FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden

FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden FACHBLATT - Bauwirtschaft Südbaden

23.10.2012 Aufrufe

Verband der Bauwirtschaft Südbaden e.V. Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e.V. Fachverband Putz, Stuck und Trockenbau Baden e.V. Berufsförderungswerk der Südbadischen Bauwirtschaft GmbH BAU FACHBLATT 5/2006 Organ der Bauwirtschaft Südbaden E 5327 Südbadische Bauwirtschaft hofft auf Ende der Baukrise Verbandstag des Verbandes der Bauwirtschaft Südbaden in Baden-Baden Gewinnfaktor Organisation: Bestellwesen optimieren! ISSN 0343-1444 BAUWIRTSCHAFT SUDBADEN

Verband<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />

Badischer<br />

Zimmerer- und<br />

Holzbauverband e.V.<br />

Fachverband<br />

Putz, Stuck<br />

und Trockenbau<br />

Baden e.V.<br />

Berufsförderungswerk<br />

der<br />

Südbadischen<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />

BAU<br />

<strong>FACHBLATT</strong><br />

5/2006<br />

Organ<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

E 5327<br />

Südbadische<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

hofft auf Ende<br />

der Baukrise<br />

Verbandstag<br />

des Verbandes<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> in<br />

Baden-Baden<br />

Gewinnfaktor<br />

Organisation:<br />

Bestellwesen<br />

optimieren!<br />

ISSN 0343-1444<br />

BAUWIRTSCHAFT<br />

SUDBADEN


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Die Serviceabteilungen der Verbände bieten ein breites Dienstleistungsspektrum in den Bereichen:<br />

• Verbandsservice Information und Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Verbandsservice Recht<br />

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• Verbandsservice Technik und Umwelt<br />

• Verbandsservice Aus- und Weiterbildung<br />

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Geschäftsstelle<br />

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Telefon (07 61) 7 03 02 - 0<br />

Fax (07 61) 7 03 02 - 30<br />

E-Mail: service@bausuedbaden.de<br />

2 Baufachblatt 5/2006<br />

Beachten Sie die aktuellen<br />

Verbandsinformationen im<br />

Internet:<br />

Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e. V.:<br />

www.bausuedbaden.de<br />

Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e. V.:<br />

www.holzbau-baden.de<br />

Fachverband Putz, Stuck und Trockenbau<br />

Baden e. V.:<br />

www.stukkateur-baden.de<br />

Ausbildung in der <strong>Bauwirtschaft</strong>:<br />

www.bauen-hat-zukunft.de


Inhalt Fachbeilagen<br />

Aktuelle<br />

Themen<br />

5<br />

Brennpunkt<br />

Südbadische <strong>Bauwirtschaft</strong> hofft auf Ende der Baukrise 4<br />

Konjunkturbarometer<br />

Nachfrage- und Produktionsentwicklung im<br />

Baugewerbe – Geschäftslage im März 2006 etwas<br />

günstiger als im Vormonat 6<br />

2006<br />

Preise für Wohngebäude in Baden-Württemberg im<br />

Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

Aufträge im Bauhauptgewerbe im Februar 2006:<br />

Real +12,3 % zum Vorjahr 6<br />

1. Quartal 2006 1,3 % höher als vor einem Jahr 6<br />

Bauüberhang Ende 2005: In Baden-Württemberg<br />

knapp 58.900 Wohnungen genehmigt, aber noch<br />

nicht fertig gestellt 7<br />

Online Meldung zur Baustatistik – schnell,<br />

komfortabel und sicher 7<br />

Aus den Verbänden<br />

Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V.:<br />

Verbandstag am 12. Mai 2006 in Baden-Baden 8<br />

Dipl.-Ing. Rainer Weisenburger feiert 50. Geburtstag 9<br />

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Pontiggia feiert 50. Geburtstag 9<br />

Richtigstellung 10<br />

Badischer Zimmerer- und Holzbauverband e.V.:<br />

Zimmermeister Werner Böcherer neuer Obermeister<br />

der Zimmerer-Innung Emmendingen 10<br />

Zimmermeister Georg Martin neuer Obermeister<br />

der Zimmerer-Innung Konstanz 10<br />

Nachwuchsmarketing 10<br />

Termine 11<br />

Impressum<br />

5/2006, 37. Jahrgang<br />

Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Putz, Stuck und Trockenbau Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstr. 16,<br />

79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

Verantwortlich: Michael Hafner, Verbandsdirektor<br />

Redaktion: Gregor Gierden M.A., Betriebswirt (VWA)<br />

Anzeigenverwaltung: Petra Schramm, Telefon (07 61) 7 03 02 - 41<br />

E-Mail: pschramm@bausuedbaden.de. Zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 10 vom 1. 1. 2006<br />

Bezugspreis: Abonnement 45,– € jährlich inkl. Mehrwertsteuer und Versandkosten in der<br />

Bundesrepublik Deutschland, für Verbandsmitglieder mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten<br />

Herstellung: Meisterdruck GmbH, Kreuzmattenstraße 13, 79276 Reute<br />

Erscheinungsweise: 10 x im Jahr<br />

Betriebswirtschaft,<br />

Recht,<br />

EDV und<br />

Steuern<br />

Betriebswirtschaft<br />

Gewinnfaktor Organisation: Einführungsveranstaltung 1<br />

Gewinnfaktor Organisation – Organisationstipp 3 2<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Unberechtigte Bedenkenanmeldung ist keine<br />

Vertragsverletzung (§ 4 Nr. 3, § 8 Nr. 3 VOB/B) 3<br />

Auftraggeber trägt mangels abweichender<br />

Vereinbarung Kontaminationsrisiko (§ 9 VOB/A;<br />

§ 1 Nr. 3, § 2 Nr. 5 VOB/B) 3<br />

Tarif-,<br />

ArbeitsundSozialrecht<br />

Tarifrecht<br />

Allgemeinverbindlicherklärung 1<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Beitragsrechtliche Behandlung von nicht gezahltem<br />

Arbeitsentgelt 1<br />

BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für<br />

Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2005 für rechtswirksam 2<br />

Form und Inhalt eines Rapportzettels 2<br />

Übernahme von Schulungskosten des Betriebsrats 3<br />

Technik,<br />

Umwelt,<br />

Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

Technik<br />

Professor-Adalbert-Seifriz-Preis 2006 –<br />

Technologietransfer Handwerk 1<br />

Baufachblatt 5/2006 3


Brennpunkt<br />

Südbadische<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

hofft auf Ende<br />

der Baukrise<br />

Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> fordert<br />

zweckgebundene PKW-<br />

Maut zur Finanzierung<br />

von Verkehrswege-<br />

Investitionen<br />

Public-Private-Partnership-Modelle<br />

müssen<br />

mittelstandsfreundlich<br />

ausgeschrieben werden<br />

Im Frühjahr 2006 hofft die südbadische <strong>Bauwirtschaft</strong> auf<br />

eine allmähliche Überwindung der Baukrise: Erstmals seit<br />

über einem Jahrzehnt hat sich die Geschäftslage der Bauunternehmen<br />

in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres<br />

sowie zu Beginn des Jahres 2006 spürbar verbessert.<br />

Bemerkbar macht sich die konjunkturelle Aufhellung vor<br />

allem im Tiefbau sowie im Straßenbau. Hier schlägt die<br />

Bewilligung von mehr Mitteln aufgrund des Zwei-Milliarden-<br />

Investitionsprogramms der Bundesregierung positiv zu<br />

Buche. Die Lage im Wohnungsbau ist nach wie vor geprägt<br />

durch Vorzieheffekte im Zusammenhang mit der Abschaffung<br />

der Eigenheimzulage. So erhöhte sich die Zahl der<br />

Baugenehmigungen im Wohnungsbau in <strong>Südbaden</strong> im vierten<br />

Quartal 2005 im Vergleich zum Vorjahr um 32 %. Der<br />

Wirtschaftsbau hat sich aufgrund des etwas beschleunigten<br />

gesamtwirtschaftlichen Wachstums leicht erholt. Die<br />

Investitionen im Öffentlichen Hochbau bleiben dagegen<br />

wegen der knappen öffentlichen Kassen nach wie vor deutlich<br />

hinter den Erfordernissen zurück. Insgesamt war die<br />

Entwicklung bei den Baugenehmigungszahlen von Nichtwohngebäuden<br />

im Verlauf des vergangenen Jahres aufwärts<br />

gerichtet.<br />

Wie eine Erhebung des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />

unter seinen Mitgliedsbetrieben ergab, meldeten im März<br />

2006 13 % der Bauunternehmen eine gut 44 % eine befriedigende<br />

und 43 % eine unbefriedigende Geschäftslage (Vorquartal:<br />

9 %, 38 % bzw. 53 %; Vorjahr: 3 %, 27 % bzw. 70 %).<br />

Nach wie vor herrscht am Baumarkt ein äußerst harter<br />

Wettbewerb: 43 % der Firmen bezeichnen die Konkurrenzsituation<br />

als ruinös, 52 % als hart und nur 5 % als normal.<br />

Große Sorge bereiten den Mitgliedsbetrieben darüber hinaus<br />

die säumige Zahlungsweise vieler Auftraggeber sowie<br />

häufige VOB-Verletzungen.<br />

Für die nächsten Monate erwarten die südbadischen<br />

Bauunternehmen eine weitere Stabilisierung ihrer<br />

Geschäftslage: 18 % der Firmen rechnen mit einer guten,<br />

73 % mit einer befriedigenden und 9 % mit einer schlechten<br />

Geschäftsentwicklung. 38 % der Betriebe melden einen<br />

Arbeitskräftemangel bei Facharbeitern. Dementsprechend<br />

ist die Nachfrage nach Auszubildenden weiterhin hoch: In<br />

<strong>Südbaden</strong> gab es im März 2006 in den Bauberufen rund<br />

110 offene Lehrstellen.<br />

Um die Situation in der Baubranche weiter zu stabilisieren<br />

und Arbeitsplatzverluste zu verhindern, fordert der Verband<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> dringend die Umsetzung folgender<br />

Maßnahmen:<br />

1. Deutliche Erhöhung der öffentlichen Bauinvestitionen<br />

Die öffentliche Infrastruktur wird seit Jahren von Bund,<br />

Land und Gemeinden vernachlässigt. Bei den Investitionen<br />

4 Baufachblatt 5/2006<br />

in Verkehrswege sowie in öffentliche Gebäude regiert in<br />

unverantwortlicher Weise der Rotstift, notwendige Erhaltungsmaßnahmen<br />

werden unterlassen. Allein im Bundesund<br />

Landesstraßenbau ist in Baden-Württemberg von 1994<br />

bis 2005 eine Investitionslücke von mehr als 4 Milliarden €<br />

aufgelaufen Die Folge: Wichtige Bauvorhaben wie der<br />

sechsspurige Ausbau der A 5 zwischen Baden-Baden und<br />

Basel oder der Bau der A 98 werden erheblich verzögert<br />

oder immer weiter aufgeschoben. Das Straßennetz entspricht<br />

nicht mehr den heutigen Anforderungen und verfällt.<br />

Der jährliche volkswirtschaftliche Schaden, welcher durch<br />

Staus und Verzögerungen auf den Autobahnen entsteht,<br />

beläuft sich auf 200 Milliarden €.<br />

Auch der Ausbau der Oberrheinbahn auf vier Gleise hinkt<br />

aufgrund von Sparmaßnahmen erheblich hinter dem Zeitplan<br />

her. Die gegenüber der Schweiz hinsichtlich des Fertigstellungstermins<br />

eingegangenen Verpflichtungen können<br />

bei weitem nicht mehr eingehalten werden.<br />

Im Bereich des öffentlichen Hochbaus besteht bei vielen<br />

Gebäuden ein dringender Sanierungsbedarf. So befinden<br />

sich zahlreiche Schulen in einem beklagenswerten Zustand.<br />

Bundesweit wird der kommunale Investitionsbedarf<br />

bis 2009 auf 686 Milliarden € geschätzt.<br />

Der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> fordert Bund,<br />

Land und Gemeinden eindringlich auf, die öffentlichen<br />

Bauinvestitionen bedarfsgerecht auszuweiten. Nur so<br />

können Wachstum und Wohlstand auf Dauer erhalten<br />

werden.<br />

2. Schaffung einer zweckgebundenen PKW-Maut zur<br />

Finanzierung des Verkehrswegebaus<br />

Um den dramatischen Verfall der öffentlichen Investitionsquote<br />

zu stoppen und eine Verstetigung der Investitionen<br />

in den Verkehrswegebau auf dem erforderlichen Niveau<br />

sicherzustellen, muss über die LKW-Maut hinaus eine für<br />

alle Fahrzeuge geltende Autobahnbenutzungsgebühr<br />

geschaffen werden. Wichtig ist hierbei die Zweckbindung<br />

der erzielten Einnahmen für den Verkehrswegebau.<br />

3. Verstärkte Nutzung und mittelstandsfreundliche<br />

Gestaltung von Public-Private-Partnership-Modellen<br />

Eine weitere Möglichkeit zur Überwindung der Haushaltsmisere<br />

bei öffentlichen Bauvorhaben bietet Public-<br />

Private-Partnership (PPP). Ist ein Bauvorhaben für diese<br />

Art der Realisierung geeignet, so können aufgrund der privatwirtschaftlichen<br />

Effizienzvorteile im Vergleich zur konventionellen<br />

Ausschreibung deutliche Einsparungen erzielt<br />

werden. Bundesweit werden inzwischen eine ganze Reihe<br />

von PPP-Modellen umgesetzt, davon einige in Baden-<br />

Württemberg.<br />

Zu achten ist unbedingt auf eine mittelstandfreundliche<br />

Ausschreibung von PPP-Modellen. Es kann nicht sein, dass<br />

der Mittelstand bei PPP praktisch vom Wettbewerb ausgeschlossen<br />

ist, wie dies z.B. beim Ausbau der A 5 zwischen<br />

Offenburg und Malsch im Rahmen des sogenannten A-<br />

Modells der Fall ist. Hier werden unter anderem hinsichtlich<br />

der technischen Leistungsfähigkeit Nachweise über Referenzobjekte<br />

in Bereichen gefordert, die in Deutschland bisher<br />

gar nicht umgesetzt wurden. Um die Existenz der regionalen<br />

Bauunternehmen zu sichern, appelliert der Verband<br />

dringend an die Politik, für eine mittelstandsfreundliche Vergabepraxis<br />

bei PPP-Projekten zu sorgen.


4. Gleichberechtigte Einbeziehung des Wohneigentums<br />

in die Förderung der privaten<br />

Altersvorsorge<br />

Um nach der ersatzlosen Abschaffung der Eigenheimzulage<br />

positive Anreize für den Wohnungsbau zu setzen, fordert<br />

der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> die gleichberechtigte<br />

Einbeziehung des privaten Wohneigentums in<br />

die Förderung der privaten Altersvorsorge. Die Verbände<br />

der Bau- und Immobilienwirtschaft haben dazu einen Vorschlag<br />

gemacht, der sich an den Grundsätzen der Riester-<br />

Rente orientiert. Das vorgeschlagene Modell schafft für den<br />

Bürger Wahlfreiheit zwischen Geldrenten und Wohneigentum.<br />

So kann der Bürgerwunsch nach Wohneigentum als<br />

Altersvorsorge angemessen berücksichtigt werden.<br />

5. Rückführung der Steuerbelastung und<br />

Vereinfachung des Steuerrechts<br />

Zur Stabilisierung des (bau-)wirtschaftlichen Aufschwungs<br />

fordert der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> eine<br />

Rücknahme der beschlossenen Mehrwertsteuererhöhung<br />

zum Jahreswechsel 2006/2007. Darüber hinaus muss ein<br />

reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 % für arbeitsintensive<br />

Bauleistungen eingeführt werden; dies würde erhebliche<br />

Beschäftigungschancen in der <strong>Bauwirtschaft</strong> mit sich bringen.<br />

Unabdingbar ist eine weitere Absenkung der steuerlichen<br />

Belastung von Unternehmen. Zudem ist eine Reform<br />

der Erbschaftssteuer zur Erleichterung von Betriebsübergängen<br />

geboten. Eine Vereinfachung des viel zu komplizierten<br />

und extrem bürokratischen deutschen Steuerrechts<br />

ist überfällig.<br />

6. Senkung der Lohnnebenkosten<br />

Voraussetzung für eine deutliche Senkung der Lohnnebenkosten<br />

und damit zur Schaffung von mehr Beschäftigungsanreizen<br />

ist eine umfassende Reform der sozialen<br />

Sicherungssysteme. Vor allem geht es um die Konzentration<br />

der Sozialversicherungen auf eine Grundsicherung, die<br />

Rückführung von versicherungsfremden Leistungen sowie<br />

deren Umstellung von einer Beitrags- auf eine Steuerfinanzierung.<br />

Die Absicherung von Krankheits- und Pflegefallrisiken<br />

muss vom Arbeitsverhältnis abgekoppelt werden - z.B. in<br />

Gestalt einer einkommensunabhängigen Gesundheitsprämie.<br />

Ein sozialer Ausgleich kann über die Einkommens-<br />

Brennpunkt<br />

steuer erreicht werden. Bei der Pflegeversicherung ist<br />

angesichts der dramatischen Unterfinanzierung die<br />

Umstellung auf eine Kapitaldeckung notwendig. Der Beitrag<br />

zur Rentenversicherung darf nicht erhöht werden – hier<br />

sind effektive Wege zu einer stabilen Finanzierung zu<br />

suchen. Geboten sind die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters<br />

sowie die Verringerung der Anreize zur<br />

Frühverrentung. Darüber hinaus sind die betriebliche und<br />

private Altersvorsorge zu stärken. Um die Beitragssteigerungen<br />

bei der Bau-Berufsgenossenschaft einzudämmen,<br />

müssen unter anderem die Wegeunfälle aus dem Leistungskatalog<br />

gestrichen werden.<br />

7. Verzicht auf Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns<br />

– Kombilohn darf nicht leistungshemmend<br />

wirken<br />

Derzeit ist die Schaffung eines Kombilohnes – unter<br />

Umständen in Verbindung mit einem gesetzlichen Mindestlohn<br />

– in der politischen Diskussion. Der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

steht dem Kombilohn in der jetzt diskutierten<br />

Form mit großer Skepsis gegenüber. Zu befürchten sind<br />

eine leistungshemmende Wirkung der Lohnsubventionen<br />

sowie Mitnahmeeffekte. Keinesfalls dürfen durch die Einführung<br />

des Kombilohns und eines Mindestlohns die am<br />

Bau bereits existierenden tariflichen Mindestlöhne in ihrer<br />

Wirkung eingeschränkt oder ausgehebelt werden.<br />

Ein gesetzlicher Mindestlohn würde vor allem bei den einfachen<br />

Tätigkeiten die Arbeitsmarktsituation weiter verschärfen<br />

und das Ziel konterkarieren, mehr Beschäftigung<br />

im Niedriglohnsektor zu schaffen. Eine Öffnung des Niedriglohnbereichs<br />

mit der Absicht, Langzeitarbeitslose, gering<br />

Qualifizierte und Menschen, die noch nie gearbeitet haben,<br />

in Arbeit zu bringen, ist nur ohne Mindestlohn zu erreichen!<br />

Daher fordert der Verband den Verzicht auf die Einführung<br />

eines gesetzlichen Mindestlohns.<br />

8. Deregulierung des Arbeitsrechts<br />

Um mehr Beschäftigung zu erzeugen, ist eine Deregulierung<br />

des Arbeitsmarkts und eine Vereinfachung des überkomplizierten<br />

Arbeitsrechts unabdingbar. Der Kündigungsschutz<br />

muss weiter liberalisiert werden. Zur Stärkung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ist die Kostenbelastung<br />

aufgrund der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch<br />

die Einführung von drei Karenztagen zu senken.<br />

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Baufachblatt 5/2006 5


Konjunkturbarometer Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

9. Rückführung der Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes<br />

Der Verband fordert des Weiteren eine deutliche Rückführung<br />

der Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes, insbesondere<br />

der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, der<br />

Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen sowie<br />

der Vergabe-ABM. Die Tätigkeit kommunaler und gemeinnütziger<br />

Beschäftigungsgesellschaften ist auf Bereiche<br />

zu beschränken, in denen ein Wettbewerb mit privaten<br />

Anbietern ausgeschlossen ist. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit<br />

der Betriebe des ersten Arbeitsmarktes<br />

gesichert werden.<br />

10. Umfassender Bürokratieabbau<br />

Die ausgeuferte Bürokratie bremst die wirtschaftliche<br />

Erholung in Deutschland. Daher ist eine Deregulierung<br />

sowie die konsequente Einführung von automatischen Verfallsfristen<br />

für alle neuen Gesetze und Verordnungen dringend<br />

erforderlich. So müssen z.B. Baugenehmigungsverfahren<br />

erheblich vereinfacht und damit beschleunigt<br />

werden. Gesetzesvorhaben der Europäischen Union müssen<br />

systematisch auf entstehende Bürokratiekosten untersucht<br />

und eine Überregulierung verhindert werden.<br />

Die geforderten Schritte sind wichtige Voraussetzungen<br />

zur Stabilisierung der bauwirtschaftlichen Situation. Sie<br />

müssen daher schnellstmöglich umgesetzt werden. ■<br />

Nachfrage- und<br />

Produktionsentwicklung<br />

im<br />

Baugewerbe –<br />

Geschäftslage im<br />

März 2006 etwas<br />

günstiger als im<br />

Vormonat<br />

(gi) Die Bewertung der<br />

Geschäftslage erfolgt in<br />

West- wie in Ostdeutschland<br />

leicht günstiger als im<br />

Vormonat. Das Urteil<br />

„unbefriedigend“ dominiert<br />

noch für Arbeiten im öffentlichen<br />

Hochbau. In den<br />

anderen Leistungsbereichen<br />

ergibt sich nahezu ein<br />

Ausgleich zwischen der<br />

Zahl der Einschätzungen<br />

mit „unbefriedigend“ bzw. „befriedigend (saisonüblich)“.<br />

Die Baunachfrage stabilisierte sich. Über rückläufige Auftragseingänge<br />

berichtet nur noch ein kleinerer Kreis von<br />

Unternehmen. Überwiegend melden die Betriebe eine mit<br />

dem Vormonat vergleichbare Ordertätigkeit. Vereinzelt zog<br />

die Nachfrage im Tiefbau an, mitunter verbuchen westdeutsche<br />

Betriebe auch ein Auftragsplus im Wohnungsbau<br />

bzw. gewerblichen Bau.<br />

Die Bautätigkeit konnte, regional unterschiedlich, im März<br />

auch wieder leicht ausgeweitet werden. Die im Hochbau<br />

tätigen ostdeutschen Betriebe weisen auf ein unverändertes<br />

Niveau der Produktion hin. Bei günstiger Auftrags- und<br />

Witterungslage nahm vereinzelt auch die Beschäftigung zu.<br />

Dennoch gingen im März von der Witterung noch die stärksten<br />

Behinderungen der Bautätigkeit aus.<br />

Die durchschnittliche Reichweite der Auftragsbestände<br />

nahm aufgrund der stabilen und gelegentlich auch leicht<br />

zunehmenden Baunachfrage einerseits und der zum Teil<br />

gedrosselten Produktion in allen Leistungsbereichen zu. So<br />

ergeben sich in den westdeutschen Betrieben erstmals<br />

wieder Reichweiten von 2 Monaten im sonstigen Tiefbau<br />

6 Baufachblatt 5/2006<br />

sowie 2,1 Monaten im Hochbau. Im Straßenbau wird die<br />

Zweimonatsmarke mit 1,9 Monaten nur knapp verfehlt. In<br />

den ostdeutschen Betrieben liegt die mögliche Produktionsdauer<br />

im Hochbau weiterhin bei 1,8 Monaten. Im<br />

Straßenbau und sonstigen Tiefbau ergeben sich mit jeweils<br />

1,3 Monaten deutlich längere Reichweiten als im Vormonat.<br />

Die Unternehmen berichten vorrangig über ein unverändertes<br />

Preisniveau. Preisreduzierungen sind gegebenenfalls<br />

bei Aufträgen der öffentlichen Hand ein Thema.<br />

Die Erwartungen an die weitere Entwicklung der Geschäfte,<br />

Aufträge und Preise bleiben bei einer weitgehend neutralen<br />

Positionierung der Betriebe aufwärts gerichtet. Nur<br />

wenige westdeutsche Betriebe schließen Negativentwicklungen<br />

bei Aufträgen und Preisen nicht aus. ■<br />

(gi) Wie das Statistische<br />

Bundesamt mitteilt, verzeichnete<br />

das Bauhauptgewerbe<br />

(Betriebe mit 20<br />

und mehr Beschäftigten)<br />

im Februar 2006 in Deutschland<br />

preisbereinigt 12,3 %<br />

höhere Auftragseingänge<br />

als im entsprechenden Vorjahresmonat.<br />

Die Baunachfrage<br />

nahm im Hochbau<br />

um 13,8 % zu, im Tiefbau<br />

erhöhte sie sich um 10,2 %.<br />

In den Betrieben des Hoch- und Tiefbaus waren Ende<br />

Februar 2006 636.000 Personen tätig; das waren 23.000<br />

weniger als vor einem Jahr (- 3,6 %). Der Gesamtumsatz<br />

belief sich im Berichtsmonat auf rund 3,5 Milliarden €<br />

(+ 1,1 % gegenüber Februar 2005).<br />

Im Vergleich der Ergebnisse der Monate Januar und<br />

Februar 2006 mit denjenigen des entsprechenden Vorjahreszeitraums<br />

sind die Auftragseingänge preisbereinigt um<br />

10,7% gestiegen. Der Gesamtumsatz belief sich auf<br />

7,0 Milliarden € und lag damit um 1,4% unter dem Niveau<br />

der ersten beiden Monate 2005. ■<br />

(gi) Nach Feststellung des<br />

Statistischen Landesamtes<br />

veränderten sich die Baupreise<br />

für den Neubau von<br />

Wohngebäuden (einschließlich<br />

der Mehrwertsteuer) im<br />

1. Quartal 2006 (Berichtsmonat<br />

Februar) gegenüber<br />

dem 4. Quartal 2005<br />

(Berichtsmonat November)<br />

um +0,7 % auf einen Indexstand<br />

von 103,6 (2000 =<br />

Aufträge im Bauhauptgewerbe<br />

im<br />

Februar 2006:<br />

Real + 12,3 %<br />

zum Vorjahr<br />

Preise für Wohngebäude<br />

in Baden-<br />

Württemberg im<br />

1. Quartal 2006<br />

1,3 % höher als<br />

vor einem Jahr<br />

100). Verglichen mit dem Vorjahresmonat lagen die Preise<br />

für den Neubau von Wohngebäuden 1,3 % höher.<br />

Bei den Wohngebäuden lagen die Preise im Bereich der<br />

Rohbauarbeiten, mit Ausnahme der Verbauarbeiten<br />

(-1,8 %), Entwässerungskanalarbeiten (-0,8 %) und Gerüstarbeiten<br />

(-1,0 %), durchweg höher als im Vorjahr. Besonders<br />

verteuerten sich die Erdarbeiten (+4,4 %) und die<br />

Klempnerarbeiten (+4,3 %).


Unter den Ausbauarbeiten für Wohngebäude zogen die<br />

Preise im Vergleich zum Vorjahr am stärksten bei Bodenbelagarbeiten<br />

um 4,7 % sowie Nieder- und Mittelspannungsanlagen<br />

um 3,6 % an. Günstiger als im Vorjahr waren unter<br />

anderem die Putz- und Stuckarbeiten (-3,4 %), die Betonwerksteinarbeiten<br />

(-2,9 %) und die Leistungen für die<br />

Gebäudeautomation (-2,3 %).<br />

Gegenüber dem Vorquartal stiegen sowohl die Preise für<br />

Rohbauarbeiten um 1,1 % als auch die für Ausbauarbeiten<br />

um 0,3 % an. Unter den Rohbauarbeiten wurden die größten<br />

Preissteigerungen bei den Mauerarbeiten mit 1,9 %<br />

vorgenommen. Klempnerarbeiten zogen um 1,7 % im Preis<br />

an.<br />

Bei den Gewerken, die zu den Ausbauarbeiten gehören,<br />

wurden Bodenbelagarbeiten um 2,9 %, Tischlerarbeiten<br />

um 2,6 % sowie Dämmarbeiten an technischen Anlagen um<br />

1,5 % teurer. Günstiger wurden Betonwerksteinarbeiten<br />

(-2,8 %), Bauleistungen der Gebäudeautomation (-2,3 %)<br />

sowie Gussasphaltarbeiten (-1,9 %).<br />

Entwicklung der Baupreise für Nichtwohngebäude,<br />

Straßenbau und Ortskanäle<br />

– ohne Mehrwertsteuer –<br />

(2000 = 100)<br />

Nichtwohngebäude, Veränderung 1.Quartal 2006<br />

Straßenbau und Ortskanäle gegenüber<br />

4. Quartal 2005 1. Quartal 2005<br />

Bürogebäude + 0,4 + 0,9<br />

gewerbl. Betriebsgebäude + 0,6 + 1,5<br />

Straßenbau + 1,4 + 2,8<br />

Ortskanäle + 1,0 + 1,8<br />

Bauüberhang<br />

Ende 2005:<br />

In Baden-Württemberg<br />

knapp 58.900<br />

Wohnungen<br />

genehmigt, aber<br />

noch nicht fertig<br />

gestellt<br />

Nur marginaler Rückgang<br />

gegenüber 2004<br />

■<br />

(gi) Auf der Basis der<br />

soeben abgeschlossenen<br />

Bauüberhangserhebung<br />

2005 ermittelte das Statistische<br />

Landesamt gut<br />

58.900 Wohnungen, für die<br />

zwar eine Baufreigabe<br />

erteilt, aber bis zum Stichtag<br />

am 31. Dezember 2005<br />

noch keine Fertigstellungsmeldung abgegeben wurde. Die<br />

Veränderung gegenüber dem Vorjahr, als nur knapp 150<br />

Wohnungen mehr im so genannten Bauüberhang insgesamt<br />

nachgewiesen wurden, ist damit marginal.<br />

Nicht ganz 49.400 der noch nicht beendeten Wohnungsbauvorhaben<br />

waren Neubauwohnungen in Wohngebäuden.<br />

Dieser Überhang lag nur rund ein Prozent niedriger als<br />

zum Ende des Jahres 2004. Wie im Vorjahr war bei etwa<br />

27.500 (rund 56 %) dieser unfertigen Wohnungen bereits<br />

mit dem Bau begonnen worden. Davon waren circa 19.050<br />

Wohnungen, also reichlich zwei Drittel der begonnen Wohnungsbauten,<br />

sogar schon rohbaufertig und befanden sich<br />

im Innenausbau. Knapp ein Drittel – etwa 8 450 Wohnungen<br />

– waren noch im Rohbauzustand. Mit dem Bau von fast<br />

Aktuelles aus der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

21.900 frei gegebenen Wohnungen (rund 44 % des Neubauüberhangs)<br />

war zum Jahrswechsel noch nicht begonnen.<br />

Unter Berücksichtigung der gut 9.500 Ende 2005 zwar<br />

genehmigten, aber noch nicht fertig gestellten Wohnungen,<br />

die durch den Neubau von Wohnheimen und von so<br />

genannten Nichtwohngebäuden (Gebäude, die nicht<br />

schwerpunktmäßig Wohnzwecken dienen) sowie durch<br />

Baumaßnahmen im Bestand neu entstehen sollen, errechnete<br />

das Statistische Landesamt den Bauüberhang Ende<br />

2005 von insgesamt gut 58 900 Wohnungen.<br />

Neben diesen Angaben zu unfertigen und noch nicht<br />

begonnenen Bauvorhaben werden im Rahmen der Bauüberhangserhebung<br />

auch erloschene Baugenehmigungen<br />

bzw. bei Kenntnisgaben der Verzicht auf die Bauausführung<br />

ermittelt. Im Laufe des Jahres 2005 traf dies für fast 2.900<br />

Wohnungen zu. Das waren gut 5 % mehr als im Vorjahr. ■<br />

(bs) Betriebe des Baugewerbes<br />

können ihre Daten<br />

zu verschiedenen Baustatistiken<br />

an das Statistische<br />

Landesamt über das Internet<br />

übermitteln. Schon seit<br />

zwei Jahren kann so die<br />

Auskunft zum Monatsbericht<br />

im Bauhauptgewerbe<br />

und zum Vierteljährlichen<br />

Auftragsbestand erfolgen.<br />

Rund 23 % der berichten-<br />

Online-Meldung<br />

zur Baustatistik –<br />

schnell,<br />

komfortabel<br />

und sicher<br />

den Betriebe nutzen diese Möglichkeit. Weitere Statistiken<br />

sind in der Zwischenzeit hinzugekommen. Meldungen zur<br />

Totalerhebung im Bauhauptgewerbe und zum Vierteljahresbericht<br />

im Ausbaugewerbe sind bereits über das Internet<br />

möglich. Zur Jahresmitte wird der Online-Service mit der<br />

Jahres- und Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe<br />

und der Zusatzerhebung im Ausbaugewerbe erweitert. Die<br />

Meldung über Internet ist der schnellste und einfachste<br />

Weg zur Auskunftserteilung. Die Vorteile liegen auf der<br />

Hand:<br />

• Dateneingabe menügeführt und komfortabel<br />

• Fehler- und Vollständigkeitsprüfungen verhindern Rückfragen<br />

• Unterschiedliche Bearbeiter können die Daten in den<br />

Erhebungsbogen eintragen<br />

• Schnelle und sichere Datenübermittlung<br />

Bereits anderweitig im betrieblichen Informationssystem<br />

vorhandene Daten können in das Online-Formular übernommen<br />

werden, wenn der Betrieb eine entsprechende<br />

Schnittstelle einrichtet. Die medienbruchfreie Datenübermittlung<br />

bedeutet sowohl für die Betriebe als auch das Statistische<br />

Landesamt eine merkliche Verringerung des<br />

Aufwands. Datenschutz und Datensicherheit werden<br />

selbstverständlich gewahrt. Mit der Erhebungspost erhalten<br />

Sie die individuellen Zugangsdaten (Benutzernamen /<br />

Kennwort). Die Datenübermittlung selbst erfolgt in verschlüsselter<br />

Form mit bewährter Technologie. Kein Unbefugter<br />

kann so auf die Daten zugreifen.<br />

Baufachblatt 5/2006 7


Aus den Verbänden<br />

Meldet Ihr Betrieb bereits online?<br />

Sie können das aktuelle Angebot unter https://idev.statistik-bw.de/<br />

unverbindlich und ohne die individuelle Nutzerkennung<br />

testen. Nach Eingabe von „Gast“ bei der Abfrage<br />

der Kennung und des Passworts kann nach der Bestätigung<br />

über „LOGIN“ das Erhebungsangebot eingesehen<br />

werden. Dieser effiziente Meldeweg ist für alle Beteiligten<br />

von Vorteil. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg<br />

hofft, dass in Zukunft noch mehr Betriebe ihre Auskunft<br />

über das Internet erteilen. ■<br />

Verband der<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> e.V.<br />

Verbandstag am<br />

12. Mai 2006 in<br />

Baden-Baden<br />

Südbadische <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

hofft auf Ende der<br />

Baukrise<br />

(gi) Der Verbandstag des<br />

Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> am<br />

12. Mai 2006 in Baden-<br />

Baden fand unter dem Vorzeichen einer baukonjunkturellen<br />

Erholung statt. „Wie unsere Erhebungen ergeben haben,<br />

hat sich die Beurteilung der Geschäftslage durch unsere<br />

Mitgliedsunternehmen seit dem Herbst des vergangenen<br />

Jahres allmählich verbessert“, stellte Präsident Bernd<br />

Stephan bei seiner Begrüßungsansprache fest. Im Straßenbau<br />

hat sich aufgrund des Zwei-Milliarden-Investitionsprogramms<br />

der Bundesregierung die Lage aufgehellt.<br />

Gleichzeitig konnte der Wohnungsbau vor dem Hintergrund<br />

der beschlossenen Streichung der Eigenheimzulage im<br />

vierten Quartal des vergangenen Jahres nochmals von<br />

einem deutlichen Anstieg der Baugenehmigungen profitieren.<br />

Auch im Wirtschaftsbau ist eine leichte Tendenz nach<br />

oben festzustellen. Nach wie vor völlig unbefriedigend ist<br />

hingegen die Lage im öffentlichen Hochbau, der weiterhin<br />

unter den Sparzwängen bei Bund, Land und Gemeinden<br />

leidet. Trotz des konjunkturellen Aufwärtstrends haben die<br />

Betriebe weiter mit harten bis ruinösen Wettbewerbsbedingungen<br />

am Markt zu kämpfen.<br />

Präsident Bernd Stephan forderte eindringlich mehr öffentliche<br />

Bauinvestitionen und umfassende Maßnahmen zur<br />

Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.<br />

8 Baufachblatt 5/2006<br />

Hart ins Gericht ging Stephan mit der von den öffentlichen<br />

Bauauftraggebern seit Jahren praktizierten Sparpolitik bei<br />

den Bauinvestitionen. Dringend notwendig sei die Einführung<br />

einer für alle Fahrzeuge geltenden, zweckgebundenen<br />

Autobahnbenutzungsgebühr. Zusätzlich müssten verstärkt<br />

PPP-Modelle zur Realisierung öffentlicher Bauvorhaben<br />

herangezogen werden, wobei allerdings auf eine<br />

mittelstandsfreundliche Ausschreibung zu achten sei.<br />

Scharfe Kritik übte der Präsident an der Verwaltungsreform<br />

in Baden-Württemberg, die für den Straßenbau äußerst<br />

negative Auswirkungen habe. So habe die personelle Ausdünnung<br />

der Straßenbaubehörden Engpässe bei Ausschreibung<br />

und Bearbeitung von Bauvorhaben zur Folge.<br />

Weitere negative Konsequenzen seien eine erhebliche<br />

Zunahme des Nachtragsvolumens sowie von Streitigkeiten<br />

auf den Baustellen. Eindringlich forderte Stephan von der<br />

Politik eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen in Deutschland.<br />

Im Zuge des Geschäftsberichts ging Verbandsdirektor<br />

Michael Hafner auf die konjunkturelle Entwicklung, die politische<br />

Verbandsarbeit sowie die Neuerungen im Bereich<br />

der Sozial- und Tarifpolitik ein. Einen Erfolg hätten die Verbände<br />

bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie erzielt - der derzeitige<br />

Entwurf sehe das Herkunftslandprinzip nicht mehr<br />

vor. Die Tarifverhandlungen des vergangenen Jahres seien<br />

insgesamt erfolgreich für die Arbeitgeberseite verlaufen.<br />

Hervorzuheben sei insbesondere die Verlängerung der<br />

Wochenarbeitszeit von 39 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich.<br />

Ergänzend stellten die Verbandsmitarbeiter Gregor Gierden,<br />

Cornelia Rupp, Torsten Spiering, Barbara Schweer,<br />

Eric Zimmermann, Steffen Reuter und Manuela Schwörer<br />

die Verbandstätigkeit in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit,<br />

Recht, Betriebswirtschaft, Technik, Ausbildung, technische<br />

Weiterbildung sowie Nachwuchsmarketing vor.<br />

Nachwahlen<br />

Im Rahmen von Nachwahlen wurde Maurermeister<br />

Gerhard Tröndle aus Laufenburg, Obermeister der Baugewerks-Innung<br />

Waldshut, als Beiratsmitglied des Verbandes<br />

gewählt.<br />

Regularien<br />

Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluss für das<br />

Jahr 2005 sowie der Voranschlag für 2006 wurden von der<br />

Mitgliederversammlung ohne Gegenstimmen angenommen.<br />

Nach Vorlage der Prüfergebnisse der Rechnungsprüfer,<br />

die keinerlei Beanstandungen ergeben hatten, wurden<br />

Präsidium, Beirat und Geschäftsführung entlastet. Als<br />

Rechnungsprüfer wurden Dipl.-Ing. (FH) Horst Gerber aus<br />

Denzlingen und Dipl.-Betriebswirt Wolfgang Ihle aus Waldkirch<br />

wiedergewählt.<br />

Vortragsveranstaltung<br />

Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup, Universitätsprofessor für<br />

Finanz- und Wirtschaftspolitik an der Technischen Universität<br />

Darmstadt, ging in seinem Vortrag zum Thema „Die<br />

Zukunft des deutschen Sozialstaats“ ausführlich auf die<br />

Situation der sozialen Sicherungssysteme und auf notwendige<br />

Maßnahmen zu deren finanzieller Absicherung ein. Vor<br />

dem Hintergrund der zunehmenden internationalen Wettbewerbsintensität<br />

auf den Gütermärkten und der erheblichen<br />

Bevölkerungsalterung werde es in der Zukunft eine


Professor Bert Rürup stellte<br />

Lösungsansätze zur langfristigen<br />

Erhaltung der sozialen<br />

Absicherung vor.<br />

voll versorgende Lebensstandardsicherung<br />

allein<br />

durch staatliche Sicherungssysteme<br />

nicht mehr<br />

geben. Vielmehr müssten<br />

kapitalgedeckte Ergänzungssysteme<br />

verstärkt zu<br />

einer stabilen Vollversorgung beitragen. Des Weiteren seien<br />

eine zukunftsorientierte Bildungs- und Familienpolitik das<br />

Gebot der Stunde.<br />

Pressekonferenz<br />

Die Frühjahrspressekonferenz des Verbandes nutzten<br />

Präsident Bernd Stephan, Präsidialmitglied Bernhard Sänger<br />

und Verbandsdirektor Michael Hafner, um wichtige politische<br />

Forderungen der südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> ins<br />

Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken. Die Veranstaltung<br />

fand insgesamt eine gute Resonanz. Nähere Einzelheiten<br />

sind dem nächsten Pressespiegel zu entnehmen.<br />

Ehrungen<br />

Für ihre hervorragenden Leistungen bei den praktischen<br />

Leistungswettbewerben der Handwerksjugend 2005 ehrten<br />

der Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und das Berufsförderungswerk<br />

der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> erfolgreiche<br />

Junghandwerker. Unter anderem erhielten die Geehrten<br />

hohe Geldpreise für Fort- und Weiterbildungszwecke.<br />

Ausgezeichnet wurden:<br />

Markus Ringwald aus Sasbach, 1. Landessieger und<br />

1. Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg im<br />

Beton- und Stahlbetonbauerhandwerk. Ausbildungsbetrieb:<br />

Max Früh GmbH & Co.KG, Achern<br />

Simon Schneider aus Biederbach, 1. Landessieger und<br />

1. Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg im<br />

Präsident Bernd Stephan (Mitte) und Verbandsdirektor<br />

Michael Hafner (r.) ehrten die südbadischen Sieger in den<br />

Wettbewerben der Handwerksjugend 2005, Simon Schneider,<br />

Sven Wenzel, Daniel Steger, Marc Hans Graf und Markus<br />

Ringwald (v.l.n.r.).<br />

Aus den Verbänden<br />

Maurerhandwerk. Ausbildungsbetrieb: Gebr. Pontiggia<br />

GmbH & Co.KG, Elzach<br />

Marc Hans Graf aus Hilzingen, 2. Landessieger und<br />

1. Kammersieger der Handwerkskammer Freiburg im<br />

Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzbauerhandwerk.<br />

Ausbildungsbetrieb: Kramer GmbH, Freiburg<br />

Daniel Steger aus Hügelsheim, 1. Kammersieger der<br />

Handwerkskammer Karlsruhe im Maurerhandwerk. Ausbildungsbetrieb:<br />

Weßbecher B. Bau GmbH, Muggensturm<br />

Sven Wenzel aus Lausheim, 1. Kammersieger der Handwerkskammer<br />

Konstanz im Maurerhandwerk. Ausbildungsbetrieb:<br />

Fa. Gerhard Langenbacher, Wutach<br />

Rahmenprogramm<br />

Parallel zur Mitgliederversammlung fand am Vormittag als<br />

Begleitveranstaltung eine Besichtigung des Museums Frieder<br />

Burda in Baden-Baden statt. Den Abschluss des Verbandstages<br />

bildete der Gesellschaftsabend. Höhepunkte<br />

dieser Abendveranstaltung waren die traditionelle Damenrede<br />

von Ehrenpräsident Heinrich Wagner sowie der Auftritt<br />

des Akrobaten TJ-Wheels. ■<br />

Dipl.-Ing. Rainer Weisenburger<br />

feiert 50. Geburtstag<br />

Dipl.-Ing. Rainer Weisenburger<br />

aus Baden-Baden, Präsidialmitglied<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong>, vollendete am<br />

9. Mai 2006 sein 50. Lebensjahr.<br />

Weisenburger engagiert sich seit<br />

vielen Jahren ehrenamtlich für<br />

die <strong>Bauwirtschaft</strong>. So war er von<br />

1993 bis 1996 Beiratsmitglied<br />

und von 1996 bis 2003 Vizepräsident<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong>. Seit dem Jahr<br />

2003 ist er weiterhin Mitglied des Verbandspräsidiums. ■<br />

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Pontiggia<br />

feiert 50. Geburtstag<br />

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Pontiggia,<br />

Beiratsmitglied des Verbandes<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong><br />

und Leiter der Fachgruppe<br />

Straßen- und Tiefbau,<br />

vollendete am 18. April 2006<br />

sein 50. Lebensjahr. Pontiggia<br />

setzt sich seit über zehn Jahren<br />

ehrenamtliche für die Belange<br />

der <strong>Bauwirtschaft</strong> ein. Er wurde<br />

1995 zum Leiter der Fachgruppe<br />

Straßen- und Tiefbau des<br />

Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

gewählt. Ebenfalls seit 1995 ist er Mitglied im Beirat des<br />

Verbandes. ■<br />

Baufachblatt 5/2006 9


Aus den Verbänden<br />

Richtigstellung<br />

In der April-Ausgabe des Baufachblatts ist der Bericht<br />

zum 70. Geburtstag von Bauunternehmer Armin Kopf versehentlich<br />

unter der Rubrik „Badischer Zimmerer- und<br />

Holzbauverband e.V.“ platziert worden. Richtigerweise<br />

gehören der Jubilar und seine Firma, die Unternehmensgruppe<br />

Vogel-Bau, jedoch dem Verband der <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong> an. ■<br />

Badischer<br />

Zimmerer- und<br />

Holzbauverband<br />

e.V.<br />

Zimmermeister<br />

Werner Böcherer<br />

neuer Obermeister<br />

der Zimmerer-<br />

Innung Emmendingen<br />

Die Innungsversammlung<br />

der Zimmerer-Innung Emmendingen<br />

hat am 9. Mai<br />

2005 Zimmermeister Werner<br />

Böcherer aus Freiamt zum neuen Obermeister gewählt.<br />

Als stellvertretender Obermeister wurde Zimmermeister<br />

Hubert Ringwald aus Denzlingen wiedergewählt.<br />

Zimmermeister Gerhard Unmüßig aus Herbolzheim, der<br />

seit 1993 das Amt als Obermeister ausgeübt hatte, wurde<br />

für seine besonderen Verdienste zum Ehrenobermeister der<br />

Innung ernannt. ■<br />

Zimmermeister Georg Martin neuer<br />

Obermeister der Zimmerer-Innung Konstanz<br />

Die Innungsversammlung der Zimmerer-Innung Konstanz<br />

hat am 4. Mai 2006 Zimmermeister Georg Martin aus Eigeltingen<br />

zum neuen Obermeister gewählt. Als stellvertretender<br />

Obermeister wurde Zimmermeister Martin Leiz aus<br />

Radolfzell wiedergewählt.<br />

Nachwuchsmarketing<br />

Girls’ Day 2006: Aktionstag<br />

der südbadischen Bau-Ausbildungszentren<br />

stößt auf<br />

positive Resonanz<br />

Insgesamt 41 Mädchen beteiligten sich<br />

am Aktionstag zum Girls’ Day, den die südbadischen Bau-<br />

Ausbildungszentren in Bühl, Donaueschingen und Waldshut<br />

am 27. April 2006 durchführten. Die Besucherinnen hatten<br />

an diesem Tag die Gelegenheit, sich bei Vorträgen und<br />

Führungen durch die Werkhallen über die Ausbildungs- und<br />

Berufschancen in der <strong>Bauwirtschaft</strong> zu informieren. Mit<br />

Begeisterung nutzten die Teilnehmerinnen darüber hinaus<br />

die Möglichkeit, selbst Hand anzulegen und unter Anleitung<br />

von Ausbildungsmeistern ihre bauhandwerklichen Fähigkeiten<br />

zu erproben. So konnten die Schülerinnen ihr<br />

Geschick beim Mauern, Betonieren, Zimmern und Sägen,<br />

Verputzen sowie Fliesenlegen unter Beweis stellen.<br />

„Den Teilnehmerinnen hat es großen Spaß gemacht, sich<br />

in einem Bauberuf zu betätigen“, stellt Manuela Schwörer,<br />

10 Baufachblatt 5/2006<br />

Mit großem Interesse beteiligten sich die Schülerinnen am<br />

Girls’ Day in Bühl.<br />

Projektleiterin Nachwuchsmarketing beim Berufsförderungswerk<br />

der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong>, fest. Die Bauberufe,<br />

so Schwörer, seien zwar nach wie vor überwiegend<br />

eine Männerdomäne. Aber auch Frauen seien heute erfolgreich<br />

in der <strong>Bauwirtschaft</strong> tätig. Ermöglicht werde dies unter<br />

anderem durch den zunehmenden Einsatz von Technik und<br />

Maschinen. Denn hierdurch haben sich die beruflichen<br />

Anforderungen geändert: Heutzutage sind auf der Baustelle<br />

Wissen und eine gute Qualifikation mindestens genauso<br />

wichtig wie Muskelkraft.<br />

Ein Pluspunkt der Bauberufe ist die hohe Qualität der Ausbildung,<br />

die im Betrieb, in der Berufsschule sowie in überbetrieblichen<br />

Ausbildungszentren stattfindet. Darüber hinaus<br />

sind die Aufstiegschancen für qualifizierte Fach- und<br />

Führungskräfte am Bau derzeit besonders gut. Grund hierfür<br />

ist die Überalterung des Facharbeiter- und Führungskräftestammes<br />

in den Baubetrieben. Nicht zuletzt können sich<br />

auch die Lehrlingsvergütung sowie die Verdienstmöglichkeiten<br />

sehen lassen. „Alles in allem“, so Manuela Schwörer,<br />

„bietet die <strong>Bauwirtschaft</strong> interessierten jungen Menschen<br />

eine große Bandbreite an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.<br />

Dies gilt jenseits der traditionellen Rollenklischees<br />

auch für Mädchen. Hierauf wollen wir mit unseren Aktionstag<br />

zum Girls’ Day aufmerksam machen.“ ■<br />

Im Ausbildungszentrum Donaueschingen erstellten die<br />

Besucherinnen unter Aufsicht von Lehrlingen Fliesenmosaiken.


Termine<br />

„Badische Bau- und Ausbautage<br />

– Holzbau – Ausbau –<br />

Fassade“ am 14./15. Juli<br />

2006 im Europapark Rust<br />

Großer gemeinsamer Event der südbadischen<br />

Ausbauverbände<br />

Zu einer gemeinsamen großen Tagung am 14./15. Juli 2006<br />

in Rust laden der Badische Zimmerer- und Holzbauverband,<br />

der Fachverband Putz, Stuck und Trockenbau<br />

Baden sowie der Wirtschaftsverband Holz- und Kunststoffverarbeitendes<br />

Handwerk ihre insgesamt rund 600 Mitgliedsbetriebe<br />

ein. Ziel der „Badischen Bau- und Ausbautage<br />

– Holzbau – Ausbau – Fassade“ ist es vor allem, den<br />

Unternehmen in einem attraktiven Rahmen die Möglichkeit<br />

zur Weiterbildung mit<br />

kompetenten Referenten<br />

sowie gleichzeitig<br />

eine Plattform<br />

für Kontakte und<br />

Kooperationen zu bieten.<br />

„Diese Großveranstaltung,<br />

die wir in<br />

dieser Form zum<br />

ersten Mal durchführen,<br />

ermöglicht<br />

einen gewerkeübergreifenden<br />

Austausch<br />

zwischen Zimmerern,<br />

Stuckateuren und Schreinern“, erläutert Verbandsdirektor<br />

Michael Hafner. In das Programm integriert sind die diesjährigen<br />

Mitgliederversammlungen der drei südbadischen<br />

Verbände. Eine Ausstellung mit Präsentationen der Industriepartner<br />

zu neuen Techniken und Problemlösungen ist<br />

wichtiger Bestandteil des Events.<br />

Der Startschuss für die Badischen Bau- und Ausbautage<br />

erfolgt am Nachmittag des 14. Juli 2006 mit einem Vortrag<br />

des Marketingexperten Dr. Bernd W. Dornach. Es folgt ein<br />

umfangreiches Fachprogramm mit Weiterbildungsangeboten<br />

in den Themengebieten Unternehmensführung, Marketing,<br />

Recht und Technik. Den Schlussvortrag hält am 15.<br />

Juli 2006 Professor Dr. Wolfgang Wiegard von der Universität<br />

Regensburg, Mitglied des Sachverständigenrates zur<br />

Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Ein<br />

weiteres Highlight stellt der Gesellschaftsabend am 14. Juli<br />

dar. Im Anschluss an die Veranstaltung können die Teilnehmer<br />

die Möglichkeit eines vergünstigten Eintritts in den<br />

Europapark nutzen.<br />

Eine Einladung mit weiteren Informationen erhalten die<br />

Verbandsmitglieder über den Rundschreibendienst. ■<br />

Service Ihres Verbandes<br />

Auf Wunsch erhalten Sie Ehrenurkunden für langjährige<br />

Mitarbeiter Ihres Betriebes. Dieser Service ist für<br />

unsere Mitglieder kostenlos.<br />

Fordern Sie die Urkunden bei der Geschäftsstelle<br />

(Frau Wagner, Durchwahl: 07 61 / 7 03 02 - 21) an.<br />

Bauferien 2006<br />

Aus den Verbänden<br />

Die unserem Verband angehörenden Bauinnungen haben<br />

die Bauferien für das Jahr 2006 wie folgt festgelegt:<br />

Innungen Achern, Bühl, Emmendingen, Freiburg-Müllheim-Lörrach,<br />

Kehl, Konstanz, Lahr, Neustadt, Offenburg,<br />

Rastatt / Baden-Baden, Schwarzwald-Baar, Waldshut und<br />

Wolfach:<br />

7. – 26. August 2006 ■<br />

Fachkongress Forum Integrales Planen +<br />

Bauen am 22. Juni 2006 in Stuttgart<br />

Unter der Schirmherrschaft des Innenministers des Landes<br />

Baden-Württemberg eröffnet Professor Dr. h.c. Lothar<br />

Späth, Ministerpräsident a.D., am 22. Juni 2006 in der<br />

Stuttgarter Liederhalle den Fachkongress Forum Integrales<br />

Planen + Bauen. Auf diesem eintägigen Kongress referieren<br />

renommierte Experten der Bau- und Immobilienbranche mit<br />

den thematischen Schwerpunkten „Projektentwicklungen,<br />

Investitionen und Finanzierung“ über den integrativen<br />

Lebenszyklus gewerblich genutzter Objekte und Immobilien.<br />

Eine abschließende Podiumsdiskussion beleuchtet das<br />

Spannungsfeld nachhaltigen Planens und Bauens. Forum<br />

Integrales Planen+Bauen ist eine Kooperationsveranstaltung<br />

von ProjekTeam Stuttgart und Weiss+Partner Architekten<br />

in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Technik<br />

Stuttgart und Ingenieurkammer Baden-Württemberg. Weitere<br />

Informationen unter www.forum-ipb.de. ■<br />

ARGE-Kommentar 2005<br />

Zeitnah zum neuen ARGE-Vertrag und dem neuen<br />

Dach-ARGE-Vertrag ist die überarbeitete 4. Auflage<br />

des ARGE-Kommentars erschienen. Neben der<br />

Kommentierung der genannten Verträge ist auch der<br />

vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie<br />

herausgegebene Bietergemeinschaftsvertrag,<br />

Fassung 2003, in die Kommentierung aufgenommen<br />

Buchtipp<br />

worden. Im umfänglichen Anhang stehen dem Benutzer wichtige und in<br />

der ARGE-Praxis bewährte Arbeitshilfen, Formularmuster, Merkblätter<br />

und Beispiele zur Verfügung.<br />

Der Kommentar umfasst ca. 1186 Seiten und kostet 169,– €.<br />

Bestelladresse: Bauverlag BV GmbH, Profil die Versandbuchhandlung,<br />

Avenwedder Straße 55, 33311 Gütersloh, Tel. 0 52 41 / 8 08 89 57,<br />

Fax 05241/806016<br />

Ein Bestellformular steht des Weiteren auch auf der Homepage des BWI-<br />

Bau unter www.bwi-bau.de als Download zur Verfügung.<br />

Baufachblatt 5/2006 11


Betriebswirtschaft,<br />

Recht, EDV<br />

und<br />

Steuern<br />

5<br />

Betriebswirtschaft<br />

Gewinnfaktor Organisation: Einführungsveranstaltung 1<br />

Gewinnfaktor Organisation – Organisationstipp 3 2<br />

Baumaschinenpreise 3<br />

Wirtschaftsrecht<br />

Unberechtigte<br />

2006<br />

Bedenkenanmeldung ist keine<br />

Vertragsverletzung (§ 4 Nr. 3, § 8 Nr. 3 VOB/B) 3<br />

Auftraggeber trägt mangels abweichender<br />

Vereinbarung Kontaminationsrisiko (§ 9 VOB/A;<br />

§ 1 Nr. 3, § 2 Nr. 5 VOB/B) 3<br />

Schadensersatz für Stillstandszeiten wegen falschen<br />

Bodengutachtens beim BGB-Vertrag (§ 280 BGB) 4<br />

Buchtipp 4<br />

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Sie Ihre<br />

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<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

<strong>Südbaden</strong><br />

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0761/70302 - 40<br />

Unternehmensführung<br />

Der Verbandsservice Unternehmensführung<br />

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z. B. zu den Themen<br />

– Steuern<br />

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Baufachblatt<br />

Fachbeilage Betriebswirtschaft, Recht, EDV<br />

und Steuern<br />

Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Putz, Stuck und Trockenbau Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

1 Baufachblatt 5/2006<br />

(bs) Anfang April wurden<br />

die Einführungsveranstaltungen<br />

zu unserem Schulungsprojekt„Gewinnfaktor<br />

Organisation“ erfolgreich<br />

durchgeführt. Insgesamt<br />

30 Teilnehmer und<br />

Teilnehmerinnen nutzten<br />

die Gelegenheit, die Organisation<br />

des eigenen<br />

Unternehmens kritisch zu<br />

durchleuchten.<br />

Betriebswirtschaft<br />

Gewinnfaktor<br />

Organisation:<br />

Einführungsveranstaltung<br />

Der Seminarleiter, Herr Christian Rech von der BBR-<br />

Consulting GmbH, hat den „Erfolgs-Leitfaden <strong>Bauwirtschaft</strong>“<br />

vorgestellt. In kurzen Erklärungen wurde dargestellt,<br />

welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um ein Organisationssystem<br />

nach den Vorgaben der DIN EN<br />

ISO 9001:200 einführen und umsetzen zu können. Jedes<br />

der 19 Kapitel ist gegliedert in die Fragestellungen:<br />

• Was ist unser spezielles Organisationsziel ?<br />

• Wo steht dazu etwas in der ISO 9001 ?<br />

• Was genau wollen wir erreichen ?<br />

• Was müssen wir dafür tun ?<br />

• Was darf auf keinen Fall passieren ?<br />

Ergänzend zum Leitfaden hat jede/r Teilnehmer/in eine<br />

Erfolgs-Checkliste erhalten, die die ganz konkreten Tätigkeiten<br />

und Aufgaben enthält, die im Betrieb erledigt werden<br />

müssen. Zusätzlich enthält die Checkliste Tipps zur Umsetzung<br />

im Betrieb.<br />

Die nächste Stufe des Schulungsprojekts fand am 18.05.<br />

in Freiburg statt. In einem eintägigen Seminar wurde in einer<br />

kleinen Gruppe erarbeitet, welche Maßnahmen für den Aufbau<br />

einer erfolgreichen Organisation notwendig sind. Jeder<br />

Teilnehmer erhielt ein spezielles Musterhandbuch Bau, in<br />

dem die gesamten organisatorischen Abläufe eines Bauunternehmens<br />

abgebildet sind.<br />

Gruppenfoto bei der Einführungsveranstaltung in Donaueschingen<br />


Organisationstipp 3:<br />

Bestellwesen optimieren<br />

Betriebswirtschaft<br />

Das kennen die meisten: Für jeden Auftrag muss Material bestellt werden. Je kurzfristiger dies geschieht, desto mehr<br />

Probleme können sich daraus ergeben.<br />

Bei telefonischen Bestellungen erhalten Sie keine Bestätigung, auf Lieferscheinen ist oft keine Kommission<br />

vermerkt….<br />

Was ist zu tun ?<br />

• Festlegen, welcher Mitarbeiter bestellen darf<br />

• Regeln für telefonische Bestellungen festlegen<br />

• Kennzeichnungssystem festlegen für<br />

➜ erledigte Bestellungen<br />

➜ geprüften Wareneingang<br />

• Fehlendes / falsch geliefertes Material sofort reklamieren<br />

• Bestellunterlagen und Lieferschein aufbewahren<br />

• Gelieferte Ware übersichtlich lagern<br />

Was ist zu vermeiden ?<br />

Praxistipp:<br />

Gewinnfaktor Organisation<br />

• Material ist unvollständig, da unklar ist, WER bestellen muss<br />

• Falsches Material wird erst bei Fertigungs-/ Baubeginn bemerkt<br />

• Bestellungen ohne schriftliche Unterlagen (Auftragsbestätigung, Bestätigung aus dem Internet,<br />

eigene Bestellvordrucke usw.)<br />

• Nicht abgezeichnete Lieferscheine<br />

• Fehlende Kommissionsangaben auf Lieferschein und Material<br />

• Legen Sie fest, wer Bestellungen durchführt und bis zu welcher Höhe die Mitarbeiter<br />

ohne Rückfrage bestellen dürfen<br />

• Vereinbaren Sie folgendes mit Ihren Lieferanten:<br />

➜ für jeden Auftrag erfolgt Auftragsbestätigung<br />

➜ Angabe des Bestellers (Mitarbeiter) auf der Auftragsbestätigung<br />

➜ Angabe der Baustelle/Kommission auf dem Lieferschein<br />

• Kennzeichnungssysteme für bestellte und geprüfte Ware festlegen:<br />

➜ auf Materiallisten bestellte Positionen abhaken<br />

➜ auf Lieferscheinen geprüfte Positionen abhaken und vom prüfenden Mitarbeiter unterzeichnen<br />

lassen<br />

• Festlegen, dass vor dem Fertigungsbeginn das gelieferte Material auf Richtigkeit und Vollständigkeit<br />

geprüft wird<br />

• Kommissionslager einrichten und Material übersichtlich dem jeweiligen Kundenauftrag zuordnen<br />

• Rechtssicherheit:<br />

➜ aus Gründen der Gewährleistung und der Produkthaftung sollten Sie die Bestellunterlagen (genau<br />

wie die übrigen Auftragsunterlagen) 10 Jahre aufbewahren. Fügen Sie die Bestellscheine / Auftragsbestätigungen<br />

sowie die abgezeichneten Lieferscheine den Auftragsunterlagen hinzu.<br />

➜ Gelten die Bestellunterlagen für mehrere Bauaufträge, kopieren Sie sie und verteilen die Kopien zu<br />

den entsprechenden Auftragsunterlagen<br />

Baufachblatt 5/2006 2


Wirtschaftsrecht<br />

Baumaschinenpreise<br />

ZEITRAUM<br />

3 Baufachblatt 5/2006<br />

Der Erzeugerpreisindex für<br />

Maschinen für die <strong>Bauwirtschaft</strong><br />

betrug im März 2006<br />

auf der Basis 2000=100<br />

(Baugeräteliste 2001)<br />

105,4. Im Vergleich zum<br />

Vormonat ist der Index um<br />

0,1 % gestiegen. Zum Vorjahr<br />

betrug die Steigerung<br />

1,0 %.<br />

MASCHINEN FÜR DIE BAUWIRTSCHAFT<br />

INDEX (ohne MwSt.)<br />

2000 = 100 1) 1990=100 2)<br />

JD 1990 86,7 100,0<br />

JD 1991 89,7 103,5<br />

JD 1992 92,7 107,0<br />

JD 1993 95,4 110,1<br />

JD 1994 95,9 110,7<br />

JD 1995 97,4 112,4<br />

JD 1996 98,3 113,4<br />

JD 1997 98,3 113,4<br />

JD 1998 98,4 113,6<br />

JD 1999 99,6 114,9<br />

JD 2000 100,0 115,4<br />

JD 2001 100,9 116,4<br />

JD 2002 101,8 117,5<br />

JD 2003 101,6 117,2<br />

JD 2004 102,7 118,5<br />

JD 2005 104,8 120,9<br />

2006:<br />

Januar 105,2 121,4<br />

Februar 105,3 121,5<br />

März 105,4 121,6<br />

–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

1) Basisjahr des Statistischen Bundesamtes, Basisjahr der Baugeräteliste 2001.<br />

2) Umrechnung von Basis 2000 = 100 auf Basis 1990 = 100: Index 2000 = 100 multipliziert<br />

mit 1,154, Basisjahr der Baugeräteliste 1991.<br />

Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 17, Reihe 2 ■<br />

Unberechtigte<br />

Bedenkenanmeldung<br />

ist<br />

keine Vertragsverletzung<br />

(§ 4 Nr. 3, § 8 Nr. 3<br />

VOB/B)<br />

WiRe<br />

(sp) Das OLG Schleswig<br />

hatte folgenden Fall zu entscheiden:<br />

Ein öffentlicher Auftraggeber<br />

beauftragte einen<br />

Auftragnehmer mit Betonsanierungsarbeiten.Während<br />

der Arbeiten traten an<br />

den Spachtelflächen Blasenbildungen<br />

auf, über<br />

deren Ursachen die Parteien<br />

in Streit gerieten, nach-<br />

dem der Auftragnehmer schriftlich Bedenken angemeldet<br />

hatte. Der Auftragnehmer äußerte darin die Vermutung,<br />

dass das ausgeschriebene Betonsanierungssystem in Verbindung<br />

mit den zu bearbeitenden Bauteilen die Blasenbildungen<br />

hervorgerufen haben könnte. Der Auftraggeber<br />

wies die Bedenken zurück und forderte den Auftragnehmer<br />

zur mangelfreien Leistungserbringung auf.<br />

Der Auftragnehmer erneuerte seine angemeldeten<br />

Bedenken und bat um deren Klärung, wobei die grundsätzliche<br />

Bereitschaft zur Vertragserfüllung erklärt wurde. Hier-<br />

auf kündigte der Auftraggeber den Bauvertrag aus wichtigem<br />

Grund. Der Auftragnehmer widersprach dieser Kündigung<br />

und rechnete die von ihm erbrachte Leistung sowie<br />

einen Kündigungsvergütungsanspruch für die nicht ausgeführten<br />

Leistungen ab. In dem anschließenden Werklohnprozess<br />

erhob der Auftraggeber Widerklage wegen der<br />

nach der Kündigung angefallenen Ersatzvornahmekosten.<br />

Das OLG Schleswig gab mit Urteil vom 1.9.2004,<br />

Az. 9 U 38/03 (lBR 2005, 311), der Klage des Auftragnehmers<br />

dem Grunde nach statt und wies die Widerklage ab:<br />

Auch die unberechtigte Bedenkenanmeldung eines<br />

Unternehmers stellt regelmäßig keine Vertragsverletzung<br />

und keine Erfüllungsverweigerung dar, sodass der<br />

Auftraggeber insoweit keinen wichtigen Grund zur Kündigung<br />

hat.<br />

Zur Begründung führte das Gericht u. a. Folgendes aus:<br />

Der Auftraggeber könne sich nicht auf einen wichtigen<br />

Grund zur Kündigung des Bauvertrages stützen. Dieser<br />

ergebe sich auch nicht aus einer Erfüllungsverweigerung<br />

des Auftragnehmers. Durch die Bedenkenhinweise im<br />

Sinne von § 4 Nr. 3 VOB/B sei der Auftragnehmer lediglich<br />

einer ihm auf der Grundlage dieser Regelung zukommenden<br />

Verpflichtung nachgekommen.<br />

Der Auftragnehmer sei nach dieser Regelung zu einem<br />

Hinweis verpflichtet, wenn er auf der Grundlage seiner<br />

fachlichen Beurteilung unter anderem Bedenken gegen die<br />

vorgesehene Art der Ausführung oder hinsichtlich der<br />

bereits vorhandenen Bauteile oder Vorleistungen habe. Aus<br />

einem derartigen Bedenkenhinweis ergebe sich weder eine<br />

grobe Gefährdung des Vertragszwecks noch mache sich<br />

der Auftragnehmer hierdurch eines den Vertragszweck grob<br />

gefährdenden Verhaltens schuldig, und zwar unabhängig<br />

davon, ob seine Bedenken objektiv gerechtfertigt seien<br />

oder nicht. Vielmehr dienten derartige Hinweise dem Interesse<br />

beider Vertragspartner an einer mangelfreien Bauleistung.<br />

Dementsprechend könne aus einem Bedenkenhinweis<br />

auch nicht auf eine ernsthafte und endgültige<br />

Erfüllungsverweigerung des Auftragnehmers geschlossen<br />

werden. ■<br />

(sp) Ein öffentlicher Auftraggeber<br />

beauftragte einen<br />

Auftragnehmer mit<br />

dem Abbruch eines Altenheimes.<br />

Das Leistungsverzeichnis<br />

sah keine besonderen<br />

Schadstoffe, aber<br />

den Hinweis vor, dass sich<br />

der Auftragnehmer vor<br />

Beginn der Baumaßnahme<br />

einen Überblick über die<br />

Leistungen verschaffen<br />

Auftraggeber<br />

trägt mangels<br />

abweichender<br />

Vereinbarung<br />

Kontaminationsrisiko<br />

(§ 9 VOB/A;<br />

§ 1 Nr. 3, § 2 Nr. 5<br />

VOB/B)<br />

sollte. Während der Arbeiten wurde das Auftreten von<br />

Asbest und anderen Schadstoffen festgestellt. Die zuständige<br />

Baubehörde ordnete einen Baustopp und die Erstellung<br />

eines Asbest- und Schadstoffkatasters an. Darauf<br />

änderte der Auftraggeber den Terminplan.<br />

Der Auftragnehmer verlangte wegen der eingetretenen<br />

Bauzeitverzögerung, wegen der nicht vorgesehenen<br />

Asbestbeseitigung und des nicht vorgesehenen Schadstoffabbruchs<br />

eine Mehrvergütung. Der Auftraggeber meinte,


dass eine Mehrvergütung ausscheide, weil der Auftragnehmer<br />

als Fachbetrieb bei Angebotsabgabe hätte erkennen<br />

können und müssen, dass eine Kontamination vorliegen<br />

könne. Er hätte deshalb entsprechende Bedenken anmelden<br />

und ein Nebenangebot abgeben müssen. Die Beseitigung<br />

der Schadstoffe sei von der Vergütung des Auftragnehmers<br />

erfasst.<br />

Das LG Stralsund hat hierzu mit Urteil vom 12.4.2005,<br />

Az.: 3 O 73/03, - nach einem gerichtlichen Hinweis des OLG<br />

Rostock wurde die Berufung zurückgenommen - (lBR 2005,<br />

464) auf folgendes hingewiesen:<br />

Es ist Sache des öffentlichen Auftraggebers, vor der<br />

Ausschreibung die Frage einer Schadstoffbelastung<br />

aufzuklären oder bei überraschendem Auftreten von<br />

Schadstoffen den Auftrag entsprechend zu erweitern.<br />

LG und OLG gaben dem Auftragnehmer uneingeschränkt<br />

Recht und begründeten dies wie folgt:<br />

Es sei nicht die Aufgabe des Auftragnehmers, das Bauwerk<br />

vor Angebotsabgabe auf mögliche Kontaminationen<br />

oder eventuell vorhandene Schadstoffe zu untersuchen<br />

(OLG Hamm, IBR 2002, 659; OLG Düsseldorf, IBR 2002,<br />

307). Der Auftragnehmer habe einen Mehrvergütungsanspruch<br />

nach § 2 Nr. 5 VOB/B, weil die Änderung des Terminplans<br />

eine Anordnung des Auftraggebers nach § 1 Nr. 3<br />

VOB/B darstelle. Sofern unerwartete Schadstoffe am Bauvorhaben<br />

aufträten, habe der Auftraggeber die Leistung<br />

nicht ausreichend eindeutig und nicht ausreichend<br />

erschöpfend ausgeschrieben. Dazu sei er aber nach § 9<br />

VOB/A verpflichtet.<br />

Selbst wenn im Leistungsverzeichnis eine Position für<br />

eine fachgerechte Entsorgung von asbesthaItigen Materialien<br />

vorgesehen gewesen sei, führe das zu keinem anderen<br />

Ergebnis. Dadurch werde der Auftraggeber nicht von der<br />

Verpflichtung zur Erstellung eines Schadstoffkatasters vor<br />

Ausschreibung entbunden. Der Auftraggeber habe alle<br />

erforderlichen Untersuchungen anzustellen, um eine<br />

erschöpfende Leistungsbeschreibung erstellen zu können.<br />

Durch Verletzung dieser Pflicht bürde der Auftraggeber<br />

dem Auftragnehmer entgegen § 9 Nr. 2 VOB/A ein ungewöhnliches<br />

Wagnis auf. Der Auftraggeber sei aber für die<br />

Vollständigkeit der Leistungsbeschreibung verantwortlich.<br />

Der Auftragnehmer verletze auch keine Hinweispflicht,<br />

wenn keine konkreten Anhaltspunkte auf eine Kontamination<br />

vorlägen. Daran ändere auch eine vor Angebotsabgabe<br />

durchgeführte Ortsbesichtigung nichts. Es liege auf der<br />

Hand, dass bei einer solchen Besichtigung Schadstoffe in<br />

der Bausubstanz nicht festgestellt werden könnten, weil die<br />

Zuordnung sichtbaren Materials in eine Gefahrstoffklasse<br />

durch bloßes Betrachten nicht möglich sei. ■<br />

Schadensersatz<br />

für<br />

Stillstandszeiten<br />

wegen falschen<br />

Bodengutachtens<br />

beim BGB-Vertrag<br />

(§ 280 BGB)<br />

(sp) Das OLG Celle hatte<br />

folgenden Fall zu entscheiden:<br />

Einem reinen BGB-Werkvertrag<br />

ohne Vereinbarung<br />

der VOB/B lag ein vom<br />

Auftraggeber eingeholtes<br />

Bodengutachten zugrunde.<br />

Nach Beginn der Arbeiten<br />

stellte sich heraus,<br />

dass das Bodengutachten<br />

Wirtschaftsrecht<br />

mangelhaft war. Es beschrieb die Verhältnisse nicht richtig<br />

und nicht ausreichend. Nach den Vorgaben dieses Gutachtens<br />

konnte nicht gearbeitet werden. Es kam zunächst zu<br />

Fehlbohrungen, die abgebrochen werden mussten. In<br />

einem Zeitraum von vier Wochen ruhten die Arbeiten völlig,<br />

weil ein neues Bodengutachten eingeholt werden musste.<br />

Der Auftragnehmer beanspruchte Schadensersatz unter<br />

anderem für die Stillstandskosten wegen des vierwöchigen<br />

Baustillstands.<br />

Das OLG Celle hat hierzu mit Urteil vom 15.6.2004, Az. 16<br />

U 133/03 - der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde<br />

mit Beschluss vom 12.5.2005 zurückgewiesen - (lBR 2005,<br />

417) wie folgt entschieden:<br />

Ist das vom Auftraggeber vorzulegende Bodengutachten<br />

mangelhaft, sodass die Arbeiten bis zur Vorlage<br />

eines neuen Gutachtens eingestellt werden müssen,<br />

hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Ausfälle<br />

nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung<br />

zu ersetzen.<br />

Zur Begründung hat das Gericht u. a. Folgendes ausgeführt:<br />

Das Gutachten müsse die Gegebenheiten des Baugrundes<br />

zutreffend beschreiben und für die Ausführung der<br />

Arbeiten geeignet sein. Da das Gutachten nicht diesen<br />

Anforderungen entspreche, verletze der Auftraggeber, der<br />

das Gutachten beizustellen gehabt habe, seine Vertragspflicht.<br />

Der Gutachter sei insoweit Erfüllungsgehilfe des<br />

Auftraggebers; dieser müsse sich das Verschulden des<br />

Gutachters zurechnen lassen. Da der Baustillstand ursächlich<br />

auf den Mangel des Gutachtens zurückzuführen sei,<br />

hafte der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den<br />

Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung.<br />

Anmerkung:<br />

Auf den zu entscheidenden Fall war noch das bis zum<br />

31.12.2001 geltende Recht anzuwenden. Das Gericht musste<br />

deshalb auf die Konstruktion der positiven Vertragsverletzung<br />

zurückgreifen. Nach dem neuen Schuldrecht richtet<br />

sich der Anspruch nach § 280 BGB (Schadensersatz wegen<br />

Pflichtverletzung des Schuldners). Bei einem VOB/B-Vertrag<br />

wäre der Anspruch auf § 6 Nr. 6 VOB/B zu stützen. ■<br />

Recht und Management in vernetzten Unternehmen<br />

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Baufachblatt 5/2006 4


Tarif-,<br />

ArbeitsundSozialrecht<br />

5<br />

Tarifrecht<br />

Allgemeinverbindlicherklärung 1<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

Beitragsrechtliche Behandlung von nicht gezahltem Arbeitsentgelt<br />

1<br />

BGH erklärt<br />

2006<br />

Erhöhung der Pfändungsgrenzen für<br />

Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2005 für rechtswirksam 2<br />

Darlegungs- und Beweislast für Entgeltfortzahlungsanspruch<br />

bei Fortsetzungserkrankung – Rechtssprechungsänderung<br />

2<br />

Form und Inhalt eines Rapportzettels 2<br />

Übernahme von Schulungskosten des Betriebsrats 3<br />

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<strong>Bauwirtschaft</strong><br />

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Fachbeilage Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht<br />

Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Putz, Stuck und Trockenbau Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-mail: service@<br />

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1 Baufachblatt 5/2006<br />

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(ha) Der Bundesminister für<br />

Arbeit und Soziales hat die<br />

folgenden Tarifverträge für<br />

allgemeinverbindlich<br />

erklärt:<br />

Tarifrecht<br />

a) Bundesrahmentarifvertrag<br />

für das Baugewerbe<br />

vom 4. Juli 2002 in der<br />

Fassung vom 14. Dezember<br />

2004<br />

b) Bundesrahmentarifvertrag<br />

für das Baugewerbe vom 4. Juli 2002 in der<br />

Fassung vom 29. Juli 2005<br />

c) Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe vom<br />

29. Januar 1987 in der Fassung vom 14. Dezember 2004<br />

d) Tarifvertrag über die Berufsbildung im Baugewerbe vom<br />

29. Januar 1987 in der Fassung vom 15. Dezember 2005<br />

e) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe<br />

vom 20. Dezember 1999 in der Fassung vom<br />

14. Dezember 2004<br />

f) Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe<br />

vom 20. Dezember 1999 in der Fassung vom<br />

15. Dezember 2005.<br />

Die Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung<br />

der genannten Tarifverträge kann über die<br />

Verbandsgeschäftsstelle abgerufen werden. ■<br />

(sp) Mit Urteil vom 14. Juli<br />

2004 (B 12 KR 1/04 R in<br />

SozR 4 - 2400 § 22 Nr. 2)<br />

hat das Bundessozialgericht<br />

nunmehr klargestellt,<br />

dass im Hinblick auf die<br />

Entscheidung über die Versicherungspflicht,<br />

die Beitragspflicht<br />

und die Beitragshöhe<br />

das tariflich<br />

geschuldete (Entstehungsprinzip)<br />

und nicht lediglich<br />

Allgemeinverbindlicherklärung <br />

Beitragsrechtliche<br />

Behandlung<br />

von nicht<br />

gezahltem<br />

Arbeitsentgelt<br />

ArSo<br />

das gezahlte laufende Arbeitsentgelt (Zuflussprinzip) maßgebend<br />

ist. Auch die Berufung auf ein schutzwürdiges Vertrauen<br />

in die Nichtbeanstandung einer Verbeitragung nach<br />

dem Zuflussprinzip für Zeiträume bis zum 31. März 2000 sei<br />

nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber sich<br />

nicht auf einen Vertrauenstatbestand berufen kann, und die<br />

Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für diesen<br />

Zeitraum rechtmäßig ist.<br />

Zur Begründung seiner Entscheidung stützt sich das BSG<br />

auf folgende Argumentation: Soweit bis zum Wechsel der<br />

Betriebsprüfungsbefugnis in den 90er Jahren von den Einzugsstellen<br />

das Zuflussprinzip praktiziert worden sein sollte,<br />

gelte, dass Betriebsprüfungen den alleinigen Zweck<br />

haben, die Beitragsentrichtung zu den einzelnen Zweigen<br />

der Sozialversicherung zu sichern. Eine über diese Kontrollfunktion<br />

hinausgehende Bedeutung komme den<br />

Betriebsprüfungen nicht zu. Sie bezwecken insbesondere


nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen<br />

oder ihm „Entlastung“ zu erteilen. Soweit nicht immer das<br />

Entstehungsprinzip angewandt wurde, rechtfertige dieses<br />

keine „Übergangsregelung“ zu Gunsten von Arbeitgebern,<br />

welche die Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei<br />

untertariflicher Bezahlung nach dem Zuflussprinzip berechnet<br />

haben. Eine Nacherhebung jener Beiträge sei demnach<br />

rechtmäßig.<br />

Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass sich die Nachforderungspraxis<br />

der Sozialversicherungsträger im Hinblick<br />

auf die Beitragspflichtigkeit weiterhin auf Ansprüche der<br />

Arbeitnehmer aus allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen<br />

beschränkt. ■<br />

BGH erklärt<br />

Erhöhung der<br />

Pfändungsgrenzen<br />

für Arbeitseinkommen<br />

zum 1. Juli 2005<br />

für rechtswirksam<br />

(ru) Der VII. Zivilsenat des<br />

Bundesgerichtshofs hat<br />

entschieden, dass sich die<br />

Pfändungsfreigrenzen für<br />

Arbeitseinkommen zum<br />

1. Juli 2005, wie vom Bundesministerium<br />

der Justiz<br />

bekannt gemacht, erhöht<br />

haben.<br />

Durch den jetzt veröffentlichten<br />

Beschluss des BGH<br />

vom 24. Januar 2006 wurde Rechtssicherheit für die tägliche<br />

Praxis der Zwangsvollstreckung geschaffen. Bisher<br />

war bei einer Vielzahl von Lohnpfändungen für Arbeitgeber<br />

als Drittschuldner unklar, ob zur Berechnung der Pfändungsfreibeträge<br />

ab dem 1. Juli 2005 die neue oder aber<br />

noch die bisherige Pfändungstabelle maßgeblich ist. Die<br />

sich daraus ergebenden Haftungsrisiken wurden vom BGH<br />

jetzt beseitigt.<br />

Der Arbeitgeber als Drittschuldner hat im Falle einer<br />

Pfändung von Arbeitseinkommen regelmäßig den<br />

unpfändbaren Betrag anhand der Tabelle zu § 850c Abs. 3<br />

ZPO zu ermitteln. Denn der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />

nennt meist keinen Betrag, sondern verweist<br />

zur Berechnung nur auf „...die Tabelle zu § 850c<br />

Abs. 3 ZPO...“ oder „...die Tabelle zu § 850c Abs. 3 ZPO<br />

in der Fassung des siebten Gesetzes zur Änderung der<br />

Pfändungsfreigrenzen vom 21. März 2000, BGBl. / Teil 1<br />

Seite 745...“.<br />

§ 850c Abs. 2a ZPO bestimmt, dass sich die unpfändbaren<br />

Beträge und damit auch die Tabellenwerte zum 1. Juli<br />

eines jeden zweiten Jahres, erstmalig zum 1. Juli 2003 entsprechend<br />

der im Vergleich zum jeweiligen Voriahreszeitraum<br />

sich ergebenden prozentualen Entwicklung des steuerlichen<br />

Grundfreibetrages (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG)<br />

ändern.<br />

Der Grundfreibetrag am 1.1.2005 betrug € 7.664,–,<br />

derjenige zum 1.1.2004 betrug ebenfalls € 7.664,–. ■<br />

(sp) Das BAG hat mit Urteil<br />

vom 13.7.2005 – 5 AZR<br />

389/04 entschieden:<br />

Der Arbeitnehmer hat die<br />

anspruchsbegründenden<br />

Tatsachen eines Entgeltfortzahlungsanspruchs<br />

darzulegen und ggf. zu<br />

beweisen. Ist er innerhalb<br />

der Zeiträume des § 3<br />

Abs. 1 Satz 2 EFZG länger<br />

als sechs Wochen arbeits-<br />

Arbeits- und Sozialrecht<br />

unfähig, muss er darlegen, dass keine Fortsetzungserkrankung<br />

vorliegt. Wird dies vom Arbeitgeber bestritten, obliegt<br />

dem Arbeitnehmer die Darlegung der Tatsachen, die den<br />

Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung<br />

vorgelegen. Der Arbeitnehmer hat dabei den Arzt von der<br />

Schweigepflicht zu entbinden. Die objektive Beweislast für<br />

das Vorliegen einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber<br />

zu tragen. ■<br />

(sp) Rapportzettel sollen<br />

den Auftraggeber in die<br />

Lage versetzen, sich ein<br />

möglichst genaues Bild<br />

über den Aufwand ausgeführterStundenlohnarbeiten<br />

machen zu können.<br />

Deshalb kommt § 15 Nr. 3<br />

letzter Satz VOB/B nur<br />

dann zur Anwendung,<br />

wenn ein Rapportzettel<br />

entsprechend prüfbar ist.<br />

Darlegungs- und<br />

Beweislast für<br />

Entgeltfortzahlungsanspruch<br />

bei Fortsetzungserkrankung<br />

–<br />

Rechtsprechungsänderung<br />

Form und Inhalt<br />

eines<br />

Rapportzettels<br />

Der Inhalt des Rapportzettels gilt nach dieser Regelung<br />

als anerkannt, wenn ihn der Auftraggeber nicht binnen 6<br />

Werktagen nach Erhalt beanstandet hat. Fraglich ist, ob ein<br />

vom Auftraggeber unterschriebener Rapportzettel ebenfalls<br />

prüfbar sein muss, um als anerkannt zu gelten.<br />

Beispiel:<br />

Obwohl sich aus einem dem Auftraggeber vorgelegten<br />

Rapportzettel nicht entnehmen lässt, welche Arbeiten ausgeführt<br />

wurden, unterschreibt er ihn. Später verweigert er<br />

die Bezahlung mit der Begründung mangelnder Prüfbarkeit.<br />

Zu Recht?<br />

Das OLG Oldenburg (Az.: SU 55/03) hat mit Urteil vom<br />

30.10.2003 rechtskräftig entschieden, dass der Auftraggeber<br />

den Rapportzettel trotz der von ihm geleisteten Unterschrift<br />

nicht anerkannt hat.<br />

Ein solches Schuldanerkenntnis setzt auch in diesem Fall<br />

voraus, dass dem Rapportzettel im Einzelnen zu entnehmen<br />

ist, welche Arbeiten ausgeführt worden sind. Nur dann<br />

kann der Auftraggeber überprüfen, ob der geltend gemachte<br />

Aufwand angemessen ist oder nicht.<br />

Dies hat zur Folge, dass der Auftragnehmer trotz der vom<br />

Auftraggeber geleisteten Unterschrift nur dann eine Vergütung<br />

für die ausgewiesenen Stunden verlangen kann, wenn<br />

er durch andere Beweise die Berechtigung dieses<br />

Anspruchs im Einzelfall nachweisen kann.<br />

Baufachblatt 5/2006 2


Arbeits- und Sozialrecht<br />

Hinweise für die Praxis<br />

Obwohl die VOB/B dies nicht im Einzelnen festlegt,<br />

besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass ein Rapportzettel<br />

nur dann prüfbar ist, wenn er<br />

• den jeweiligen Einsatztag,<br />

• den Ort der Baustelle,<br />

• genaue Angaben über die eingesetzten Arbeitskräfte in<br />

ihrer jeweiligen Funktion und Qualifikation (Helfer, Facharbeiter,<br />

Meister usw.) und<br />

• nachvollziehbare Angaben über die Art und die Dauer<br />

der einzelnen ausgeführten Tätigkeiten<br />

enthält.<br />

Wir bitten unsere Mitgliedsbetriebe, sicherzustellen, dass<br />

ihre Rapporte diesen formalen und inhaltlichen Anforderungen<br />

genügen. ■<br />

Übernahme von<br />

Schulungskosten<br />

des Betriebsrats<br />

nar zum Thema „Abmahnung“ nicht erfüllt.<br />

3 Baufachblatt 5/2006<br />

(sp) Das LAG Rheinland-<br />

Pfalz hat mit Beschluss<br />

vom 27.04.2005 entschieden:<br />

Arbeitgeber müssen den<br />

Betriebsrat lediglich von<br />

den Kosten für die Teilnahme<br />

an Seminaren freistellen,<br />

die für die Betriebsratsarbeit<br />

erforderlich sind.<br />

Diese Voraussetzung ist bei<br />

einem mehrtägigen Semi-<br />

Umfangreiche Service-Leistungen für<br />

Verbandsmitglieder im Internet<br />

Sachverhalt:<br />

Der Betriebsrat verlangt von dem Arbeitgeber die Freistellung<br />

von den Kosten für die Teilnahme an einem dreitägigen<br />

Spezialseminar zum Thema „Abmahnung“ in Höhe<br />

von rund 946 €. Der Arbeitgeber lehnt die Kostenübernahme<br />

ab, weil die Schulung für die Betriebsratsarbeit nicht<br />

erforderlich gewesen sei. Das ArbG wies den Antrag des<br />

Betriebsrats, mit dem der Arbeitgeber zur Kostenübernahme<br />

verpflichtet werden sollte, zurück. Die hiergegen gerichtete<br />

Rechtsbeschwerde hatte auch keinen Erfolg.<br />

Begründung:<br />

Der Betriebsrat habe gegen den Arbeitgeber aus §§ 40<br />

Abs. 1, 37 Abs. 6 S. 1 BetrVG keinen Anspruch auf Freistellung<br />

von den Kosten der Seminarteilnahme. Der Betriebsrat<br />

habe nur dann einen Schulungsanspruch, wenn die Fortbildung<br />

für die praktische Betriebsratsarbeit erforderlich sei.<br />

Betriebsratsmitglieder benötigten für ihre Arbeit zwar auch<br />

Grundkenntnisse im Individualarbeitsrecht. Das Seminar<br />

habe jedoch nicht nur Grundkenntnisse zum Thema<br />

„Abmahnung“ vermittelt, sondern Spezialkenntnisse.<br />

Der Abmahnung komme lediglich im Zusammenhang mit<br />

der Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG zu einer<br />

verhaltensbedingten Kündigung und im Zusammenhang<br />

mit § 80 BetrVG betriebsverfassungsrechtliche Bedeutung<br />

zu. Die hierbei nötigen Grundkenntnisse zum Thema<br />

„Abmahnung“ könnten innerhalb weniger Stunden vermittelt<br />

werden. Daher sei das dreitägige Seminar nicht erforderlich<br />

gewesen. Dabei sei auch zu berücksichtigen, dass<br />

ein Betriebsratsmitglied nicht die Kenntnisse benötige, die<br />

ein Arbeitsrechtshandbuch vermittelt, um seine Aufgaben<br />

zu erfüllen.<br />

FundsteIle: LAG Rheinland-Pfalz 27.04.2005 - 9 TaBV<br />

6/05. ■<br />

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Mitglieder benötigen für den Zugang zum geschlossenen Bereich eine Zugangsberechtigung.<br />

Die hierfür erforderliche einmalige Registrierung erfolgt auf der Internet-Homepage durch Klicken auf<br />

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Mitgliedsnummer kann telefonisch unter 0761/70302-43 oder per E-Mail unter<br />

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Technik,<br />

Umwelt,<br />

Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

5<br />

2006<br />

Technik<br />

Professor-Adalbert-Seifriz-Preis 2006 –<br />

Technologietransfer Handwerk 1<br />

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Baufachblatt<br />

Fachbeilage Technik, Umwelt, Aus- und<br />

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Das Baufachblatt ist das offizielle Organ der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> und gemeinsames Rundschreiben<br />

des Verbandes der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong> e.V., des Badischen Zimmerer- und<br />

Holzbauverbandes e.V. und des Fachverbandes Putz, Stuck und Trockenbau Baden e.V.<br />

Herausgeber und Verlag: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Holbeinstraße 16,<br />

79100 Freiburg, Telefon (07 61) 7 03 02 - 0, Telefax (07 61) 7 03 02 - 30, E-mail: service@<br />

bausuedbaden.de<br />

In diesem Jahr veranstaltet<br />

das Wirtschaftsblatt „Handwerk<br />

Magazin“ mit Unterstützung<br />

des Baden-WürttembergischenHandwerkstages<br />

und der<br />

Steinbeis-Stiftung den mit<br />

25.000 € Preisgeld dotierten<br />

Technologietransfer-<br />

Wettbewerb zum 18. Mal.<br />

Der Wettbewerb um den<br />

„Professor-Adalbert-Seif-<br />

Technik<br />

Professor-<br />

Adalbert-Seifriz-<br />

Preis 2006 –<br />

Technologietransfer<br />

Handwerk<br />

riz-Preis“ ist auch bekannt unter dem Motto „Meister sucht<br />

Professor“.<br />

Um dem steigenden Wettbewerbsdruck standzuhalten,<br />

sind Handwerksbetriebe ebenso wie Industrieunternehmen<br />

gezwungen, immer schnelle neue Produkte, Verfahren und<br />

Organisationsformen umzusetzen. Eine wesentliche Unterstützung<br />

bei der Bewältigung dieser Aufgaben bietet der<br />

Technologietransfer. Der bundesweit ausgeschriebene<br />

Wettbewerb soll dazu beitragen, Wissenschaft und Handwerk<br />

zusammenzubringen, damit Handwerksbetriebe sich<br />

den Fortschritt der Forschung möglichst schnell und<br />

umfassend zunutze machen können. Der Adalbert-Seifriz-<br />

Preis will gelungene Beispiele des Technologietransfers im<br />

Handwerk darstellen und Unternehmer motivieren, diesen<br />

Beispielen zu folgen.<br />

Preisträger sind beide Partner des Transferprozesses:<br />

Handwerker und Wissenschaftler. Die Kooperation kann<br />

sich sowohl auf die Entwicklung von Produkten und Verfahren<br />

als auch von Dienstleistungen beziehen. Bewerbungen<br />

sollten Angaben zum Handwerksbetrieb, zum Transferinstitut<br />

und zum Ergebnis der Transferkooperation enthalten.<br />

Die Unterlagen zur Teilnahme am Wettbewerb stehen im<br />

Internet unter www.seifriz-preis.de zum Download bereit.<br />

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2006. Die Preisverleihung<br />

findet am 26. September 2006 im Haus der Wirtschaft<br />

in Stuttgart statt. ■<br />

Prüfungsfragen für Bausachverständige<br />

Buch-<br />

Fragen und Lösungen zur Vorbereitung auf die<br />

Prüfung von Sachverständigen für Schäden an tipp<br />

Gebäuden<br />

Norbert Bogusch, Helmut Weber<br />

2006, 202 Seiten, gebunden<br />

ISBN 3-8167-6991-8<br />

Preis: 39,– €<br />

Fraunhofer IRB Verlag ■<br />

Edeltraut Straube, Klaus Krass<br />

Handbuch „Straßenbau und Straßenerhaltung“<br />

Das Handbuch liegt jetzt in der 8. Auflage vor, umfassend überarbeitet<br />

und wiederum erweitert.<br />

321 Seiten, 26,80 €<br />

ISBN 3-503-09067-3<br />

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Genthiner Str. 30 G, 10785 Berlin, Tel.<br />

030/25 00 85-0, Fax 030/25 00 85 275, www.ESV.info/3 503 09067 3 ■<br />

Baufachblatt 5/2006 1


BAUWIRTSCHAFT<br />

SÜDBADEN<br />

Baufachblatt 5/2006<br />

Lehrgang<br />

Baufachblatt, Postfach 1 43, 79001 Freiburg,<br />

Post-Vertriebsstück, Deutsche Post AG, Entgelt bezahlt, E 5327<br />

Thema: „Betriebswirt HWK ● – Fachrichtung Bau“<br />

Bühl<br />

Mit diesem Lehrgang werden Ihnen betriebswirtschaftliches Know-how, ein kooperativer Führungsstil<br />

und geschickte Verhandlungstaktiken gewerkspezifisch vermittelt. Fachspezialisten aus der Wirtschaft<br />

erklären Ihnen praxisnah in vier Modulen betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche, personalwirtschaftliche<br />

und rechtliche Fachbegriffe und Zusammenhänge. Die Abschlussqualifikation wird mit der<br />

anerkannten Prüfung vor der Handwerkskammer erworben.<br />

Zielgruppe: Betriebsinhaber, leitende Angestellte und mitarbeitende Ehefrauen<br />

Inhalt: Das bundesweit anerkannte Konzept besteht aus 24 Zwei-Tagesseminaren,<br />

die in 2-wöchigem Rhythmus abgehalten werden.<br />

Kosten: voraussichtlich 3.300,– €<br />

Lehrgangsbeginn:<br />

Oktober 2006<br />

Ort: Berufsförderungswerk der Südbadischen <strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />

Ausbildungszentrum Bühl<br />

Siemensstraße 4, 77815 Bühl<br />

und ●<br />

Haus der <strong>Bauwirtschaft</strong> Freiburg<br />

Holbeinstraße 16, 79100 Freiburg<br />

Anmeldeschluss:<br />

August 2006<br />

●<br />

Schopfheim<br />

Waldshut<br />

●<br />

Berufsförderungswerk<br />

der Südbadischen<br />

<strong>Bauwirtschaft</strong> GmbH<br />

●<br />

Donaueschingen<br />

Info: Service-GmbH der <strong>Bauwirtschaft</strong> <strong>Südbaden</strong>, Postfach 143, 79001 Freiburg, Tel. (07 61) 7 03 02-43,<br />

Fax (07 61) 7 03 02-30, E-Mail: kgriesinger@bausuedbaden.de, www.bausuedbaden.de

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