbeitskosten einschließlich der Fahrtkosten und<br />

der Maschinenkosten müssen gesondert in der Rechnung<br />

ausgewiesen sein. Dies gilt gleichermaßen, wenn der<br />

Rechnungsbetrag die begünstigten 3.000 € überschreitet.<br />

Der Arbeitskostenanteil wird in tatsächlicher Höhe<br />

ausgewiesen.<br />

Kalenderjahr 2006:<br />

Wenn der Anteil der begünstigten Arbeitskosten an den<br />

Gesamtaufwendungen nicht auf der Rechnung ausgewiesen<br />

ist, kann er geschätzt werden.<br />

Kalenderjahre ab 2007:<br />

Der Arbeitslohn muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen<br />

werden. Eine Schätzung des Arbeitskostenanteils<br />

ist nicht zulässig.<br />

• Maschinenkosten<br />

Begünstigte Maschinenkosten sind Aufwendungen für<br />

die im Haushalt des Kunden verwandten Geräte und<br />

Maschinen. Dazu zählen auch Werkzeuge und Betriebsmittel.<br />

Nicht dazu gehören Verbrauchsmittel wie z. B. Reinigungsmittel,<br />

denn diese werden zu den nicht begünstigten<br />

Materialkosten gerechnet. Ebenfalls nicht begünstigt sind<br />

die Entsorgungskosten des Abfalls.<br />

• Materialkosten<br />

Materialkosten bzw. gelieferte Ware (wie Fliesen, Pflastersteine<br />

etc.) werden nicht begünstigt. Betragen die Materialkosten<br />

- auf den einzelnen Kunden gerechnet - weniger als<br />

5 % der Rechnungssumme, gibt es keine Vereinfachung. Es<br />

sind auch in diesem Fall die Arbeitskosten gesondert auszuweisen.<br />

• Wartungsarbeiten<br />

Werden Wartungsarbeiten oder Arbeiten mit einem sehr<br />

geringen Anteil von Verbrauchsmaterial mit einer vorher fest<br />

vereinbarten und vom tatsächlich verbrauchten Material<br />

unabhängigen Pauschale vergütet, so können die Arbeitskosten<br />

mit dem kalkulatorischen Anteil ausgewiesen werden.<br />

So genügt eine Anlage zur Rechnung, aus der der<br />

Anteil der Arbeitskosten hervorgeht. Die tatsächlich angefallenen<br />

Materialkosten brauchen dann nicht auf die einzelnen<br />

Kunden verteilt zu werden.<br />

Beispiel: Bei Wartungsarbeiten z.B. an Heizungsanlagen<br />

wird eine Pauschale in Rechnung gestellt. Die tatsächlich<br />

bei den einzelnen Kunden angefallenen Materialkosten<br />

schwanken und lassen sich nur schwer dem einzelnen Kunden<br />

zuordnen.<br />

Wenn die Arbeitskosten nicht gesondert in der Rechnung<br />

ausgewiesen sind, ist es ausreichend, dass der kalkulatorische<br />

Anteil der Arbeitskosten in einer Anlage zu dieser<br />

Rechnung ausgewiesen wird.<br />

• Umsatzsteuer<br />

Ein gesonderter Ausweis der auf die Arbeitskosten entfallenden<br />

Umsatzsteuer ist nicht erforderlich. Da aber<br />

auch die anteilige Umsatzsteuer begünstigt ist, stellt es<br />

eine Erleichterung für den Auftraggeber dar, wenn die<br />

Umsatzsteuer getrennt nach Arbeits- und Materialkosten<br />

ausgewiesen wird. Auch von Kleinunternehmern ausgestellte<br />

Rechnungen, die keine Umsatzsteuer ausweisen,<br />

sind begünstigt. ■<br />

Bundesverwaltungs -<br />

gericht schließt sich der<br />

Bundesfinanzhof-Rechtsprechung<br />

zum Grundsteuererlass<br />

bei strukturellem<br />

Leerstand an<br />

Grundsteuern<br />

Steuern<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen<br />

kann die Grundsteuer<br />

auf Antrag erlassen<br />

werden. Neben dem allgemeinen<br />

Erlass aus Billigkeitsgründen<br />

kommt ein Erlass der Grundsteuer, u. a. bei<br />

Denkmalschutzobjekten oder wegen wesentlicher Ertragsminderung<br />

(§ 33 Grundsteuergesetz - GrStG), in Betracht.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in<br />

einem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten<br />

Gerichtshöfe des Bundes der Auffassung des Bundesfinanzhofs<br />

(BFH) angeschlossen, dass ein Grundsteuererlass<br />

gemäß § 33 Abs. 1 (GrStG) nicht nur bei atypischen und<br />

vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht kommt,<br />

sondern auch strukturell bedingte Ertragsminderungen<br />

nicht nur vorübergehender Natur erfassen kann.<br />

Bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

Das BVerwG hatte noch in den Jahren 1991 und 2001 entschieden,<br />

dass ein Erlass wegen einer Ertragsminderung<br />

nach § 33 GrStG nicht gewährt wird, wenn diese auf die allgemeine<br />

Wirtschaftslage (sog. struktureller Leerstand)<br />

zurückzuführen ist. Von einer solchen Situation seien alle<br />

Grundstückseigentümer betroffen. Deshalb scheide ein auf<br />

den Einzelfall bezogener Steuererlass aus. Der in der<br />

Unvermietbarkeit zum Ausdruck kommende geringere Wert<br />

des Mietobjektes könne nur bei einer Neufestsetzung des<br />

Einheitswertes berücksichtigt werden. Ein Grundsteuererlass<br />

sei deshalb nur in Fällen atypischer und vorübergehender<br />

Ertragsminderung zu gewähren.<br />

Bundesfinanzhof vertritt andere Auffassung<br />

Jetzt hatte der BFH in einem Verfahren, in dem er von der<br />

Auffassung des BVerwG abweichen wollte, den Gemeinsamen<br />

Senat der obersten Gerichtshöfe beim Bund angerufen.<br />

Nach seiner Auffassung engt die Rechtsprechung des<br />

BVerwG die Erlassvorschrift über Gebühr ein und bringe<br />

dadurch gerade diejenigen Steuerpflichtigen um die<br />

Steuer entlastung, die besonders darauf angewiesen sind.<br />

Im Streitfall hatte die Eigentümerin eines Bürogebäudes<br />

beantragt, die Grundsteuer zu erlassen, da das Gebäude<br />

teilweise leer stehe und die Mieten für die vermieteten<br />

Flächen hinter der ortsüblichen Miete weit zurückblieben.<br />

Bundesverwaltungsgericht schließt sich BFH an<br />

Das BVerwG (GmS-OGB 1.07 - Beschluss vom 24.04.2007)<br />

hat sich nunmehr der Auffassung des BFH angeschlossen<br />

und dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe<br />

beim Bund mitgeteilt, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung<br />

nicht mehr festhalte.<br />

Hinweis:<br />

In Zukunft ist zu erwarten, dass einem Antrag auf Erlass der<br />

Grundsteuer auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen<br />

(sowohl aufgrund von Leerstand als auch notwendigem<br />

Unterschreiten der ortsüblichen Miete) häufiger als<br />

bisher stattgegeben wird. Steuerpflichtige, denen bisher<br />

der Erlass versagt wurde, sollten daher erneut einen entsprechenden<br />

Antrag stellen. ■<br />

Baufachblatt 7-8/2007 5


Tarif-,<br />

ArbeitsundSozialrecht<br />

7-8<br />

Tarifrecht<br />

Lohn- und Gehaltstarifverhandlungen 2007 –<br />

Einigung in Sicht 1<br />

Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche<br />

Zulagen 1<br />

2007<br />

Neue Mindestlöhne in der Schweiz für das<br />

Isoliergewerbe 2<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Arbeitsschutz – Bundestag beschließt Nichtraucherschutzgesetz<br />

2<br />

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Baufachblatt<br />

Fachbeilage Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht<br />

Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-Mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

1 Baufachblatt 7-8/2007<br />

Recht<br />

Der Verbandsservice Recht<br />

bietet allen Mitgliedern z. B.<br />

– Beratung im Bau-, Arbeits-,<br />

Tarif-, Handwerks- und<br />

Berufsrecht<br />

– kostenlose Gerichtsvertretung<br />

bei juristischen Auseinandersetzungen<br />

im Arbeits- und<br />

Sozialrecht<br />

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Verbandes!<br />

Nachdem der Schiedsspruch<br />

vom 19.05.2007<br />

zunächst aufgrund der<br />

Ablehnung durch die norddeutschen<br />

Verbände nicht<br />

angenommen worden war,<br />

hatten die südwestdeutschen<br />

Bauverbände eine<br />

Tarifempfehlung heraus -<br />

gegeben, welche den<br />

Mitgliedsbetrieben eine<br />

Übernahme des Schieds -<br />

Tarifrecht<br />

spruches in Bezug auf die vereinbarte Lohn- und Gehalts -<br />

erhöhung empfahl. Nunmehr liegt im Anschluss an die Sondierungsgespräche<br />

zwischen den norddeutschen<br />

Verbänden und der IG BAU vom 4. Juli 2007 ein Einigungsvorschlag<br />

vor, der grundsätzlich auf dem Schlichtungsspruch<br />

basiert, jedoch Änderungen hinsichtlich des<br />

Mindestlohns 2 West vorsieht. Es wurde eine Erklärungsfrist<br />

bis zum 12. Juli 2007 vereinbart. Über die Einzelheiten,<br />

welche bei Redaktionsschluss noch nicht abschließend<br />

vorlagen, werden wir über unseren Rundschreibendienst<br />

informieren. ■<br />

Urteil des Bundes -<br />

arbeitsgerichts vom<br />

30.05.2006 – 1 AZR<br />

111/05<br />

Lohn- und<br />

Gehalts -<br />

tarifverhandlungen<br />

2007 –<br />

Einigung in Sicht<br />

Anrechnung von<br />

Tariflohnerhöhung<br />

auf übertarifliche<br />

Zulagen<br />

Mit o.g. Urteil hat sich das<br />

Bundesarbeitsgericht mit<br />

der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen<br />

auf über -<br />

tarifliche Zulagen auseinandergesetzt.<br />

In dem zu entscheidenden<br />

Sachverhalt stritten die Parteien darüber, ob eine<br />

Tarif entgelterhöhung effektiv an den klagenden Arbeit -<br />

nehmer weitergegeben werden muss oder ob diese von<br />

der beklagten Arbeitgeberin auf eine übertariflich gezahlte<br />

Zulage anrechenbar ist. Das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers<br />

setzte sich aus dem Tarifentgelt sowie einer<br />

übertariflichen Zulage zusammen. Nach einer Tariflohn -<br />

erhöhung rechnete die Arbeitgeberin diese bei dem<br />

Arbeitnehmer in voller Höhe auf die bisher gezahlte<br />

übertarifliche Zulage an.<br />

Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts war die seitens<br />

der Arbeitgeberin vorgenommene Anrechnung der<br />

Tariflohnerhöhung individual- und kollektivrechtlich zulässig.<br />

Es betont, dass nach seiner Rechtsprechung die<br />

Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Gehaltsbestandteile<br />

individualrechtlich möglich sei, sofern dem<br />

Arbeitnehmer die Zulage nicht als selbständiger Entgelt -<br />

bestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt<br />

worden ist. Die Zumutbarkeit der Anrechnung ergebe sich<br />

für den Arbeitnehmer aus der Tatsache, dass sich die<br />

Gesamtgegenleistung des Arbeitgebers effektiv nicht verringere.<br />

Ein solcher Anrechnungsvorbehalt halte auch einer<br />

Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB stand.<br />

Der Zulässigkeit der Anrechnung stehe auch nicht ein


Tarifrecht Arbeits- und Sozialrecht<br />

in einer Betriebsvereinbarung enthaltenes Verbot der<br />

Anrechnung von Tariferhöhungen auf übertarifliche<br />

Zulagen entgegen, da die Betriebsparteien wegen des<br />

Tarifvorbehalts in § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG keine<br />

Regelungen über die Weitergabe von Tariferhöhungen<br />

treffen können. Sie seien jedoch nicht gehindert zu regeln,<br />

ob und inwieweit Tariferhöhungen auf übertarifliche Zulagen<br />

angerechnet werden können, solange die den<br />

Anspruch auf die übertarifliche Zulage begründende<br />

Betriebsvereinbarung nicht ihrerseits gegen § 77 Abs. 3<br />

Satz 1 BetrVG verstoße. Dies sei dann der Fall, wenn sich<br />

die Betriebsvereinbarung in der Aufstockung der Tariflöhne<br />

erschöpfe, z. B. indem sie ausdrücklich vorgibt, dass<br />

die Tariferhöhung „auf das Effektivgehalt“ erfolge. Wenn<br />

die Betriebsparteien lediglich die übertariflichen Lohn -<br />

bestandteile hätten regeln wollen, hätte es nahe gelegen,<br />

die Betriebsvereinbarung auf die übertariflichen Zulagen<br />

zu beschränken und nicht die Steigerung des Effektiv -<br />

gehalts vorzusehen.<br />

Der Kläger konnte sich vorliegend auch nicht auf eine<br />

betriebliche Übung berufen, nach der Tariferhöhungen<br />

stets bezogen auf das Effektivgehalt weitergegeben<br />

werden. Eine betriebliche Übung setzt voraus, dass der<br />

Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung<br />

bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers schließen<br />

kann, ihm solle eine Leistung oder Vergünstigung auf<br />

Dauer gewährt werden. Nach der Rechtsprechung des<br />

Bundesarbeitsgerichts ist dabei maßgeblich, wie der<br />

Arbeitnehmer das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu<br />

und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitum -<br />

stände verstehen darf. Der Arbeitnehmer kann trotz<br />

wiederholt gezahlter Leistungen dann nicht von einer<br />

dauerhaft gewährten Leistung ausgehen, wenn der Arbeitgeber<br />

diese erkennbar aufgrund einer anderen und sei es<br />

auch einer tatsächlichen nicht bestehenden Rechtspflicht<br />

hat erbringen wollen. Vorliegend nahm die Beklagte auch<br />

für den Kläger erkennbar die Weitergabe der Tariferhöhungen<br />

in Erfüllung ihrer vermeintlichen Verpflichtung aus der<br />

Betriebsvereinbarung vor, so dass sich der Kläger nicht auf<br />

eine betriebliche Übung berufen konnte.<br />

Um im Zusammenhang mit vermeintlichen Ansprüchen<br />

aus einer betrieblichen Übung bestehenden Beweisschwierigkeiten<br />

zu entgehen, empfehlen wir dringend, spätestens<br />

gleichzeitig mit der Auszahlung von übertariflichen Zulagen<br />

einen entsprechenden Vorbehalt schriftlich zu formulieren<br />

und den Arbeitnehmer unter Hinzuziehung eines Zeugen<br />

bzw. Quittierung der Aushändigung des Schriftstücks dieses<br />

zu übergeben. ■<br />

Service Ihres Verbandes<br />

Auf Wunsch erhalten Sie Ehrenurkunden für langjährige<br />

Mitarbeiter Ihres Betriebes. Dieser Service ist für<br />

unsere Mitglieder kostenlos.<br />

Fordern Sie die Urkunden bei der Geschäftsstelle<br />

(Frau Wagner, Durchwahl: 07 61 / 7 03 02 - 21) an.<br />

Die Mindestlöhne des<br />

Gesamtarbeitsvertrages<br />

(GAV) für das Schweizerische<br />

Isoliergewerbe wurden<br />

zum 1. Juni 2007<br />

geändert. Die neuen Mindestlöhne<br />

können Sie im<br />

Internet abrufen unter:<br />

www.seco.admin.ch/<br />

themen/00385/00420/<br />

00430/01441/index.html?<br />

lang=de, dort unter: „Ände-<br />

rungen 10. Mai 2007“. ■<br />

Am 25.05.2007 hat der<br />

Deutsche Bundestag das<br />

Gesetz zum Schutz vor den<br />

Gefahren des Passiv-Rauchens<br />

verabschiedet. Vorbehaltlich<br />

der Zustimmung<br />

des Bundesrates gilt ab<br />

dem 01.09.2007 grund -<br />

sätzlich ein Rauchverbot in<br />

allen Einrichtungen des<br />

Bundes, öffentlichen Verkehrsmitteln,<br />

Taxen und auf<br />

Neue Mindestlöhne<br />

in der Schweiz für<br />

das Isoliergewerbe<br />

Arbeitsschutz –<br />

Bundestag<br />

beschließt<br />

Nichtraucher -<br />

schutzgesetz<br />

ArSo<br />

Bahnhöfen. Das Rauchen ist dann in diesen Verkehrsmittel<br />

bzw. diesen Gebäuden nur noch in abgetrennten Räumen<br />

erlaubt. Durch das Gesetz wird ebenfalls der Jugendschutz<br />

verschärft. Zigaretten und andere Tabakwaren dürfen nur<br />

noch an über 18-Jährige verkauft werden.<br />

Auch die Arbeitsstättenverordnung wird durch das<br />

Gesetz geändert. Nach § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung<br />

wird folgender neuer Satz angefügt:<br />

„Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines<br />

oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes<br />

Rauchverbot zu erlassen.“<br />

Damit soll laut der Gesetzesbegründung zum Ausdruck<br />

gebracht werden, dass insbesondere ein allgemeines Rauchverbot<br />

für den gesamten Betrieb oder ein auf einzelne Bereiche<br />

der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot geeignete<br />

Maßnahmen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung zum<br />

Schutz der Nichtraucher und deren Gesundheit sind. ■<br />

Podzun<br />

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Der Unfallsachbearbeiter<br />

- mit Erläuterungen zum SGB VII und SGB IX - tipp<br />

Arbeitsunfälle - Wegeunfälle - Berufskrankheiten -<br />

Versicherungsschutz - Leistungen - Verfahren<br />

Von Assessor Jürgen Nehls, Geschäftsführer der<br />

Bezirksverwaltung Erfurt der Holz-Berufsgenossenschaft i.R., Dr. jur.<br />

Albert R. Platz, Hauptgeschäftsführer der Süddeutschen Berufsgenossenschaft<br />

Metall Süd, Mainz, und Dr. jur. Wolfgang Römer, Stellvertretender<br />

Hauptgeschäftsführer der Norddeutschen Metall-Berufsgenossenschaft,<br />

Hannover.<br />

3., völlig neu bearbeitete Auflage 2006. Loseblattwerk einschließlich der<br />

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Baufachblatt 7-8/2007 2


Technik,<br />

Umwelt,<br />

Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

7-8<br />

Neue DIN V 4108-4 Wärmeschutz und Energie-<br />

Technik<br />

Erhöhung der LKW-Maut ab 1. September 2007 1<br />

Arbeitsschutz – Inkrafttreten der REACH-Verordnung<br />

am 01.06.2007 2<br />

Abrechnung von Leibungen nach VOB/C 3<br />

Einsparung<br />

2007<br />

in Gebäuden – Teil 4: Wärme- und<br />

feuchteschutztechnische Bemessungswerte 4<br />

Informieren<br />

Sie sich über<br />

und<br />

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<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

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0761/70302 - 27<br />

Baufachblatt<br />

Fachbeilage Technik, Umwelt, Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Ausbau und Fassade Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

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1 Baufachblatt 7-8/2007<br />

Technik<br />

Umwelt<br />

Der Verbandsservice Technik und<br />

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Der durchschnittliche<br />

Mautsatz wird zum 1. September<br />

2007 um 1,1<br />

Cent/km auf 13,5 Cent/km<br />

erhöht.<br />

Technik<br />

Erhöhung der<br />

LKW-Maut ab<br />

1. September 2007<br />

Der Bundesrat hat mit<br />

Entscheidung vom 8.Juni<br />

2007 das Gesetz zur<br />

„Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher<br />

und autobahnmautrechtlicherVorschriften“<br />

beschlossen. Mit dem Gesetz wird die<br />

Kraftfahrzeugsteuer für in Deutschland zugelassene LKW<br />

auf das EG-rechtlich zulässige Mindestniveau gesenkt.<br />

Der Bund unterstützt gleichzeitig das deutsche Transportgewerbe<br />

mit einem Innovationsprogramm mit einem<br />

Volumen von 100 Mio. € bei der Anschaffung besonders<br />

emissionsarmer Nutzfahrzeuge. Dabei können Unternehmen<br />

zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem einmaligen<br />

Direktzuschuss wählen. Nach Aussage des<br />

BMVBS werden die deutschen Spediteure mit der Absenkung<br />

der Kfz-Steuer auf das in Europa mögliche Mindestmaß<br />

und dem Innovationsprogramm um insgesamt<br />

250 Mio. € entlastet.<br />

Die mit der Kfz-Steuer-Reduzierung verbundenen Einnahmeausfälle<br />

werden durch eine Erhöhung der Lkw-Maut<br />

ausgeglichen. Das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge<br />

(ABMG) ist dazu entsprechend angepasst worden.<br />

Der durchschnittliche Mautsatz wird um 1,1 Cent/km auf<br />

13,5 Cent/km erhöht. Die Erhöhung erfolgt nach entsprechender<br />

technischer Anpassung im Mautsystem voraussichtlich<br />

zum 1. September 2007. Damit ergeben sich zu<br />

diesem Zeitpunkt folgende Mautsätze:<br />

Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen<br />

mit bis zu drei Achsen:<br />

0,10 € in der Kategorie A,<br />

0,12 € in der Kategorie B,<br />

0,145 € in der Kategorie C.<br />

Mautpflichtige Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen<br />

mit vier oder mehr Achsen:<br />

0,11 € in der Kategorie A,<br />

0,13 € in der Kategorie B,<br />

0,155 € in der Kategorie C.<br />

Ab dem 1. Oktober 2008 beläuft sich die Anhebung des<br />

durchschnittlichen Mautsatzes auf nur 0,65 Cent/km, da die<br />

Förderung von EURO V-Fahrzeugen zu diesem Zeitpunkt<br />

ausläuft und somit insoweit eine Gegenfinanzierung nicht<br />

mehr erforderlich ist.<br />

Die Bundesregierung beabsichtigt aber, die Förderung<br />

von Euro VI-Fahrzeugen mit entsprechender Anhebung der<br />

Mautsätze zur Gegenfinanzierung wieder in das Förderprogramm<br />

aufzunehmen, sobald diese Schadstoffklasse definiert<br />

ist. ■


Arbeitsschutz –<br />

Inkrafttreten der<br />

REACH-Verordnung<br />

am 01.06.2007<br />

Am 01.06.2007 tritt die Verordnung<br />

(EG) Nr.<br />

1907/2006 des Europäischen<br />

Parlamentes und<br />

des Rates zur Registrierung,<br />

Bewertung, Zulassung<br />

und Beschränkung<br />

chemischer Stoffe<br />

(REACH) in Kraft. Die 851<br />

Seiten umfassende Verordnung<br />

verpflichtet die Hersteller<br />

und Importeure von<br />

Chemikalien dazu, die Verantwortung für den sicheren<br />

Umgang mit ihren Stoffen zu übernehmen. Doch auch die<br />

Akteure im weiteren Verlauf der Lieferkette von Chemikalien<br />

sind von dieser Europäischen Verordnung erfasst; so<br />

ergeben sich auch für die Verwender von Chemikalien<br />

bestimmte Verpflichtungen aus der REACH-Verordnung.<br />

Hintergrund<br />

Nach dem Willen des Europäischen Gesetzgebers sollen<br />

Chemikalien generell so hergestellt und angewendet werden,<br />

dass negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt<br />

möglichst gering bleiben. Ansatzpunkt für die am<br />

01.06.2007 in Kraft tretende Verordnung ist die Tatsache,<br />

dass für rund 95 % der Chemikalien, die derzeit auf dem<br />

Markt erhältlich sind, keine ausreichenden Daten vorliegen,<br />

um Aussagen zu ihren Auswirkungen auf Mensch und Natur<br />

zu machen. Durch die Verordnung sollen die Hersteller und<br />

Importeure von Chemikalien die Verantwortung für den<br />

sicheren Umgang mit ihren Stoffen übernehmen.<br />

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation<br />

of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung<br />

von Chemikalien). Mit dieser neuen Gesetzgebung soll das<br />

Chemikalienrecht europaweit vereinheitlicht werden.<br />

Gleichzeitig soll aber auch der Wissenstand über die<br />

Gefahren und Risiken erhöht werden, die von Chemikalien<br />

ausgehen können.<br />

Bislang müssen nur 4000 sogenannte Neustoffe (d.h.<br />

chemische Stoffe, die nach 1981 erstmals auf den Markt<br />

gekommen sind) auf etwaige Risiken für die menschliche<br />

Gesundheit geprüft und beurteilt werden; nicht jedoch die<br />

100.000 sog. Altstoffe (chemische Stoffe, die vor 1981<br />

bereits auf dem Markt waren). Nach der Verordnung dürfen<br />

künftig nur noch chemische Stoffe in den Verkehr gebracht<br />

werden, zu denen ein ausreichender Datensatz zu den Stoffeigenschaften<br />

(physikalische Eigenschaften, Giftigkeit,<br />

Verhalten in der Umwelt, etc.) vorliegt. Das bedeutet, dass<br />

der Hersteller bzw. Importeur selbst für den sicheren<br />

Umgang mit seinen chemischen Stoffen verantwortlich ist.<br />

Er muss die zur Bewertung notwendigen Daten sammeln<br />

und sie entlang der Wertschöpfungskette weiterreichen.<br />

Von REACH werden alle chemischen Stoffe erfasst, die<br />

mindestens in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr in der EU<br />

produziert oder in die EU importiert werden. Diese müssen<br />

künftig bei der neu zu gründenden Europäischen Chemikalien-Agentur<br />

in Helsinki registriert werden. Dabei gilt: Je<br />

größer die Menge ist, die in den Verkehr gebracht wird,<br />

desto mehr Stoffeigenschaften (vor allem in der Wirkung auf<br />

Mensch und Umwelt) müssen ermittelt werden.<br />

Technik<br />

Pflichten für Anwender<br />

Hauptadressat der REACH-Verordnung sind die Hersteller<br />

bzw. Importeure von chemischen Stoffen, die diese Stoffe<br />

nun untersuchen und registrieren lassen müssen. Aber<br />

auch für die gewerblichen Anwender von chemischen Stoffen,<br />

wie die Betriebe der <strong>Bauwirtschaft</strong> ergeben sich aus<br />

der neuen Verordnung Verpflichtungen. Ein Anwender ist<br />

nach der Verordnung eine „natürliche oder juristische Person<br />

mit Sitz in Europa, die im Rahmen ihrer industriellen<br />

oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in<br />

Zubereitung verwendet...“(Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung).<br />

Zu den Anwendern im Sinne der Verordnung gehören<br />

daher gewerbliche Nutzer von z.B. Farben, Klebstoffen,<br />

aber auch Handwerker, Baubetriebe, Reinigungsbetriebe,<br />

etc.. Ausgenommen von REACH werden nur private Verbraucher<br />

und die reinen Händler.<br />

Die REACH-Verordnung normiert, dass sog. Anwender<br />

dafür verantwortlich sind, dass<br />

1. die empfohlenen Risiko-Minderungsmaßnahmen an -<br />

gewendet werden,<br />

2. Informationen an Lieferanten und Kunden weitergeleitet<br />

werden,<br />

3. ein Stoffsicherheitsbericht ausgearbeitet wird,<br />

soweit dieser notwendig ist.<br />

Hierzu im Einzelnen wie folgt:<br />

1. Anwendung von Risiko-Minderungsmaßnahmen<br />

Die Verordnung normiert für Anwender als wesentliche<br />

Pflicht, dass diese mit den chemischen Stoffen oder Zubereitungen<br />

so umgehen, dass von diesen kein Risiko ausgeht.<br />

Zu diesem Zweck sind die Hersteller bzw. Lieferanten<br />

künftig verpflichtet, bei dem Verkauf von als gefährlich<br />

angesehenen Stoffen ein sog. Sicherheits-Datenblatt mitzuliefern.<br />

In diesem Sicherheits-Datenblatt wird beschrieben,<br />

wie mit dem Stoff umzugehen ist, welche Erste-Hilfe-<br />

Maßnahmen angebracht sind und wie der chemische Stoff<br />

entsorgt werden muss.<br />

Der im Sicherheits-Datenblatt beschriebene sichere<br />

Umgang mit dem chemischen Stoff bezieht sich auf<br />

bestimmte Verwendungen, die im Einzelnen aufgelistet<br />

sein müssen. Prinzipiell dürfen die Stoffe nur in den Bereichen<br />

verwendet werden, die von dem Hersteller bzw. Lieferanten<br />

in dem Sicherheits-Datenblatt als Verwendung<br />

angegeben sind. Der Anwender ist verpflichtet, festzustellen,<br />

ob die von ihm geplante Verwendung in dem Sicherheits-Datenblatt<br />

angegeben ist.<br />

2. Informationspflicht gegenüber Lieferanten und<br />

Kunden<br />

Neben der Anwendung geeigneter Risiko-Minderungsmaßnahmen<br />

ist die Informationspflicht die bedeutendste<br />

Aufgabe für den Anwender nach der REACH-Verordnung.<br />

Diese Informationspflicht besteht einerseits gegenüber den<br />

Kunden und in bestimmten Fällen auch gegenüber den Lieferanten<br />

der Stoffe.<br />

Alle Informationen zum sicheren Umgang mit dem Stoff,<br />

die sich auf dem vom Lieferanten mitgelieferten Sicherheits-Datenblatt<br />

befinden, müssen an die Kunden weitergegeben<br />

werden. Auch für Stoffe, die kein Sicherheits-<br />

Datenblatt benötigen, müssen auf Wunsch des Kunden<br />

zumindest Informationen für einen sicheren Umgang bereitgestellt<br />

werden.<br />

Baufachblatt 7-8/2007 2


Technik<br />

3. Ausarbeitung eines Stoffsicherheitsberichtes<br />

Ein sog. Stoffsicherheitsbericht ist von einem Anwender<br />

grundsätzlich nicht zu erarbeiten. Nur für den Fall, dass ein<br />

Betrieb als Anwender einen Stoff in einer Weise verwenden<br />

möchte, die nicht in dem Sicherheits-Datenblatt aufgeführt<br />

ist, muss der anwendende Betrieb aktiv werden. Zunächst<br />

hat der Betrieb die Möglichkeit, dem Hersteller die von ihm<br />

geplante Verwendung des chemischen Stoffs mitzuteilen,<br />

so dass der Hersteller bzw. Lieferant diese zusätzliche Verwendung<br />

in das Sicherheits-Datenblatt aufnimmt. Nur für<br />

den Fall, dass der Hersteller bzw. Lieferant dies ablehnt, ist<br />

der anwendende Betrieb nach der REACH-Verordnung verpflichtet,<br />

einen Stoffsicherheitsbericht zu erstellen. Dies<br />

kann aber regelmäßig dann vermieden werden, wenn das<br />

Sicherheits-Datenblatt der verwendeten Chemikalien<br />

immer die Verwendung beinhaltet, die durch den Betrieb<br />

beabsichtigt ist.<br />

Übergangsregelungen<br />

Die Untersuchung und Registrierung der rund 100.000 chemischen<br />

Altstoffe, die zur Zeit auf dem Markt sind, wird<br />

nach einer Übergangsregelung, gestuft nach Gefährlichkeit<br />

im Zeitraum von 01.06.2007 - 01.06.2018 vorgenommen.<br />

Ab dem 01.06.2007 wird sich für die Betriebe der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

als Anwender von chemischen Stoffen vorerst<br />

nichts ändern und das bislang geltende Chemikaliengesetz<br />

wird für die nächsten 12 Monate übergangsweise weiter<br />

gelten. Ab 01.06.2007 müssen vorerst nur die Hersteller<br />

bzw. Importeure von chemischen Stoffen aktiv werden und<br />

die von ihnen hergestellten bzw. vertriebenen Stoffe untersuchen<br />

und registrieren lassen. Die Registrierung der Stoffe<br />

für die Hersteller bzw. Importeure beginnt mit der Phase<br />

der sog. Vorregistrierung am 01.06.2008 und soll bis zum<br />

01.01.2009 abgeschlossen sein.<br />

Für unsere Mitgliedsbetriebe bedeutet dies, dass derzeit<br />

regelmäßig noch keine Sicherheits-Datenblätter zu den verwendeten<br />

Chemikalien vorhanden sein werden. Wir<br />

machen jedoch darauf aufmerksam, dass in Zukunft nur<br />

noch solche chemischen Stoffe verwendet werden sollten,<br />

deren beabsichtigte Verwendung in dem Sicherheits-<br />

Datenblatt aufgelistet ist.<br />

Umfassende Informationen zum Thema REACH einschließlich<br />

der 851 Seiten umfassenden Verordnung sind im<br />

Internet u.a. zu finden unter www.reach-helpdesk.de. ■<br />

Abrechnung<br />

von Leibungen<br />

nach VOB/C<br />

In der VOB 2006 sind die<br />

allgemeinen Technischen<br />

Vertragsbedingungen für<br />

Bauleistungen (ATV)<br />

DIN 18 340 – Trockenbauarbeiten<br />

DIN 18 345 – Wärmedämm-Verbundsysteme<br />

und<br />

DIN 18 350 – Putz- und<br />

Stuckarbeiten<br />

redaktionell überarbeitet<br />

worden. Bei redaktionellen Überarbeitungen wird die jeweilige<br />

ATV dem Stand der aktuellen Ausführungsnormen<br />

angepasst, ggfs. werden Formulierungen verbessert.<br />

Änderungen, die sich auf die Abrechnung auswirken, wer-<br />

3 Baufachblatt 7-8/2007<br />

den in der Regel nicht vorgenommen. Dies trifft auch für die<br />

o.g. ATV´en zu. Da Regelungen zum Aufmaß von Leibungen<br />

immer wieder angefragt werden, stellen wir diese erneut<br />

zusammen:<br />

Leibungsabrechnung nach der ATV DIN 18340 –<br />

Trockenbauarbeiten<br />

vorgesehene Abrechnungseinheiten<br />

Die DIN schlägt zwei unterschiedliche Abrechnungs -<br />

einheiten in Abhängigkeit von der Leibungstiefe vor:<br />

– Leibungsbekleidung mit einer Tiefe bis 1 m sollen mit<br />

dem Längemaß (m) abgerechnet werden (Abschnitt<br />

0.5.2)<br />

– Leibungsbekleidung mit einer Tiefe über 1 m sollen mit<br />

Flächenmaß (qm) abgerechnet werden (Abschnitt<br />

0.5.1).<br />

Zuordnung zu den Besonderen Leistungen<br />

Nach Abschnitt 4.2.29 ist das Herstellen von Leibungen<br />

eine Besondere Leistung. Für die Herstellung von Leibungen<br />

besteht somit ein Vergütungsanspruch. Wenn<br />

die Vergütung von Leibungen im LV nicht geregelt ist, ist<br />

der Vergütungsanspruch nachträglich anzumelden.<br />

Abrechnung von Leibungen<br />

Nach Abschnitt 5.1.7 werden Leibungen grundsätzlich<br />

gesondert gerechnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob<br />

sich die Leibung in einer übermessenen oder abgezogenen<br />

Öffnung befindet.<br />

Wandaussparungen werden ab einer Einzelgröße von<br />

2,5 qm abgezogen (Abschnitt 5.2.1.1).<br />

Leibungsabrechnung nach DIN 18345 – Wärmedämm-<br />

Verbundssysteme<br />

Vorgesehene Abrechnungseinheiten<br />

Im Wärmedämm-Verbundsystem behandelte Leibungen<br />

sollen mit dem Längenmaß (m), getrennt nach Bauart<br />

und Maßen ausgeschrieben werden (Abschnitt<br />

0.5.2).<br />

Abrechnung von Leibungen<br />

Nach Abschnitt 5.1.5 werden Leibungen grundsätzlich<br />

gesondert gerechnet. Ob die zugehörige Öffnung abgezogen<br />

oder übermessen wird, spielt keine Rolle. Beim<br />

Aufmaß der Leibung werden Unterbrechungen unter 1 m<br />

Einzellänge übermessen.<br />

Leibungsberechnung nach DIN 18350 – Putz- und<br />

Stuckarbeiten<br />

Vorgesehene Abrechnungseinheiten<br />

Geputzte Leibungen sollen getrennt nach Bauart und<br />

Maßen nach dem Längenmaß (m) ausgeschrieben und<br />

abgerechnet werden (Abschnitt 0.5.2).<br />

Abrechnung von Leibungen<br />

Die Neufassung der ATV DIN 18350 regelt wieder ausdrücklich,<br />

dass Leibungen grundsätzlich gesondert<br />

gerechnet werden (Abschnitt 5.1.7). Beim Aufmaß sind<br />

Unterbrechungen der Leibung über 1 m Einzellänge<br />

abzuziehen (Abschnitt 5.2.2).<br />

Zusammenfassung<br />

Nach allen drei ATV´en sollen die Leibungen nach Längenmaß<br />

ausgeschrieben und abgerechnet werden. Einzige<br />

Ausnahme sind Leibungen mit einer Tiefe von über 1 m bei<br />

den Trockenbauarbeiten.<br />

Leibungen sind grundsätzlich gesondert zu berechnen.


Ob sie sich in einer übermessenen oder abgezogenen Öffnung<br />

befinden, spielt dabei keine Rolle. ■<br />

Die DIN V4108-4 Wärme-<br />

Neue DIN V 4108-4 schutz und Energie-Ein -<br />

Wärmeschutz und sparung in Gebäuden –<br />

Energie-Einsparung Teil 4: Wärme- und feuch-<br />

in Gebäuden – teschutztechnische<br />

Teil 4: Wärme- und Bemessungswerte ist im<br />

Juni 2007 neu erschienen.<br />

feuchteschutz-<br />

Die Norm ist erhältlich über<br />

technische<br />

den Beuth Verlag GmbH,<br />

Bemessungswerte 10772 Berlin, www.beuth.de,<br />

Preisgruppe 15: 78,50 €<br />

zzgl. Versandkosten.<br />

Gegenüber der Ausgabe 2004 wurden die folgenden<br />

Punkte geändert:<br />

Festlegung der Bemessungswerte für werkmäßig hergestellte<br />

Wärmedämmstoffe, Fenster und Verglasungen und<br />

Mauerwerk nach der aus der aktualisierten Europäischen<br />

Norm abgeleiteten Deutschen Norm;<br />

Aktualisierung der Tabellen 1, 2, 4 und 9;<br />

Überarbeitung des Abschnitts 5 mit Aufnahme von<br />

Bemessungswerten für Mehrscheiben-Isolierglas und<br />

Vorhangfassaden;<br />

Überarbeitung des Abschnitts 6 mit Aufnahme von<br />

Bemessungswerten für Dachlichtbänder;<br />

Aufnahme von Bemessungswerten für Tore in Abschnitt 7;<br />

Aufnahme des zusätzlichen Abschnitts 8 zur Berechnung<br />

von Dämmstoffdicken bei Rohrleitungen;<br />

Umfangreiche Service-Leistungen für<br />

Verbandsmitglieder im Internet<br />

Technik<br />

Überarbeitung des Anhangs A;<br />

Aufnahme des neuen Anhangs C für Zuschlagswerte für<br />

Polyurethan-Hartschaum-Dämmstoffe nach DIN EN<br />

13165. ■<br />

Francois Colling<br />

Buch-<br />

HoB.Ex<br />

tipp<br />

Bemessung im Holzbau nach DIN 1052<br />

HoB.Ex 2.0 ist eine Statik-Software für die Bemessung<br />

von Holzbauteilen nach der neuen DIN 1052.<br />

Die übersichtliche Programmstruktur bietet einen<br />

schnellen Einstieg in die Holzbaunorm sowie umfangreiche Berechnungsmöglichkeiten.<br />

2007. Version 2.0. CD-ROM in DVD-Box.<br />

Systemvoraussetzungen: Microsoft Excel 97 oder höher; Windows 98<br />

oder höher (läuft nicht unter Windows NT); 400 MB freier Festplattenspeicher.<br />

Microsoft Framework wird auf CD mitgeliefert.<br />

599,– € Vollversion 2.0, 249,– € Update der Version 1.0<br />

Bestell-Nr. 110-2005000<br />

Bruderverlag Albert Bruder GmbH & Co. KG, Köln, Tel. 0221/5497-304,<br />

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Holzrahmenbau-Details, Version 2007<br />

CAD-Dateien für Planung und Konstruktion<br />

2007. CD-ROM<br />

Preis: 75,– €<br />

ISBN 978-3-87104-160-0<br />

Bruderverlag Albert Bruder GmbH & Co. KG, Köln, Tel. 0221/5497-304,<br />

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den Themen<br />

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Über 1000 Dokumente und Vorlagen wie z.B. Musterbriefe, Musterverträge zum Arbeits- und Baurecht<br />

oder Tarifverträge stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung.<br />

Mitglieder benötigen für den Zugang zum geschlossenen Bereich eine Zugangsberechtigung.<br />

Die hierfür erforderliche einmalige Registrierung erfolgt auf der Internet-Homepage durch Klicken auf<br />

den Button „Mitglieder-Bereich“ und nachfolgend auf „Neuanmeldung“. Die für Neu anmeldungen notwendige<br />

Mitgliedsnummer kann telefonisch unter 0761/70302-43 oder per E-Mail unter<br />

info@bausuedbaden.de abgerufen werden.<br />

Baufachblatt 7-8/2007 4


BAUWIRTSCHAFT<br />

SÜDBADEN<br />

Fit für Ihre Zukunft<br />

Lehrgang<br />

Baufachblatt 7-8/2007<br />

Baufachblatt, Postfach 1 43, 79001 Freiburg,<br />

Post-Vertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 5327<br />

Thema: „Betriebswirt HWK – Fachrichtung Bau“<br />

Mit diesem Lehrgang werden Ihnen betriebswirtschaftliches Know-how, ein kooperativer Führungsstil<br />

und geschickte Verhandlungstaktiken gewerkspezifisch vermittelt. Fachspezialisten aus der Wirtschaft<br />

erklären Ihnen praxisnah in vier Modulen betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche, personalwirtschaftliche<br />

und rechtliche Fachbegriffe und Zusammenhänge. Die Abschlussqualifikation wird mit der<br />

anerkannten Prüfung vor der Handwerkskammer erworben.<br />

Zielgruppe: Betriebsinhaber, leitende Angestellte und mitarbeitende Ehefrauen<br />

Inhalt: Das bundesweit anerkannte Konzept besteht aus 24 Zwei-Tagesseminaren,<br />

die in 2-wöchigem Rhythmus abgehalten werden.<br />

Kosten: voraussichtlich 3.300,– €<br />

Lehrgangsbeginn:<br />

Oktober 2007<br />

Ort: Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />

Ausbildungszentrum Bühl<br />

Siemensstraße 4, 77815 Bühl<br />

und<br />

Haus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Holbeinstraße 16, 79100 Freiburg<br />

Anmeldeschluss:<br />

August 2007<br />

Dieser Lehrgang wird mit 5/750 Punkten<br />

im Rahmen der Kampagne Meisterhaft anerkannt.<br />

Berufsförderungswerk<br />

der Südbadischen<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />

Information Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH,<br />

und Anmeldung: Frau Griesinger, Tel. 0761/70302-43, kgriesinger@bausuedbaden.de<br />

förderfähig nach<br />

Meister-BAföG !

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