FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden
FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden
Verband der Bauwirtschaft Südbaden e.V. Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e.V. Fachverband Putz, Stuck und Trockenbau Baden e.V. Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH BAU FACHBLATT 5/2006 Organ der Bauwirtschaft Südbaden E 5327 Südbadische Bauwirtschaft hofft auf Ende der Baukrise Verbandstag des Verbandes der Bauwirtschaft Südbaden in Baden-Baden Gewinnfaktor Organisation: Bestellwesen optimieren! ISSN 0343-1444 BAUWIRTSCHAFT SUDBADEN
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Verband<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />
Badischer<br />
Zimmerer- und<br />
Holzbauverband e.V.<br />
Fachverband<br />
Putz, Stuck<br />
und Trockenbau<br />
Baden e.V.<br />
Berufsförderungswerk<br />
der<br />
Südbadischen<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />
BAU<br />
<strong>FACHBLATT</strong><br />
5/2006<br />
Organ<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong><br />
E 5327<br />
Südbadische<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
hofft auf Ende<br />
der Baukrise<br />
Verbandstag<br />
des Verbandes<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong> in<br />
Baden-Baden<br />
Gewinnfaktor<br />
Organisation:<br />
Bestellwesen<br />
optimieren!<br />
ISSN 0343-1444<br />
BAUWIRTSCHAFT<br />
SUDBADEN
Verbände der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>:<br />
Maßgeschneiderte Leistungen für die Mitgliedsbetriebe<br />
Die Verbände der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> unterstützen ihre Mitglieder als<br />
• Arbeitgeberverbände<br />
• Wirtschaftsverbände<br />
• Dienstleistungsverbände<br />
• Technische Verbände<br />
Die Serviceabteilungen der Verbände bieten ein breites Dienstleistungsspektrum in den Bereichen:<br />
• Verbandsservice Information und Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Verbandsservice Recht<br />
• Verbandsservice Unternehmensführung<br />
• Verbandsservice Technik und Umwelt<br />
• Verbandsservice Aus- und Weiterbildung<br />
• Verbandsservice Nachwuchsmarketing<br />
Nutzen Sie die Leistungen Ihres Verbandes!<br />
BAUWIRTSCHAFT<br />
SÜDBADEN<br />
Betonprüfstelle in 77815 Bühl<br />
eingetragen im Verzeichnis der Betonprüfstellen W<br />
nach DIN 1045 VMPA-BPW-1269-97 BW<br />
Wir nehmen Prüfungen für<br />
Betondruckfestigkeit<br />
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vor und stellen das Prüfungszeugnis aus.<br />
Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />
Betonprüfstelle W,<br />
Siemensstraße 4, 77815 Bühl<br />
Telefon (0 72 23) 93 39 - 0<br />
Fax (0 72 23) 93 39 - 50<br />
E-Mail: abz-bau.buehl@tesionmail.de<br />
Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>,<br />
Geschäftsstelle<br />
Holbeinstraße 16, 79100 Freiburg<br />
Telefon (07 61) 7 03 02 - 0<br />
Fax (07 61) 7 03 02 - 30<br />
E-Mail: service@bausuedbaden.de<br />
2 Baufachblatt 5/2006<br />
Beachten Sie die aktuellen<br />
Verbandsinformationen im<br />
Internet:<br />
Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e. V.:<br />
www.bausuedbaden.de<br />
Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e. V.:<br />
www.holzbau-baden.de<br />
Fachverband Putz, Stuck und Trockenbau<br />
Baden e. V.:<br />
www.stukkateur-baden.de<br />
Ausbildung in der <strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />
www.bauen-hat-zukunft.de
Inhalt Fachbeilagen<br />
Aktuelle<br />
Themen<br />
5<br />
Brennpunkt<br />
Südbadische <strong>Bauwirtschaft</strong> hofft auf Ende der Baukrise 4<br />
Konjunkturbarometer<br />
Nachfrage- und Produktionsentwicklung im<br />
Baugewerbe – Geschäftslage im März 2006 etwas<br />
günstiger als im Vormonat 6<br />
2006<br />
Preise für Wohngebäude in Baden-Württemberg im<br />
Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
Aufträge im Bauhauptgewerbe im Februar 2006:<br />
Real +12,3 % zum Vorjahr 6<br />
1. Quartal 2006 1,3 % höher als vor einem Jahr 6<br />
Bauüberhang Ende 2005: In Baden-Württemberg<br />
knapp 58.900 Wohnungen genehmigt, aber noch<br />
nicht fertig gestellt 7<br />
Online Meldung zur Baustatistik – schnell,<br />
komfortabel und sicher 7<br />
Aus den Verbänden<br />
Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V.:<br />
Verbandstag am 12. Mai 2006 in Baden-Baden 8<br />
Dipl.-Ing. Rainer Weisenburger feiert 50. Geburtstag 9<br />
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Pontiggia feiert 50. Geburtstag 9<br />
Richtigstellung 10<br />
Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e.V.:<br />
Zimmermeister Werner Böcherer neuer Obermeister<br />
der Zimmerer-Innung Emmendingen 10<br />
Zimmermeister Georg Martin neuer Obermeister<br />
der Zimmerer-Innung Konstanz 10<br />
Nachwuchsmarketing 10<br />
Termine 11<br />
Impressum<br />
5/2006, 37. Jahrgang<br />
Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Putz, Stuck und Trockenbau Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstr. 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
Verantwortlich: Michael Hafner, Verbandsdirektor<br />
Redaktion: Gregor Gierden M.A., Betriebswirt (VWA)<br />
Anzeigenverwaltung: Petra Schramm, Telefon (07 61) 7 03 02 - 41<br />
E-Mail: pschramm@bausuedbaden.de. Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 10 vom 1. 1. 2006<br />
Bezugspreis: Abonnement 45,– € jährlich inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten in der<br />
Bundesrepublik Deutschland, für Verbandsmitglieder mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten<br />
Herstellung: Meisterdruck GmbH, Kreuzmattenstraße 13, 79276 Reute<br />
Erscheinungsweise: 10 x im Jahr<br />
Betriebswirtschaft,<br />
Recht,<br />
EDV und<br />
Steuern<br />
Betriebswirtschaft<br />
Gewinnfaktor Organisation: Einführungsveranstaltung 1<br />
Gewinnfaktor Organisation – Organisationstipp 3 2<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Unberechtigte Bedenkenanmeldung ist keine<br />
Vertragsverletzung (§ 4 Nr. 3, § 8 Nr. 3 VOB/B) 3<br />
Auftraggeber trägt mangels abweichender<br />
Vereinbarung Kontaminationsrisiko (§ 9 VOB/A;<br />
§ 1 Nr. 3, § 2 Nr. 5 VOB/B) 3<br />
Tarif-,<br />
ArbeitsundSozialrecht<br />
Tarifrecht<br />
Allgemeinverbindlicherklärung 1<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Beitragsrechtliche Behandlung von nicht gezahltem<br />
Arbeitsentgelt 1<br />
BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für<br />
Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2005 für rechtswirksam 2<br />
Form und Inhalt eines Rapportzettels 2<br />
Übernahme von Schulungskosten des Betriebsrats 3<br />
Technik,<br />
Umwelt,<br />
Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
Technik<br />
Professor-Adalbert-Seifriz-Preis 2006 –<br />
Technologietransfer Handwerk 1<br />
Baufachblatt 5/2006 3
Brennpunkt<br />
Südbadische<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
hofft auf Ende<br />
der Baukrise<br />
Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong> fordert<br />
zweckgebundene PKW-<br />
Maut zur Finanzierung<br />
von Verkehrswege-<br />
Investitionen<br />
Public-Private-Partnership-Modelle<br />
müssen<br />
mittelstandsfreundlich<br />
ausgeschrieben werden<br />
Im Frühjahr 2006 hofft die südbadische <strong>Bauwirtschaft</strong> auf<br />
eine allmähliche Überwindung der Baukrise: Erstmals seit<br />
über einem Jahrzehnt hat sich die Geschäftslage der Bauunternehmen<br />
in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres<br />
sowie zu Beginn des Jahres 2006 spürbar verbessert.<br />
Bemerkbar macht sich die konjunkturelle Aufhellung vor<br />
allem im Tiefbau sowie im Straßenbau. Hier schlägt die<br />
Bewilligung von mehr Mitteln aufgrund des Zwei-Milliarden-<br />
Investitionsprogramms der Bundesregierung positiv zu<br />
Buche. Die Lage im Wohnungsbau ist nach wie vor geprägt<br />
durch Vorzieheffekte im Zusammenhang mit der Abschaffung<br />
der Eigenheimzulage. So erhöhte sich die Zahl der<br />
Baugenehmigungen im Wohnungsbau in <strong>Südbaden</strong> im vierten<br />
Quartal 2005 im Vergleich zum Vorjahr um 32 %. Der<br />
Wirtschaftsbau hat sich aufgrund des etwas beschleunigten<br />
gesamtwirtschaftlichen Wachstums leicht erholt. Die<br />
Investitionen im Öffentlichen Hochbau bleiben dagegen<br />
wegen der knappen öffentlichen Kassen nach wie vor deutlich<br />
hinter den Erfordernissen zurück. Insgesamt war die<br />
Entwicklung bei den Baugenehmigungszahlen von Nichtwohngebäuden<br />
im Verlauf des vergangenen Jahres aufwärts<br />
gerichtet.<br />
Wie eine Erhebung des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />
unter seinen Mitgliedsbetrieben ergab, meldeten im März<br />
2006 13 % der Bauunternehmen eine gut 44 % eine befriedigende<br />
und 43 % eine unbefriedigende Geschäftslage (Vorquartal:<br />
9 %, 38 % bzw. 53 %; Vorjahr: 3 %, 27 % bzw. 70 %).<br />
Nach wie vor herrscht am Baumarkt ein äußerst harter<br />
Wettbewerb: 43 % der Firmen bezeichnen die Konkurrenzsituation<br />
als ruinös, 52 % als hart und nur 5 % als normal.<br />
Große Sorge bereiten den Mitgliedsbetrieben darüber hinaus<br />
die säumige Zahlungsweise vieler Auftraggeber sowie<br />
häufige VOB-Verletzungen.<br />
Für die nächsten Monate erwarten die südbadischen<br />
Bauunternehmen eine weitere Stabilisierung ihrer<br />
Geschäftslage: 18 % der Firmen rechnen mit einer guten,<br />
73 % mit einer befriedigenden und 9 % mit einer schlechten<br />
Geschäftsentwicklung. 38 % der Betriebe melden einen<br />
Arbeitskräftemangel bei Facharbeitern. Dementsprechend<br />
ist die Nachfrage nach Auszubildenden weiterhin hoch: In<br />
<strong>Südbaden</strong> gab es im März 2006 in den Bauberufen rund<br />
110 offene Lehrstellen.<br />
Um die Situation in der Baubranche weiter zu stabilisieren<br />
und Arbeitsplatzverluste zu verhindern, fordert der Verband<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> dringend die Umsetzung folgender<br />
Maßnahmen:<br />
1. Deutliche Erhöhung der öffentlichen Bauinvestitionen<br />
Die öffentliche Infrastruktur wird seit Jahren von Bund,<br />
Land und Gemeinden vernachlässigt. Bei den Investitionen<br />
4 Baufachblatt 5/2006<br />
in Verkehrswege sowie in öffentliche Gebäude regiert in<br />
unverantwortlicher Weise der Rotstift, notwendige Erhaltungsmaßnahmen<br />
werden unterlassen. Allein im Bundesund<br />
Landesstraßenbau ist in Baden-Württemberg von 1994<br />
bis 2005 eine Investitionslücke von mehr als 4 Milliarden €<br />
aufgelaufen Die Folge: Wichtige Bauvorhaben wie der<br />
sechsspurige Ausbau der A 5 zwischen Baden-Baden und<br />
Basel oder der Bau der A 98 werden erheblich verzögert<br />
oder immer weiter aufgeschoben. Das Straßennetz entspricht<br />
nicht mehr den heutigen Anforderungen und verfällt.<br />
Der jährliche volkswirtschaftliche Schaden, welcher durch<br />
Staus und Verzögerungen auf den Autobahnen entsteht,<br />
beläuft sich auf 200 Milliarden €.<br />
Auch der Ausbau der Oberrheinbahn auf vier Gleise hinkt<br />
aufgrund von Sparmaßnahmen erheblich hinter dem Zeitplan<br />
her. Die gegenüber der Schweiz hinsichtlich des Fertigstellungstermins<br />
eingegangenen Verpflichtungen können<br />
bei weitem nicht mehr eingehalten werden.<br />
Im Bereich des öffentlichen Hochbaus besteht bei vielen<br />
Gebäuden ein dringender Sanierungsbedarf. So befinden<br />
sich zahlreiche Schulen in einem beklagenswerten Zustand.<br />
Bundesweit wird der kommunale Investitionsbedarf<br />
bis 2009 auf 686 Milliarden € geschätzt.<br />
Der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> fordert Bund,<br />
Land und Gemeinden eindringlich auf, die öffentlichen<br />
Bauinvestitionen bedarfsgerecht auszuweiten. Nur so<br />
können Wachstum und Wohlstand auf Dauer erhalten<br />
werden.<br />
2. Schaffung einer zweckgebundenen PKW-Maut zur<br />
Finanzierung des Verkehrswegebaus<br />
Um den dramatischen Verfall der öffentlichen Investitionsquote<br />
zu stoppen und eine Verstetigung der Investitionen<br />
in den Verkehrswegebau auf dem erforderlichen Niveau<br />
sicherzustellen, muss über die LKW-Maut hinaus eine für<br />
alle Fahrzeuge geltende Autobahnbenutzungsgebühr<br />
geschaffen werden. Wichtig ist hierbei die Zweckbindung<br />
der erzielten Einnahmen für den Verkehrswegebau.<br />
3. Verstärkte Nutzung und mittelstandsfreundliche<br />
Gestaltung von Public-Private-Partnership-Modellen<br />
Eine weitere Möglichkeit zur Überwindung der Haushaltsmisere<br />
bei öffentlichen Bauvorhaben bietet Public-<br />
Private-Partnership (PPP). Ist ein Bauvorhaben für diese<br />
Art der Realisierung geeignet, so können aufgrund der privatwirtschaftlichen<br />
Effizienzvorteile im Vergleich zur konventionellen<br />
Ausschreibung deutliche Einsparungen erzielt<br />
werden. Bundesweit werden inzwischen eine ganze Reihe<br />
von PPP-Modellen umgesetzt, davon einige in Baden-<br />
Württemberg.<br />
Zu achten ist unbedingt auf eine mittelstandfreundliche<br />
Ausschreibung von PPP-Modellen. Es kann nicht sein, dass<br />
der Mittelstand bei PPP praktisch vom Wettbewerb ausgeschlossen<br />
ist, wie dies z.B. beim Ausbau der A 5 zwischen<br />
Offenburg und Malsch im Rahmen des sogenannten A-<br />
Modells der Fall ist. Hier werden unter anderem hinsichtlich<br />
der technischen Leistungsfähigkeit Nachweise über Referenzobjekte<br />
in Bereichen gefordert, die in Deutschland bisher<br />
gar nicht umgesetzt wurden. Um die Existenz der regionalen<br />
Bauunternehmen zu sichern, appelliert der Verband<br />
dringend an die Politik, für eine mittelstandsfreundliche Vergabepraxis<br />
bei PPP-Projekten zu sorgen.
4. Gleichberechtigte Einbeziehung des Wohneigentums<br />
in die Förderung der privaten<br />
Altersvorsorge<br />
Um nach der ersatzlosen Abschaffung der Eigenheimzulage<br />
positive Anreize für den Wohnungsbau zu setzen, fordert<br />
der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> die gleichberechtigte<br />
Einbeziehung des privaten Wohneigentums in<br />
die Förderung der privaten Altersvorsorge. Die Verbände<br />
der Bau- und Immobilienwirtschaft haben dazu einen Vorschlag<br />
gemacht, der sich an den Grundsätzen der Riester-<br />
Rente orientiert. Das vorgeschlagene Modell schafft für den<br />
Bürger Wahlfreiheit zwischen Geldrenten und Wohneigentum.<br />
So kann der Bürgerwunsch nach Wohneigentum als<br />
Altersvorsorge angemessen berücksichtigt werden.<br />
5. Rückführung der Steuerbelastung und<br />
Vereinfachung des Steuerrechts<br />
Zur Stabilisierung des (bau-)wirtschaftlichen Aufschwungs<br />
fordert der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> eine<br />
Rücknahme der beschlossenen Mehrwertsteuererhöhung<br />
zum Jahreswechsel 2006/2007. Darüber hinaus muss ein<br />
reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 % für arbeitsintensive<br />
Bauleistungen eingeführt werden; dies würde erhebliche<br />
Beschäftigungschancen in der <strong>Bauwirtschaft</strong> mit sich bringen.<br />
Unabdingbar ist eine weitere Absenkung der steuerlichen<br />
Belastung von Unternehmen. Zudem ist eine Reform<br />
der Erbschaftssteuer zur Erleichterung von Betriebsübergängen<br />
geboten. Eine Vereinfachung des viel zu komplizierten<br />
und extrem bürokratischen deutschen Steuerrechts<br />
ist überfällig.<br />
6. Senkung der Lohnnebenkosten<br />
Voraussetzung für eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten<br />
und damit zur Schaffung von mehr Beschäftigungsanreizen<br />
ist eine umfassende Reform der sozialen<br />
Sicherungssysteme. Vor allem geht es um die Konzentration<br />
der Sozialversicherungen auf eine Grundsicherung, die<br />
Rückführung von versicherungsfremden Leistungen sowie<br />
deren Umstellung von einer Beitrags- auf eine Steuerfinanzierung.<br />
Die Absicherung von Krankheits- und Pflegefallrisiken<br />
muss vom Arbeitsverhältnis abgekoppelt werden - z.B. in<br />
Gestalt einer einkommensunabhängigen Gesundheitsprämie.<br />
Ein sozialer Ausgleich kann über die Einkommens-<br />
Brennpunkt<br />
steuer erreicht werden. Bei der Pflegeversicherung ist<br />
angesichts der dramatischen Unterfinanzierung die<br />
Umstellung auf eine Kapitaldeckung notwendig. Der Beitrag<br />
zur Rentenversicherung darf nicht erhöht werden – hier<br />
sind effektive Wege zu einer stabilen Finanzierung zu<br />
suchen. Geboten sind die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters<br />
sowie die Verringerung der Anreize zur<br />
Frühverrentung. Darüber hinaus sind die betriebliche und<br />
private Altersvorsorge zu stärken. Um die Beitragssteigerungen<br />
bei der Bau-Berufsgenossenschaft einzudämmen,<br />
müssen unter anderem die Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog<br />
gestrichen werden.<br />
7. Verzicht auf Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns<br />
– Kombilohn darf nicht leistungshemmend<br />
wirken<br />
Derzeit ist die Schaffung eines Kombilohnes – unter<br />
Umständen in Verbindung mit einem gesetzlichen Mindestlohn<br />
– in der politischen Diskussion. Der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
steht dem Kombilohn in der jetzt diskutierten<br />
Form mit großer Skepsis gegenüber. Zu befürchten sind<br />
eine leistungshemmende Wirkung der Lohnsubventionen<br />
sowie Mitnahmeeffekte. Keinesfalls dürfen durch die Einführung<br />
des Kombilohns und eines Mindestlohns die am<br />
Bau bereits existierenden tariflichen Mindestlöhne in ihrer<br />
Wirkung eingeschränkt oder ausgehebelt werden.<br />
Ein gesetzlicher Mindestlohn würde vor allem bei den einfachen<br />
Tätigkeiten die Arbeitsmarktsituation weiter verschärfen<br />
und das Ziel konterkarieren, mehr Beschäftigung<br />
im Niedriglohnsektor zu schaffen. Eine Öffnung des Niedriglohnbereichs<br />
mit der Absicht, Langzeitarbeitslose, gering<br />
Qualifizierte und Menschen, die noch nie gearbeitet haben,<br />
in Arbeit zu bringen, ist nur ohne Mindestlohn zu erreichen!<br />
Daher fordert der Verband den Verzicht auf die Einführung<br />
eines gesetzlichen Mindestlohns.<br />
8. Deregulierung des Arbeitsrechts<br />
Um mehr Beschäftigung zu erzeugen, ist eine Deregulierung<br />
des Arbeitsmarkts und eine Vereinfachung des überkomplizierten<br />
Arbeitsrechts unabdingbar. Der Kündigungsschutz<br />
muss weiter liberalisiert werden. Zur Stärkung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ist die Kostenbelastung<br />
aufgrund der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch<br />
die Einführung von drei Karenztagen zu senken.<br />
Anzeige<br />
Baufachblatt 5/2006 5
Konjunkturbarometer Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
9. Rückführung der Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes<br />
Der Verband fordert des Weiteren eine deutliche Rückführung<br />
der Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes, insbesondere<br />
der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, der<br />
Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen sowie<br />
der Vergabe-ABM. Die Tätigkeit kommunaler und gemeinnütziger<br />
Beschäftigungsgesellschaften ist auf Bereiche<br />
zu beschränken, in denen ein Wettbewerb mit privaten<br />
Anbietern ausgeschlossen ist. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit<br />
der Betriebe des ersten Arbeitsmarktes<br />
gesichert werden.<br />
10. Umfassender Bürokratieabbau<br />
Die ausgeuferte Bürokratie bremst die wirtschaftliche<br />
Erholung in Deutschland. Daher ist eine Deregulierung<br />
sowie die konsequente Einführung von automatischen Verfallsfristen<br />
für alle neuen Gesetze und Verordnungen dringend<br />
erforderlich. So müssen z.B. Baugenehmigungsverfahren<br />
erheblich vereinfacht und damit beschleunigt<br />
werden. Gesetzesvorhaben der Europäischen Union müssen<br />
systematisch auf entstehende Bürokratiekosten untersucht<br />
und eine Überregulierung verhindert werden.<br />
Die geforderten Schritte sind wichtige Voraussetzungen<br />
zur Stabilisierung der bauwirtschaftlichen Situation. Sie<br />
müssen daher schnellstmöglich umgesetzt werden. ■<br />
Nachfrage- und<br />
Produktionsentwicklung<br />
im<br />
Baugewerbe –<br />
Geschäftslage im<br />
März 2006 etwas<br />
günstiger als im<br />
Vormonat<br />
(gi) Die Bewertung der<br />
Geschäftslage erfolgt in<br />
West- wie in Ostdeutschland<br />
leicht günstiger als im<br />
Vormonat. Das Urteil<br />
„unbefriedigend“ dominiert<br />
noch für Arbeiten im öffentlichen<br />
Hochbau. In den<br />
anderen Leistungsbereichen<br />
ergibt sich nahezu ein<br />
Ausgleich zwischen der<br />
Zahl der Einschätzungen<br />
mit „unbefriedigend“ bzw. „befriedigend (saisonüblich)“.<br />
Die Baunachfrage stabilisierte sich. Über rückläufige Auftragseingänge<br />
berichtet nur noch ein kleinerer Kreis von<br />
Unternehmen. Überwiegend melden die Betriebe eine mit<br />
dem Vormonat vergleichbare Ordertätigkeit. Vereinzelt zog<br />
die Nachfrage im Tiefbau an, mitunter verbuchen westdeutsche<br />
Betriebe auch ein Auftragsplus im Wohnungsbau<br />
bzw. gewerblichen Bau.<br />
Die Bautätigkeit konnte, regional unterschiedlich, im März<br />
auch wieder leicht ausgeweitet werden. Die im Hochbau<br />
tätigen ostdeutschen Betriebe weisen auf ein unverändertes<br />
Niveau der Produktion hin. Bei günstiger Auftrags- und<br />
Witterungslage nahm vereinzelt auch die Beschäftigung zu.<br />
Dennoch gingen im März von der Witterung noch die stärksten<br />
Behinderungen der Bautätigkeit aus.<br />
Die durchschnittliche Reichweite der Auftragsbestände<br />
nahm aufgrund der stabilen und gelegentlich auch leicht<br />
zunehmenden Baunachfrage einerseits und der zum Teil<br />
gedrosselten Produktion in allen Leistungsbereichen zu. So<br />
ergeben sich in den westdeutschen Betrieben erstmals<br />
wieder Reichweiten von 2 Monaten im sonstigen Tiefbau<br />
6 Baufachblatt 5/2006<br />
sowie 2,1 Monaten im Hochbau. Im Straßenbau wird die<br />
Zweimonatsmarke mit 1,9 Monaten nur knapp verfehlt. In<br />
den ostdeutschen Betrieben liegt die mögliche Produktionsdauer<br />
im Hochbau weiterhin bei 1,8 Monaten. Im<br />
Straßenbau und sonstigen Tiefbau ergeben sich mit jeweils<br />
1,3 Monaten deutlich längere Reichweiten als im Vormonat.<br />
Die Unternehmen berichten vorrangig über ein unverändertes<br />
Preisniveau. Preisreduzierungen sind gegebenenfalls<br />
bei Aufträgen der öffentlichen Hand ein Thema.<br />
Die Erwartungen an die weitere Entwicklung der Geschäfte,<br />
Aufträge und Preise bleiben bei einer weitgehend neutralen<br />
Positionierung der Betriebe aufwärts gerichtet. Nur<br />
wenige westdeutsche Betriebe schließen Negativentwicklungen<br />
bei Aufträgen und Preisen nicht aus. ■<br />
(gi) Wie das Statistische<br />
Bundesamt mitteilt, verzeichnete<br />
das Bauhauptgewerbe<br />
(Betriebe mit 20<br />
und mehr Beschäftigten)<br />
im Februar 2006 in Deutschland<br />
preisbereinigt 12,3 %<br />
höhere Auftragseingänge<br />
als im entsprechenden Vorjahresmonat.<br />
Die Baunachfrage<br />
nahm im Hochbau<br />
um 13,8 % zu, im Tiefbau<br />
erhöhte sie sich um 10,2 %.<br />
In den Betrieben des Hoch- und Tiefbaus waren Ende<br />
Februar 2006 636.000 Personen tätig; das waren 23.000<br />
weniger als vor einem Jahr (- 3,6 %). Der Gesamtumsatz<br />
belief sich im Berichtsmonat auf rund 3,5 Milliarden €<br />
(+ 1,1 % gegenüber Februar 2005).<br />
Im Vergleich der Ergebnisse der Monate Januar und<br />
Februar 2006 mit denjenigen des entsprechenden Vorjahreszeitraums<br />
sind die Auftragseingänge preisbereinigt um<br />
10,7% gestiegen. Der Gesamtumsatz belief sich auf<br />
7,0 Milliarden € und lag damit um 1,4% unter dem Niveau<br />
der ersten beiden Monate 2005. ■<br />
(gi) Nach Feststellung des<br />
Statistischen Landesamtes<br />
veränderten sich die Baupreise<br />
für den Neubau von<br />
Wohngebäuden (einschließlich<br />
der Mehrwertsteuer) im<br />
1. Quartal 2006 (Berichtsmonat<br />
Februar) gegenüber<br />
dem 4. Quartal 2005<br />
(Berichtsmonat November)<br />
um +0,7 % auf einen Indexstand<br />
von 103,6 (2000 =<br />
Aufträge im Bauhauptgewerbe<br />
im<br />
Februar 2006:<br />
Real + 12,3 %<br />
zum Vorjahr<br />
Preise für Wohngebäude<br />
in Baden-<br />
Württemberg im<br />
1. Quartal 2006<br />
1,3 % höher als<br />
vor einem Jahr<br />
100). Verglichen mit dem Vorjahresmonat lagen die Preise<br />
für den Neubau von Wohngebäuden 1,3 % höher.<br />
Bei den Wohngebäuden lagen die Preise im Bereich der<br />
Rohbauarbeiten, mit Ausnahme der Verbauarbeiten<br />
(-1,8 %), Entwässerungskanalarbeiten (-0,8 %) und Gerüstarbeiten<br />
(-1,0 %), durchweg höher als im Vorjahr. Besonders<br />
verteuerten sich die Erdarbeiten (+4,4 %) und die<br />
Klempnerarbeiten (+4,3 %).
Unter den Ausbauarbeiten für Wohngebäude zogen die<br />
Preise im Vergleich zum Vorjahr am stärksten bei Bodenbelagarbeiten<br />
um 4,7 % sowie Nieder- und Mittelspannungsanlagen<br />
um 3,6 % an. Günstiger als im Vorjahr waren unter<br />
anderem die Putz- und Stuckarbeiten (-3,4 %), die Betonwerksteinarbeiten<br />
(-2,9 %) und die Leistungen für die<br />
Gebäudeautomation (-2,3 %).<br />
Gegenüber dem Vorquartal stiegen sowohl die Preise für<br />
Rohbauarbeiten um 1,1 % als auch die für Ausbauarbeiten<br />
um 0,3 % an. Unter den Rohbauarbeiten wurden die größten<br />
Preissteigerungen bei den Mauerarbeiten mit 1,9 %<br />
vorgenommen. Klempnerarbeiten zogen um 1,7 % im Preis<br />
an.<br />
Bei den Gewerken, die zu den Ausbauarbeiten gehören,<br />
wurden Bodenbelagarbeiten um 2,9 %, Tischlerarbeiten<br />
um 2,6 % sowie Dämmarbeiten an technischen Anlagen um<br />
1,5 % teurer. Günstiger wurden Betonwerksteinarbeiten<br />
(-2,8 %), Bauleistungen der Gebäudeautomation (-2,3 %)<br />
sowie Gussasphaltarbeiten (-1,9 %).<br />
Entwicklung der Baupreise für Nichtwohngebäude,<br />
Straßenbau und Ortskanäle<br />
– ohne Mehrwertsteuer –<br />
(2000 = 100)<br />
Nichtwohngebäude, Veränderung 1.Quartal 2006<br />
Straßenbau und Ortskanäle gegenüber<br />
4. Quartal 2005 1. Quartal 2005<br />
Bürogebäude + 0,4 + 0,9<br />
gewerbl. Betriebsgebäude + 0,6 + 1,5<br />
Straßenbau + 1,4 + 2,8<br />
Ortskanäle + 1,0 + 1,8<br />
Bauüberhang<br />
Ende 2005:<br />
In Baden-Württemberg<br />
knapp 58.900<br />
Wohnungen<br />
genehmigt, aber<br />
noch nicht fertig<br />
gestellt<br />
Nur marginaler Rückgang<br />
gegenüber 2004<br />
■<br />
(gi) Auf der Basis der<br />
soeben abgeschlossenen<br />
Bauüberhangserhebung<br />
2005 ermittelte das Statistische<br />
Landesamt gut<br />
58.900 Wohnungen, für die<br />
zwar eine Baufreigabe<br />
erteilt, aber bis zum Stichtag<br />
am 31. Dezember 2005<br />
noch keine Fertigstellungsmeldung abgegeben wurde. Die<br />
Veränderung gegenüber dem Vorjahr, als nur knapp 150<br />
Wohnungen mehr im so genannten Bauüberhang insgesamt<br />
nachgewiesen wurden, ist damit marginal.<br />
Nicht ganz 49.400 der noch nicht beendeten Wohnungsbauvorhaben<br />
waren Neubauwohnungen in Wohngebäuden.<br />
Dieser Überhang lag nur rund ein Prozent niedriger als<br />
zum Ende des Jahres 2004. Wie im Vorjahr war bei etwa<br />
27.500 (rund 56 %) dieser unfertigen Wohnungen bereits<br />
mit dem Bau begonnen worden. Davon waren circa 19.050<br />
Wohnungen, also reichlich zwei Drittel der begonnen Wohnungsbauten,<br />
sogar schon rohbaufertig und befanden sich<br />
im Innenausbau. Knapp ein Drittel – etwa 8 450 Wohnungen<br />
– waren noch im Rohbauzustand. Mit dem Bau von fast<br />
Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
21.900 frei gegebenen Wohnungen (rund 44 % des Neubauüberhangs)<br />
war zum Jahrswechsel noch nicht begonnen.<br />
Unter Berücksichtigung der gut 9.500 Ende 2005 zwar<br />
genehmigten, aber noch nicht fertig gestellten Wohnungen,<br />
die durch den Neubau von Wohnheimen und von so<br />
genannten Nichtwohngebäuden (Gebäude, die nicht<br />
schwerpunktmäßig Wohnzwecken dienen) sowie durch<br />
Baumaßnahmen im Bestand neu entstehen sollen, errechnete<br />
das Statistische Landesamt den Bauüberhang Ende<br />
2005 von insgesamt gut 58 900 Wohnungen.<br />
Neben diesen Angaben zu unfertigen und noch nicht<br />
begonnenen Bauvorhaben werden im Rahmen der Bauüberhangserhebung<br />
auch erloschene Baugenehmigungen<br />
bzw. bei Kenntnisgaben der Verzicht auf die Bauausführung<br />
ermittelt. Im Laufe des Jahres 2005 traf dies für fast 2.900<br />
Wohnungen zu. Das waren gut 5 % mehr als im Vorjahr. ■<br />
(bs) Betriebe des Baugewerbes<br />
können ihre Daten<br />
zu verschiedenen Baustatistiken<br />
an das Statistische<br />
Landesamt über das Internet<br />
übermitteln. Schon seit<br />
zwei Jahren kann so die<br />
Auskunft zum Monatsbericht<br />
im Bauhauptgewerbe<br />
und zum Vierteljährlichen<br />
Auftragsbestand erfolgen.<br />
Rund 23 % der berichten-<br />
Online-Meldung<br />
zur Baustatistik –<br />
schnell,<br />
komfortabel<br />
und sicher<br />
den Betriebe nutzen diese Möglichkeit. Weitere Statistiken<br />
sind in der Zwischenzeit hinzugekommen. Meldungen zur<br />
Totalerhebung im Bauhauptgewerbe und zum Vierteljahresbericht<br />
im Ausbaugewerbe sind bereits über das Internet<br />
möglich. Zur Jahresmitte wird der Online-Service mit der<br />
Jahres- und Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe<br />
und der Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe erweitert. Die<br />
Meldung über Internet ist der schnellste und einfachste<br />
Weg zur Auskunftserteilung. Die Vorteile liegen auf der<br />
Hand:<br />
• Dateneingabe menügeführt und komfortabel<br />
• Fehler- und Vollständigkeitsprüfungen verhindern Rückfragen<br />
• Unterschiedliche Bearbeiter können die Daten in den<br />
Erhebungsbogen eintragen<br />
• Schnelle und sichere Datenübermittlung<br />
Bereits anderweitig im betrieblichen Informationssystem<br />
vorhandene Daten können in das Online-Formular übernommen<br />
werden, wenn der Betrieb eine entsprechende<br />
Schnittstelle einrichtet. Die medienbruchfreie Datenübermittlung<br />
bedeutet sowohl für die Betriebe als auch das Statistische<br />
Landesamt eine merkliche Verringerung des<br />
Aufwands. Datenschutz und Datensicherheit werden<br />
selbstverständlich gewahrt. Mit der Erhebungspost erhalten<br />
Sie die individuellen Zugangsdaten (Benutzernamen /<br />
Kennwort). Die Datenübermittlung selbst erfolgt in verschlüsselter<br />
Form mit bewährter Technologie. Kein Unbefugter<br />
kann so auf die Daten zugreifen.<br />
Baufachblatt 5/2006 7
Aus den Verbänden<br />
Meldet Ihr Betrieb bereits online?<br />
Sie können das aktuelle Angebot unter https://idev.statistik-bw.de/<br />
unverbindlich und ohne die individuelle Nutzerkennung<br />
testen. Nach Eingabe von „Gast“ bei der Abfrage<br />
der Kennung und des Passworts kann nach der Bestätigung<br />
über „LOGIN“ das Erhebungsangebot eingesehen<br />
werden. Dieser effiziente Meldeweg ist für alle Beteiligten<br />
von Vorteil. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg<br />
hofft, dass in Zukunft noch mehr Betriebe ihre Auskunft<br />
über das Internet erteilen. ■<br />
Verband der<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />
Verbandstag am<br />
12. Mai 2006 in<br />
Baden-Baden<br />
Südbadische <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
hofft auf Ende der<br />
Baukrise<br />
(gi) Der Verbandstag des<br />
Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong> am<br />
12. Mai 2006 in Baden-<br />
Baden fand unter dem Vorzeichen einer baukonjunkturellen<br />
Erholung statt. „Wie unsere Erhebungen ergeben haben,<br />
hat sich die Beurteilung der Geschäftslage durch unsere<br />
Mitgliedsunternehmen seit dem Herbst des vergangenen<br />
Jahres allmählich verbessert“, stellte Präsident Bernd<br />
Stephan bei seiner Begrüßungsansprache fest. Im Straßenbau<br />
hat sich aufgrund des Zwei-Milliarden-Investitionsprogramms<br />
der Bundesregierung die Lage aufgehellt.<br />
Gleichzeitig konnte der Wohnungsbau vor dem Hintergrund<br />
der beschlossenen Streichung der Eigenheimzulage im<br />
vierten Quartal des vergangenen Jahres nochmals von<br />
einem deutlichen Anstieg der Baugenehmigungen profitieren.<br />
Auch im Wirtschaftsbau ist eine leichte Tendenz nach<br />
oben festzustellen. Nach wie vor völlig unbefriedigend ist<br />
hingegen die Lage im öffentlichen Hochbau, der weiterhin<br />
unter den Sparzwängen bei Bund, Land und Gemeinden<br />
leidet. Trotz des konjunkturellen Aufwärtstrends haben die<br />
Betriebe weiter mit harten bis ruinösen Wettbewerbsbedingungen<br />
am Markt zu kämpfen.<br />
Präsident Bernd Stephan forderte eindringlich mehr öffentliche<br />
Bauinvestitionen und umfassende Maßnahmen zur<br />
Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.<br />
8 Baufachblatt 5/2006<br />
Hart ins Gericht ging Stephan mit der von den öffentlichen<br />
Bauauftraggebern seit Jahren praktizierten Sparpolitik bei<br />
den Bauinvestitionen. Dringend notwendig sei die Einführung<br />
einer für alle Fahrzeuge geltenden, zweckgebundenen<br />
Autobahnbenutzungsgebühr. Zusätzlich müssten verstärkt<br />
PPP-Modelle zur Realisierung öffentlicher Bauvorhaben<br />
herangezogen werden, wobei allerdings auf eine<br />
mittelstandsfreundliche Ausschreibung zu achten sei.<br />
Scharfe Kritik übte der Präsident an der Verwaltungsreform<br />
in Baden-Württemberg, die für den Straßenbau äußerst<br />
negative Auswirkungen habe. So habe die personelle Ausdünnung<br />
der Straßenbaubehörden Engpässe bei Ausschreibung<br />
und Bearbeitung von Bauvorhaben zur Folge.<br />
Weitere negative Konsequenzen seien eine erhebliche<br />
Zunahme des Nachtragsvolumens sowie von Streitigkeiten<br />
auf den Baustellen. Eindringlich forderte Stephan von der<br />
Politik eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen in Deutschland.<br />
Im Zuge des Geschäftsberichts ging Verbandsdirektor<br />
Michael Hafner auf die konjunkturelle Entwicklung, die politische<br />
Verbandsarbeit sowie die Neuerungen im Bereich<br />
der Sozial- und Tarifpolitik ein. Einen Erfolg hätten die Verbände<br />
bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie erzielt - der derzeitige<br />
Entwurf sehe das Herkunftslandprinzip nicht mehr<br />
vor. Die Tarifverhandlungen des vergangenen Jahres seien<br />
insgesamt erfolgreich für die Arbeitgeberseite verlaufen.<br />
Hervorzuheben sei insbesondere die Verlängerung der<br />
Wochenarbeitszeit von 39 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich.<br />
Ergänzend stellten die Verbandsmitarbeiter Gregor Gierden,<br />
Cornelia Rupp, Torsten Spiering, Barbara Schweer,<br />
Eric Zimmermann, Steffen Reuter und Manuela Schwörer<br />
die Verbandstätigkeit in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit,<br />
Recht, Betriebswirtschaft, Technik, Ausbildung, technische<br />
Weiterbildung sowie Nachwuchsmarketing vor.<br />
Nachwahlen<br />
Im Rahmen von Nachwahlen wurde Maurermeister<br />
Gerhard Tröndle aus Laufenburg, Obermeister der Baugewerks-Innung<br />
Waldshut, als Beiratsmitglied des Verbandes<br />
gewählt.<br />
Regularien<br />
Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluss für das<br />
Jahr 2005 sowie der Voranschlag für 2006 wurden von der<br />
Mitgliederversammlung ohne Gegenstimmen angenommen.<br />
Nach Vorlage der Prüfergebnisse der Rechnungsprüfer,<br />
die keinerlei Beanstandungen ergeben hatten, wurden<br />
Präsidium, Beirat und Geschäftsführung entlastet. Als<br />
Rechnungsprüfer wurden Dipl.-Ing. (FH) Horst Gerber aus<br />
Denzlingen und Dipl.-Betriebswirt Wolfgang Ihle aus Waldkirch<br />
wiedergewählt.<br />
Vortragsveranstaltung<br />
Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup, Universitätsprofessor für<br />
Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität<br />
Darmstadt, ging in seinem Vortrag zum Thema „Die<br />
Zukunft des deutschen Sozialstaats“ ausführlich auf die<br />
Situation der sozialen Sicherungssysteme und auf notwendige<br />
Maßnahmen zu deren finanzieller Absicherung ein. Vor<br />
dem Hintergrund der zunehmenden internationalen Wettbewerbsintensität<br />
auf den Gütermärkten und der erheblichen<br />
Bevölkerungsalterung werde es in der Zukunft eine
Professor Bert Rürup stellte<br />
Lösungsansätze zur langfristigen<br />
Erhaltung der sozialen<br />
Absicherung vor.<br />
voll versorgende Lebensstandardsicherung<br />
allein<br />
durch staatliche Sicherungssysteme<br />
nicht mehr<br />
geben. Vielmehr müssten<br />
kapitalgedeckte Ergänzungssysteme<br />
verstärkt zu<br />
einer stabilen Vollversorgung beitragen. Des Weiteren seien<br />
eine zukunftsorientierte Bildungs- und Familienpolitik das<br />
Gebot der Stunde.<br />
Pressekonferenz<br />
Die Frühjahrspressekonferenz des Verbandes nutzten<br />
Präsident Bernd Stephan, Präsidialmitglied Bernhard Sänger<br />
und Verbandsdirektor Michael Hafner, um wichtige politische<br />
Forderungen der südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> ins<br />
Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken. Die Veranstaltung<br />
fand insgesamt eine gute Resonanz. Nähere Einzelheiten<br />
sind dem nächsten Pressespiegel zu entnehmen.<br />
Ehrungen<br />
Für ihre hervorragenden Leistungen bei den praktischen<br />
Leistungswettbewerben der Handwerksjugend 2005 ehrten<br />
der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und das Berufsförderungswerk<br />
der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> erfolgreiche<br />
Junghandwerker. Unter anderem erhielten die Geehrten<br />
hohe Geldpreise für Fort- und Weiterbildungszwecke.<br />
Ausgezeichnet wurden:<br />
Markus Ringwald aus Sasbach, 1. Landessieger und<br />
1. Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg im<br />
Beton- und Stahlbetonbauerhandwerk. Ausbildungsbetrieb:<br />
Max Früh GmbH & Co.KG, Achern<br />
Simon Schneider aus Biederbach, 1. Landessieger und<br />
1. Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg im<br />
Präsident Bernd Stephan (Mitte) und Verbandsdirektor<br />
Michael Hafner (r.) ehrten die südbadischen Sieger in den<br />
Wettbewerben der Handwerksjugend 2005, Simon Schneider,<br />
Sven Wenzel, Daniel Steger, Marc Hans Graf und Markus<br />
Ringwald (v.l.n.r.).<br />
Aus den Verbänden<br />
Maurerhandwerk. Ausbildungsbetrieb: Gebr. Pontiggia<br />
GmbH & Co.KG, Elzach<br />
Marc Hans Graf aus Hilzingen, 2. Landessieger und<br />
1. Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg im<br />
Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzbauerhandwerk.<br />
Ausbildungsbetrieb: Kramer GmbH, Freiburg<br />
Daniel Steger aus Hügelsheim, 1. Kammersieger der<br />
Handwerkskammer Karlsruhe im Maurerhandwerk. Ausbildungsbetrieb:<br />
Weßbecher B. Bau GmbH, Muggensturm<br />
Sven Wenzel aus Lausheim, 1. Kammersieger der Handwerkskammer<br />
Konstanz im Maurerhandwerk. Ausbildungsbetrieb:<br />
Fa. Gerhard Langenbacher, Wutach<br />
Rahmenprogramm<br />
Parallel zur Mitgliederversammlung fand am Vormittag als<br />
Begleitveranstaltung eine Besichtigung des Museums Frieder<br />
Burda in Baden-Baden statt. Den Abschluss des Verbandstages<br />
bildete der Gesellschaftsabend. Höhepunkte<br />
dieser Abendveranstaltung waren die traditionelle Damenrede<br />
von Ehrenpräsident Heinrich Wagner sowie der Auftritt<br />
des Akrobaten TJ-Wheels. ■<br />
Dipl.-Ing. Rainer Weisenburger<br />
feiert 50. Geburtstag<br />
Dipl.-Ing. Rainer Weisenburger<br />
aus Baden-Baden, Präsidialmitglied<br />
des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong>, vollendete am<br />
9. Mai 2006 sein 50. Lebensjahr.<br />
Weisenburger engagiert sich seit<br />
vielen Jahren ehrenamtlich für<br />
die <strong>Bauwirtschaft</strong>. So war er von<br />
1993 bis 1996 Beiratsmitglied<br />
und von 1996 bis 2003 Vizepräsident<br />
des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong>. Seit dem Jahr<br />
2003 ist er weiterhin Mitglied des Verbandspräsidiums. ■<br />
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Pontiggia<br />
feiert 50. Geburtstag<br />
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Pontiggia,<br />
Beiratsmitglied des Verbandes<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />
und Leiter der Fachgruppe<br />
Straßen- und Tiefbau,<br />
vollendete am 18. April 2006<br />
sein 50. Lebensjahr. Pontiggia<br />
setzt sich seit über zehn Jahren<br />
ehrenamtliche für die Belange<br />
der <strong>Bauwirtschaft</strong> ein. Er wurde<br />
1995 zum Leiter der Fachgruppe<br />
Straßen- und Tiefbau des<br />
Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
gewählt. Ebenfalls seit 1995 ist er Mitglied im Beirat des<br />
Verbandes. ■<br />
Baufachblatt 5/2006 9
Aus den Verbänden<br />
Richtigstellung<br />
In der April-Ausgabe des Baufachblatts ist der Bericht<br />
zum 70. Geburtstag von Bauunternehmer Armin Kopf versehentlich<br />
unter der Rubrik „Badischer Zimmerer- und<br />
Holzbauverband e.V.“ platziert worden. Richtigerweise<br />
gehören der Jubilar und seine Firma, die Unternehmensgruppe<br />
Vogel-Bau, jedoch dem Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
<strong>Südbaden</strong> an. ■<br />
Badischer<br />
Zimmerer- und<br />
Holzbauverband<br />
e.V.<br />
Zimmermeister<br />
Werner Böcherer<br />
neuer Obermeister<br />
der Zimmerer-<br />
Innung Emmendingen<br />
Die Innungsversammlung<br />
der Zimmerer-Innung Emmendingen<br />
hat am 9. Mai<br />
2005 Zimmermeister Werner<br />
Böcherer aus Freiamt zum neuen Obermeister gewählt.<br />
Als stellvertretender Obermeister wurde Zimmermeister<br />
Hubert Ringwald aus Denzlingen wiedergewählt.<br />
Zimmermeister Gerhard Unmüßig aus Herbolzheim, der<br />
seit 1993 das Amt als Obermeister ausgeübt hatte, wurde<br />
für seine besonderen Verdienste zum Ehrenobermeister der<br />
Innung ernannt. ■<br />
Zimmermeister Georg Martin neuer<br />
Obermeister der Zimmerer-Innung Konstanz<br />
Die Innungsversammlung der Zimmerer-Innung Konstanz<br />
hat am 4. Mai 2006 Zimmermeister Georg Martin aus Eigeltingen<br />
zum neuen Obermeister gewählt. Als stellvertretender<br />
Obermeister wurde Zimmermeister Martin Leiz aus<br />
Radolfzell wiedergewählt.<br />
Nachwuchsmarketing<br />
Girls’ Day 2006: Aktionstag<br />
der südbadischen Bau-Ausbildungszentren<br />
stößt auf<br />
positive Resonanz<br />
Insgesamt 41 Mädchen beteiligten sich<br />
am Aktionstag zum Girls’ Day, den die südbadischen Bau-<br />
Ausbildungszentren in Bühl, Donaueschingen und Waldshut<br />
am 27. April 2006 durchführten. Die Besucherinnen hatten<br />
an diesem Tag die Gelegenheit, sich bei Vorträgen und<br />
Führungen durch die Werkhallen über die Ausbildungs- und<br />
Berufschancen in der <strong>Bauwirtschaft</strong> zu informieren. Mit<br />
Begeisterung nutzten die Teilnehmerinnen darüber hinaus<br />
die Möglichkeit, selbst Hand anzulegen und unter Anleitung<br />
von Ausbildungsmeistern ihre bauhandwerklichen Fähigkeiten<br />
zu erproben. So konnten die Schülerinnen ihr<br />
Geschick beim Mauern, Betonieren, Zimmern und Sägen,<br />
Verputzen sowie Fliesenlegen unter Beweis stellen.<br />
„Den Teilnehmerinnen hat es großen Spaß gemacht, sich<br />
in einem Bauberuf zu betätigen“, stellt Manuela Schwörer,<br />
10 Baufachblatt 5/2006<br />
Mit großem Interesse beteiligten sich die Schülerinnen am<br />
Girls’ Day in Bühl.<br />
Projektleiterin Nachwuchsmarketing beim Berufsförderungswerk<br />
der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong>, fest. Die Bauberufe,<br />
so Schwörer, seien zwar nach wie vor überwiegend<br />
eine Männerdomäne. Aber auch Frauen seien heute erfolgreich<br />
in der <strong>Bauwirtschaft</strong> tätig. Ermöglicht werde dies unter<br />
anderem durch den zunehmenden Einsatz von Technik und<br />
Maschinen. Denn hierdurch haben sich die beruflichen<br />
Anforderungen geändert: Heutzutage sind auf der Baustelle<br />
Wissen und eine gute Qualifikation mindestens genauso<br />
wichtig wie Muskelkraft.<br />
Ein Pluspunkt der Bauberufe ist die hohe Qualität der Ausbildung,<br />
die im Betrieb, in der Berufsschule sowie in überbetrieblichen<br />
Ausbildungszentren stattfindet. Darüber hinaus<br />
sind die Aufstiegschancen für qualifizierte Fach- und<br />
Führungskräfte am Bau derzeit besonders gut. Grund hierfür<br />
ist die Überalterung des Facharbeiter- und Führungskräftestammes<br />
in den Baubetrieben. Nicht zuletzt können sich<br />
auch die Lehrlingsvergütung sowie die Verdienstmöglichkeiten<br />
sehen lassen. „Alles in allem“, so Manuela Schwörer,<br />
„bietet die <strong>Bauwirtschaft</strong> interessierten jungen Menschen<br />
eine große Bandbreite an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.<br />
Dies gilt jenseits der traditionellen Rollenklischees<br />
auch für Mädchen. Hierauf wollen wir mit unseren Aktionstag<br />
zum Girls’ Day aufmerksam machen.“ ■<br />
Im Ausbildungszentrum Donaueschingen erstellten die<br />
Besucherinnen unter Aufsicht von Lehrlingen Fliesenmosaiken.
Termine<br />
„Badische Bau- und Ausbautage<br />
– Holzbau – Ausbau –<br />
Fassade“ am 14./15. Juli<br />
2006 im Europapark Rust<br />
Großer gemeinsamer Event der südbadischen<br />
Ausbauverbände<br />
Zu einer gemeinsamen großen Tagung am 14./15. Juli 2006<br />
in Rust laden der Badische Zimmerer- und Holzbauverband,<br />
der Fachverband Putz, Stuck und Trockenbau<br />
Baden sowie der Wirtschaftsverband Holz- und Kunststoffverarbeitendes<br />
Handwerk ihre insgesamt rund 600 Mitgliedsbetriebe<br />
ein. Ziel der „Badischen Bau- und Ausbautage<br />
– Holzbau – Ausbau – Fassade“ ist es vor allem, den<br />
Unternehmen in einem attraktiven Rahmen die Möglichkeit<br />
zur Weiterbildung mit<br />
kompetenten Referenten<br />
sowie gleichzeitig<br />
eine Plattform<br />
für Kontakte und<br />
Kooperationen zu bieten.<br />
„Diese Großveranstaltung,<br />
die wir in<br />
dieser Form zum<br />
ersten Mal durchführen,<br />
ermöglicht<br />
einen gewerkeübergreifenden<br />
Austausch<br />
zwischen Zimmerern,<br />
Stuckateuren und Schreinern“, erläutert Verbandsdirektor<br />
Michael Hafner. In das Programm integriert sind die diesjährigen<br />
Mitgliederversammlungen der drei südbadischen<br />
Verbände. Eine Ausstellung mit Präsentationen der Industriepartner<br />
zu neuen Techniken und Problemlösungen ist<br />
wichtiger Bestandteil des Events.<br />
Der Startschuss für die Badischen Bau- und Ausbautage<br />
erfolgt am Nachmittag des 14. Juli 2006 mit einem Vortrag<br />
des Marketingexperten Dr. Bernd W. Dornach. Es folgt ein<br />
umfangreiches Fachprogramm mit Weiterbildungsangeboten<br />
in den Themengebieten Unternehmensführung, Marketing,<br />
Recht und Technik. Den Schlussvortrag hält am 15.<br />
Juli 2006 Professor Dr. Wolfgang Wiegard von der Universität<br />
Regensburg, Mitglied des Sachverständigenrates zur<br />
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Ein<br />
weiteres Highlight stellt der Gesellschaftsabend am 14. Juli<br />
dar. Im Anschluss an die Veranstaltung können die Teilnehmer<br />
die Möglichkeit eines vergünstigten Eintritts in den<br />
Europapark nutzen.<br />
Eine Einladung mit weiteren Informationen erhalten die<br />
Verbandsmitglieder über den Rundschreibendienst. ■<br />
Service Ihres Verbandes<br />
Auf Wunsch erhalten Sie Ehrenurkunden für langjährige<br />
Mitarbeiter Ihres Betriebes. Dieser Service ist für<br />
unsere Mitglieder kostenlos.<br />
Fordern Sie die Urkunden bei der Geschäftsstelle<br />
(Frau Wagner, Durchwahl: 07 61 / 7 03 02 - 21) an.<br />
Bauferien 2006<br />
Aus den Verbänden<br />
Die unserem Verband angehörenden Bauinnungen haben<br />
die Bauferien für das Jahr 2006 wie folgt festgelegt:<br />
Innungen Achern, Bühl, Emmendingen, Freiburg-Müllheim-Lörrach,<br />
Kehl, Konstanz, Lahr, Neustadt, Offenburg,<br />
Rastatt / Baden-Baden, Schwarzwald-Baar, Waldshut und<br />
Wolfach:<br />
7. – 26. August 2006 ■<br />
Fachkongress Forum Integrales Planen +<br />
Bauen am 22. Juni 2006 in Stuttgart<br />
Unter der Schirmherrschaft des Innenministers des Landes<br />
Baden-Württemberg eröffnet Professor Dr. h.c. Lothar<br />
Späth, Ministerpräsident a.D., am 22. Juni 2006 in der<br />
Stuttgarter Liederhalle den Fachkongress Forum Integrales<br />
Planen + Bauen. Auf diesem eintägigen Kongress referieren<br />
renommierte Experten der Bau- und Immobilienbranche mit<br />
den thematischen Schwerpunkten „Projektentwicklungen,<br />
Investitionen und Finanzierung“ über den integrativen<br />
Lebenszyklus gewerblich genutzter Objekte und Immobilien.<br />
Eine abschließende Podiumsdiskussion beleuchtet das<br />
Spannungsfeld nachhaltigen Planens und Bauens. Forum<br />
Integrales Planen+Bauen ist eine Kooperationsveranstaltung<br />
von ProjekTeam Stuttgart und Weiss+Partner Architekten<br />
in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Technik<br />
Stuttgart und Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Weitere<br />
Informationen unter www.forum-ipb.de. ■<br />
ARGE-Kommentar 2005<br />
Zeitnah zum neuen ARGE-Vertrag und dem neuen<br />
Dach-ARGE-Vertrag ist die überarbeitete 4. Auflage<br />
des ARGE-Kommentars erschienen. Neben der<br />
Kommentierung der genannten Verträge ist auch der<br />
vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie<br />
herausgegebene Bietergemeinschaftsvertrag,<br />
Fassung 2003, in die Kommentierung aufgenommen<br />
Buchtipp<br />
worden. Im umfänglichen Anhang stehen dem Benutzer wichtige und in<br />
der ARGE-Praxis bewährte Arbeitshilfen, Formularmuster, Merkblätter<br />
und Beispiele zur Verfügung.<br />
Der Kommentar umfasst ca. 1186 Seiten und kostet 169,– €.<br />
Bestelladresse: Bauverlag BV GmbH, Profil die Versandbuchhandlung,<br />
Avenwedder Straße 55, 33311 Gütersloh, Tel. 0 52 41 / 8 08 89 57,<br />
Fax 05241/806016<br />
Ein Bestellformular steht des Weiteren auch auf der Homepage des BWI-<br />
Bau unter www.bwi-bau.de als Download zur Verfügung.<br />
Baufachblatt 5/2006 11
Betriebswirtschaft,<br />
Recht, EDV<br />
und<br />
Steuern<br />
5<br />
Betriebswirtschaft<br />
Gewinnfaktor Organisation: Einführungsveranstaltung 1<br />
Gewinnfaktor Organisation – Organisationstipp 3 2<br />
Baumaschinenpreise 3<br />
Wirtschaftsrecht<br />
Unberechtigte<br />
2006<br />
Bedenkenanmeldung ist keine<br />
Vertragsverletzung (§ 4 Nr. 3, § 8 Nr. 3 VOB/B) 3<br />
Auftraggeber trägt mangels abweichender<br />
Vereinbarung Kontaminationsrisiko (§ 9 VOB/A;<br />
§ 1 Nr. 3, § 2 Nr. 5 VOB/B) 3<br />
Schadensersatz für Stillstandszeiten wegen falschen<br />
Bodengutachtens beim BGB-Vertrag (§ 280 BGB) 4<br />
Buchtipp 4<br />
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<strong>Bauwirtschaft</strong><br />
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Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Putz, Stuck und Trockenbau Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-mail: service@<br />
bausuedbaden.de<br />
1 Baufachblatt 5/2006<br />
(bs) Anfang April wurden<br />
die Einführungsveranstaltungen<br />
zu unserem Schulungsprojekt„Gewinnfaktor<br />
Organisation“ erfolgreich<br />
durchgeführt. Insgesamt<br />
30 Teilnehmer und<br />
Teilnehmerinnen nutzten<br />
die Gelegenheit, die Organisation<br />
des eigenen<br />
Unternehmens kritisch zu<br />
durchleuchten.<br />
Betriebswirtschaft<br />
Gewinnfaktor<br />
Organisation:<br />
Einführungsveranstaltung<br />
Der Seminarleiter, Herr Christian Rech von der BBR-<br />
Consulting GmbH, hat den „Erfolgs-Leitfaden <strong>Bauwirtschaft</strong>“<br />
vorgestellt. In kurzen Erklärungen wurde dargestellt,<br />
welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um ein Organisationssystem<br />
nach den Vorgaben der DIN EN<br />
ISO 9001:200 einführen und umsetzen zu können. Jedes<br />
der 19 Kapitel ist gegliedert in die Fragestellungen:<br />
• Was ist unser spezielles Organisationsziel ?<br />
• Wo steht dazu etwas in der ISO 9001 ?<br />
• Was genau wollen wir erreichen ?<br />
• Was müssen wir dafür tun ?<br />
• Was darf auf keinen Fall passieren ?<br />
Ergänzend zum Leitfaden hat jede/r Teilnehmer/in eine<br />
Erfolgs-Checkliste erhalten, die die ganz konkreten Tätigkeiten<br />
und Aufgaben enthält, die im Betrieb erledigt werden<br />
müssen. Zusätzlich enthält die Checkliste Tipps zur Umsetzung<br />
im Betrieb.<br />
Die nächste Stufe des Schulungsprojekts fand am 18.05.<br />
in Freiburg statt. In einem eintägigen Seminar wurde in einer<br />
kleinen Gruppe erarbeitet, welche Maßnahmen für den Aufbau<br />
einer erfolgreichen Organisation notwendig sind. Jeder<br />
Teilnehmer erhielt ein spezielles Musterhandbuch Bau, in<br />
dem die gesamten organisatorischen Abläufe eines Bauunternehmens<br />
abgebildet sind.<br />
Gruppenfoto bei der Einführungsveranstaltung in Donaueschingen<br />
■
Organisationstipp 3:<br />
Bestellwesen optimieren<br />
Betriebswirtschaft<br />
Das kennen die meisten: Für jeden Auftrag muss Material bestellt werden. Je kurzfristiger dies geschieht, desto mehr<br />
Probleme können sich daraus ergeben.<br />
Bei telefonischen Bestellungen erhalten Sie keine Bestätigung, auf Lieferscheinen ist oft keine Kommission<br />
vermerkt….<br />
Was ist zu tun ?<br />
• Festlegen, welcher Mitarbeiter bestellen darf<br />
• Regeln für telefonische Bestellungen festlegen<br />
• Kennzeichnungssystem festlegen für<br />
➜ erledigte Bestellungen<br />
➜ geprüften Wareneingang<br />
• Fehlendes / falsch geliefertes Material sofort reklamieren<br />
• Bestellunterlagen und Lieferschein aufbewahren<br />
• Gelieferte Ware übersichtlich lagern<br />
Was ist zu vermeiden ?<br />
Praxistipp:<br />
Gewinnfaktor Organisation<br />
• Material ist unvollständig, da unklar ist, WER bestellen muss<br />
• Falsches Material wird erst bei Fertigungs-/ Baubeginn bemerkt<br />
• Bestellungen ohne schriftliche Unterlagen (Auftragsbestätigung, Bestätigung aus dem Internet,<br />
eigene Bestellvordrucke usw.)<br />
• Nicht abgezeichnete Lieferscheine<br />
• Fehlende Kommissionsangaben auf Lieferschein und Material<br />
• Legen Sie fest, wer Bestellungen durchführt und bis zu welcher Höhe die Mitarbeiter<br />
ohne Rückfrage bestellen dürfen<br />
• Vereinbaren Sie folgendes mit Ihren Lieferanten:<br />
➜ für jeden Auftrag erfolgt Auftragsbestätigung<br />
➜ Angabe des Bestellers (Mitarbeiter) auf der Auftragsbestätigung<br />
➜ Angabe der Baustelle/Kommission auf dem Lieferschein<br />
• Kennzeichnungssysteme für bestellte und geprüfte Ware festlegen:<br />
➜ auf Materiallisten bestellte Positionen abhaken<br />
➜ auf Lieferscheinen geprüfte Positionen abhaken und vom prüfenden Mitarbeiter unterzeichnen<br />
lassen<br />
• Festlegen, dass vor dem Fertigungsbeginn das gelieferte Material auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />
geprüft wird<br />
• Kommissionslager einrichten und Material übersichtlich dem jeweiligen Kundenauftrag zuordnen<br />
• Rechtssicherheit:<br />
➜ aus Gründen der Gewährleistung und der Produkthaftung sollten Sie die Bestellunterlagen (genau<br />
wie die übrigen Auftragsunterlagen) 10 Jahre aufbewahren. Fügen Sie die Bestellscheine / Auftragsbestätigungen<br />
sowie die abgezeichneten Lieferscheine den Auftragsunterlagen hinzu.<br />
➜ Gelten die Bestellunterlagen für mehrere Bauaufträge, kopieren Sie sie und verteilen die Kopien zu<br />
den entsprechenden Auftragsunterlagen<br />
Baufachblatt 5/2006 2
Wirtschaftsrecht<br />
Baumaschinenpreise<br />
ZEITRAUM<br />
3 Baufachblatt 5/2006<br />
Der Erzeugerpreisindex für<br />
Maschinen für die <strong>Bauwirtschaft</strong><br />
betrug im März 2006<br />
auf der Basis 2000=100<br />
(Baugeräteliste 2001)<br />
105,4. Im Vergleich zum<br />
Vormonat ist der Index um<br />
0,1 % gestiegen. Zum Vorjahr<br />
betrug die Steigerung<br />
1,0 %.<br />
MASCHINEN FÜR DIE BAUWIRTSCHAFT<br />
INDEX (ohne MwSt.)<br />
2000 = 100 1) 1990=100 2)<br />
JD 1990 86,7 100,0<br />
JD 1991 89,7 103,5<br />
JD 1992 92,7 107,0<br />
JD 1993 95,4 110,1<br />
JD 1994 95,9 110,7<br />
JD 1995 97,4 112,4<br />
JD 1996 98,3 113,4<br />
JD 1997 98,3 113,4<br />
JD 1998 98,4 113,6<br />
JD 1999 99,6 114,9<br />
JD 2000 100,0 115,4<br />
JD 2001 100,9 116,4<br />
JD 2002 101,8 117,5<br />
JD 2003 101,6 117,2<br />
JD 2004 102,7 118,5<br />
JD 2005 104,8 120,9<br />
2006:<br />
Januar 105,2 121,4<br />
Februar 105,3 121,5<br />
März 105,4 121,6<br />
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
1) Basisjahr des Statistischen Bundesamtes, Basisjahr der Baugeräteliste 2001.<br />
2) Umrechnung von Basis 2000 = 100 auf Basis 1990 = 100: Index 2000 = 100 multipliziert<br />
mit 1,154, Basisjahr der Baugeräteliste 1991.<br />
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2 ■<br />
Unberechtigte<br />
Bedenkenanmeldung<br />
ist<br />
keine Vertragsverletzung<br />
(§ 4 Nr. 3, § 8 Nr. 3<br />
VOB/B)<br />
WiRe<br />
(sp) Das OLG Schleswig<br />
hatte folgenden Fall zu entscheiden:<br />
Ein öffentlicher Auftraggeber<br />
beauftragte einen<br />
Auftragnehmer mit Betonsanierungsarbeiten.Während<br />
der Arbeiten traten an<br />
den Spachtelflächen Blasenbildungen<br />
auf, über<br />
deren Ursachen die Parteien<br />
in Streit gerieten, nach-<br />
dem der Auftragnehmer schriftlich Bedenken angemeldet<br />
hatte. Der Auftragnehmer äußerte darin die Vermutung,<br />
dass das ausgeschriebene Betonsanierungssystem in Verbindung<br />
mit den zu bearbeitenden Bauteilen die Blasenbildungen<br />
hervorgerufen haben könnte. Der Auftraggeber<br />
wies die Bedenken zurück und forderte den Auftragnehmer<br />
zur mangelfreien Leistungserbringung auf.<br />
Der Auftragnehmer erneuerte seine angemeldeten<br />
Bedenken und bat um deren Klärung, wobei die grundsätzliche<br />
Bereitschaft zur Vertragserfüllung erklärt wurde. Hier-<br />
auf kündigte der Auftraggeber den Bauvertrag aus wichtigem<br />
Grund. Der Auftragnehmer widersprach dieser Kündigung<br />
und rechnete die von ihm erbrachte Leistung sowie<br />
einen Kündigungsvergütungsanspruch für die nicht ausgeführten<br />
Leistungen ab. In dem anschließenden Werklohnprozess<br />
erhob der Auftraggeber Widerklage wegen der<br />
nach der Kündigung angefallenen Ersatzvornahmekosten.<br />
Das OLG Schleswig gab mit Urteil vom 1.9.2004,<br />
Az. 9 U 38/03 (lBR 2005, 311), der Klage des Auftragnehmers<br />
dem Grunde nach statt und wies die Widerklage ab:<br />
Auch die unberechtigte Bedenkenanmeldung eines<br />
Unternehmers stellt regelmäßig keine Vertragsverletzung<br />
und keine Erfüllungsverweigerung dar, sodass der<br />
Auftraggeber insoweit keinen wichtigen Grund zur Kündigung<br />
hat.<br />
Zur Begründung führte das Gericht u. a. Folgendes aus:<br />
Der Auftraggeber könne sich nicht auf einen wichtigen<br />
Grund zur Kündigung des Bauvertrages stützen. Dieser<br />
ergebe sich auch nicht aus einer Erfüllungsverweigerung<br />
des Auftragnehmers. Durch die Bedenkenhinweise im<br />
Sinne von § 4 Nr. 3 VOB/B sei der Auftragnehmer lediglich<br />
einer ihm auf der Grundlage dieser Regelung zukommenden<br />
Verpflichtung nachgekommen.<br />
Der Auftragnehmer sei nach dieser Regelung zu einem<br />
Hinweis verpflichtet, wenn er auf der Grundlage seiner<br />
fachlichen Beurteilung unter anderem Bedenken gegen die<br />
vorgesehene Art der Ausführung oder hinsichtlich der<br />
bereits vorhandenen Bauteile oder Vorleistungen habe. Aus<br />
einem derartigen Bedenkenhinweis ergebe sich weder eine<br />
grobe Gefährdung des Vertragszwecks noch mache sich<br />
der Auftragnehmer hierdurch eines den Vertragszweck grob<br />
gefährdenden Verhaltens schuldig, und zwar unabhängig<br />
davon, ob seine Bedenken objektiv gerechtfertigt seien<br />
oder nicht. Vielmehr dienten derartige Hinweise dem Interesse<br />
beider Vertragspartner an einer mangelfreien Bauleistung.<br />
Dementsprechend könne aus einem Bedenkenhinweis<br />
auch nicht auf eine ernsthafte und endgültige<br />
Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers geschlossen<br />
werden. ■<br />
(sp) Ein öffentlicher Auftraggeber<br />
beauftragte einen<br />
Auftragnehmer mit<br />
dem Abbruch eines Altenheimes.<br />
Das Leistungsverzeichnis<br />
sah keine besonderen<br />
Schadstoffe, aber<br />
den Hinweis vor, dass sich<br />
der Auftragnehmer vor<br />
Beginn der Baumaßnahme<br />
einen Überblick über die<br />
Leistungen verschaffen<br />
Auftraggeber<br />
trägt mangels<br />
abweichender<br />
Vereinbarung<br />
Kontaminationsrisiko<br />
(§ 9 VOB/A;<br />
§ 1 Nr. 3, § 2 Nr. 5<br />
VOB/B)<br />
sollte. Während der Arbeiten wurde das Auftreten von<br />
Asbest und anderen Schadstoffen festgestellt. Die zuständige<br />
Baubehörde ordnete einen Baustopp und die Erstellung<br />
eines Asbest- und Schadstoffkatasters an. Darauf<br />
änderte der Auftraggeber den Terminplan.<br />
Der Auftragnehmer verlangte wegen der eingetretenen<br />
Bauzeitverzögerung, wegen der nicht vorgesehenen<br />
Asbestbeseitigung und des nicht vorgesehenen Schadstoffabbruchs<br />
eine Mehrvergütung. Der Auftraggeber meinte,
dass eine Mehrvergütung ausscheide, weil der Auftragnehmer<br />
als Fachbetrieb bei Angebotsabgabe hätte erkennen<br />
können und müssen, dass eine Kontamination vorliegen<br />
könne. Er hätte deshalb entsprechende Bedenken anmelden<br />
und ein Nebenangebot abgeben müssen. Die Beseitigung<br />
der Schadstoffe sei von der Vergütung des Auftragnehmers<br />
erfasst.<br />
Das LG Stralsund hat hierzu mit Urteil vom 12.4.2005,<br />
Az.: 3 O 73/03, - nach einem gerichtlichen Hinweis des OLG<br />
Rostock wurde die Berufung zurückgenommen - (lBR 2005,<br />
464) auf folgendes hingewiesen:<br />
Es ist Sache des öffentlichen Auftraggebers, vor der<br />
Ausschreibung die Frage einer Schadstoffbelastung<br />
aufzuklären oder bei überraschendem Auftreten von<br />
Schadstoffen den Auftrag entsprechend zu erweitern.<br />
LG und OLG gaben dem Auftragnehmer uneingeschränkt<br />
Recht und begründeten dies wie folgt:<br />
Es sei nicht die Aufgabe des Auftragnehmers, das Bauwerk<br />
vor Angebotsabgabe auf mögliche Kontaminationen<br />
oder eventuell vorhandene Schadstoffe zu untersuchen<br />
(OLG Hamm, IBR 2002, 659; OLG Düsseldorf, IBR 2002,<br />
307). Der Auftragnehmer habe einen Mehrvergütungsanspruch<br />
nach § 2 Nr. 5 VOB/B, weil die Änderung des Terminplans<br />
eine Anordnung des Auftraggebers nach § 1 Nr. 3<br />
VOB/B darstelle. Sofern unerwartete Schadstoffe am Bauvorhaben<br />
aufträten, habe der Auftraggeber die Leistung<br />
nicht ausreichend eindeutig und nicht ausreichend<br />
erschöpfend ausgeschrieben. Dazu sei er aber nach § 9<br />
VOB/A verpflichtet.<br />
Selbst wenn im Leistungsverzeichnis eine Position für<br />
eine fachgerechte Entsorgung von asbesthaItigen Materialien<br />
vorgesehen gewesen sei, führe das zu keinem anderen<br />
Ergebnis. Dadurch werde der Auftraggeber nicht von der<br />
Verpflichtung zur Erstellung eines Schadstoffkatasters vor<br />
Ausschreibung entbunden. Der Auftraggeber habe alle<br />
erforderlichen Untersuchungen anzustellen, um eine<br />
erschöpfende Leistungsbeschreibung erstellen zu können.<br />
Durch Verletzung dieser Pflicht bürde der Auftraggeber<br />
dem Auftragnehmer entgegen § 9 Nr. 2 VOB/A ein ungewöhnliches<br />
Wagnis auf. Der Auftraggeber sei aber für die<br />
Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung verantwortlich.<br />
Der Auftragnehmer verletze auch keine Hinweispflicht,<br />
wenn keine konkreten Anhaltspunkte auf eine Kontamination<br />
vorlägen. Daran ändere auch eine vor Angebotsabgabe<br />
durchgeführte Ortsbesichtigung nichts. Es liege auf der<br />
Hand, dass bei einer solchen Besichtigung Schadstoffe in<br />
der Bausubstanz nicht festgestellt werden könnten, weil die<br />
Zuordnung sichtbaren Materials in eine Gefahrstoffklasse<br />
durch bloßes Betrachten nicht möglich sei. ■<br />
Schadensersatz<br />
für<br />
Stillstandszeiten<br />
wegen falschen<br />
Bodengutachtens<br />
beim BGB-Vertrag<br />
(§ 280 BGB)<br />
(sp) Das OLG Celle hatte<br />
folgenden Fall zu entscheiden:<br />
Einem reinen BGB-Werkvertrag<br />
ohne Vereinbarung<br />
der VOB/B lag ein vom<br />
Auftraggeber eingeholtes<br />
Bodengutachten zugrunde.<br />
Nach Beginn der Arbeiten<br />
stellte sich heraus,<br />
dass das Bodengutachten<br />
Wirtschaftsrecht<br />
mangelhaft war. Es beschrieb die Verhältnisse nicht richtig<br />
und nicht ausreichend. Nach den Vorgaben dieses Gutachtens<br />
konnte nicht gearbeitet werden. Es kam zunächst zu<br />
Fehlbohrungen, die abgebrochen werden mussten. In<br />
einem Zeitraum von vier Wochen ruhten die Arbeiten völlig,<br />
weil ein neues Bodengutachten eingeholt werden musste.<br />
Der Auftragnehmer beanspruchte Schadensersatz unter<br />
anderem für die Stillstandskosten wegen des vierwöchigen<br />
Baustillstands.<br />
Das OLG Celle hat hierzu mit Urteil vom 15.6.2004, Az. 16<br />
U 133/03 - der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde<br />
mit Beschluss vom 12.5.2005 zurückgewiesen - (lBR 2005,<br />
417) wie folgt entschieden:<br />
Ist das vom Auftraggeber vorzulegende Bodengutachten<br />
mangelhaft, sodass die Arbeiten bis zur Vorlage<br />
eines neuen Gutachtens eingestellt werden müssen,<br />
hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Ausfälle<br />
nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung<br />
zu ersetzen.<br />
Zur Begründung hat das Gericht u. a. Folgendes ausgeführt:<br />
Das Gutachten müsse die Gegebenheiten des Baugrundes<br />
zutreffend beschreiben und für die Ausführung der<br />
Arbeiten geeignet sein. Da das Gutachten nicht diesen<br />
Anforderungen entspreche, verletze der Auftraggeber, der<br />
das Gutachten beizustellen gehabt habe, seine Vertragspflicht.<br />
Der Gutachter sei insoweit Erfüllungsgehilfe des<br />
Auftraggebers; dieser müsse sich das Verschulden des<br />
Gutachters zurechnen lassen. Da der Baustillstand ursächlich<br />
auf den Mangel des Gutachtens zurückzuführen sei,<br />
hafte der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den<br />
Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung.<br />
Anmerkung:<br />
Auf den zu entscheidenden Fall war noch das bis zum<br />
31.12.2001 geltende Recht anzuwenden. Das Gericht musste<br />
deshalb auf die Konstruktion der positiven Vertragsverletzung<br />
zurückgreifen. Nach dem neuen Schuldrecht richtet<br />
sich der Anspruch nach § 280 BGB (Schadensersatz wegen<br />
Pflichtverletzung des Schuldners). Bei einem VOB/B-Vertrag<br />
wäre der Anspruch auf § 6 Nr. 6 VOB/B zu stützen. ■<br />
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Baufachblatt 5/2006 4
Tarif-,<br />
ArbeitsundSozialrecht<br />
5<br />
Tarifrecht<br />
Allgemeinverbindlicherklärung 1<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Beitragsrechtliche Behandlung von nicht gezahltem Arbeitsentgelt<br />
1<br />
BGH erklärt<br />
2006<br />
Erhöhung der Pfändungsgrenzen für<br />
Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2005 für rechtswirksam 2<br />
Darlegungs- und Beweislast für Entgeltfortzahlungsanspruch<br />
bei Fortsetzungserkrankung – Rechtssprechungsänderung<br />
2<br />
Form und Inhalt eines Rapportzettels 2<br />
Übernahme von Schulungskosten des Betriebsrats 3<br />
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Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Putz, Stuck und Trockenbau Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />
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1 Baufachblatt 5/2006<br />
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(ha) Der Bundesminister für<br />
Arbeit und Soziales hat die<br />
folgenden Tarifverträge für<br />
allgemeinverbindlich<br />
erklärt:<br />
Tarifrecht<br />
a) Bundesrahmentarifvertrag<br />
für das Baugewerbe<br />
vom 4. Juli 2002 in der<br />
Fassung vom 14. Dezember<br />
2004<br />
b) Bundesrahmentarifvertrag<br />
für das Baugewerbe vom 4. Juli 2002 in der<br />
Fassung vom 29. Juli 2005<br />
c) Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe vom<br />
29. Januar 1987 in der Fassung vom 14. Dezember 2004<br />
d) Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe vom<br />
29. Januar 1987 in der Fassung vom 15. Dezember 2005<br />
e) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe<br />
vom 20. Dezember 1999 in der Fassung vom<br />
14. Dezember 2004<br />
f) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe<br />
vom 20. Dezember 1999 in der Fassung vom<br />
15. Dezember 2005.<br />
Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung<br />
der genannten Tarifverträge kann über die<br />
Verbandsgeschäftsstelle abgerufen werden. ■<br />
(sp) Mit Urteil vom 14. Juli<br />
2004 (B 12 KR 1/04 R in<br />
SozR 4 - 2400 § 22 Nr. 2)<br />
hat das Bundessozialgericht<br />
nunmehr klargestellt,<br />
dass im Hinblick auf die<br />
Entscheidung über die Versicherungspflicht,<br />
die Beitragspflicht<br />
und die Beitragshöhe<br />
das tariflich<br />
geschuldete (Entstehungsprinzip)<br />
und nicht lediglich<br />
Allgemeinverbindlicherklärung <br />
Beitragsrechtliche<br />
Behandlung<br />
von nicht<br />
gezahltem<br />
Arbeitsentgelt<br />
ArSo<br />
das gezahlte laufende Arbeitsentgelt (Zuflussprinzip) maßgebend<br />
ist. Auch die Berufung auf ein schutzwürdiges Vertrauen<br />
in die Nichtbeanstandung einer Verbeitragung nach<br />
dem Zuflussprinzip für Zeiträume bis zum 31. März 2000 sei<br />
nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber sich<br />
nicht auf einen Vertrauenstatbestand berufen kann, und die<br />
Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für diesen<br />
Zeitraum rechtmäßig ist.<br />
Zur Begründung seiner Entscheidung stützt sich das BSG<br />
auf folgende Argumentation: Soweit bis zum Wechsel der<br />
Betriebsprüfungsbefugnis in den 90er Jahren von den Einzugsstellen<br />
das Zuflussprinzip praktiziert worden sein sollte,<br />
gelte, dass Betriebsprüfungen den alleinigen Zweck<br />
haben, die Beitragsentrichtung zu den einzelnen Zweigen<br />
der Sozialversicherung zu sichern. Eine über diese Kontrollfunktion<br />
hinausgehende Bedeutung komme den<br />
Betriebsprüfungen nicht zu. Sie bezwecken insbesondere
nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen<br />
oder ihm „Entlastung“ zu erteilen. Soweit nicht immer das<br />
Entstehungsprinzip angewandt wurde, rechtfertige dieses<br />
keine „Übergangsregelung“ zu Gunsten von Arbeitgebern,<br />
welche die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei<br />
untertariflicher Bezahlung nach dem Zuflussprinzip berechnet<br />
haben. Eine Nacherhebung jener Beiträge sei demnach<br />
rechtmäßig.<br />
Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass sich die Nachforderungspraxis<br />
der Sozialversicherungsträger im Hinblick<br />
auf die Beitragspflichtigkeit weiterhin auf Ansprüche der<br />
Arbeitnehmer aus allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen<br />
beschränkt. ■<br />
BGH erklärt<br />
Erhöhung der<br />
Pfändungsgrenzen<br />
für Arbeitseinkommen<br />
zum 1. Juli 2005<br />
für rechtswirksam<br />
(ru) Der VII. Zivilsenat des<br />
Bundesgerichtshofs hat<br />
entschieden, dass sich die<br />
Pfändungsfreigrenzen für<br />
Arbeitseinkommen zum<br />
1. Juli 2005, wie vom Bundesministerium<br />
der Justiz<br />
bekannt gemacht, erhöht<br />
haben.<br />
Durch den jetzt veröffentlichten<br />
Beschluss des BGH<br />
vom 24. Januar 2006 wurde Rechtssicherheit für die tägliche<br />
Praxis der Zwangsvollstreckung geschaffen. Bisher<br />
war bei einer Vielzahl von Lohnpfändungen für Arbeitgeber<br />
als Drittschuldner unklar, ob zur Berechnung der Pfändungsfreibeträge<br />
ab dem 1. Juli 2005 die neue oder aber<br />
noch die bisherige Pfändungstabelle maßgeblich ist. Die<br />
sich daraus ergebenden Haftungsrisiken wurden vom BGH<br />
jetzt beseitigt.<br />
Der Arbeitgeber als Drittschuldner hat im Falle einer<br />
Pfändung von Arbeitseinkommen regelmäßig den<br />
unpfändbaren Betrag anhand der Tabelle zu § 850c Abs. 3<br />
ZPO zu ermitteln. Denn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />
nennt meist keinen Betrag, sondern verweist<br />
zur Berechnung nur auf „...die Tabelle zu § 850c<br />
Abs. 3 ZPO...“ oder „...die Tabelle zu § 850c Abs. 3 ZPO<br />
in der Fassung des siebten Gesetzes zur Änderung der<br />
Pfändungsfreigrenzen vom 21. März 2000, BGBl. / Teil 1<br />
Seite 745...“.<br />
§ 850c Abs. 2a ZPO bestimmt, dass sich die unpfändbaren<br />
Beträge und damit auch die Tabellenwerte zum 1. Juli<br />
eines jeden zweiten Jahres, erstmalig zum 1. Juli 2003 entsprechend<br />
der im Vergleich zum jeweiligen Voriahreszeitraum<br />
sich ergebenden prozentualen Entwicklung des steuerlichen<br />
Grundfreibetrages (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG)<br />
ändern.<br />
Der Grundfreibetrag am 1.1.2005 betrug € 7.664,–,<br />
derjenige zum 1.1.2004 betrug ebenfalls € 7.664,–. ■<br />
(sp) Das BAG hat mit Urteil<br />
vom 13.7.2005 – 5 AZR<br />
389/04 entschieden:<br />
Der Arbeitnehmer hat die<br />
anspruchsbegründenden<br />
Tatsachen eines Entgeltfortzahlungsanspruchs<br />
darzulegen und ggf. zu<br />
beweisen. Ist er innerhalb<br />
der Zeiträume des § 3<br />
Abs. 1 Satz 2 EFZG länger<br />
als sechs Wochen arbeits-<br />
Arbeits- und Sozialrecht<br />
unfähig, muss er darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung<br />
vorliegt. Wird dies vom Arbeitgeber bestritten, obliegt<br />
dem Arbeitnehmer die Darlegung der Tatsachen, die den<br />
Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung<br />
vorgelegen. Der Arbeitnehmer hat dabei den Arzt von der<br />
Schweigepflicht zu entbinden. Die objektive Beweislast für<br />
das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber<br />
zu tragen. ■<br />
(sp) Rapportzettel sollen<br />
den Auftraggeber in die<br />
Lage versetzen, sich ein<br />
möglichst genaues Bild<br />
über den Aufwand ausgeführterStundenlohnarbeiten<br />
machen zu können.<br />
Deshalb kommt § 15 Nr. 3<br />
letzter Satz VOB/B nur<br />
dann zur Anwendung,<br />
wenn ein Rapportzettel<br />
entsprechend prüfbar ist.<br />
Darlegungs- und<br />
Beweislast für<br />
Entgeltfortzahlungsanspruch<br />
bei Fortsetzungserkrankung<br />
–<br />
Rechtsprechungsänderung<br />
Form und Inhalt<br />
eines<br />
Rapportzettels<br />
Der Inhalt des Rapportzettels gilt nach dieser Regelung<br />
als anerkannt, wenn ihn der Auftraggeber nicht binnen 6<br />
Werktagen nach Erhalt beanstandet hat. Fraglich ist, ob ein<br />
vom Auftraggeber unterschriebener Rapportzettel ebenfalls<br />
prüfbar sein muss, um als anerkannt zu gelten.<br />
Beispiel:<br />
Obwohl sich aus einem dem Auftraggeber vorgelegten<br />
Rapportzettel nicht entnehmen lässt, welche Arbeiten ausgeführt<br />
wurden, unterschreibt er ihn. Später verweigert er<br />
die Bezahlung mit der Begründung mangelnder Prüfbarkeit.<br />
Zu Recht?<br />
Das OLG Oldenburg (Az.: SU 55/03) hat mit Urteil vom<br />
30.10.2003 rechtskräftig entschieden, dass der Auftraggeber<br />
den Rapportzettel trotz der von ihm geleisteten Unterschrift<br />
nicht anerkannt hat.<br />
Ein solches Schuldanerkenntnis setzt auch in diesem Fall<br />
voraus, dass dem Rapportzettel im Einzelnen zu entnehmen<br />
ist, welche Arbeiten ausgeführt worden sind. Nur dann<br />
kann der Auftraggeber überprüfen, ob der geltend gemachte<br />
Aufwand angemessen ist oder nicht.<br />
Dies hat zur Folge, dass der Auftragnehmer trotz der vom<br />
Auftraggeber geleisteten Unterschrift nur dann eine Vergütung<br />
für die ausgewiesenen Stunden verlangen kann, wenn<br />
er durch andere Beweise die Berechtigung dieses<br />
Anspruchs im Einzelfall nachweisen kann.<br />
Baufachblatt 5/2006 2
Arbeits- und Sozialrecht<br />
Hinweise für die Praxis<br />
Obwohl die VOB/B dies nicht im Einzelnen festlegt,<br />
besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass ein Rapportzettel<br />
nur dann prüfbar ist, wenn er<br />
• den jeweiligen Einsatztag,<br />
• den Ort der Baustelle,<br />
• genaue Angaben über die eingesetzten Arbeitskräfte in<br />
ihrer jeweiligen Funktion und Qualifikation (Helfer, Facharbeiter,<br />
Meister usw.) und<br />
• nachvollziehbare Angaben über die Art und die Dauer<br />
der einzelnen ausgeführten Tätigkeiten<br />
enthält.<br />
Wir bitten unsere Mitgliedsbetriebe, sicherzustellen, dass<br />
ihre Rapporte diesen formalen und inhaltlichen Anforderungen<br />
genügen. ■<br />
Übernahme von<br />
Schulungskosten<br />
des Betriebsrats<br />
nar zum Thema „Abmahnung“ nicht erfüllt.<br />
3 Baufachblatt 5/2006<br />
(sp) Das LAG Rheinland-<br />
Pfalz hat mit Beschluss<br />
vom 27.04.2005 entschieden:<br />
Arbeitgeber müssen den<br />
Betriebsrat lediglich von<br />
den Kosten für die Teilnahme<br />
an Seminaren freistellen,<br />
die für die Betriebsratsarbeit<br />
erforderlich sind.<br />
Diese Voraussetzung ist bei<br />
einem mehrtägigen Semi-<br />
Umfangreiche Service-Leistungen für<br />
Verbandsmitglieder im Internet<br />
Sachverhalt:<br />
Der Betriebsrat verlangt von dem Arbeitgeber die Freistellung<br />
von den Kosten für die Teilnahme an einem dreitägigen<br />
Spezialseminar zum Thema „Abmahnung“ in Höhe<br />
von rund 946 €. Der Arbeitgeber lehnt die Kostenübernahme<br />
ab, weil die Schulung für die Betriebsratsarbeit nicht<br />
erforderlich gewesen sei. Das ArbG wies den Antrag des<br />
Betriebsrats, mit dem der Arbeitgeber zur Kostenübernahme<br />
verpflichtet werden sollte, zurück. Die hiergegen gerichtete<br />
Rechtsbeschwerde hatte auch keinen Erfolg.<br />
Begründung:<br />
Der Betriebsrat habe gegen den Arbeitgeber aus §§ 40<br />
Abs. 1, 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG keinen Anspruch auf Freistellung<br />
von den Kosten der Seminarteilnahme. Der Betriebsrat<br />
habe nur dann einen Schulungsanspruch, wenn die Fortbildung<br />
für die praktische Betriebsratsarbeit erforderlich sei.<br />
Betriebsratsmitglieder benötigten für ihre Arbeit zwar auch<br />
Grundkenntnisse im Individualarbeitsrecht. Das Seminar<br />
habe jedoch nicht nur Grundkenntnisse zum Thema<br />
„Abmahnung“ vermittelt, sondern Spezialkenntnisse.<br />
Der Abmahnung komme lediglich im Zusammenhang mit<br />
der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG zu einer<br />
verhaltensbedingten Kündigung und im Zusammenhang<br />
mit § 80 BetrVG betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung<br />
zu. Die hierbei nötigen Grundkenntnisse zum Thema<br />
„Abmahnung“ könnten innerhalb weniger Stunden vermittelt<br />
werden. Daher sei das dreitägige Seminar nicht erforderlich<br />
gewesen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass<br />
ein Betriebsratsmitglied nicht die Kenntnisse benötige, die<br />
ein Arbeitsrechtshandbuch vermittelt, um seine Aufgaben<br />
zu erfüllen.<br />
FundsteIle: LAG Rheinland-Pfalz 27.04.2005 - 9 TaBV<br />
6/05. ■<br />
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5<br />
2006<br />
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Professor-Adalbert-Seifriz-Preis 2006 –<br />
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Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />
des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />
Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Putz, Stuck und Trockenbau Baden e.V.<br />
Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />
79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-mail: service@<br />
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In diesem Jahr veranstaltet<br />
das Wirtschaftsblatt „Handwerk<br />
Magazin“ mit Unterstützung<br />
des Baden-WürttembergischenHandwerkstages<br />
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Steinbeis-Stiftung den mit<br />
25.000 € Preisgeld dotierten<br />
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Preis 2006 –<br />
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riz-Preis“ ist auch bekannt unter dem Motto „Meister sucht<br />
Professor“.<br />
Um dem steigenden Wettbewerbsdruck standzuhalten,<br />
sind Handwerksbetriebe ebenso wie Industrieunternehmen<br />
gezwungen, immer schnelle neue Produkte, Verfahren und<br />
Organisationsformen umzusetzen. Eine wesentliche Unterstützung<br />
bei der Bewältigung dieser Aufgaben bietet der<br />
Technologietransfer. Der bundesweit ausgeschriebene<br />
Wettbewerb soll dazu beitragen, Wissenschaft und Handwerk<br />
zusammenzubringen, damit Handwerksbetriebe sich<br />
den Fortschritt der Forschung möglichst schnell und<br />
umfassend zunutze machen können. Der Adalbert-Seifriz-<br />
Preis will gelungene Beispiele des Technologietransfers im<br />
Handwerk darstellen und Unternehmer motivieren, diesen<br />
Beispielen zu folgen.<br />
Preisträger sind beide Partner des Transferprozesses:<br />
Handwerker und Wissenschaftler. Die Kooperation kann<br />
sich sowohl auf die Entwicklung von Produkten und Verfahren<br />
als auch von Dienstleistungen beziehen. Bewerbungen<br />
sollten Angaben zum Handwerksbetrieb, zum Transferinstitut<br />
und zum Ergebnis der Transferkooperation enthalten.<br />
Die Unterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb stehen im<br />
Internet unter www.seifriz-preis.de zum Download bereit.<br />
Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2006. Die Preisverleihung<br />
findet am 26. September 2006 im Haus der Wirtschaft<br />
in Stuttgart statt. ■<br />
Prüfungsfragen für Bausachverständige<br />
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Fragen und Lösungen zur Vorbereitung auf die<br />
Prüfung von Sachverständigen für Schäden an tipp<br />
Gebäuden<br />
Norbert Bogusch, Helmut Weber<br />
2006, 202 Seiten, gebunden<br />
ISBN 3-8167-6991-8<br />
Preis: 39,– €<br />
Fraunhofer IRB Verlag ■<br />
Edeltraut Straube, Klaus Krass<br />
Handbuch „Straßenbau und Straßenerhaltung“<br />
Das Handbuch liegt jetzt in der 8. Auflage vor, umfassend überarbeitet<br />
und wiederum erweitert.<br />
321 Seiten, 26,80 €<br />
ISBN 3-503-09067-3<br />
Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Genthiner Str. 30 G, 10785 Berlin, Tel.<br />
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BAUWIRTSCHAFT<br />
SÜDBADEN<br />
Baufachblatt 5/2006<br />
Lehrgang<br />
Baufachblatt, Postfach 1 43, 79001 Freiburg,<br />
Post-Vertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 5327<br />
Thema: „Betriebswirt HWK ● – Fachrichtung Bau“<br />
Bühl<br />
Mit diesem Lehrgang werden Ihnen betriebswirtschaftliches Know-how, ein kooperativer Führungsstil<br />
und geschickte Verhandlungstaktiken gewerkspezifisch vermittelt. Fachspezialisten aus der Wirtschaft<br />
erklären Ihnen praxisnah in vier Modulen betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche, personalwirtschaftliche<br />
und rechtliche Fachbegriffe und Zusammenhänge. Die Abschlussqualifikation wird mit der<br />
anerkannten Prüfung vor der Handwerkskammer erworben.<br />
Zielgruppe: Betriebsinhaber, leitende Angestellte und mitarbeitende Ehefrauen<br />
Inhalt: Das bundesweit anerkannte Konzept besteht aus 24 Zwei-Tagesseminaren,<br />
die in 2-wöchigem Rhythmus abgehalten werden.<br />
Kosten: voraussichtlich 3.300,– €<br />
Lehrgangsbeginn:<br />
Oktober 2006<br />
Ort: Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />
Ausbildungszentrum Bühl<br />
Siemensstraße 4, 77815 Bühl<br />
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Haus der <strong>Bauwirtschaft</strong> Freiburg<br />
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Anmeldeschluss:<br />
August 2006<br />
●<br />
Schopfheim<br />
Waldshut<br />
●<br />
Berufsförderungswerk<br />
der Südbadischen<br />
<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />
●<br />
Donaueschingen<br />
Info: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Postfach 143, 79001 Freiburg, Tel. (07 61) 7 03 02-43,<br />
Fax (07 61) 7 03 02-30, E-Mail: kgriesinger@bausuedbaden.de, www.bausuedbaden.de